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Becks30w

Fonds für Tochter

Empfohlene Beiträge

Becks30w

Guten Morgen,

 

erstmal Glückwunsch zu diesem tollen Forum.seit Wochen lese ich hier interessante Beiträge.

Bin noch ziemlich "grün" hinter den Ohren was Börse angeht. Bin aber fleissig am lesen und lernen.

 

Nun zu Meiner Frage:

Ich will für meine 3 jährige Tochter gern was zur Seite legen. Etf's Blue Chips hab ich da gedacht. Betrag zwischen 30-50. Was ich jedoch noch nicht so ganz versteh ist das Thema abgeltungssteuer in diesem Zusammenhang.

Werden die 25% dann jedes Jahr abgezogen? Dann bleibt bei dem invest von sagen wir mal 400 p.a. nicht mehr viel übrig oder steh ich jetzt auf dem Schlauch?

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Bernd das Brot

Hallo,

 

Abgeltungssteuer wird erst bei Veräußerung, also wenn die liebe Kleine an das Geld will, erhoben und auch nur auf die realiesierten Kursgewinne und Ausschüttungen. Sie hat aber auch einen Freibetrag von 801.- / Jahr. Bin mir aber nicht sicher ab welchem Alter .

Die EInzahlungen werden natürlich nicht nochmal besteuert.

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Malvolio

Sie hat ja einen Freibetrag (erfordert einen Freistellungsauftrag an die Bank) .... bis sie da drüber kommt, wird es schon eine Weile dauern.

 

Notfalls kann man auch noch eine sog. NV-Bescheinigung vorlegen oder abgeführte Steuern über die Steuererklärung zurückholen ... aber das wird erstmal sicher nicht nötig sein. Du solltest vielleicht darauf achten, möglichst keinen ausländischen-thesaurierenden Fonds zu nehmen ... das macht unter Umständen die Sache etwas komplizierter.

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Adun

Du hast zwei Möglichkeiten:

 

1. Du legst das Geld auf Deinen Namen an und schenkst es ihr später. Dann:

- Haftest Du damit für eigene Verbindlichkeiten

- Musst Du Abgeltungssteuer von 25% auf Erträge (Zinsen, Dividenden, bei Verkauf Kursgewinne) zahlen, sobald Deine Gesamterträge 801 EUR übersteigen (Freistellungsauftrag)

- Darfst Du das Geld nach Deinem Belieben anlegen.

- Darfst Du über das Geld frei verfügen

- Wird das Geld im Erbfall voll auf den Grundfreibetrag angerechnet.

 

2. Du legst das Geld auf den Namen Deines Kindes an. Dann

- Haftet nur Dein Kind damit für eigene Verbindlichkeiten, Du nicht.

- Sind alle Erträge in der Regel steuerfrei (NV-Bescheinigung)

- Bist Du treuhändischer Vermögensverwalter für das Geld und musst es im Interesse Deines Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anlegen (Du bist nur auf der sicheren Seite, wenn Du für die ersten 10.000 EUR Deiner Tochter das Geld in mündelsicheren Anlagen anlegst, blue-chip-ETFs gehören nicht dazu)

- Darfst Du das Geld nicht mehr für Dich verwenden, auch nicht im Notfall, sonst kriegst Du Ärger mit dem Finanzamt und alle Steuervorteile werden rückwirkend entzogen. Du darfst es auch nicht verschenken.

- Ist das Geld im Erbfall nach 10 Jahren anrechnungsfrei.

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Becks30w

super danke für die schnellen antworten...

ich glaub am unkompliziertesten ist es wenn ich es ganz normal über mein depot laufen lasse....

 

also noch mal zur sicherheit :

 

wenn der fonds läuft brauch ich keine steuer zahlen, nur später beim verkauf, quasi in 20 jahren?

und die 1602 welche mir zur verfügung stehen sind für die zinserträge frei die der fonds im laufendem jahr generiert,oder?

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boll

seit Wochen lese ich hier interessante Beiträge.

Sei mir nicht böse: Aber wenn das stimmen sollte, stellt sich mir die Frage, warum du dir die einfachen Basics (wozu oberflächlich betrachet auch die AbgSt gehört) offensichtlich nicht angeeigent hast. Ein für Einsteiger geeignetes Buch, was den effizienten Einstieg sicherlich beschleunigt, wäre da mE angebracht, z.B. http://www.test.de/s...nken/sp0223000/

 

ich glaub am unkompliziertesten ist es wenn ich es ganz normal über mein depot laufen lasse....

 

also noch mal zur sicherheit :

 

wenn der fonds läuft brauch ich keine steuer zahlen, nur später beim verkauf, quasi in 20 jahren?

und die 1602 welche mir zur verfügung stehen sind für die zinserträge frei die der fonds im laufendem jahr generiert,oder?

Du solltest dir dringend die Grundlagen aneignen. Klar, am Anfang sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht, aber irgendwann fügen sich die einzelnen Puzzle-Teilchen zusammen. Solange solltest du mE die Finger davon weg lassen. Es läuft bei der Laufzeit ja nichts wirklich weg.

 

Überleg mal: Gehst du in einen Handy-Laden und schließt irgendeinen Vertrag ab, ohne den Inhalt (Vertragsdetails) durchgelesen und gut überdacht sowie das dazugehörige Handy im Voraus ausprobiert zu haben?

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Adun

wenn der fonds läuft brauch ich keine steuer zahlen, nur später beim verkauf, quasi in 20 jahren?

Du musst jedes Jahr für die Erträge, die während des Jahres angefallen sind, Steuern zahlen, und zwar 25% abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag plus ggfs. Kirchensteuer. Erträge sind auch bei Anteilsverkauf erzielte Kursgewinne.

 

und die 1602 welche mir zur verfügung stehen sind für die zinserträge frei die der fonds im laufendem jahr generiert,oder?

1602 hast Du nur wenn Du verheiratet bist. Die gelten für alle Erträge.

 

Handelt es sich um ausländische Thesaurierende Fonds, kann keine Abgeltungssteuer einbehalten werden. Dann musst Du die Versteuerung über die Steuererklärung durchführen. Später beim Verkauf wird dann die Steuer nochmal abgezogen und Du musst sie über die Steuererklärung zurückholen.

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio

Es gibt natürlich eine Menge Spitzfindigkeiten. Aber grob gesagt: Auf die steuerbaren Eträge (z.B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne bei Anteilsverkauf) musst Du bei deren Zufluss Steuern zahlen .... sofern Du keinen Freistellungsauftrag bei der depotführenden Bank eingereicht hast.

 

Wie schon gesagt ... Vorsicht bei ausländischen thesaurierenden Fonds .... dort ist alles etwas komplizierter, da diese nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.

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Becks30w

@ boll: es tut mir leid das ich bei diesem Thema einfach nochmal die meinung der user erfragen wollte. ich bin am anfang und versuche dazuzulernen... es bringt mir nichts in die bank zu laufen und mich von nem deppen beraten zu lassen der nur an die provision denkt. dehalb hier das thema angesprochen mit dem ich probleme habe und das ist nunmal der bereich Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag...

 

@ adun : ja bin verheiratet deshalb sind die 1602 schon klar... Danke für den tipp mit dem Thesau. Fonds....

 

ps. hat nicht jeder mal klein angefangen?

dafür sind doch solche seiten da um mit profis(so nen ich manche von den usern einfach mal) in kontakt zu treten und erfahrungen auszutauschen-----

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Apophis

Töchtern schenkt man keine Fonds, sondern Kleider Schuhe usw....

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Becks30w

:-) ja genau....aber mit 20 bzw 22 sollte sie auch bissl budget haben um sich was leisten zu können...

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boll

@ boll: es tut mir leid das ich bei diesem Thema einfach nochmal die meinung der user erfragen wollte. ich bin am anfang und versuche dazuzulernen... es bringt mir nichts in die bank zu laufen und mich von nem deppen beraten zu lassen der nur an die provision denkt. dehalb hier das thema angesprochen mit dem ich probleme habe und das ist nunmal der bereich Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag...

(...)

ps. hat nicht jeder mal klein angefangen?

dafür sind doch solche seiten da um mit profis(so nen ich manche von den usern einfach mal) in kontakt zu treten und erfahrungen auszutauschen-----

 

Becks, es geht doch gar nicht darum, die Meinung anderer (erfahrener) User zu erfragen. Alle User geben gerne Antworten - sie machen es freiwillig! Die meisten (wenn nicht sogar alle) sehen es aber gerne, wenn man sich mit den Grundlagen auseinander gesetzt hat. Wenn man dann Fragen zu diesen stellt, sollte es für niemanden ein Problem darstellen. Deine Vorgehensweise à la "AbgSt: Kenne nur das Wort, ansonsten noch nie im Detail davon gehört !?!" erweckt zumindest bei mir den Anschein, dass du es dir so einfach wie möglich machen möchtest. Eine Internetsuche wie "Abgeltungssteuer berechnen" oder ähnliches hätte dich auch zum Ziel geführt.

 

(Potentielle) Profis oder erfahrene Privatanleger haben ebenso "klein" angefangen. Viele von ihnen haben teure Fehler begannen. Damit neue User/ Anleger nicht dieses Lehrgeld zahlen müssen, ist dieses Forum u.a. ein geeigneter Treffpunkt, um eben diese Erfahrungen auszutauschen. Dafür ist aber mMn Grundlagenwissen, das man sich relativ schnell aneignen kann, nötig.

 

btw @Adun: Warum hast du dazu nichts gesagt?

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Becks30w

ok. bin ja dabei mir die grundlagen anzueignen.. wie gesagt das thema was mir am meisten sorgen macht habe ich nach hinten geschoben :-) werde deinen rat befolgen und mir abgST im netz gründlich durchlesen...

:-)

 

ps. die abgst wird doch dann direkt von cortal consors bearbeitet oder? letzte frage :-)))))

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Anleger Klein

ps. die abgst wird doch dann direkt von cortal consors bearbeitet oder? letzte frage :-)))))

 

Die wird abgeführt, solange kein Freistellungsauftrag gestellt bzw. wenn dieser ausgeschöpft ist. Gleiches gilt für Quellensteuern etc., nur für Kirchensteuer musst du evtl. einen gesonderten Antrag stellen damit diese auch gleich abgezogen werden kann.

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Becks30w

Danke....

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abbreviation

Könnte man die Regelung die eine mündelsichere Anlage verlangt nicht umgehen indem man Wertpapiere im Zuge einer Schenkung an das Kind überträgt?

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Ramstein

Könnte man die Regelung die eine mündelsichere Anlage verlangt nicht umgehen indem man Wertpapiere im Zuge einer Schenkung an das Kind überträgt?

Liest du dazu diesen Faden, so wirst du sehen, dass die Mündelsicherheit im wesentlichen eine vehement vertretene Einzelmeinung ist. whistling.gif

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Adun
· bearbeitet von Adun

Könnte man die Regelung die eine mündelsichere Anlage verlangt nicht umgehen indem man Wertpapiere im Zuge einer Schenkung an das Kind überträgt?

Diese "Idee" wurde im von Ramstein verlinikten Thread bestimmt ein duzend mal vorgebracht. Die Antwort ist nach wie vor: Nein, denn sobald die Wertpapiere dann im Besitz des Kindes sind, müssen sie von den Eltern stellvertretend für das Kind verkauft und der Erlös wiederum mündelsicher angelegt werden. Wirtschaftliche Vermögensverwaltung heißt, dass die Eltern aktiv dafür sorgen müssen, dass eine gesetzesmäßige Situation hergestellt ist.

 

Liest du dazu diesen Faden, so wirst du sehen, dass die Mündelsicherheit im wesentlichen eine vehement vertretene Einzelmeinung ist. whistling.gif

Ganz im Gegenteil: Diejenigen, die das bestreiten, vertreten eine irrelevante Einzelmeinung. Dass sie hier im Forum zahlreich sind, weil hier naturgemäß besonders viele das Geld ihrer Kinder in riskanten Wertpapieren und damit je nach Vermögenshöhe gesetzeswidrig angelegt haben, ändert das nicht.

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John Silver

Liest du dazu diesen Faden, so wirst du sehen, dass die Mündelsicherheit im wesentlichen eine vehement vertretene Einzelmeinung ist. whistling.gif

Ganz im Gegenteil: Diejenigen, die das bestreiten, vertreten eine irrelevante Einzelmeinung. Dass sie hier im Forum zahlreich sind, weil hier naturgemäß besonders viele das Geld ihrer Kinder in riskanten Wertpapieren und damit je nach Vermögenshöhe gesetzeswidrig angelegt haben, ändert das nicht.

 

Vorweg:

Was ich sage, erhebt den Anspruch auf Wahrheit.

 

Was Adun schreibt ist nicht richtig.

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Adun
· bearbeitet von Adun

Davon bin ich immer ausgegangen. Offenkundig im Gegensatz zu Ramstein, der sich über solche Ansprüche lustig macht.

 

Wenn ich sage, meine Aussagen erheben Anspruch auf Wahrheit, heißt das weder, dass sie Anspruch darauf erheben, irgendwie begründet zu sein (oder dass irgendeine Begründung überhaupt im Prinzip möglich wäre), noch, von der Allgemeinheit oder sonst irgendjemandem für wahr gehalten zu werden. Es heißt auch nicht, dass ich unfehlbar wäre, mich nicht irren könnte oder meine Aussagen nicht kritisierbar wären. Im Gegenteil! Erst der Wahrheitsanspruch macht Aussagen kritisierbar. Denn ohne kann ich ja immer behaupten "aber ich habe ja gar nicht behauptet, dass es tatsächlich wahr ist".

 

Was Adun schreibt ist nicht richtig.

Meine Aussagen werden nicht falsch dadurch, dass Du pauschal behauptest, sie seien falsch. Wie wäre es mal mit einem stichhaltigen Argument -- gegen meine Aussagen statt gegen mich?

 

Es ist im übrigen erbärmlich, wie Du oder Ramstein versuchen, meine meine ernstgemeinten Aussagen durch kommentarlose Wiederholung lächerlich erscheinen zu lassen, ganz nach der Devise, sie seien so offensichtlich Unsinn eines Spinners, dass es keines weiteren Kommentars bedürfe. Nur weil eine Behauptung nicht dem entspricht, was die überwältigende Mehrheit annimmt, muss sie wder Unsinn sein, noch derjenige, der sie äußert, ein Spinner.

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Kaffeetasse

ich verteil mal ein paar rechthabbären...

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Adun

maddin711, wo siehst Du in meinem Beitrag Rechthaberei? Ich fordere lediglich dazu auf, Argumente zu nennen. Ich behaupte nicht, dass John Silver falsch liegen muss, wenn er sagt, ich habe unrecht. Nur hilft diese pauschale Aussage niemandem. Das einzige, was John Silver damit macht, ist mich als Person anzugreifen und schlecht zu reden. Zur Sache ist damit nichts beigetragen.

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