Markus82 September 12, 2011 Hallo, Ich arbeite mich langsam in das Thema Optionscheine ein und habe eine Verständnisfrage: Ich habe auf einer Informationsseite über Optionsscheine gelesen, das man Optionsscheine im Vergleich zu Optionen nicht Verkaufen kann. Dadurch sei der Verlust bei Optionscheinen auf das eingesetzte Kapital beschränkt und es könnten keine weiteren Forderungen an mich gestellt werden. In einem späteren Abschnitt wird dann erwähnt das man Optionsscheine Kaufen und Verkaufen kann, wie ist das jetzt zu verstehen??? Mir ist klar das ich einen Optionsschein (amerikanischer Typ) während seiner Laufzeit einlösen kann, falls das Sinn macht... Was ist hier mit Verkauf gemeint, rückgabe an den Emitenten (zum Geldkurs), falls ja, kann ich hier noch irgend einen gravierenden Fehler beim Verkauf begehen, das doch noch weitere Forderungen auf mich zukommen? Oder hafte ich, egal was ich auch mache, bei Optionsscheinen immer nur mit dem eingestzten Kapital? Vielen Dank, für eure Hilfe! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ca$hflow September 12, 2011 · bearbeitet September 12, 2011 von Ca$hflow Hallo, Ich arbeite mich langsam in das Thema Optionscheine ein und habe eine Verständnisfrage: Ich habe auf einer Informationsseite über Optionsscheine gelesen, das man Optionsscheine im Vergleich zu Optionen nicht Verkaufen kann. Dadurch sei der Verlust bei Optionscheinen auf das eingesetzte Kapital beschränkt und es könnten keine weiteren Forderungen an mich gestellt werden. In einem späteren Abschnitt wird dann erwähnt das man Optionsscheine Kaufen und Verkaufen kann, wie ist das jetzt zu verstehen??? Mir ist klar das ich einen Optionsschein (amerikanischer Typ) während seiner Laufzeit einlösen kann, falls das Sinn macht... Was ist hier mit Verkauf gemeint, rückgabe an den Emitenten (zum Geldkurs), falls ja, kann ich hier noch irgend einen gravierenden Fehler beim Verkauf begehen, das doch noch weitere Forderungen auf mich zukommen? Oder hafte ich, egal was ich auch mache, bei Optionsscheinen immer nur mit dem eingestzten Kapital? Vielen Dank, für eure Hilfe! Bei Optionen die Long Call bzw. Long Put sind kannst du max. die bezahlte Prämie verlieren und da bei Optionsscheinen Short Calls und Short Puts (also Stillhalterpositionen) nicht eingegangen werden können, ist der max. Verlust auf die Prämie beschränkt. Wahrscheinlich ist mit Kauf und Verkauf gemeint, dass du jederzeit dein Schein kaufen und verkaufen kannst, also dass der Emittent als Handelspartner vorhanden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chaosmaker85 September 12, 2011 Hallo, Ich arbeite mich langsam in das Thema Optionscheine ein und habe eine Verständnisfrage: Ich habe auf einer Informationsseite über Optionsscheine gelesen, das man Optionsscheine im Vergleich zu Optionen nicht Verkaufen kann. Dadurch sei der Verlust bei Optionscheinen auf das eingesetzte Kapital beschränkt und es könnten keine weiteren Forderungen an mich gestellt werden. In einem späteren Abschnitt wird dann erwähnt das man Optionsscheine Kaufen und Verkaufen kann, wie ist das jetzt zu verstehen??? Mir ist klar das ich einen Optionsschein (amerikanischer Typ) während seiner Laufzeit einlösen kann, falls das Sinn macht... Was ist hier mit Verkauf gemeint, rückgabe an den Emitenten (zum Geldkurs), falls ja, kann ich hier noch irgend einen gravierenden Fehler beim Verkauf begehen, das doch noch weitere Forderungen auf mich zukommen? Oder hafte ich, egal was ich auch mache, bei Optionsscheinen immer nur mit dem eingestzten Kapital? Vielen Dank, für eure Hilfe! Du haftest stets nur mit deinem eingesetzten Kapital. Das mit dem Verkaufen ist etwas unglücklich formuliert, der Verfasser der Seite will wohl erklären dass du selbst keine Optionsscheine erschaffen kannst (im Vergleich zum Optionshandel, wo du Optionen "schreiben" kannst um zB Stillhalterstrategien umzusetzen. Dann macht man die Unterscheidung Long call/short call bzw long put/short put) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial September 12, 2011 Im Grund habens die anderen schon gesagt, ich schreibe es nochmal in meinen Worten: Ich arbeite mich langsam in das Thema Optionscheine ein und habe eine Verständnisfrage: Ich habe auf einer Informationsseite über Optionsscheine gelesen, das man Optionsscheine im Vergleich zu Optionen nicht Verkaufen kann. Richtiger wäre: man kann in Optionsscheinen im Gegensatz zu Optionen keine Short-Position eingehen. Das entspricht einem Leerverkauf eines Optionsschein, der aber eben nicht geht. Dadurch sei der Verlust bei Optionscheinen auf das eingesetzte Kapital beschränkt und es könnten keine weiteren Forderungen an mich gestellt werden. Dadurch, dass du nur Optionsrechte erwerben kannst, nicht jedoch Stillhalterpflichten (aus einer Short Option), kannst du nicht mehr verlieren als den gezahlten Preis. In einem späteren Abschnitt wird dann erwähnt das man Optionsscheine Kaufen und Verkaufen kann, wie ist das jetzt zu verstehen??? Einen Optionsschein, den du besitzt kannst du natürlich auch verkaufen (beim Emittenten). Einlösen ist bei Optionsscheinen eher unüblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Markus82 September 12, 2011 Vielen Dank für eure Antworten! Ihr habt mir gut weitergeholfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag