teffi September 4, 2011 Hallo, ich habe mal eine schnelle Frage zu Bescheinigungen und Pauschbeträgen: Ich habe einen Geschäftsanteil bei einer Volksbank, und dafür wird jedes Jahr Dividende ausgeschüttet. Der Bank habe ich einen Freistellungsauftrag geschickt, deshalb ist keine Abschlagsteuer einbehalten worden. Eine Steuerbescheinigung habe ich nicht bekommen. Weil ich auch bei einer anderen Bank Kapitaleinkünfte habe (keine Freistellungsauftrag dort), und insgesamt der Pauschbetrag überschritten wird, bräuchte ich allerdings eigentlich doch eine Bescheinigung, weil ja die Ausschüttung vom Pauschbetrag abgezogen werden muss. Die Bahk ist sehr langsam und reagiert nur wiederspenstig auf meine Bitte um eine Bescheinigung. Meine Steuererklärung ist ansonsten fertig, und ich habe eigentlich keine Lust, mit dem Einreichen noch länger zu warten. Mal eine Frage, wie sowas in der Praxis aussieht: Es handelt sich nur um 40 EUR, wenn ich die ordentlich angebe (und, dass es nicht versteuert ist), aber keinen Nachweis mitschicke, dann müsste das doch eigentlich auch funktionieren, oder? Oder sind die Ämter da generell kleinlich? Es sind ja nun wirklich Peanuts, und ich behaupte ja nicht, dass ich was versteuert habe. Überlege mir gerade, alle meine Freistellungsaufträge für dieses Kleinzeug zurückzufordern. Das kostet jedes Jahr Zeit, und der einzige Vorteil ist eine Stundungseffekt für Popelbeträge. Ist wohl die bessere Strategie, den ganzen Pauschbetrag bei der Bank auszuschöpfen, wo am meisten Geld reinkommt.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 4, 2011 Hallo, ich habe mal eine schnelle Frage zu Bescheinigungen und Pauschbeträgen: Ich habe einen Geschäftsanteil bei einer Volksbank, und dafür wird jedes Jahr Dividende ausgeschüttet. Der Bank habe ich einen Freistellungsauftrag geschickt, deshalb ist keine Abschlagsteuer einbehalten worden. Eine Steuerbescheinigung habe ich nicht bekommen. Weil ich auch bei einer anderen Bank Kapitaleinkünfte habe (keine Freistellungsauftrag dort), und insgesamt der Pauschbetrag überschritten wird, bräuchte ich allerdings eigentlich doch eine Bescheinigung, weil ja die Ausschüttung vom Pauschbetrag abgezogen werden muss. Die Bahk ist sehr langsam und reagiert nur wiederspenstig auf meine Bitte um eine Bescheinigung. Meine Steuererklärung ist ansonsten fertig, und ich habe eigentlich keine Lust, mit dem Einreichen noch länger zu warten. Mal eine Frage, wie sowas in der Praxis aussieht: Es handelt sich nur um 40 EUR, wenn ich die ordentlich angebe (und, dass es nicht versteuert ist), aber keinen Nachweis mitschicke, dann müsste das doch eigentlich auch funktionieren, oder? Oder sind die Ämter da generell kleinlich? Es sind ja nun wirklich Peanuts, und ich behaupte ja nicht, dass ich was versteuert habe. Überlege mir gerade, alle meine Freistellungsaufträge für dieses Kleinzeug zurückzufordern. Das kostet jedes Jahr Zeit, und der einzige Vorteil ist eine Stundungseffekt für Popelbeträge. Ist wohl die bessere Strategie, den ganzen Pauschbetrag bei der Bank auszuschöpfen, wo am meisten Geld reinkommt.. Wenn es nur um den Freibetrag geht und nicht um die HGünstigerprüfung sieht das Formular ja ausdrücklich die Angabe der bei anderen, nicht erklärten Banken in Anspruch genommenen Freibeträge vor. Wenn dort nichts eingetragen ist, nimmt das FA ohnehin an, das dPauschbetrag ausgeschöpft wurde. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
webber September 4, 2011 du kannst immer eine steuerbescheinigung anfordern. das mache ich immer, nicht nur wg. der günstigerprüfung. das gilt auch, wenn keine steuern einbehalten worden sind, steht im BMF Schreiben zur Abgeltungssteuer auf S. 1 oder 2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi September 4, 2011 Hallo, Wenn es nur um den Freibetrag geht und nicht um die HGünstigerprüfung sieht das Formular ja ausdrücklich die Angabe der bei anderen, nicht erklärten Banken in Anspruch genommenen Freibeträge vor. Wenn dort nichts eingetragen ist, nimmt das FA ohnehin an, das dPauschbetrag ausgeschöpft wurde. Ah, klar, danke, ich hatte ganz übersehen, dass es für den Pauschbetrag zwei Felder gibt. D.h. ich kann mir aussuchen, ob ich die entsprechenden Dividenden in Zeile 7 eintrage oder nicht, und je nach dem kommt der in Anspruch genommene Pauschbetrag dann in 14 oder 14a? Wenn man aber in Summe weniger Freistellungsaufträge als möglich vergeben hat, dann sollte man tunlichst aufpassen, in 14 und 14a klarzumachen, dass das so ist? du kannst immer eine steuerbescheinigung anfordern. das mache ich immer, nicht nur wg. der günstigerprüfung. das gilt auch, wenn keine steuern einbehalten worden sind, steht im BMF Schreiben zur Abgeltungssteuer auf S. 1 oder 2. Ja, das habe ich auch gelesen. Ich fragte mich nur, ob das überhaupt nötig ist. Würde halt die Abgabe noch mal um ein paar Wochen verzögern. Danke, teffi Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 4, 2011 Hallo teffi, Wenn man aber in Summe weniger Freistellungsaufträge als möglich vergeben hat, dann sollte man tunlichst aufpassen, in 14 und 14a klarzumachen, dass das so ist?Du darfst das nicht mit den Freistellungsaufträgen verwechseln, in Zeile 14/14a ist nach dem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag gefragt (das entspricht den steuerfrei vereinnahmten Kapitalerträgen). Das kann durchaus weniger als der Freistellungsauftrag sein. Die Zeile 14 ist dabei gar nicht so entscheidend, denn der Betrag sollte sich in der Regel auch aus den weiteren Angaben ergeben (Zeile 7 - 4*Zeile 49 = Zeile 14). [ich hofe, ich habe da jetzt keinen Denkfehler] Die Zeile 14a hingegen ist wichtiger, denn dieser Betrag geht nicht aus der Steuererklärung hervor, da diese Kapitalerträge gar nicht erklärt werden. Zudem bekommt aber das Finanzamt eh' noch von den Banken eine Meldung über die freigestellten Erträge; schummeln lohnt also eigentlich nicht - bringt aber u.U. Ärger. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 4, 2011 Zudem bekommt aber das Finanzamt eh' noch von den Banken eine Meldung über die freigestellten Erträge; schummeln lohnt also eigentlich nicht - bringt aber u.U. Ärger. MfG Stefan Das kann abgefragt werden vom FA.. Gemeldet wird das aber nicht direkt an das FA! Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
teffi September 4, 2011 Wenn man aber in Summe weniger Freistellungsaufträge als möglich vergeben hat, dann sollte man tunlichst aufpassen, in 14 und 14a klarzumachen, dass das so ist?Du darfst das nicht mit den Freistellungsaufträgen verwechseln, in Zeile 14/14a ist nach dem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag gefragt (das entspricht den steuerfrei vereinnahmten Kapitalerträgen). Das kann durchaus weniger als der Freistellungsauftrag sein. Die Zeile 14 ist dabei gar nicht so entscheidend, denn der Betrag sollte sich in der Regel auch aus den weiteren Angaben ergeben (Zeile 7 - 4*Zeile 49 = Zeile 14). [ich hofe, ich habe da jetzt keinen Denkfehler] Die Zeile 14a hingegen ist wichtiger, denn dieser Betrag geht nicht aus der Steuererklärung hervor, da diese Kapitalerträge gar nicht erklärt werden. Ja, ich meine natürlich den in Anspruch genommenen Teil der Freistellungsaufträge. Aber stimmt auch, dass eigentlich Zeile 49 (bgeführte Kapitalertragssteuer) entscheidend sein sollte, solange alle Erträge angegeben werden (und ansonsten halt 14a). Hatte mir über all das noch nie so richtig Gedanken gemacht, gut da mal etwas durchgeführt zu werden. Was wäre denn der "normale" Weg für Einkünfte, die wegen FSA noch nicht besteuert wurden (wenn aber andere Einkünfte besteuert wurden): Zu Zeile 7 dazurechnen oder nicht zu Zeile 7 rechnen, stattdessen aber in Z. 14a eintragen? Macht das noch einen feinen Unterschied, oder ist es egal? Lt. Anleitung ist 14a ja z.B. dafür da, wenn das FA nur Teile der Erträge, z.B. aus bestimmten Quellen, prüfen will. Wann auch immer das vorkommt..(?) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner September 5, 2011 Hallo teffi, Was wäre denn der "normale" Weg für Einkünfte, die wegen FSA noch nicht besteuert wurden (wenn aber andere Einkünfte besteuert wurden): Zu Zeile 7 dazurechnen oder nicht zu Zeile 7 rechnen, stattdessen aber in Z. 14a eintragen? Macht das noch einen feinen Unterschied, oder ist es egal?Ich würde jedenfalls selbstständig nichts an den bescheinigten Werten für Zeile 7-13 ändern, das wird nur Probleme bringen. Selbst über die Korrekturzeile sollte man imho nur die erklärten Erträge berichtigen, nicht aber ganz neue hinzunehmen. Je nach Antrag, den du stellst, würde ich wie folgt verfahren: Antrag Zeile 4: Steuerbescheinigung von der Bank anfordern und ordnungsgemäß erklären. Antrag Zeile 5: Diese freigestellten Erträge nicht erklären bzw. nur in Zeile 14a. Antrag Zeile 6: wie zu Zeile 5. Denn für die Kirchensteuernacherhebung reicht Zeile 49f (und dort würde sich auch durch die freigestellten Erträge nichts ändern). Lt. Anleitung ist 14a ja z.B. dafür da, wenn das FA nur Teile der Erträge, z.B. aus bestimmten Quellen, prüfen will. Wann auch immer das vorkommt..(?)Nein, es geht nicht darum, ob das Finanzamt etwas prüfen möchte, sondern ob der Steuerzahler diese Erträge erklären möchte oder nicht (solange Abgeltungsteuern abgeführt wurden, hat er die freie Wahl). Und bei der Zeile 14a im Speziellen geht es darum, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht doppelt genutzt wird (einmal bei einer nicht erklärten Bank, und dann noch einmal in der Steuererklärung). @Taxadvisor: Das kann abgefragt werden vom FA.. Gemeldet wird das aber nicht direkt an das FA!Ich war der Meinung, dass das immer gemeldet wird (allerdings irgendwo zentral). Liege ich da falsch?Ob sich dann das einzelne Finanzamt bzw. der einzelne Sachbearbeiter die Daten auch abruft, ist natürlich eine andere Frage. Ich vermute allerdings schon einmal eine automatische Überpürfung, bei der grundsätzlich zu hohe Freistellungen auffallen (>801/1602 Euro). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag