Sthenelos September 22, 2011 · bearbeitet September 22, 2011 von Sthenelos Vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir einen Tipp geben. Ein befristeter Arbeitsvertrag über 1 Jahr mit einer 20 Stundenwoche. Ist es möglich, dass der AN (gesetzlich vorgeschriebene) 28 Tage Urlaub erhält? kann ich mir nicht vorstellen...Vereinbart man mit dem AN in beidseitigem Einverständnis z.B. 24 Tage ist dies rechtsgültig oder nicht? Gefunden habe ich bisher jenes: Mindesturlaub ist der den Arbeitnehmern und arbeitnehmerähnlichen Personen mindestens zu gewährende Urlaub. Der Anspruch auf Mindesturlaub beträgt bei Erwachsenen 24 Werktage (§ 3 BUrlG und bei Jugendlichen (zwischen 14-18 Jahre) je nach Alter 25-30 Werktage (§ 19 JArbSchG). Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen. Schwerbehinderte Menschen erhalten 5 Tage Zusatzurlaub (§ 125 SGB IX). Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag besteht zumeist ein höherer Urlaubsanspruch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 22, 2011 Siehe Bundesurlaubsgesetz Der Mindestanspruch von 24 Tagen zählt den Samstag mit, so wie es unser Personalmanagement-Dozent mal gesagt hat ergeben sich daraus vier Wochen Urlaubsanspruch im Jahr, alles was man darüber bekommt ist freiwillig. Nachdem in vielen Betrieben am Samstag generell nicht gearbeitet wird, erreicht man seine vier Wochen schon mit 20 Tagen. Danach müsste sich bei geringerer Beschäftigung der absolut minimale Urlaubsanspruch im Prinzip aus der Arbeitszeit von vier Wochen ergeben. Haben wir zumindest damals so gelernt :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag