Niskala September 19, 2011 · bearbeitet September 19, 2011 von Niskala Hallo, zur Absicherung der nächsten 25 Jahre, würde ich zwecks Immobilenerwerb, gerne eine RisikoLV für beide (noch nicht verheiratet) abschließen. Habe nun bereits mehrfach gelesen und gehört, u.a. auch am Telefon durch den MA der Versicherung, dass die Versicherung auf die andere Person abgeschlossen werden sollte. D.h. Vertrag 1: Versicherung läuft auf sie, versichert bin ich, im schlimmsten Fall der Fälle erfolgt eine Auszahlung an den Versicherungsnehmer, also sie Vertrag 2: Versicherung läuft auf mich, versichert wird sie, im Fall der Fälle Auszahlung an mich Somit könne man wohl die hohe Besteuerung von ca. 30 % legal umgehen, ist dies korrekt so. Natürlich hoffe ich, dass die Versicherung abläuft ohne in Anspruch genommen werden zu müssen. Hat den jemand bereits Erfahrungen mit der Ergo direkt, Hannoversche Leben - vorallem im Bezug auf Beitragsstabilität ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich September 19, 2011 · bearbeitet September 19, 2011 von RichyRich Was Du meinst, ist die verbundene Risikolebensversicherung: Verbundene LebenDaneben gibt es als Sonderfall noch die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser Form der Risiko-Lebensversicherung gibt es mehrere versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Die Risiko-Lebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (Geschäftspartner, Lebensgemeinschaften, Ehepaare ohne Kinder). Quelle: Wikipedia Zur Steuerfrage kann ich persönlich nichts beisteuern, aber dieser Link kann es: Steuer Wenn die Beiträge einer Risikolebensversicherung in den Rahmen der Sonderausgaben passen, kann man sie als Sonderausgaben vom Einkommen abziehen. Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung an eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft, Ehepartner oder Kinder ist steuerfrei. Bei der Absicherung eines Partners in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft muss der Vertrag auf den Namen der Person ausgestellt sein, die abgesichert werden soll. Will also ein Mann eine Risikolebensversicherung abschliessen, damit seine Partnerin abgesichert ist, dann muss die versicherte Person der Mann sein, während der Vertragsinhaber die Lebenspartnerin ist, die den Vertrag abschliesst und auch die Beiträge überweist. Wenn die Frau dann als Bezugsberechtigte eingetragen ist, dann ist die Auszahlung bei Tod der versicherten Person steuerfrei. Quelle: risikoleben.org Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala September 19, 2011 · bearbeitet September 19, 2011 von Niskala Bei der verbundenen Risiko LV besteht meines Wissens nur ein Vertrag - in der vorgeschlagenen Variante bestünden zwei gesonderte Verträge... Der zweite verlinkte Artikel bestätigt aber im Prinzip meine Annahme aus Post 1, hoffe ich zumindest Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich September 19, 2011 · bearbeitet September 19, 2011 von RichyRich Die versicherte Todesfallleistung wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig. Hierin könnte sich jedoch a) ein Beitragsvorteil und b ) ein Beleg, dass der MA der Versicherung Dir bewusst diese Möglichkeit verschwiegen hat, drin verbergen. Aber so genau kenne ich mich damit überhaupt nicht aus. Dennoch sollte man sich das Fettgedruckte mal durch den Kopf gehen lassen. Klingt plausibel, das man nicht 2 Verträge mit 2 Todesfallsummen braucht, wenn es auch einfacher geht. Der zweite verlinkte Artikel bestätigt aber im Prinzip meine Annahme aus Post 1, hoffe ich zumindest Dass sollte er. Vielleicht auch mal den Dialog LV Online-Rechner im Vergleich zur Hannoverschen LV bemühen. :- Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala September 20, 2011 Welche Versicherungen günstig sind, das beantworten mir diverse Rechner. Allerdings frag ich mich, ob z.B. die Ergo Direkt den sehr günstigen Nettobeitrag (hoher Bruttobeitrag und momentan 63% Gewinnbeteiligung) nich wenige Monate nach Vertragsabschluss anhebt... Hier müsste es doch Erfahrungswerte geben ? Bei Stromanbietern ist dies ja ein bekanntes Lockangebot! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ChrisP September 20, 2011 Allerdings frag ich mich, ob z.B. die Ergo Direkt den sehr günstigen Nettobeitrag (hoher Bruttobeitrag und momentan 63% Gewinnbeteiligung) nich wenige Monate nach Vertragsabschluss anhebt... Hier müsste es doch Erfahrungswerte geben ? Bei meinen beiden RLV der Ergo ist der Beitrag noch nie erhöht worden. Die RLV wurden allerdings 2005 bei der Karstadt-Quelle-Versicherung abgeschlossen, die Anfang 2010 von der Ergo-Direkt übernommen wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Niskala September 20, 2011 Ok danke, das beruhigt mich. Werde dann warscheinlich auch über die abschließen. Hab einige Verträge bei der WGV, da kostet das zwar nur ca. 1 monatlich mehr, aber das macht über die Laufzeit auch 450 . Bin halt Schwabe... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag