xfklu Oktober 8, 2011 Wenn man dieses Jahr viele Zinsen kassiert und dafür brav seine Steuern bezahlt, würde man bei einem Wertpapierverkauf mit Verlust auch eine entsprechende Steuergutschrift bekommen. Darum macht es vielleicht Sinn, zum Jahresende irgendwas zu verkaufen und gleich wieder zurückzukaufen. Da das aber einen Haufen Gebühren kostet, frage ich, wie man sowas geschickter macht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex Oktober 8, 2011 Verkaufen und direkt wieder Kaufen kann dir das Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch auslegen. Da muss man immer vorsichtig sein. Aus deinem Post schließe ich mal, dass zu v.a. in Anleihen investiert bist. Da würde sich der sog. Stückzinstrick evtl. anbieten. Du kaufst gegen Ende des Jahres Anleihen mit rel. hohen Stückzinsen sprich möglich nah an der Ausschüttung. So zahlst du Zinsen, welcher dir als negativer Ertrag ergo Verlust angerechnet wird. So ist es dir möglich völlig legal Verluste bzw. Gewinne zu verschieben. Noch eine Frage: Willst du Gewinne in einer Periode drücken und in die nächste verlegen, in der mit weniger Gewinn gerechnet wird? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Oktober 8, 2011 Danke, für die schnelle Antwort. Für den Stückzinstrick müsste man jetzt noch viel Geld zum Investieren rumliegen haben. Mir geht es nicht um eine allgemeine Strategie, sondern speziell um dieses Krisenjahr 2011. Wie kann man die Kursverluste steuerlich realisieren, ohne an der Börse zu verkaufen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 8, 2011 Verkaufen und direkt wieder Kaufen kann dir das Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch auslegen. Beim Finanzamt und auf hoher See muss man mit allem rechnen. Aber es deutet wohl einiges darauf hin, dass Du falsch liegst. Siehe: https://www.wertpapier-forum.de/topic/36807-tax-loss-harvesting/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tagesgeldkonto Oktober 8, 2011 Langsam kann ich diese endlosen Threads über Möglichkeiten der Steuerminderungen nicht mehr sehen! Zahlt einfach die Steuern, an die das Gesetz den Tatbestand der Leistungsfähigkeit knüpft und freut euch, dass Deutschland damit voran getrieben wird. Die Abgeltungssteuer ist doch außerdem ein Geschenk für diejenigen, die bereits genug verdienen und mit Sicherheit nicht am Hungertuch nagen müssen. 25% und damit ist es abgegolten! Seid froh, dass es nicht dem individuellen Steuersatz unterliegt!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Oktober 8, 2011 Langsam kann ich diese endlosen Threads über Möglichkeiten der Steuerminderungen nicht mehr sehen! Das war wohl schon im alten Rom so, dass Herr Steuerrecht und Herr Steuerzahler zu dem Thema unterschiedliche Ansichten hatten. Und da lag die Staatsquote vermutlich noch unter 46%. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
klausk Oktober 8, 2011 · bearbeitet Oktober 8, 2011 von klausk Langsam kann ich diese endlosen Threads über Möglichkeiten der Steuerminderungen nicht mehr sehen! Das war wohl schon im alten Rom so, dass Herr Steuerrecht und Herr Steuerzahler zu dem Thema unterschiedliche Ansichten hatten. Und da lag die Staatsquote vermutlich noch unter 46%. Im alten Rom haben die Herrschenden in noch mehr Saus und Braus gelebt als unsere heutige "Elite" -- und die Plebs in der Jauche. Die Staatsquote finanziert all die kleinen Selbstverständlichkeiten: Schulen, eine Alterssicherung, die nicht auf Mildtätigkeit fusst sondern auf einem Rechtsanspruch, eine Infrastruktur, die allen dient, ein Rechtssystem, ein Finanzsystem -- nichts davon ist perfekt, aber wo wären wir ohne diese Basis? Der "freie Markt" produziert sie nicht; er würde sie eher abschaffen. "Steuern sind der Preis für eine zivile Gesellschaft." Oliver Wendell Holmes jr. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Oktober 8, 2011 Wie kann man die Kursverluste steuerlich realisieren, ohne an der Börse zu verkaufen? Tja, wie kann man Verluste realisieren, ohne sie zu realisieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Oktober 8, 2011 @ Nudelesser: Danke für den Link. Ich hatte schon geahnt, dass dieses Thema irgendwo behandelt wurde, hätte das aber selber nie gefunden. @ Herr Steuerrecht Ich zahle immer brav meine Steuern. Aber warum kann ich dieses Jahr nicht meine Zinsen mit den Kursverlusten verrechnen, ohne mein halbes Depot verkaufen zu müssen? @ Akaman Wenn man relativ exotische Wertpapiere hat, die an der Börse kaum gehandelt werden, ist der Trick mit Verkaufen und Zurückkaufen kaum möglich. Deshalb dachte ich, dass man die vielleicht auf ein zweites Depot überträgt, um den gleichen Effekt zu erzielen, oder so etwas ähnliches. Wenn jemand in dieser Richtung eine kreative Idee hat, würde mich das sehr interessieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Marius Oktober 8, 2011 der gestezeswortlaut spricht von Veräußerung, so das dies vorausetzung ist. andere tatbestände sind u.a. verschenken oder vererben, die fallen nicht darunter. du kannst aber die veräußerung auch privat vornehmen, indem du auf einen Freund überträgst, so das du den verlust realisierst. solltest du vorher einen rückkauf bereits vereinbart haben, wäre das ein mißbrauch von gestaltungsmöglichkeiten, wenn dies das Finanzamt erfährt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xfklu Oktober 8, 2011 Das mit dem Vererben gefällt mir nicht so gut, weil ich die Sache gerne überleben würde. Aber wenn ich die Teile einem Freund übertrage, woran erkennt dann die Bank, dass ich veräußere und nicht verschenke? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex Oktober 9, 2011 Das mit dem Vererben gefällt mir nicht so gut, weil ich die Sache gerne überleben würde. Aber wenn ich die Teile einem Freund übertrage, woran erkennt dann die Bank, dass ich veräußere und nicht verschenke? Das gibts du beim Übertragungsauftrag an. Die meisten Banken bieten einen Formular in das du alle Daten einträgst und ein Kreuz bei Verkauf machst. So wird das ganze Geschäft als normaler Verkauf angesehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tagesgeldkonto Oktober 9, 2011 @ Herr Steuerrecht Ich zahle immer brav meine Steuern. Aber warum kann ich dieses Jahr nicht meine Zinsen mit den Kursverlusten verrechnen, ohne mein halbes Depot verkaufen zu müssen? Das Problem ist, dass du keine Wertverluste realisiert hast. Auf dem Papier bist du vielleicht "ärmer", aber tatsächlich hast du keinen Verlust erlitten, solange du die Wertpapiere nicht veräußerst. Es sind normale Kursschwankungen. Umgekehrt wäre es ja ziemlich ungerecht, wenn der Staat Kurssteigerungen besteuert, obwohl diese nur auf dem Papier entstanden sind und du tatsächlich davon nicht einen Cent erhalten hast. Anmerkung: Ich wollte dir nicht unterstellen, dass du nicht deine Steuern zahlst, sondern ich halte dir - und noch einigen anderen - vor, dass man auf Teufel komm raus versucht Verluste zu realisieren um weniger Steuern zu zahlen. Ich habe da einfach eine andere Einstellung zu der Sache (klausk hat das Wesentliche genannt). Ich bin einfach der Meinung, dass es in Deutschland leider immernoch zum guten Ton gehört, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen und es regelrecht als Volkssport praktiziert wird. Und m.E. ist es definitiv ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Das BFH-Urteil ist m.E. nicht über den EInzelfall hinaus anzuwenden. Mit anderen Worten: Was ist dein Beweggrund zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen? Du willst nur einen Verlust realisieren um ihn steuermindernd geltend zu machen. Du machst es nicht aus ökonomischen Gründen, sondern um deiner eigentlich Steuerschuld nicht angemessen nachzukommen. Ich persönlich finde es verwerflich, aber da stehe ich wohl eher als Außenseiter dar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Oktober 9, 2011 ... Anmerkung: Ich wollte dir nicht unterstellen, dass du nicht deine Steuern zahlst, sondern ich halte dir - und noch einigen anderen - vor, dass man auf Teufel komm raus versucht Verluste zu realisieren um weniger Steuern zu zahlen. Ich habe da einfach eine andere Einstellung zu der Sache (klausk hat das Wesentliche genannt). Ich bin einfach der Meinung, dass es in Deutschland leider immernoch zum guten Ton gehört, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen und es regelrecht als Volkssport praktiziert wird. Und m.E. ist es definitiv ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Das BFH-Urteil ist m.E. nicht über den EInzelfall hinaus anzuwenden. Mit anderen Worten: Was ist dein Beweggrund zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen? Du willst nur einen Verlust realisieren um ihn steuermindernd geltend zu machen. Du machst es nicht aus ökonomischen Gründen, sondern um deiner eigentlich Steuerschuld nicht angemessen nachzukommen. Ich persönlich finde es verwerflich, aber da stehe ich wohl eher als Außenseiter dar. Ich stimme auch KlausK zu. Ich zahle meine Steurn zwar auch nicht "gerne" (ich bin auch kein Heiliger) aber eben doch in dem vollen Bewußtsein das ich weiß wofür. Die Demokratie, insbesondere in Staaten wie Deutschland, ist trotz ihrer zahlreichen Fehler immernoch die günstigste und effektivste von allen mir bekannten Regierungsformen. Trotzdem muss ich Dir ganz klar widersprechen. Der Satz von Helmut Schmidt "Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen." ist meiner Meinung vollkommen richtig. Ich sehe auch nicht ein, warum dem Bürger von vielen immer die legale Möglichkeit Steuern zu sparen vorgeworfen wird, während der Staat jede noch so abstruse Möglichkeit wahrnimmt sein Steueraufkommen zu erhöhen. Stellvertretend für zahlreiche Beispiele seien nur die steuerlichen Abschreibungen genannt. Das ist genau das passende Beispiel zur Steuerverlagerung in die Zukunft im umgekehrten Fall. Und die Plausibilität der Afa-Tabellen und der Abschreibungsmethoden erschließt sich einem auch nur wenn man "fiskalisch denkt". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Atros Oktober 9, 2011 Du willst nur einen Verlust realisieren um ihn steuermindernd geltend zu machen. Du machst es nicht aus ökonomischen Gründen, sondern um deiner eigentlich Steuerschuld nicht angemessen nachzukommen. Ich persönlich finde es verwerflich, aber da stehe ich wohl eher als Außenseiter dar. Mal ein anderer Blickwinkel: Durch die (nicht realisierten) Verlust die er erlitten hat ist sein Gewinn geschrumpft (bzw. hat sich vielleicht sogar in einen Verlust verwandelt.). Die Basis der Steuererhebung (sprich der Gewinn) ist somit nicht mehr gegeben.Die Realisierung von Verlusten führt nur zu einer Anpassung der Steuer an die Realität. Er kommt somit seiner Steuerschuld angemessen nach.(Auch wenn seine ursprüngliche Absicht vielleicht nicht so ehrbar erscheint.) Theoretisch müßte man die Steuerlast am Lebenende berechnen,denn dann sind erst alle zu berücksichtigenden Umstände bekannt.Dies würde aber zu zuvielen praktischen Problemen führen. Die jährliche Berechnung der Steuer ist sogesehen willkürlich.Man könnte auch quartalsweise oder aller 10 Jahre die Steuer festlegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
molari Oktober 9, 2011 · bearbeitet Oktober 9, 2011 von molari Langsam kann ich diese endlosen Threads über Möglichkeiten der Steuerminderungen nicht mehr sehen! Zahlt einfach die Steuern, an die das Gesetz den Tatbestand der Leistungsfähigkeit knüpft und freut euch, dass Deutschland damit voran getrieben wird. Die Abgeltungssteuer ist doch außerdem ein Geschenk für diejenigen, die bereits genug verdienen und mit Sicherheit nicht am Hungertuch nagen müssen. 25% und damit ist es abgegolten! Seid froh, dass es nicht dem individuellen Steuersatz unterliegt!!! Bleibt beim Thema! Der TO hat eine Frage gestellt und gut. Ob du das moralisch findest oder nicht, trägt sachlich nichts zum Beantworten seiner Frage bei und hat damit auch nichts darin zu suchen. Um solche Sachen zu klären haben wir einen Off Topic Bereich und auch sonst genug Möglichkeiten um sich mitzuteilen. Und dazu gehört der Thread ins Steuerforum, hab an die richtige Stelle verschoben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixkönner Oktober 11, 2011 @ Herr Steuerrecht Ich zahle immer brav meine Steuern. Aber warum kann ich dieses Jahr nicht meine Zinsen mit den Kursverlusten verrechnen, ohne mein halbes Depot verkaufen zu müssen? Das Problem ist, dass du keine Wertverluste realisiert hast. Auf dem Papier bist du vielleicht "ärmer", aber tatsächlich hast du keinen Verlust erlitten, solange du die Wertpapiere nicht veräußerst. Es sind normale Kursschwankungen. Umgekehrt wäre es ja ziemlich ungerecht, wenn der Staat Kurssteigerungen besteuert, obwohl diese nur auf dem Papier entstanden sind und du tatsächlich davon nicht einen Cent erhalten hast. Anmerkung: Ich wollte dir nicht unterstellen, dass du nicht deine Steuern zahlst, sondern ich halte dir - und noch einigen anderen - vor, dass man auf Teufel komm raus versucht Verluste zu realisieren um weniger Steuern zu zahlen. Ich habe da einfach eine andere Einstellung zu der Sache (klausk hat das Wesentliche genannt). Ich bin einfach der Meinung, dass es in Deutschland leider immernoch zum guten Ton gehört, so wenig Steuern wie möglich zu zahlen und es regelrecht als Volkssport praktiziert wird. Und m.E. ist es definitiv ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Das BFH-Urteil ist m.E. nicht über den EInzelfall hinaus anzuwenden. Mit anderen Worten: Was ist dein Beweggrund zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen? Du willst nur einen Verlust realisieren um ihn steuermindernd geltend zu machen. Du machst es nicht aus ökonomischen Gründen, sondern um deiner eigentlich Steuerschuld nicht angemessen nachzukommen. Ich persönlich finde es verwerflich, aber da stehe ich wohl eher als Außenseiter dar. Wieso sollte das Urteil nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden sein? Es ist im Bundessteuerblatt veröffentlicht, gibt damit die Auffassung der Finanzverwaltung wieder und bindet diese. Ein Nichtanwendungserlass ist mir nicht bekannt. Selbst wenn das Urteil einen Zeitraum vor AbgSt betrifft heißt das nicht, dass es nicht auch für Zeiträume nach 2008 gilt. Das sieht übrigens auch der Vorsitzende Richter am Finanzgericht Münster Ulrich Krömker so, der in der Zeitschrift AO-StB 2010 S. 5 zu dem BFH-Urteil u. a. schreibt: "...Deshalb wäre im Besprechungsfall auch nach der Neuregelung des § 42 AO und der §§ 20, 23 EStG i.d.F. des UnStRefG ein Steuermissbrauch zu verneinen." Und wer ganz sicher gehen will, kann ja verkaufen und den Wiederkauf durch seine Ehefrau o.ä. durchführen lassen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag