NoMoneyToWaste Oktober 1, 2011 Liebe Profis, ich werde meinen Riester Fonds Sparplan demnächst kündigen, da ich (Schlaubi-der-zu-spät-kommt) jetzt mitbekommen habe, dass mir der Ertrag von meiner Pension abgezogen wird, wenn es soweit ist, da ein Beamter nicht "überversorgt" sein darf (Frust). Die Frage, die sich mir Finanz-Unkundiger stellt,ist, was mach ich mit dem Geld, was schon da ist und wohin mit dem, was ich weiterhin sinnvoll sparen möchte?? Ich weiß übrigens schon, dass ich erhaltene Zulagen zurückzahlen muss, das braucht ihr nicht mehr sagen. Mir ist auch klar, dass ich hier keine detailierten Anlagetipps erhalten werde, aber ich würde mich sehr freuen, in die richtige Richtung geschubst zu werden und evtl. einen Hinweis zu erhalten, wo ich mich GUT genauer informieren kann. Vielen Dank und denkt dran: auch Beamte sind Menschen und viele sind doch besser als ihr Ruf.... ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NoMoneyToWaste Oktober 1, 2011 Lieber Chemstudent, danke für die Verschiebung. Sorry, dass ich an der falschen Stelle war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 1, 2011 · bearbeitet Oktober 1, 2011 von Adun Hallo NoMoneyToWaste, ich werde meinen Riester Fonds Sparplan demnächst kündigen, da ich (Schlaubi-der-zu-spät-kommt) jetzt mitbekommen habe, dass mir der Ertrag von meiner Pension abgezogen wird, wenn es soweit ist, da ein Beamter nicht "überversorgt" sein darf (Frust). ich glaube da hast Du etwas falsch verstanden. Abgezogen werden Dir vielleicht Ansprüche aus der gesetzlichen Rente u.ä. Und die Riester-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Aber ich geh mal davon aus, dass Deine Pension hinreichend hoch sein wird, so dass Du keine Grundsicherung brauchst. Und da wäre es mir neu, dass Riester angerechnet wird. Wo hast Du denn die Behauptung her? Ich weiß übrigens schon, dass ich erhaltene Zulagen zurückzahlen muss, das braucht ihr nicht mehr sagen. Das ist auch ein halber Irrtum. Die Riester-Rente wird nämlich später voll besteuert. Bei einer zulagenschädlichen Auflösung hingegen ist nur der Mehrertrag steuerpflichtig. Du darfst außerdem die Zinsen auf die zurückgezahlten Zulagen komplett behalten und muss auch keinen Inflationsausgleich zahlen. Je nach Konstellation kann die zulagenschädliche Auflösung sogar günstiger sein, vor allem wenn man die größere Flexibilität einrechnet. Das Wort "zulagenschädlich" ist also sehr irreführend; eine zulagenschädliche Auflösung ist nicht automatisch so nachteilhaft, wie es der Begriff suggeriert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NoMoneyToWaste Oktober 1, 2011 Hi, das steht z.B. auf der Wikipedia-Seite und es haben mir auch schon mehrere Leute erzählt. Also, ich werde, wenn ich durchhalte, maximal 71,xx % meines letzten Gehalts als Pension erhalten (da ich Teilzeit arbeite, wird das nicht so megaviel sein) . Und als Beamtin darf man diese Summe maximal zur Verfügung haben. Eigenes Pech, wenn ich durch Riester selbst gespart hab. Ich darf dann auch keinen Job in langweiligen Ruhestandszeiten annehmen...wird auch auf die Pension angerechnet! Deshalb dürfen aussortierte Beamte gerne pro bono weiterarbeiten... Ich hoffe, diese info reicht dir erstmal? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 1, 2011 · bearbeitet Oktober 1, 2011 von Adun Welche Wikipedia-Seite genau? Es ist quatsch, dass Du als Beamter maximal so viel im Monat haben darfst. Beamtentum ist doch nicht Hartz IV. Wie gesagt, gesetzliche Rente (und natürlich auch Erwerbstätigkeit) mögen etwas anderes sein... Aber Einkünfte aus einer Riester-Rente sind doch was völlig anderes und dürften wohl kaum angerechnet werden. Ich habe ja schon einiges an Unsinn in Gesetzesrahmen gesehen, aber das klingt dann doch etwas zu abwegig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NoMoneyToWaste Oktober 1, 2011 Hallo nochmal, Adun, kennst du dich denn mit Beamten und Riester aus? Das soll nicht bös gemeint sein, doch ich habe die Erfahrung gemacht, dass das eher wenige tun. Und flexibel fänd ich gut. Erst mal Tagesgeldkonto, was? Und dann in Ruhe schlau machen. ? Moment, ich guck nochmal.... Also bei Wikipedia unter dem Stichwort: Pension; Maximale Pensionshöhe und Anrechnung Hallo nochmal, Adun, kennst du dich denn mit Beamten und Riester aus? Das soll nicht bös gemeint sein, doch ich habe die Erfahrung gemacht, dass das eher wenige tun. Und flexibel fänd ich gut. Erst mal Tagesgeldkonto, was? Und dann in Ruhe schlau machen. ? Moment, ich guck nochmal.... Vielleicht verstehe ich es ja falsch, aber ich trau es unserem Staat zu. ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 1, 2011 · bearbeitet Oktober 1, 2011 von Adun Hallo NoMoneyToWaste, diskutieren wir doch über den Sachverhalt statt über die Frage wer kompetent ist und wer nicht... Also bei Wikipedia unter dem Stichwort: Pension; Maximale Pensionshöhe und Anrechnung Du meinst wohl http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29#Maximal_erreichbare_Pensionsh.C3.B6he_und_Anrechnung Dort steht nix von Riester, sondern nur genau das, was ich oben schon gesagt habe: Gesetzliche Renten und Erwerbseinkommen werden angerechnet. Etwas ausführlicher ist http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Finanz_Leistungen/Renten/hinzuverdienst/hinzuverdienst_inhalt.html aber dort steht auch nichts, was der Tatsache widersprechen würde, dass Du natürlich Dein Riester bekommst. Ich kann mir etwas gegenteiliges nur bei einer Situation vorstellen: Du warst vorher Angestellter im öffentlichen Dienst und führst einen Betriebsrentenvertrag, der nicht auf Deinen Namen umgeschrieben wurde, sondern weiter auf den Namen des Dienstherren läuft, als betrieblichen Riestervertrag weiter fort. Dann könnte später in der Tat eine Anrechnung stattfinden. Aber ich nehme an, dass es ein privat abgeschlossener Riestervertrag ist? Die beschriebene Situation ist so exotisch, dass es eigentlich so gut wie nie vorkommen dürfte. Riester wurde ja gerade auch für Beamte geöffnet, um die Absenkung von 75% auf 71,75% auszugleichen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NoMoneyToWaste Oktober 1, 2011 Lieber Adun, ich wollte deine Kompetenz nicht in Frage stellen! Ich bin sehr dankbar, dass du mir helfen möchtest. Hast du es gefunden? Bei Wikipedia, meine ich. Und ja, privat, also nicht über den Arbeitgeber. Okay, du meinst also, es trifft nicht auf Riester zu? Dann werde ich noch mal ganz genau versuchen nachzuforschen und vll meinen "Arbeitgeber" um eine schriftliche Aussage dazu bitten. Ich danke dir für deine Mühe. Schönes Wochenende und gute Nacht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Granini Oktober 1, 2011 Liebe Profis, ich werde meinen Riester Fonds Sparplan demnächst kündigen, da ich (Schlaubi-der-zu-spät-kommt) jetzt mitbekommen habe, dass mir der Ertrag von meiner Pension abgezogen wird, wenn es soweit ist, da ein Beamter nicht "überversorgt" sein darf (Frust). Wovon redest du? Woher hast du diese Info, gibt es einen Link? Oder hat dir das "ein Kollege" erzählt? Vielen Dank und denkt dran: auch Beamte sind Menschen und viele sind doch besser als ihr Ruf.... ;-) Der Ruf entsteht ja nicht von ungefähr, sondern vom Umgang mit Nicht-Beamten. Aber natürlich gibt es auch positive Ausnahmen, das ist klar. Leider geben die meisten Menschen nunmal nicht mehr 100%, wenn sie es nicht müssen (sicherer Arbeitsplatz, garantierte Einkommensteigerung unabhängig von der Leistung etc.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 1, 2011 · bearbeitet Oktober 1, 2011 von Adun ich wollte deine Kompetenz nicht in Frage stellen! Du darfst meine Kompetenz gern in Frage stellen, so viel Du willst -- ich rufe selbst ausdrücklich dazu auf, meine Aussagen nie als Dogma, sondern immer als Aufruf zur kritischen Prüfung zu verstehen -- nur führt uns das nicht weiter. Wir wollen ja den Sachverhalt klären. Da werden uns Kompetenzfragen nicht weiterhelfen, sondern nur Sachdiskussion. Daher die Bitte, nicht über Kompetenzen, sondern über den Sachverhalt zu disktutieren. Ich bin sehr dankbar, dass du mir helfen möchtest. Hast du es gefunden? Bei Wikipedia, meine ich. Siehe oben, ich habe den Link angegeben von der Stelle, wo ich denke, dass Du die meintest. Da steht nichts von Riester, wie ich oben schon schrieb. Und ja, privat, also nicht über den Arbeitgeber. Also kein Problem. Okay, du meinst also, es trifft nicht auf Riester zu? Dann werde ich noch mal ganz genau versuchen nachzuforschen und vll meinen "Arbeitgeber" um eine schriftliche Aussage dazu bitten. Ich danke dir für deine Mühe. Schönes Wochenende und gute Nacht Dein Arbeitgeber hat damit nichts zu tun, weil das ein privater Vertrag ist. Der richtige Ansprechpartner wäre der Anbieter Deiner Riester-Rente. Der ist verpflichtet, Dich zu beraten und Dir keine Sachen zu verkaufen, die in Deiner Situation unsinnig wären. Wende Dich mit Deinem Anliegen an ihn. Ich sehe bisher nichts schriftliches, was auch nur in die Nähe der Behauptung gehen würde, dass Riester später bei Beamten angerechnet wird. Nur die Vage behauptung, Kollegen hätten das gesagt, und die für mich nicht nachvollziehbare Annahme, es stünde irgendwo in der Wikipedia. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Oktober 1, 2011 Es ist Quark. Adun hat absolut Recht. Riester gilt als Zusatzeinkommen und wird nicht von der Pension abgezogen. Beamte beziehen in der Regel auch keine Grundsicherung, dort würde sie abgezogen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
GlobalGrowth Oktober 2, 2011 Beamte beziehen in der Regel auch keine Grundsicherung, dort würde sie abgezogen. unabhängig davon, würde alles der Grundsicherung angerechnet werden - Riester ist da nur ein Form von Vielen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag