Apfelkind September 22, 2011 · bearbeitet September 22, 2011 von Apfelkind Ich habe mit Beginn meines Arbeitslebens vor 6 Jahren einen Bausparvertrag bei der Aachener Bausparkasse begonnen. Das war aber nur ein Alibivertrag,um die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers zu kassieren.Ich habe mich damals nicht mit den Konditionen auseinandergesetzt.Daher möchte ich nun wissen,welche Möglichkeiten ich habe,das Geld abzuheben oder den Vertrag nahtlos in einen anderen Bausparvertrag zu überführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 September 22, 2011 Ich habe mit Beginn meines Arbeitslebens vor 6 Jahren einen Bausparvertrag bei der Aachener Bausparkasse begonnen. Das war aber nur ein Alibivertrag,um die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers zu kassieren.Ich habe mich damals nicht mit den Konditionen auseinandergesetzt.Daher möchte ich nun wissen,welche Möglichkeiten ich habe,das Geld abzuheben oder den Vertrag nahtlos in einen anderen Bausparvertrag zu überführen. Hallo Apfelkind, gib bitte mehr Details zum bestehenden Bausparer an. Ansich hast Du, wenn der Bausparer nur für VL genutzt wurde eine siebenjährige Sperrfrist. Falls Du einen neuen abschließen möchtest, sollten die Guthabenzinsen hoch sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apfelkind September 26, 2011 Hm,zu den genauen Konditionen muss ich selbst erstmal die Unterlagen einholen. ^^ Naja,7 Jahre habe ich auf jeden Fall noch nicht erreicht,ich werde mich dort mal erkundigen. Nach der Sperrfrist kann ich das Geld dort ganz regulär durch Kündigung abziehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich September 26, 2011 Nach der Sperrfrist kann ich das Geld dort ganz regulär durch Kündigung abziehen? Sind 7 Jahre rum und erhält die Bausparkasse weiterhin die Zahlungen Deines AG, so wird diese Dir ohne Dein zutun ein neues Bausparkonto anlegen, auf den weitere Zahlungen eingehen dürfen. (für die nächsten 7 Jahre / selbstverständlich geht von den ersten Zahlungen zunächst wieder die Abschlgeb. ab) Wenn Du das nicht möchtest, so musst Du Dich also schon zum Ablauf des 7. Jahres, um einen Folgevertrag kümmern und Deinen AG anweisen, auf den neuen Sparplan zu überweisen. Nach der Sperrfrist kannst Du Dein Bausparkonto ganz normal auflösen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag