mcxreflex September 21, 2011 Guten Tag, vor ein paar Wochen, genauer am 23.08.2011, hatte ich ein Einschreiben versandt. Das wurde allerdings als normaler Brief an mich den Absender geschickt, weil anscheinend irgendwer das Absenderetikett für dem Empfänger hielt. Ergo landete der Brief 2 Tage später bei mir im Briefkasten. Anschließend habe ich einen Nachforschungsauftrag erteilt um den Verbleib der Sendung zu klären (natürlich wusste ich, dass er nicht ankommen kann, weil ich ihn hier liegen hab). Zu meinem Verwundern, erhielt ich heute Post, dass das Einschreiben ausgeliefert wurde und erhielt eine Kopie der Empfangsbestätigung. Wie bitte soll das gehen, dass jemand bestätigt hat einen Brief erhalten zu haben den ich auf meinem Schreibtisch liegen hab. Sollte ich eine Anzeige wegen Betruges stellen? oder wie sieht ihr die Situation? Grüße mcxreflex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Price September 21, 2011 War es ein Einwurf Einschreiben? Wenn ja, ist es doch angekommen, und zwar bei dir. Du musst Absender und Empfänger immer richtig schreiben, da hilft dir auch eine Anzeige nichts^^. Im System wurde es als ausgelieffert vermerkt, was es ja auch wurde.. Oder hast du den Nachforschungsantrag auf speziell den Namen erstellt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx September 21, 2011 War es ein Einwurf Einschreiben? klar, sonst hätte er nicht das hier geschrieben:Zu meinem Verwundern, erhielt ich heute Post, dass das Einschreiben ausgeliefert wurde und erhielt eine Kopie der Empfangsbestätigung Wenn ja, ist es doch angekommen, und zwar bei dir. Du musst Absender und Empfänger immer richtig schreiben, da hilft dir auch eine Anzeige nichts^^. hat er doch: er schrieb, dass nicht an den empfänger, sondern absender geschickt wurde: Das wurde allerdings als normaler Brief an mich den Absender geschickt, weil anscheinend irgendwer das Absenderetikett für dem Empfänger hielt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 War es ein Einwurf Einschreiben? Wenn ja, ist es doch angekommen, und zwar bei dir. Du musst Absender und Empfänger immer richtig schreiben, da hilft dir auch eine Anzeige nichts^^. Im System wurde es als ausgelieffert vermerkt, was es ja auch wurde.. Oder hast du den Nachforschungsantrag auf speziell den Namen erstellt? Es war ein Einschreiben, also muss der Empfänger unterschreiben. Und mir wurde es als normaler Brief zugestellt, zum einen da der Maschinenlescode auf der Rückseite beim Absender aufgedruckt war, zum anderen da niemand unterschrieb. Vor meinem Namen stand Absender, sprich es war deutlich gekennzeichnet. Außerdem ist es bei einem Fenstercouvert so,dass der Empfänger im Fenster steht. Wenn ich die Sendungsnr. online eingebe steht nichts von Auslieferung (also kann man auch keine Kopie der Empfangsbestätigung abrufen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 · bearbeitet September 21, 2011 von Chemstudent Es war ein Einschreiben, also muss der Empfänger unterschreiben. Bei einem Einwurf-Einschreiben nicht. Da bestätigt lediglich der Postbote, dass er es eingeworfen hat. Die Frage von Mr.Price ist daher schon berechtigt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 Es war ein Einschreiben, also muss der Empfänger unterschreiben. Bei einem Einwurf-Einschreiben nicht. Da bestätigt lediglich der Postbote, dass er es eingeworfen hat. Die FRage von Mr.Price ist daher schon berechtigt. Ja ich weiß. Wollte nur noch mal verdeutlich, dass eine Unterschrift von Nöten ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 · bearbeitet September 21, 2011 von Chemstudent Ja ich weiß. Wollte nur noch mal verdeutlich, dass eine Unterschrift von Nöten ist. Aber nicht vom Empfänger bei einem Einwurf-Einschreiben. Heißt also: Hast du ein Einwurf-Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein gemacht? Sofern es sich um ein "echtes" Einschreiben (mit Rückschein) handelte, bei dem also der Empfänger tatsächlich unterschreiben muss, müsste ja jemand auf dem Rückschein (!) die Unterschrift gefälscht haben. Hast du einen Rückschein bekommen? (ist eine rosa Karte, steht "Rückschein National darauf etc. ) Falls dem so ist, wäre dies in der Tat Betrug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 Ja ich weiß. Wollte nur noch mal verdeutlich, dass eine Unterschrift von Nöten ist. Aber nicht vom Empfänger bei einem Einwurf-Einschreiben. Heißt also: Hast du ein Einwurf-Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein gemacht? Sofern es sich um ein "echtes" Einschreiben (mit Rückschein) handelte, bei dem also der Empfänger tatsächlich unterschreiben muss, müsste ja jemand auf dem Rückschein (!) die Unterschrift gefälscht haben. Hast du einen Rückschein bekommen? (ist eine rosa Karte, steht "Rückschein National darauf etc. ) Falls dem so ist, wäre dies in der Tat Betrug. Es gibt 3 Arten. Einschreiben Einwurf: Lediglich der Einwurf wird garantiert Einschreiben Eingenhändig: Auslieferung gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Bevollmächtigten Einschreiben Rückschein: Selbiges wie Einschreiben Eigenhändig nur mit Auslieferung der Empfangbestätigung an den Absender. Ich habe ein Einschreiben Eigenhändig in Auftrag gegeben. Ps: Dachte Einschreiben Eigenhändig hieße nur Einschreiben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 Es gibt 3 Arten. Einschreiben Einwurf: Lediglich der Einwurf wird garantiert Einschreiben Eingenhändig: Auslieferung gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Bevollmächtigten Einschreiben Rückschein: Selbiges wie Einschreiben Eigenhändig nur mit Auslieferung der Empfangbestätigung an den Absender. Ich habe ein Einschreiben Eigenhändig in Auftrag gegeben. Ps: Dachte Einschreiben Eigenhändig hieße nur Einschreiben Dann ist allein schon de Tatsache, dass du es im Briefkasten hattest seltsam. Wenn schon der Fehler passiert, Absender mit Empfänger zu verwechseln, so hätte man es ja eigentlich an dich eigenhändig ausliefern müssen. Es stellt sich daher die Frage: Wer hat den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx September 21, 2011 Es stellt sich daher die Frage: Wer hat den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt? die frage hatte sich für mich schon nach seinem ersten post gestellt daher kam ja seine fred-titel "betrug"... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 Es gibt 3 Arten. Einschreiben Einwurf: Lediglich der Einwurf wird garantiert Einschreiben Eingenhändig: Auslieferung gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Bevollmächtigten Einschreiben Rückschein: Selbiges wie Einschreiben Eigenhändig nur mit Auslieferung der Empfangbestätigung an den Absender. Ich habe ein Einschreiben Eigenhändig in Auftrag gegeben. Ps: Dachte Einschreiben Eigenhändig hieße nur Einschreiben Dann ist allein schon de Tatsache, dass du es im Briefkasten hattest seltsam. Wenn schon der Fehler passiert, Absender mit Empfänger zu verwechseln, so hätte man es ja eigentlich an dich eigenhändig ausliefern müssen. Es stellt sich daher die Frage: Wer hat den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt? Das Frage ich mich auch. Man hört ja auch von gefälschten Unterschriften im Zusammenhang mit Paketen die einfach vor die Tür gestellt wurden. Wie sollte ich am besten Vorgehen? Die Post mit den Informationen kontaktieren oder gleich zum Anwalt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 die frage hatte sich für mich schon nach seinem ersten post gestellt daher kam ja seine fred-titel "betrug"... Hätte sich aber auch um ein Einwurf-Einschreiben handeln können. Darum ging es ja. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx September 21, 2011 Wie sollte ich am besten Vorgehen? Die Post mit den Informationen kontaktieren oder gleich zum Anwalt? also betrug ist für mich persönlich etwas weit hergeholt. theoretisch könnte man an urkundenfälschung denken... aber so sicher ist das auch alles nicht... die frage hatte sich für mich schon nach seinem ersten post gestellt daher kam ja seine fred-titel "betrug"... Hätte sich aber auch um ein Einwurf-Einschreiben handeln können. Darum ging es ja. vom chemielaboranten zum briefdiskutanten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 vom chemielaboranten zum briefdiskutanten Ich bin vielseitig, überrascht dich das nach so lange zeit noch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx September 21, 2011 vom chemielaboranten zum briefdiskutanten Ich bin vielseitig, überrascht dich das nach so lange zeit noch? natürlich nicht aber mcreflex: in diesem sinne ist etwas wichtig. hast du dadurch überhaupt irgendeinen schaden erlitten??? also nicht in bezug auf eine mgl. urkundenfälschung, aber wg. evt. ansprüchen gegen die post Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Price September 21, 2011 · bearbeitet September 21, 2011 von Mr.Price Ne, also ich stimme Chemstudent da schon zu.. Wenn es ein (Einwurf)Einschreiben ist, wurde der Brief ja zugestellt^^. Die Frage ist, wer denn die Schuld dafür trägt, dass die Post Absender / Empfänger vertrauscht hat. Wenn es ein Enschreiben Eigenhändig war, hast du unterschrieben oder? Wenn nicht, wäre es in der Tat so, dass die Post ihre Leistung nicht erfüllt hat.. Wenn du unterschrieben hast, kannst du höchstens versuchen zu klären warum Absender Empfänger vertrauscht wurden^^. Chemstudent, ist dein Vater Chemielehrer? :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 Ich bin vielseitig, überrascht dich das nach so lange zeit noch? natürlich nicht aber mcreflex: in diesem sinne ist etwas wichtig. hast du dadurch überhaupt irgendeinen schaden erlitten??? also nicht in bezug auf eine mgl. urkundenfälschung, aber wg. evt. ansprüchen gegen die post Im Prinzip nur 2,60 Beförderungsentgelte, ein Couvert, Papier und Toner. Mir geht es halt eher ums Prinzip es hätten ja auch wichtige Unterlagen drin sein können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chemstudent September 21, 2011 Ne, also ich stimme Chemstudent da schon zu.. Wenn es ein (Einwurf)Einschreiben ist, wurde der Brief ja zugestellt^^. Die Frage ist, wer denn die Schuld dafür trägt, dass die Post Absender / Empfänger vertrauscht hat. Wenn es ein Enschreiben Eigenhändig war, hast du unterschrieben oder? Wenn nicht, wäre es in der Tat so, dass die Post ihre Leistung nicht erfüllt hat.. Wie er bereits sagte handelte es sich nciht um ein Einwurf-einschreiben und er hatte es im Briefkasten. Also nix mit Unterschrift. Chemstudent, ist dein Vater Chemielehrer? :- Mein alter Herr hat nichts mit Chemie zu tun. Und Lehrer ist er auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx September 21, 2011 Im Prinzip nur 2,60 Beförderungsentgelte, ein Couvert, Papier und Toner. Mir geht es halt eher ums Prinzip es hätten ja auch wichtige Unterlagen drin sein können. nun ja, wendest du dich an die post kanns sein das der mitarbeiter ne abmahnung bekommt. wendest du dich an die staatsanwaltschaft kann es sein, dass ein verfahren wegen urkundenfälschung angestrengt wird. anwalt würd ich wegen sowas natürlich nicht hingehen. es sei denn mögliche kosten schrecken dich nicht ab... Wie er bereits sagte handelte es sich nciht um ein Einwurf-einschreiben und er hatte es im Briefkasten. Also nix mit Unterschrift. Chemstudent, ist dein Vater Chemielehrer? :- Mein alter Herr hat nichts mit Chemie zu tun. Und Lehrer ist er auch nicht. ich glaube darüber diskutieren wir die nächsten beiden seiten immer noch nur der zusammenhang mit chems vater erschließt sich mir gar nicht :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 21, 2011 · bearbeitet September 21, 2011 von Akaman Die Post mit den Informationen kontaktieren oder gleich zum Anwalt? Was willst du denn erreichen? Einen Anwalt brauchst du jetzt erstmal keinesfalls. Schadensersatz kannst du direkt bei der Post geltend machen. Strafanzeige kannst du selbst stellen, am besten bei der Staatsanwaltschaft. Du must auch nicht selbst angeben, um was für eine Straftat es sich deiner Meinung nach handelt - das ordnen die im Zweifel schon selbst zu. Aber willst du das wirklich? Wegen zwei sechzich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua September 21, 2011 Wenn Du es aus Prinzip wissen willst, würde ich doch erst einmal zur Post gehen. Als Auftrggeber hast Du sicherlich einen Anspruch darauf, die Unterschrift des Empfängers zu sehen. Je nach dem was Du dann siehst, kann Du ja immer noch entscheiden, ob und was Du weiter unternimmst. Ansonsten würde ich jetzt erst einmal den Ball flach halten. Der Schaden ist wie Du selbst geschrieben hast 2,60 Euro - das ist verdammt wenig. Ich halte nichts davon, wegen dieser "Kleinigkeit" sofort einen Rechtsanwalt oder ein Gericht zu beschäftigen. Vor allen Dingen die Gerichte haben wichtigeres zu tun. Vielleicht löst sich die Angelegenheit ja auch in Wohlgefallen auf, weil ein menschliches Versehen vorliegt. Und wenn nicht, dann wie oben beschrieben. Gruß Padua Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 21, 2011 Eine Empfängererklärung lag dem Schreiben bei. Auf dieser wird durch Unterschrift bestätigt, dass die oben näher bezeichnete Sendung (da steht Sendungsnr. Absender, Datum etc.) am 31.08.2011 erhalten wurde. Was definitiv eine Falschaussage ist, da ich besagte Sendung hier habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Padua September 21, 2011 Eine Empfängererklärung lag dem Schreiben bei. Auf dieser wird durch Unterschrift bestätigt, dass die oben näher bezeichnete Sendung (da steht Sendungsnr. Absender, Datum etc.) am 31.08.2011 erhalten wurde. Was definitiv eine Falschaussage ist, da ich besagte Sendung hier habe. deshalb sollst DU Dir doch jetzt mal die Unterschrift zeigen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman September 21, 2011 · bearbeitet September 21, 2011 von Akaman Also nochmal: was willst du denn erreichen, mcxreflex? Was ist dein Ziel? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Apophis September 21, 2011 Also war es doch ein Einwurfeinschreiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag