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vonni78

Freistellungsauftrag / Fragen und Antworten

Empfohlene Beiträge

harryguenter
wie ist das denn mit diesen 525 von denen ich immer wieder im Forum lese: ist das der Betrag den ich für Erträge aus Aktien freistellen kann oder für Dividenden oder wofür?
Die 525 EUR ware wahrscheinlich 512 EUR und waren die Spekulationsgewinnfreigrenze. Damit konnten neben den Zins-/Dividendenerträge von 801 EUR zusätzlich bis zu 512 EUR an Kursgewinne steuerfrei realisieren. Die 512 EUR galten aber nur bis 2007, für 2008 war sie auf 600 EUR erhöht worden, was aber kaum jemand weiß. Wie dem auch sei, ist egal: diese Grenze gibt es ab 2009 nicht mehr, sondern ist in den neuen Sparerpauschbetrag von 801 EUR eingeflossen.

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vanity
...

ist egal: diese Grenze gibt es ab 2009 nicht mehr, sondern ist in den neuen Sparerpauschbetrag von 801 EUR eingeflossen.

In einem Fall doch noch: Wenn 2009 noch Spekulationsgewinne aus Käufen 2008 (Haltedauer < 1 Jahr) realisiert werden.

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harryguenter
In einem Fall doch noch: Wenn 2009 noch Spekulationsgewinne aus Käufen 2008 (Haltedauer < 1 Jahr) realisiert werden.
naja, vielleicht. Abbreviation hat dazu keine Angaben gemacht. Aber falls es sich um Wertpapiere mit Kauf aus 2008 handelt kann die 600 EUR Grneze nochmal zum tragen kommen.

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abbreviation

Ok. Das mit den 512 klingt gut. D.h. ich kann Kursgewinne nach über einem Jahr Haltezeit wenn die noch 2008 gekauft wurden in Höhe von 512 Euro steuerfrei realisieren und alles was darüberliegt kann nach dem Halbeinkünfte Verfahren besteuert werden?

 

Und in der Konsequenz bedeutet das ich kann bei optimaler Nutzung 512 plus 801 steuerfrei haben - und die Kursgewinne von "neuen" Aktien bzw. von Aktien die nicht lange genug gehalten wurden fallen unter die 801 ?

 

Also nur zur Vergewisserung nochmal.

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vanity
· bearbeitet von vanity
Ok. Das mit den 512 € 600 € klingt gut. D.h. ich kann Kursgewinne nach über unter einem Jahr Haltezeit, wenn die noch 2008 gekauft wurden, in Höhe von 512 Euro 600 € steuerfrei realisieren, die, und wenn du auch nur 1 Cent darüberliegst alles was darüberliegt kann nach dem Halbeinkünfte Verfahren zum persönlichen Steuersatz besteuert werden?

 

Und in der Konsequenz bedeutet das, ich kann bei optimaler Nutzung 512 € 600 € plus 801 € steuerfrei haben - und die Kursgewinne von "neuen" Aktien bzw. von Aktien die nicht lange genug gehalten wurden fallen unter die 801 € ?

 

Also nur zur Vergewisserung nochmal.

 

EDIT: Schneller und ausführlicher! :D

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tedesco
steuerfrei realisieren und alles was darüberliegt kann nach dem Halbeinkünfte Verfahren besteuert werden?

Bitte den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze beachten.

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Da müssen wir glaube ich nochmal sortieren:

Zuerst einmal: es geht hierbei ausschließlich um Wertpapiere die in 2008 angeschafft wurden.

Alle Wertpapiere die ab 2009 gekauft werden unterliegen der neuen Abgeltungssteuer. Hier sind Kursgewinne generell zu besteuer und es gibt kein Halbeinkünfteverfahren mehr. Ab 2009 gibt es für Kursgewinne, Zins-/Dividendeneinkünfte zusammen(!) nur noch den neuen Sparerpauschbetrag von 801 EUR.

 

Kommen wir zurück zu den Wertpapieren die 2008 gekauft wurden:

Ok. Das mit den 512 klingt gut.
512 EUR kommen nicht mehr in Betracht. Höchstens die 600 EUR Freigrenze.

 

D.h. ich kann Kursgewinne nach über einem Jahr Haltezeit wenn die noch 2008 gekauft wurden in Höhe von 512 Euro steuerfrei realisieren und alles was darüberliegt kann nach dem Halbeinkünfte Verfahren besteuert werden?
leider beides mal falsch.

1. Aktien unterliegen immer dem Halbeinkünfteverfahren, d.h. es wären 1200 EUR Aktiengewinne steuerfrei möglich (da halber gewinn <=600 EUR. Alle anderen Wertpapiere (Fonds, ...) unterliegen aber NICHT dem Halbeinkünfteverfahren und sind somit voll anzurechnen.

2. Die Freigrenze muß nur beachtet wenn Du ein Wertpapier innerhalb eines Jahres kaufst und wieder verkaufst. Hälst Du ein Wertpapier aus 2008 oder früher für mehr als 1 Jahr so ist der Kursgewinn steuerfrei! (und Verluste können nicht mehr angerechnet werden)

3. Es handelt sich um eine Freigrenze, d.h. beträgt der Spekulationsgewinn 600,01 EUR oder mehr, so ist der vollständige Betrag (inkl. der ersten 600 EUR) zu versteuern

 

Und in der Konsequenz bedeutet das ich kann bei optimaler Nutzung 512 plus 801 steuerfrei haben
Bei optimaler Nutzung ist dieses Jahr letztmalig ein Spekulationsgewinn mit 2008er Wertpapieren (und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist in 2009) von 600 EUR zusätzlich zu realisieren. Noch optimaler wäre allerdings die Wertpapiere (aus 2008) über den Spekulationszeitraum von 1 Jahr zu halten und alle Kursgewinne steuerfrei zu kassieren.

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abbreviation

Ohjeh, der sprichwörtliche Bierdeckel reicht ja nicht mal für ne handvoll Aktien...

 

Danke für eure Erklärungen, nur weiß ich jetzt leider immer noch nicht woher die 600 kommen und was sich da genau geändert hat... ist das eine Übergangsregelung oder hat mit den 5xx von Anfang an gar nix gepasst?

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Sven82
nur weiß ich jetzt leider immer noch nicht woher die 600 kommen und was sich da genau geändert hat

die Freigrenze von 512 EUR wurde im Jahr 2008 auf 600 EUR angehoben. Ab 2009 gibt es diese Freigrenze weiterhin, allerdings ist sie dann nicht mehr für Wertpapierspekulationsgeschäfte anwendbar, sondern nur noch für die restlichen im § 23 EStG genannten Spekulationen.

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postguru

passt vielleicht hier rein.

 

Vorsicht bei einem Depotübertrag von der ebase zB von geschlossenen offenen Immobilienfonds an einen Broker um sie über die Börse zu verkaufen.

 

Mir ist folgendes passiert.

 

1. Depotübertrag von einer Position Fonds zur ING DiBa (Im Depotübertrag wurde angekreuzt, dass alle Werte mit übermittelt werden sollen)

 

2. Verkauf über die Börse

 

In der Abrechnung von der ING Diba wurde wegen nicht bekannter Anschaffungsdaten der Sparer Pauschbetrag mit dem Hinweis:

Veräusserungsgewinn nach Pauschalmethode mit 30% vom Kurswert belastet.

 

Ich denke diese Ammenmärchen mit Übertragung des Anschaffungszeitpunktes und Kurses ab 2009 sind damit hinfällig.

 

War ein Wertpapier mit einer DE ISIN

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webber

Kann man irgendwo raus bekommen, wo schon mal Zinsen angelaufen sind und der FSA in Anspruch genommen wurde letztes Jahr? Kann man das beim BzSt anfragen oder Finanzamt, wenn man selbst keinen Überblick mehr hat??

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Sven82
Kann man das beim BzSt anfragen oder Finanzamt, wenn man selbst keinen Überblick mehr hat??
nein, die Daten bekommst du nur bei der Bank. Wenn dir nicht bekannt ist welche Banken alle betroffen sind, so würde ich zum Finanzamt marschieren und eine FSAK-Abfrage machen lassen. Vielleicht lässt man sich drauf ein (Perso nicht vergessen - kann ja jeder kommen und Auskünfte verlangen). Eine Pflicht dir Auskünfte darüber zu geben gibt es jedenfalls nicht.

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Geldspeicher

'n Abend allerseits!

 

Ich habe folgendes Problem: Ich habe mehrere Depots/Konten (wie sicherlich so mach' anderer hier), auf die ich meinen Freistellungsauftrag verteilt habe. Das habe ich am Jahresanfang auch recht großzügig getan, sodass bei einigen Instituten noch ein gewisser Puffer vorhanden ist, der auch bis zum Jahresende nicht mehr vollständig ausgeschöpft wird. Auf der anderen Seite habe ich mein Depot, was durch Ausschüttungen bald an seine Freigrenze stößt und diese bis zum Jahresende auch übersteigen wird, sodass hier ein Teil abgeltungsbesteuert wird.

 

Wie muss ich vorgehen, wenn die Summe aller Zinsen, Dividenen, Auschüttungen etc. dann aber trotzdem am Jahresende unter dem Freibetrag von 801 Euro liegt? Bekomme ich dann über die Steuererklärung die fürs Depot zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück? Welche Bescheinigungen brauch ich da? Ich nehme an, jedes Institut muss mir einen Schnippel ausstellen, wo die genauen Zinszahlungen (u.ä.) vermerkt sind?! Hat dieser Schnippel einen einheitlichen Namen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Fleisch

Du hast verschiedene Möglichkeiten

 

1. Alle Erträge der Banken auflisten und bei den Banken, bei denen du "zuviel" Freistellungsauftrag erteilt hast entsprechend kürzen. Die entstehende Differenz haust du auf deinen Freistellungsauftrag deiner Depotbank drauf. Du musst also alle anschreiben.

 

2. Alternativ lässt du alles so wie es ist und du führst Abgeltungssteuer auf alle Erträge ab, die deinen Freistellungsauftrag der jeweiligen Bank übersteigen. Dann müsstest du eine Steuererklärung machen, sofern dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Du erhälst zum Jahresende eine Steuerbescheinigung sowie eine Jahressteuerbescheinigung. Letzteres ist maßgebend für die Werte in deiner Steuererklärung. die in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern gibt's dann in etwa Mitte des nächsten Jahres bei zeitigem Einreichen der Unterlagen.

 

3. Für nächstes Jahr vlt. interessant. Möglicherweise kommt für dich auch eine Nichtveranlagebescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, in Betracht.

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Geldspeicher

2. Alternativ lässt du alles so wie es ist und du führst Abgeltungssteuer auf alle Erträge ab, die deinen Freistellungsauftrag der jeweiligen Bank übersteigen. Dann müsstest du eine Steuererklärung machen, sofern dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Du erhälst zum Jahresende eine Steuerbescheinigung sowie eine Jahressteuerbescheinigung. Letzteres ist maßgebend für die Werte in deiner Steuererklärung. die in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern gibt's dann in etwa Mitte des nächsten Jahres bei zeitigem Einreichen der Unterlagen.

Hmm, aber mal angenommen, meine abgeltungsbesteuerten Kapitalerträge liegen insgesamt noch innerhalb meines Freibetrages (nur durch blöde Freistellungsauftrag -Verteilung ist jetzt ein Depotposten besteuert worden), dann müsste ich mit meinem naiven Verständnis doch gar keine (Abgeltungs-)steuer zahlen, oder sehe ich das falsch?

 

3. Für nächstes Jahr vlt. interessant. Möglicherweise kommt für dich auch eine Nichtveranlagebescheinigung, kurz NV-Bescheinigung, in Betracht.

Hmm, eine NV kommt wohl nicht in betracht, ich bin Lohnsklave (sprich: stinknormaler Arbeitnehmer).

 

Wie auch immer: Danke für deine Hilfe!

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neysee
· bearbeitet von neysee

2. Alternativ lässt du alles so wie es ist und du führst Abgeltungssteuer auf alle Erträge ab, die deinen Freistellungsauftrag der jeweiligen Bank übersteigen. Dann müsstest du eine Steuererklärung machen, sofern dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Du erhälst zum Jahresende eine Steuerbescheinigung sowie eine Jahressteuerbescheinigung. Letzteres ist maßgebend für die Werte in deiner Steuererklärung. die in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern gibt's dann in etwa Mitte des nächsten Jahres bei zeitigem Einreichen der Unterlagen.

Hmm, aber mal angenommen, meine abgeltungsbesteuerten Kapitalerträge liegen insgesamt noch innerhalb meines Freibetrages (nur durch blöde Freistellungsauftrag -Verteilung ist jetzt ein Depotposten besteuert worden), dann müsste ich mit meinem naiven Verständnis doch gar keine (Abgeltungs-)steuer zahlen, oder sehe ich das falsch?

 

Das siehst du richtig. Liegen die Kapitalerträge insgesamt unter 801 Euro, wird die auf die nicht freigestellten Erträge abgeführte Steuer erstattet, unabhängig vom persönlichen Steuersatz. Liegen sie drüber, wird der über dem Freibetrag liegende Teil entweder pauschal mit 25% oder als Teil des normalen Einkommens versteuert, je nachdem, was vorteilhaft ist. Letzteres kann sich lohnen, wenn die Freistellungsaufträge nicht optimal aufgeteilt wurden.

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newbie81

hallo, habe ne simple Frage, habe von mitte 2008 bis mitte 2009 ein gestgeldkonto gehabt.

der ist nun aufgelöst. Hatte die volle Summe vom freistellungsauftrag reingesetzt , also 801 euro.

Habe mehr Zinsen als 801 bekommen.

sind 801 aufgebraucht? oder 801 euro aus 2009?

habe ich noch für 2009 einen Freibetrag?

Oder habe ich 400 euro freistellung aus 2008 und 400 aus 2009 aufgebraucht?

bitte um Hilfe.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

Du hast jährlich (!) einen Sparerpauschbetrag ("Freibetrag") von 801 EUR.

Hast du also im Jahr 2008 und/oder 2009 Zinseinnahmen auf dem Festgeldkonto von mehr als 801 EUR pro Jahr erzielt, so sind die "Mehreinnahmen" zu versteuern.

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berliner
· bearbeitet von berliner

Die Ausnutzung des Freibetrages startet jedes Jahr neu bei 0 und wird mit den Zinsen aus dem gleichen Jahr verrechnet. Mann kann nichts ins neue Jahr mitnehmen. Ein ungenutzter Spielraum geht also verloren. Übrigens wird bei Ausschöpfen des Freibetrags die Steuererklärung Pflicht, da es mit der Zinsabschlagsteuer, die bei der Bank einbehalten wurde, nicht getan ist. Letzteres gilt nur für 2008. Ab 2009 dann Abgeltungssteuer und neues Verfahren, also keine Steuererklärung notwendig, aber ratsam, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25% liegt, da dann der gilt.

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newbie81

das heisst also, obwohl die hälfte der zinsen aus 2008 kommen, das festgeldkonto aber 2009 aufgelöst wurde , gehen die 801 aus 2009 drauf, der freibetrag aus 2008 konnte gar nicht genutzt werden,ist verpufft, weil die zinsen erst in 2009 mit auflösung des festgeldkontos fließen?

danke.

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Chemstudent
· bearbeitet von Chemstudent

das heisst also, obwohl die hälfte der zinsen aus 2008 kommen, das festgeldkonto aber 2009 aufgelöst wurde , gehen die 801 aus 2009 drauf, der freibetrag aus 2008 konnte gar nicht genutzt werden,ist verpufft, weil die zinsen erst in 2009 mit auflösung des festgeldkontos fließen?

danke.

 

Wenn die Zinsen gesammelt und erst im Jahr 2009 gezahlt wurden, dann ja: der Freibetrag für 2008 ist "verpufft".

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Junkbond Junkie

Hallo Zusammen,

 

Bei meiner Bank habe ich einen ETF Sparplan. (500 Euro pro Monat)

Der ETF ist thesaurierend.

 

ich habe mich heute erkundigt ob es Sinn macht einen Freistellungsauftrag für einen thesaurierenden ETF abzugeben.

Sie hat gesagt ja und es wird in dem Fall auf mein Depot gutgeschrieben.

 

Leider habe ich keine Ahnung wie viel ich angeben sollte. :huh:

Ich bin verheiratet und meine Frau braucht auch ein Teil davon für ihr Tageskonto.

 

Kann jemand mir behilflich sein?

 

Bis gleich,

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Blob Gilb

Hallo,

 

mal ganz mathematisch:

 

1602 Euro minus das, was Deine Frau für ihr Tagesgeldkonto braucht :-)

Das, was Deine Frau für ihr Tagesgeldkonto braucht = (Ihr Kontostand) x (Zinssatz)

 

Voilà. Hoffe, geholfen zu haben ;)

 

 

Gruß

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Junkbond Junkie

Hi Blob Gilb,

 

 

 

mal ganz mathematisch:

 

1602 Euro minus das, was Deine Frau für ihr Tagesgeldkonto braucht :-)

Das, was Deine Frau für ihr Tagesgeldkonto braucht = (Ihr Kontostand) x (Zinssatz)

 

Voilà. Hoffe, geholfen zu haben ;)

 

 

ich habe immer früher gedacht es lohnt sich nicht einen Freistellungsauftrag für einen thesaurierenden ETFs abzugeben.

 

Im Gegensatz zu ausschüttende ETFs werden die Dividende nicht bei mir ausgeschüttet

sondern werden wieder in den Fond investiert.

 

Woher soll ich das wissen wie viel das ist?

 

Es ist mir immer noch nicht klar ob es sich überhaupt lohnt. :(

 

:- :- :-

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harryguenter

Meines Erachtens nach hilft es nur, wenn es sich um einen inländischen thesaurierenden Fonds handelt. Dann kann der Freistellungsauftrag bei Deiner Bank glaube ich berücksichtigt werden.

 

Bezüglich der Höhe:

Der ebundesanzeiger.de ist Dein Freund. Schau Dir doch einfach die veröffentlichten Erträge der Vorjahre an, und Du hast ein Gefühl dafür über welche Summe Du redest.

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