gandalf94305 September 16, 2011 · bearbeitet September 16, 2011 von gandalf94305 Hallo zusammen, ich habe hier bisher einiges mitgelesen und auch einige Informationen über das Nachvollziehen von Fondsbesteuerungen anhand der Daten im eBundesanzeiger hier finden können... das alles mündete bei mir in ein großes Excel-Sheet, in dem die eBundesanzeiger-Daten zu den einzelnen Jahren und Fonds meines Portfolios, aber auch die Transaktionsdaten von Käufen und Verkäufen enthalten sind. Bis auf die lästige Wechselkursumrechnung funktioniert das eigentlich. Meine Frage betrifft die "bereinigten akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge" (nennen wie sie mal BAAE). Ich ging bisher davon aus, daß folgendes zutrifft: Die ausschüttungsgleichen Erträge (AE) in Position b des eBundesanzeiger-Eintrags zu einem Fonds werden über die Jahre aufaddiert und ergeben die akkumulierten ausschüttungsgleichen Erträge (AAE). Die BAAE ergeben sich durch Abzug verschiedener Positionen zur Bereinigung der AAE: ausgeschüttete thesaurierte Erträge der Vorjahre (in Position a des eBundesanzeiger-Eintrags ausgewiesen) anrechenbare Quellensteuer (in Position f.aa des eBundesanzeiger-Eintrags ausgewiesen Lt. Schreiben des BMF vom 1.11.2010 wird dargelegt: "Im Rahmen des § 4 Absatz 4 InvStG sind für natürliche Personen als Privatanleger als Werbungskosten grundsätzlich die gekappten ausländischen Steuern anzusetzen. Bei betrieblichen Anlegern ist dagegen - vorbehaltlich der DBA-Kürzung - ein unbegrenzter Abzug möglich. Aus Billigkeitsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn auch bei Privatanlegern ein unbegrenzter Abzug erfolgt." Daher kann ich ja wohl ab 2010 für den Abzug das Maximum aus f.aa für Privatvermögen (gekappt) und für Betriebsvermögen (ungekappt) verwenden. Damit komme ich je Anteil für den Baring Hong Kong China (IE0004866889) auf folgende Werte: mit 30.04.2009: AAE 9,1123599 EUR/Anteil, BAAE -1,5981608 EUR/Anteil mit 30.04.2010: AAE 9,1123599 EUR/Anteil, BAAE -2,3268902 EUR/Anteil mit 30.04.2011: AAE 9,7851468 EUR/Anteil, BAAE -2,3932805 EUR/Anteil Rechne ich die in den jeweiligen Abrechnungen zwischen Publikation des eBundesanzeiger-Reports und dem Ende eines Geschäftsjahres von der ING-Diba aufgeführten Beträge für AAE und BAAE nach, so stimmen die berechneten Werte anhand der oben genannten (für AAE positiven, für BAAE negativen) Zahlen je Anteil für alle Abrechnungen der Bank überein... mit Ausnahme der letzten beiden für den 01.09. und 15.09. Dort finde ich nun anstelle der von mir berechneten BAAE-Beträge von z.B. -0,20 (0,08433 Anteile am 01.09.) und -0,21 (0,08746 Anteile am 15.09.) genau diese Zahlen mit umgekehrtem Vorzeichen. Die AAE stimmen. Kann mir jemand erklären, was hier passiert ist? Ist das ein Fehler in der Übermittlung zu WMDaten? Mein Rechenfehler? Vielen Dank schon mal! --gandalf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
gandalf94305 September 16, 2011 Wow! Barings ist ja wirklich fix... und das direkt vor dem Wochenende. Meine Anfrage dort wurde in meinem Sinne beantwortet. Die von mir ausgerechneten Werte spiegeln auch den Stand in WMDATEN wider, d.h. die Abrechnung der ING-Diba ist schlichtweg falsch, was nun meine Meinung von der Qualität der Datenübernahmeprozesse dort nicht so recht verbessert. Immerhin sollte das doch kein manuelles Abschreiben, sondern eine automatische, fehlerfreie Datenübernahme sein? Hmm... Jedenfalls hat sich damit mein Posting schneller und einfacher erledigt, als ich das vermutet hätte :-) --gandalf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Oktober 9, 2011 · bearbeitet Oktober 10, 2011 von Adun Hallo gandalf94305, ich habe hier bisher einiges mitgelesen und auch einige Informationen über das Nachvollziehen von Fondsbesteuerungen anhand der Daten im eBundesanzeiger hier finden können... das alles mündete bei mir in ein großes Excel-Sheet, in dem die eBundesanzeiger-Daten zu den einzelnen Jahren und Fonds meines Portfolios, aber auch die Transaktionsdaten von Käufen und Verkäufen enthalten sind. Bis auf die lästige Wechselkursumrechnung funktioniert das eigentlich. Das ist interessant, kannst Du Dein Excel-Sheet hier einstellen? Die BAAE ergeben sich durch Abzug verschiedener Positionen zur Bereinigung der AAE: ausgeschüttete thesaurierte Erträge der Vorjahre (in Position a des eBundesanzeiger-Eintrags ausgewiesen) anrechenbare Quellensteuer (in Position f.aa des eBundesanzeiger-Eintrags ausgewiesen Soweit ich es verstanden habe, sind anrechenbare Quellensteuern höchstens nur insofern für die Bereinigung zu berücksichtigen, wie sie überhaupt enthalten sind, wie sie also z.B. nicht in einem "Betrag der Ausschüttung" enthalten sind (d.h. in der Praxis bei inländischen und ausländischen Vollthesaurierungen, wo ja der "Betrag der Ausschüttung" 0 ist). Außerdem fehlt die Berücksichtigung von gezahlter Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag im sinngemäßen Fall (in der Praxis bei inländischen Vollthesaurierungen). Zudem genügt es nicht, nur um die anrechenbaren Quellensteuern zu bereinigen; es müssen sämtliche gezahlten Quellensteuern berücksichtigt werden, denn sie sind in voller Summe im ausschüttungsgleichen Ertrag enthalten. Der Gesetzgeber scheint das übersehen zu haben, denn erst kürzlich wurde der §5 InvStG so überarbeitet, dass bei Thesaurierungen die gesamten relevanten Quellensteuern überhaupt ausgewiesen sind, bei Punkt h: http://www.buzer.de/gesetz/3978/al25699-0.htm Allerdings sind (stand Oktober 2011) erst ganz wenige Veröffentlichungen im Bundesanzeiger nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen Natürlich stellt sich die Frage ist, wie bei der Bereinigung für die Geschäftsjahre zu verfahren ist, wo die Daten mangels Rechtsgrundlage nicht veröffentlicht sind... Lt. Schreiben des BMF vom 1.11.2010 wird dargelegt: "Im Rahmen des § 4 Absatz 4 InvStG sind für natürliche Personen als Privatanleger als Werbungskosten grundsätzlich die gekappten ausländischen Steuern anzusetzen. Bei betrieblichen Anlegern ist dagegen - vorbehaltlich der DBA-Kürzung - ein unbegrenzter Abzug möglich. Aus Billigkeitsgründen ist es nicht zu beanstanden, wenn auch bei Privatanlegern ein unbegrenzter Abzug erfolgt." Daher kann ich ja wohl ab 2010 für den Abzug das Maximum aus f.aa für Privatvermögen (gekappt) und für Betriebsvermögen (ungekappt) verwenden. Ich sehe nicht, dass das möglich wäre. Die Aussage im Schreiben gilt nach meinem Verständnis nur "im Rahmen des § 4 Absatz 4 InvStG", d.h. für auf Fondsebene aus Werbungskosten abgesetzte ausländische Steuer, nicht für anrechenbare ausländische Steuer! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag