Hugobald123 September 7, 2011 Hallo, habe eine Frage an die Experten, da ich selbst nicht so sattelfest in dem Thema bin. Habe vor ca. 15 Jahren einen Bausparvertrag über etwa 60.000 abgeschlossen. Ziel war, nach Zuteilung (wäre in 3-4 Jahren) mit dem Geld eine Eigentuimswohnung zu bezahlen. Die Bedingungen sehen so aus: Guthabenzins von 2,5%, nach Zuteilung hätte ich bei der Bausparkasse einen Sollzins von 4,5%. Jetzt schlägt mir die Bausparkasse vor, den Vertrag zu ändern. Z. B. auf einen neuen Tarif mit einem Guthabenzins von noch 0,5%, dafür aber nur noch einen Sollzins von 2,70 %. Die Bausparkasse errechnet für mich daraus eine Ersparnis von ca. 3400. An Kosten würde jetzt eine Abschlußgebühr von ca. 640 anfallen. Hört sich für mich eigentlich gut an - oder ist da irgendwo ein Haken. Wenn sich jemand gut damit auskennt wäre ich für eine Antwort dankbar. Viele Grüße Hugobald123 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich September 7, 2011 · bearbeitet September 7, 2011 von RichyRich Hugobald123 ! Vorab gesagt, vom Tarifwechsel im Bausparer habe ich keine Ahnung... daher nur die Fakten, die mir bekannt sind. 60000,- € sind ne ganz schön hohe BS. Man sollte ja die Finanzierung nie allein von einen Bausparer abhängig machen. - Aber nun gut, wer hätte gewusst, dass die Zinsen so niedrig bleiben. Natürlich ist das Angebot auf dem ersten Blick wg. des niedriegeren Sollzins (mit fester Absicht die ETW zu erwerben) ganz nett. Ob es sich auch auf dem 2. Blick lohnt, dass solltest Du mMn denn doch noch mal genauestens nachlesen. Wie sieht es mit der bereits erreichten Bewertungszahl aus? Bleibt die Dir erhalten? Ist die Mindestansparrate weiterhin gleich? Wie sieht es mit der Wartezeit aus. D. h. kannst Du in 3 Jahren etwa mit der Zuteilung rechnen? Oder geht´s jetzt von vorne los. Weiterer Gedankengang meinerseits wäre, dass die Abschl.-geb. ja dem BSP-Konto belastet werden würde. Auch das reduziert unter Umständen erst einmal die Bewertungszahl. (ich weiß ja nicht wie das abläuft) Nicht beträchtlich, aber um jetzt mal so die Punkte meines Gedankengangs aufgeführt zu haben. EDIT: Niedriger Darlehenszins schön und gut. Gibt es irgendwie Abstriche in der Tilgungsphase? - Eigentlich kenne ich da keinen möglichen Spielraum der Bausparkasse... Niedrigere Zinsen würden Dir selbst ja eine höhere Tilgungsrate zulassen. Das gehört ja auch zum Bausparprinzip, dass man über die Mindesttilgungsrate hinaus, so viel tilgen kann, wie man will. Trotzdem, schau lieber, ob sich hier irgendwo ein Haken befinden könnte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
herr_welker September 8, 2011 Um welchen Tarif handelt es sich den? Die günstigen Bausparzinsen haben oft den Nachteil, das das Geld relativ schnell (vl. 5 Jahre) wieder zurück gezahlt werden muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hugobald123 September 11, 2011 Hallo und vielen Dank für die Antworten. War ein paar Tage verreist und kann erst jetzt reagieren. Also die bereits angesammelten Bewertungspunkte bleiben erhalten. Der alte Bausparvertrag nennt sich 80-Classic, Zuteilung wäre Ende Mai 2015, danach eine jährliche Zahlung ( Tilgung u. Zinsen ) von 4417,56 bis 2026. Das Änderungsangebot nennt sich "16-Classic F Maxi/11, Zuteilung April 2017, danach eine jährliche Zahlung von 3660 bis 2029. Wie gesagt, das hört sich für mich ganz o.k. an, suche immer noch den Haken . Viele Grüße Hugobald123 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun September 11, 2011 Schlägt die Bausparkasse von sich aus einen Wechsel des Bauspartarifs vor, ist dies eigentlich immer zum Nachteil des Kunden. Man versucht damit zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Einerseits den Vertrieb anzukurbeln, so dass neue Abschlussgebühren anfallen. Andererseits haben alte Bausparverträge oft erheblich bessere Guthabenzinsen und allgemein bessere Bedingungen. Relevant ist nur der effektive Zins, den man nach Einrechnen aller Abschlussgebühren und Guthabenverzinsung erreicht. Dazu kommt, dass viele ältere Verträge hohe Bonuszinsen zahlen, wenn man auf das Darlehen verzichtet und diese Bonuszinsen unbegrenzt auch für neue Einzahlungen nach Zuteilung gelten. Du musst das Darlehen gar nicht annehmen nach der Zuteilung, sondern kannst den Vertrag ganz normal weiter besparen, bis hin zur vollen Bausparsumme. Und dann kannst Du jederzeit entweder die Zuteilung annehmen und das Darlehen für den Restbetrag nehmen, oder Du kannst darauf endgültig verzichten und Dein Guthaben inkl. ggfs. Bonuszinsen auszahlen lassen. Das Geld kannst Du dann als Eigenkapital nutzen und Dir für den Rest einen normalen Bankredit nehmen, der ggfs. günstiger ist als der Zins von Deinem Bausparvertrag. Google mal nach "hochverzinslicher Bausparvertrag". Das berühmteste Beispiel ist der Tarif D+ vom BHW. Der zahlte, wenn man in den ersten sieben Jahren eine gewissen Ansparleistung erreicht hatte, bei Verzicht auf das Darlehen einen heute für jederzeit verfügbare Gutahben konkurrenzlosen Zins von 5% (2% Grundzins plus 3% Guthabenzhins) auf jegliches Guthaben, auch wenn es erst nach der Zuteilung eingezahlt wird. Dazu kam eine Rückerstattung der Abschlussgebühr. Der BHW versucht nun seit Jahren, diese Verträge mit allen Mitteln loszuwerden, beliebt ist dabei die Masche, Kunden neue Verträge mit einer so hohen Bausparsumme anzudrehen, dass die Abschlussgebühr genau dem bei Auflösung fälligen Bonus entspricht. VIele Kunden sind sich gar nicht bewusst, dass sie Anspruch auf den hohen Bonus haben und sehen nur, dass auf dem alten Vertrag danach so viel ist wie auf dem neuen -- der oft ganz erhebliche Bonus ist über die Abschlussgebühr in die Taschen des Vertreters gewandert. Dazu kommt gerüchteweise eine zusätzliche Fangprämie für jeden Kunden, den man zum Auflösen seines Altvertrags überreden konnte. In jedem Fall solltest Du ganz genau Deine aktuellen Bausparbedingungen durchlesen, das gesamte Kleingedruckte (auch wenn es viel Arbeit ist). Insbesondere, ob und wenn ja welche Bonuszinsen bei Verzicht gezahlt werden, welche Bedingungen es dafür gibt und ob Du die auch eingehalten hast. Also unbedingt darauf achten, jetzt keinen Fehler zu machen. Dass die Bausparkasse sich an Dich gewandt hat ist ein ganz ganz ganz deutliches Zeichen dafür, dass es für Dich von Nachteil ist. Warum sollte Dir die Bausparkasse schließlich einen Wechsel ans Herz legen wollen, der für sie selbst ungünstig wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hugobald123 September 11, 2011 Die Bausparkasse ist an mich herangetreten und das genau macht mich stutzig. Beim bestehenden Vertrag wird in dem mir jetzt vorgelegten Tilgungsplan ein Eff.-Zins von 5,47% genannt. Beim neu angebotenen Vertrag wird ein Effektivzins gem. PangV von 3,28% genannt. Gruß Hugobald123 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RichyRich September 11, 2011 · bearbeitet September 11, 2011 von RichyRich Die Bausparkasse ist an mich herangetreten und das genau macht mich stutzig. Beim bestehenden Vertrag wird in dem mir jetzt vorgelegten Tilgungsplan ein Eff.-Zins von 5,47% genannt. Beim neu angebotenen Vertrag wird ein Effektivzins gem. PangV von 3,28% genannt. Das wiederum wäre ja nur gut für Dich wenn Du ganz sicher bist, dass Du die ETW erwerben willst, wie ich oben schon schrieb. 16-Classic F Maxi/11, Zuteilung April 2017 Nur darf Dir die Bausparkasse gem. Gesetz gar nicht den genauen Zuteilungstermin nennen und macht dies von Deiner Sparleistung abhängig. Da musst Du Dir drüber klar werden, ob Du bereit bist, noch länger auf die Darlehensinanspruchnahme warten zu wollen. Aber ein eff. Zins von 5,47 % ist auch ganz schön hoch. Hast Du mal (vorausgesetzt, Du hast schon genügend Kapital angespart) einen Bausparrechner bemüht und versucht, bei Einmalzahlung einen günstigeren Tarif zu finden, der sowohl Deinen alten als den angebotenen Tarif unterbietet? >> Bausparrechner (Hat auch wieder seine Nachteile wie Wartezeit, Erreichen der BWZ usw., aber immer hin...) Ich meine Du hast den doch schon 15 Jahre, da solltest Du doch schon fast bei der Mindestansparung angekommen sein, oder? Dann würde ich mir auch die Frage stellen, '(und das auf jeden Fall, bevor Du Dich für eine Änderung des Bausparers, oder einen neuen entscheidest) warum Du nicht in Erwägung ziehst, ein zinsgünstiges Darlehen bei einem privaten Kreditvermittler in Anspruch zu nehmen. Das ist auf jeden Fall günstiger, als wenn Du 5,47 % Zinsen zahlst. Zinsen im Überblick Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun September 11, 2011 Die Bausparkasse ist an mich herangetreten und das genau macht mich stutzig. Hast Du, wie oben von mir dringend empfohlen, das Kleingedruckte komplett durchgelesen und nach Regelungen zu Bonuszahlungen usw. Ausschau gehalten? Beim bestehenden Vertrag wird in dem mir jetzt vorgelegten Tilgungsplan ein Eff.-Zins von 5,47% genannt. Beim neu angebotenen Vertrag wird ein Effektivzins gem. PangV von 3,28% genannt. Diese Zinssätze sind irrelevant, weil weder Abschlussgebühren noch Guthabenzinssatz eingerechnet sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag