Pilsener September 13, 2011 Hallo Liebe Gemeinde, mich hat es nun auch getroffen. mein Knock-out Zertifikat auf Daimler ist verfallen. Im Klartext 2000 sind futsch. Ich kann diesen Verlust ja nun auf Gewinne gegenrechnen (sodass ich 2000 weniger Abgeltungssteuer zahlen müsste), oder? Meine Frage: Muss das in diesem Jahr geschehen? oder kann ich (falls ich z.B. dieses jahr nicht über meinen Freibetrag rüberkomme) diese Verlust-gegenrechung auch mit ins nächste Jahr nehmen? Vielen Dank für die Info Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex September 13, 2011 1. Du zahlst nur Abgeltungssteuer auf 2000 weniger Gewinn. also je 25 + Soli + evtl. Kirchensteuer also 520-550 ca. 2. Du kannst es nur verrechnen, wenn der Emittent die Scheine für 0,01 o.ä. Betrag zurückkauft und du somit Verlust realisieren kannst. Ansonsten hast du einfach Pech gehabt. Das war schon ein ziemlicher Zock oder? Welcher Hebel 100 ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2011 · bearbeitet September 13, 2011 von reckoner Hallo, Und zur Kernfrage: Muss das in diesem Jahr geschehen? oder kann ich (falls ich z.B. dieses jahr nicht über meinen Freibetrag rüberkomme) diese Verlust-gegenrechung auch mit ins nächste Jahr nehmen?Es wird verrechnet, wenn entsprechende Gewinne vorhanden sind (oder waren), das ist unabhängig vom Sparer-Pauschbetrag, dieser verfällt ggf. Erst wenn am Jahresende insgesamt Verluste geblieben sind (bei einer Bank), dann wird der Verlust ins nächste Jahr vorgetragen (bankintern, das läuft automatisch). Oder aber du beantragst spätestens bis zum 15. Dezember bei der Bank eine Verlustbescheinigung, dann könnte auch mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden. Ob die Beantragung der Verlustbescheinigung sinnvoll ist, hängt bei dir* insbesondere auch vom Sparer-Pauschbetrag ab, dazu müsstest du aber noch mehr Details nennen (wie hoch werden deine Kapitalerträge insgesamt voraussichtlich sein, und wie hoch die bei der betreffenden Bank?). *vermute ich, da du ausdrücklich in diese Richtung gefragt hast MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Pilsener September 13, 2011 1. Du zahlst nur Abgeltungssteuer auf 2000 weniger Gewinn. also je 25 + Soli + evtl. Kirchensteuer also 520-550 ca.2. Du kannst es nur verrechnen, wenn der Emittent die Scheine für 0,01 o.ä. Betrag zurückkauft und du somit Verlust realisieren kannst. Ansonsten hast du einfach Pech gehabt. 1.) ja mein ich ja 2.) ja das haben sie: ich habe 1,13 bekommen Erst wenn am Jahresende insgesamt Verluste geblieben sind (bei einer Bank), dann wird der Verlust ins nächste Jahr vorgetragen (bankintern, das läuft automatisch). Oder aber du beantragst spätestens bis zum 15. Dezember bei der Bank eine Verlustbescheinigung, dann könnte auch mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnet werden.. okay...also dieses Jar ist mein freibetrag ausgeschöpft. Es werden aber VORRAUSSICHTLICH keine weiteren Gewinne/Verluste entstehen. Also für mich wäre es nur interressant wenn ich den Verlust mit ins nächste Jahr nehmen kann. Ich werde dann diese Verlustbescheinigung beantragen. Ob ich diesen Verlust dann nächstes Jahr bei dieser oder meiner 2. Bank einlöse ist dann ja egal. hab ich das so richtig verstanden? wenn ja, vielen dank für die infos ... wenn nicht, bitte um kleine Korrektur Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 13, 2011 · bearbeitet September 13, 2011 von reckoner Hallo, Ob ich diesen Verlust dann nächstes Jahr bei dieser oder meiner 2. Bank einlöse ist dann ja egal.Nein, du kannst den Verlust entweder bei der Bank stehen lassen (dazu brauchst du nichts zu tun, jedoch darfst du dann keinesfalls eine Verlustbescheinigung beantragen), oder aber du fügst die beantragte(!!!) Verlustbescheinigung deiner Steuererklärung bei. Eine einmal ausgestellte Verlustbescheinigung kann grundsätzlich nie wieder bei einer Bank eingereicht werden. Und sie kann auch nicht aufgehoben werden. Falls aber insgesamt - also über alle erklärten(!!!) Banken hinweg - ein Verlust herauskommt, wird das Finanzamt diesen Verlust dann auch vortragen (es ergeht ein Feststellungsbescheid). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tony Soprano September 13, 2011 N`Abend! Auf noch was mußt du achten: VMan kann nicht alle Verluste mit Gewinnen verrechnen, Deine Verluste kannst Du z.B. nicht mit Gewinnen aus Zinsn oder Dividenden verrechnen. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das ist so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 September 13, 2011 · bearbeitet September 13, 2011 von otto03 N`Abend! Auf noch was mußt du achten: VMan kann nicht alle Verluste mit Gewinnen verrechnen, Deine Verluste kannst Du z.B. nicht mit Gewinnen aus Zinsn oder Dividenden verrechnen. Bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine das ist so. Doch kann er, es gibt nur zwei Verlust-Töpfe Aktien/alles andere, will sagen: Aktienverluste (aus richtigen nackten Aktien, keine Derivate) können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, alles andere (auch Aktiengewinne) kann mit allem verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tony Soprano September 13, 2011 Doch kann er, es gibt nur zwei Töpfe Aktien/alles andere, will sagen: Aktienverluste (aus richtigen nackten Aktien, keine Derivate) können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, alles andere (auch Aktiengewinne) kann mit allem verrechnet werden. Ah danke, das hatte ich echt nicht gewußt. Dachte immer es wird getrennt Aktien mit Aktien, Derivate mit Derivate u.s.w....Und wieder was gelernt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag