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Zweite Wahl

Anleihe weit unter Nennwert

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Was ich bisher gelesen habe, wird am Ende der Laufzeit immer der Nennwert zurück gezahlt, und auch für die Zinsen ist er die Berechnungsgrundlage. Aber was ist mit einer Anleihe, deren Nennwert 1000 ist, Kupon 7% und der Kurs ist bei ~15 wie z.B. 812404 ?

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otto03

Was ich bisher gelesen habe, wird am Ende der Laufzeit immer der Nennwert zurück gezahlt, und auch für die Zinsen ist er die Berechnungsgrundlage. Aber was ist mit einer Anleihe, deren Nennwert 1000 ist, Kupon 7% und der Kurs ist bei ~15 wie z.B. 812404 ?

 

Schon 'mal die "Suche" Funktion benutzt?

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John Silver

Hier handelt es sich um einen spezial gelagerten Sonderfall.

 

Das ist zwar eine Anleihe, aber keine Inhaberschuldverschreibung oder was man "im Allgemeinen" unter einer Anleihe versteht , sondern ein Genussschein (steht auch im Namen). Genussscheine können prinzipiell alle möglichen Vereinbarungen enthalten. Da muss man sehr genau in den Wertpapierprospekt gucken (wie sonst eigentlich auch).

 

Bei dem genannten Themenpapier empfehle ich dringend (!) den Thread dazu zu lesen. Und zusätzlich noch den Thread im Bondboard.

Verkürzt und vereinfacht:

Hier ist es so, dass der Genussschein an einem Verlust teilgenommen hat und heruntergeschrieben wurde.

Was die Zukunft für diesen Genussschein bringt ist sehr sehr unsicher und wird wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit von bzw. vor einem Gericht geklärt werden.

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Zweite Wahl
· bearbeitet von Zweite Wahl

Was ich bisher gelesen habe, wird am Ende der Laufzeit immer der Nennwert zurück gezahlt, und auch für die Zinsen ist er die Berechnungsgrundlage. Aber was ist mit einer Anleihe, deren Nennwert 1000€ ist, Kupon 7% und der Kurs ist bei ~15€ wie z.B. 812404 ?

 

Schon 'mal die "Suche" Funktion benutzt?

 

Jep

 

 

Hier handelt es sich um einen spezial gelagerten Sonderfall.

 

Das ist zwar eine Anleihe, aber keine Inhaberschuldverschreibung oder was man "im Allgemeinen" unter einer Anleihe versteht , sondern ein Genussschein (steht auch im Namen). Genussscheine können prinzipiell alle möglichen Vereinbarungen enthalten. Da muss man sehr genau in den Wertpapierprospekt gucken (wie sonst eigentlich auch).

 

Bei dem genannten Themenpapier empfehle ich dringend (!) den Thread dazu zu lesen. Und zusätzlich noch den Thread im Bondboard.

Verkürzt und vereinfacht:

Hier ist es so, dass der Genussschein an einem Verlust teilgenommen hat und heruntergeschrieben wurde.

Was die Zukunft für diesen Genussschein bringt ist sehr sehr unsicher und wird wohl mit grosser Wahrscheinlichkeit von bzw. vor einem Gericht geklärt werden.

 

Danke für Deine Antwort. Wollte das Papier nicht kaufen, aber es kam mir recht komisch vor, dass da so ein Unterschied ist und das muss ja einen Grund haben. Ist leider recht schwer, Informationen zu einer Anleihe zu finden.

 

Edit: Ist das mit dem Hörspiel-Forum ein Insider Gag?

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SkyWalker

 

Edit: Ist das mit dem Hörspiel-Forum ein Insider Gag?

 

 

Welches Hörspiel-Forum?

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Was ich bisher gelesen habe, wird am Ende der Laufzeit immer der Nennwert zurück gezahlt

Wo hast du das denn gelesen?

 

Welches Hörspiel-Forum?

Er meint wohl das hier:

 

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John Silver

...

Edit: Ist das mit dem Hörspiel-Forum ein Insider Gag?

...

Welches Hörspiel-Forum?

 

Das bezieht sich auf das Zitat "spezialgelagerter Sonderfall". Ich fand es einfach extrem passend. Damit ich aber nicht in Aka's WPF-Sprüchesammlung auftauche habe ich die erste Quelle die ich dazu finden konnte verlinkt. Es stammt von den ???, meiner Meinung nach aus der Folge "Superpapagei" wenn ich mich richtig entsinne. Aber sowas kennt Ihr jungen Hüpfer ja alle nicht mehr. Da muss ich dann mit alten Leuten, wie Fireball, drüber Fachsimpeln. ;)

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Zweite Wahl
· bearbeitet von Zweite Wahl

Was ich bisher gelesen habe, wird am Ende der Laufzeit immer der Nennwert zurück gezahlt

Wo hast du das denn gelesen?

 

Na gut, "immer" war vielleicht etwas übertrieben, im meinte natürlich im Normalfall.

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