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vonni78

Freistellungsauftrag / Fragen und Antworten

Empfohlene Beiträge

ElTopo

Welcher ETF ist das denn? Comstage und dbx-tracker weisen gar keine ausschüttungsgleichen Erträge aus, und sind damit erst bei Verkauf steuerrelevant.

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Junkbond Junkie

Hi ElTopo,

 

Welcher ETF ist das denn? Comstage und dbx-tracker weisen gar keine ausschüttungsgleichen Erträge aus, und sind damit erst bei Verkauf steuerrelevant.

 

Das ist ein DAX ETF.

 

:unsure:

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langzeitsparer

Das ist ein DAX ETF.

 

Gibt ja auch nur ~50 DAX-ETFs..

WKN?

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Malvolio

Welcher ETF ist das denn? Comstage und dbx-tracker weisen gar keine ausschüttungsgleichen Erträge aus, und sind damit erst bei Verkauf steuerrelevant.

 

Wenn mich nicht alles täuscht sind Comstage und dbx-trackers eh alle in Luxemburg domiziliert, oder?

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ElTopo

Wenn mich nicht alles täuscht sind Comstage und dbx-trackers eh alle in Luxemburg domiziliert, oder?

Jep, mir sind von den beiden auch nur ETFs aus LU bekannt.

 

Ich glaube man kann es so zusammenfassen:

ETF auf Aktienindex und Steuerausländer und Swap-Verwendung -> Steuer erst bei Verkauf

 

Das trifft meines Wissens auf alle Comstage und Dbx-trackers Aktienindex-ETFs zu.

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Junkbond Junkie

Hallo Langzeitsparer,

Gibt ja auch nur ~50 DAX-ETFs..

WKN?

 

WKN : 593393

 

CUL8R

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rocman

Besteuerungsgrundlagen für 2009 und Höhe der Thesaurierung, aus dem Bundesanzeiger:

Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

Geschäftsjahr vom 01. Mai 2008 bis 30. April 2009

Ex-Tag der Thesaurierung: 04. Mai 2009

 

2) Betrag der Thesaurierung/ ausschüttungsgleichen Erträge: 1,9585895

davon nicht abzugsfähige Werbungskosten i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2: 0,0087970

 

1 d) zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3: 1,9585895

1 e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von § 7 Abs. 1 bis 3: 0,4896474

Somit macht ein Freistellungsauftrag schon Sinn, da der ETF auschüttungsgleiche Erträge ausweist.

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Junkbond Junkie

Hi Rocman,

Besteuerungsgrundlagen für 2009 und Höhe der Thesaurierung, aus dem Bundesanzeiger:

 

Somit macht ein Freistellungsauftrag schon Sinn, da der ETF auschüttungsgleiche Erträge ausweist.

 

Ja, genau wie es in diesem Thread steht

 

https://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=23006

 

Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet, sondern im Fondsvermögen angesammelt bzw. reinvestiert. Mit Verbuchung der Thesaurierung am Ende des Geschäftsjahres gelten die Erträge als zugeflossen. Die Fondsgesellschaft führt die entsprechenden Steuern (je nach Anlageart, ZASt, KESt und SolZ) direkt an das Finanzamt ab. Liegt ein ausreichender Freistellungsauftrag vor, werden die abgeführten Steuern von der depotführenden Bank erstattet. Daher kann es auch bei thesaurierenden Fonds zu einer Gutschrift kommen. Hierbei handelt es sich um eine reine Steuergutschrift.

 

:-

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michaelschmidt

Hallo Leute,

 

habe ich das richtig verstanden:

Für das Steuerjahr 2010 gilt die 600 Euro Freigrenze auch für Investmentfonds nicht mehr.

Ist somit alles durch die Abgeltungssteuer in den 801 Euro pP mit drin ?

 

Danke für Aufkläreng

Michael

 

 

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Sven82

jupp, ist richtig - alles in den 801 EUR enthalten

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cantaloupe

Hallo Forum,

 

mein Anlagevermögen kommt langsam in Regionen, wo der Freistellungsauftrag ungefähr voll ausgenutzt wird. Ich überlege nun, dies fürs kommende Jahr etwas zu optimieren:

 

Im letzten Jahr hatte ich eine amerikanische Dividendenzahlung, bei der mir gleich 15% Quellensteuer abgezogen wurden. Da ich einen bestehenden Freistellungsauftrag hatte, zog mir der Deutsche Fiskus die verbleibenden 10% nicht ab. Stattdessen bekam ich eine "Gutschrift" in den Verrechnungstopf, der mir nichts brachte.

 

Meine Überlegung nun:

Wenn ich den FSA bei der depotführenden Bank auf 0 setze, zahle ich weiterhin 15% Quellensteuer, + 10% an den deutschen Staat (25% AGS minus angerechnete amerikanische Quellensteuer). Ein Freistellungsauftrag würde mir nur 10% ersparen - hingegen, wenn ich ihn woanders einsetze (andere Bank mit Festgeld z.B.) kann er mir 25% sparen. Sprich, am Ende bleibt mir mehr Kapitaleinkommen in der Kasse, weil ich weniger vom FSA "verschenke".

 

Sind diese Überlegungen korrekt, oder ist da irgendwo ein Denkfehler?

 

Würde man mit einer Steuererklärung am Ende ohnehin wieder das Optimum zurückerstattet kriegen?

(Dann würde meine Optimierung nur bedeuten, man hätte weniger Aufwand mit der Steuererklärung, dafür mehr Aufwand mit dem FSA im Vorfeld....)

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Anleger Klein

Würde man mit einer Steuererklärung am Ende ohnehin wieder das Optimum zurückerstattet kriegen?

(Dann würde meine Optimierung nur bedeuten, man hätte weniger Aufwand mit der Steuererklärung, dafür mehr Aufwand mit dem FSA im Vorfeld....)

 

Wenn du den Freistellungsauftrag gerade so ausnutzt würde ich mir überlegen, ob ich wegen 10 einen derartigen Aufwand mache ;)

Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt's die Anlage KAP, selbst wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst kannst du damit dann das Geld zurückbekommen (und eine Steuererklärung musst du doch eh machen, oder?).

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Simon123

Hallo,

 

ab wann sollte man einen Freistellungsauftrag stellen? Ist es notwendig einen Freistellungsauftrag bereits zu stellen, wenn man nur ein Sparbuch ( 1000 EUR ), Festgeld 5 Jahre ( 1500 EUR ) und ein TGK ( 3000 EUR ) besitzt? Da kommt ja nicht viel zusammen an Zinserträgen.

 

Gehören eigentlich bestimmte Versicherungen wie zum Beispiel Private Altersvorsorge oder Lebensversicherungen auch dazu?

 

801 Euro (Single) bzw. 1.602 Euro (Verheiratet) sind ja steuerfrei., dachte ich immer.

 

Jetzt habe ich gehört ein Freistellungsauftrag sollte immer, egal vieviel Zinserträge man erwirtschaftet, gestellt werden. Wenn dies so ist, woran erkennt man, daß in den letzen Jahren Steuern abgezogen wurden?

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Niskala
· bearbeitet von Niskala

Wenn du nicht mühsam die Abgeltungssteuer über den Steuerausgleich zurückholen willst, dann stell den Freistellungsauftrag. Der minimale Aufwand lohnt sich auch bei vermeindlich niederen Summen und spart Arbeit. Grundsätzlich kann dies (mir fällt momentan zumindest nichts gegenteiliges ein) für alle "Produkte" mit Zinsertrag gestellt werden. z.B. Tagesgeld, Sparbuch, VL-Sparplan, Aktiendepot und was es auf dem Markt eben so gibt.

 

Natürlich kannst du auf beliebig viele Unternehmen/Anbieter verteilen, darfst aber die Gesamthöhe von 801 € nicht überschreiten (solltest du single sein).

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gegentrend

Hallo,

 

habe eine Frage zu den Sandtander Sparbriefen. Und zwar hat man die Wahl zwischen Jährlicher Zinsausschüttung oder Ausschüttung am Ende der Laufzeit (Zinseszinseffekt)

Den Freistellungsauftrag stellt man auf das Geldmarktkonto (Verrechnungskonto). Jetzt frag ich mich ob der Freistellungsauftrag bei 3 Jährigem Sparbrief und Ausschüttung am

Ende der Laufzeit nicht die ersten 2 Jahre nutzlos ist und erst im dritten Jahr zum Tragen kommt ? In diesem Fall wäre die Steuerbelastung über die Jahre höher als der Zinseszinseffekt.

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gegentrend

Hab selber was bei Sandtander gefunden:

Bei einem Sparbrief mit Zinsansammlung erfolgen Zahlung und Versteuerung der Zinsen für die gesamte Laufzeit in einer Summe bei Endfälligkeit.

 

d.h. lieber auf Zinseszins verzichten und den Sparerfreibetrag ausnutzen.

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Noob1981

jop

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melle01

Hallo,

ich muss für 2011 einen Freistellungsauftrag für mein Tagesgeld abgeben.Nun weiß ich ja noch gar nicht,wieviel Zinsen ich am Jahresende bekomme.

Deshalb weiß ich auch nicht,wie hoch ich den Freistellungsauftrag ansetzen soll.

Oder habe ich im neuen Jahr noch Zeit damit?

Danke.

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boll

Zins-Rechnung hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, in der 6. Klasse. Wenn das Wissen aufgrund irgendwelcher Halbwertzeiten verloren gegangen ist, hilft diese Seite bestimmt weiter: http://www.zinsen-berechnen.de/

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melle01

Zins-Rechnung hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, in der 6. Klasse. Wenn das Wissen aufgrund irgendwelcher Halbwertzeiten verloren gegangen ist, hilft diese Seite bestimmt weiter: http://www.zinsen-berechnen.de/

 

Zins-Rechnung hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, in der 6. Klasse. Wenn das Wissen aufgrund irgendwelcher Halbwertzeiten verloren gegangen ist, hilft diese Seite bestimmt weiter: http://www.zinsen-berechnen.de/

 

Nun möchte ich mal sehen,wie Du mir ausrechnest,wenn sich das Guthaben im Jahr 5mal ändert und auch der Zinssatz nicht der gleiche bleibt.

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boll

Du bist nicht dazu verpflichtet, einen FSA einzurichten! Es ist idR allerdings sinnvoll, da sonst die abgeführte Steuer ggf. über die Steuererklärung zurückgeholt werden muss.

 

Die am Jahresende gutgeschriebenen Zinsen sind natürlich von dem variablen Zinssatz, der Höhe des Guthabens und dessen Anlagezeitraum abhängig.

Manuell kannst du die Zinsen z.B. hiermit nachrechnen:

http://www.zinsen-berechnen.de/tagesgeldrechner.php

 

Sofern du jetzt schon sicher weißt, dass du den Pauschbetrag über alle Kapitalerträge nicht sprengen wirst, kannst du den Betrag im FSA großzügig auslegen.

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jm2c

Also wirklich. Manchmal werden hier Fragen gestellt, die gibt's gar nicht. Selbst wenn du verschiedene Konten bei verschiedenen Banken hast, melle01 - kann man doch Pi mal Daumen ausrechnen, wie viel Zinsen am Jahresende beisammen kommen werden. Oder nicht? Das muss doch nicht Cent-genau sein. Und Entschuldigung, man braucht da auch kein Online- oder sonstwas für Rechner, da hilft Kopfrechnen ^_^. Man, man, man...

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Gerald1502

Werde bei Gelegenheit einige Themen zum Freistellungsauftrag verbinden. Nur als Info. ;)

 

Nachtrag: Habe etwa 10 Themen zum Freistellungsauftrag zusammengefügt.

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xolgo
· bearbeitet von xolgo

Zins-Rechnung hatte ich, wenn ich mich recht erinnere, in der 6. Klasse. Wenn das Wissen aufgrund irgendwelcher Halbwertzeiten verloren gegangen ist, hilft diese Seite bestimmt weiter: http://www.zinsen-berechnen.de/

 

Nun möchte ich mal sehen,wie Du mir ausrechnest,wenn sich das Guthaben im Jahr 5mal ändert und auch der Zinssatz nicht der gleiche bleibt.

 

Das ist ziemlich trivial, einfach entsprechend anteilig rechnen: Anzahl Tage / 360 * Zinssatz

Ggf. aufsummieren. Das ist evtl. nicht die exakt von der Bank verwendete Methode, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Zinsberechnungsmethode, aber hinreichend genau, um den FSA zu berechnen.

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Jupiter55

Hallo,

 

Seit dem 01.01.2007 beträgt der Freistellungsauftrag Höchstbetrag für Alleinstehende nur noch 801 Euro (vor 2007 waren es 1.421 Euro) und für Verheiratete nur noch 1.602 Euro (vor 2007 2.842 Euro).

 

1.Können die 1602 EUR unter den Partnern aufgeteilt werden wie man möchte?

 

Ehefrau hat nur ein eigenes Konto und benötigt dafür einen Freistellungsauftrag in Höhe von 100 EUR. Kann dann der Mann die die restlichen 1502 EUR nutzen?

 

2.Wenn gemeinsame Konten oder Depots bestehen, müssen dann beide Partner unterschreiben?

 

3.Benötigt ein Kind auch einen Freistellungsauftrag, auch wenn es nur ein Konto mit geringer Summe bei einer Bank besitzt?

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