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artificial

Private Buchführung: KFZ und Buchgewinne/verluste

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artificial

Hallo zusammen,

 

ich führe seit einiger Zeit über meine privaten Finanzen akribisch Buch. Das heißt ich verbuche mittels eines Buchhaltungsprogramms (GnuCash) jegliche Ausgaben und Einnahmen. Manch einer wirft mir vor das sei vollkommen übertrieben, aber ich habe zum einen Spaß dran und ich habe immer gern einen genauen Überblick über meine Finanzen.

 

Nun habe ich mir vor einiger Zeit ein Auto zugelegt und habe das ordnungsgemäß als Sachanlage verbucht. Jetzt frage ich mich allerdings wie ich den Wert des Autos in Zukunft bestimmen kann. Als Privatmann kann ich ja keine Abschreibungen machen. Eine jährliche Bewertung durch Schwacke oder Ähnliches, wäre anhand der Gebühren auch übertrieben.

 

Außerdem buche ich auch monatlich meine Gewinne und Verluste durch Finanzgeschäft (Aktien, Fonds, Bonds, Forex). Sollten wirklich realisierte Gewinne/Verluste angefallen sein ist die Buchung kein Problem, aber wie verhält es sich bei nicht realisierten Gewinnen/Verlusten?

Bisher werden sie bei mir auf ein Ertragskonto gebucht, aber meiner Meinung nach verfälscht dass den Monatsabschluss da es nunmal nur Buchgewinne oder Verluste sind.

 

Was sagen die Buchhaltungsprofis???

 

Gruß

artificial

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Stairway

Nun habe ich mir vor einiger Zeit ein Auto zugelegt und habe das ordnungsgemäß als Sachanlage verbucht. Jetzt frage ich mich allerdings wie ich den Wert des Autos in Zukunft bestimmen kann. Als Privatmann kann ich ja keine Abschreibungen machen. Eine jährliche Bewertung durch Schwacke oder Ähnliches, wäre anhand der Gebühren auch übertrieben.

 

Hallo,

 

nimm' einfach die normalen Abschreibungsraten (10 Jahre?). Schließlich wird dein Auto jedes Jahr weniger wert und du verlierst also Geld, ergo sollte man das auch erfassen. Sprich: Ob du es nun Schätzen lässt oder einfach eine sinnvolle Abschreibungsrate ansetzt, sollte kein großer Unterschied sein.

 

Außerdem buche ich auch monatlich meine Gewinne und Verluste durch Finanzgeschäft (Aktien, Fonds, Bonds, Forex). Sollten wirklich realisierte Gewinne/Verluste angefallen sein ist die Buchung kein Problem, aber wie verhält es sich bei nicht realisierten Gewinnen/Verlusten?

Bisher werden sie bei mir auf ein Ertragskonto gebucht, aber meiner Meinung nach verfälscht dass den Monatsabschluss da es nunmal nur Buchgewinne oder Verluste sind.

 

Unternehmen verkaufen ja auch oft auf Ziel, d.h. buchen Umsätze und Gewinne obwohl die Forderung ggf. noch garnicht bezahlt wurde. Also: Ja, du solltest auch die Buchgewinne und Verluste berücksichtigen. Um deinen Kapitalfluss zu verfolgen, bietet sich dann die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung an, das Ergebnis dieser ist genau dein Cashbestand am ende des Jahres.

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artificial

Hallo Stairway,

 

danke für deine Antwort.

 

Nun habe ich mir vor einiger Zeit ein Auto zugelegt und habe das ordnungsgemäß als Sachanlage verbucht. Jetzt frage ich mich allerdings wie ich den Wert des Autos in Zukunft bestimmen kann. Als Privatmann kann ich ja keine Abschreibungen machen. Eine jährliche Bewertung durch Schwacke oder Ähnliches, wäre anhand der Gebühren auch übertrieben.

 

Hallo,

 

nimm' einfach die normalen Abschreibungsraten (10 Jahre?). Schließlich wird dein Auto jedes Jahr weniger wert und du verlierst also Geld, ergo sollte man das auch erfassen. Sprich: Ob du es nun Schätzen lässt oder einfach eine sinnvolle Abschreibungsrate ansetzt, sollte kein großer Unterschied sein.

 

Gilt das auch für Gebrauchtwagen? Mein Auto ist bereits 12 Jahre alt und wird wahrscheinlich auch keine 10 Jahre mehr genutzt. Ich kann allerdings auch nicht sagen wann ich den Wagen wieder verkaufe.

 

Außerdem buche ich auch monatlich meine Gewinne und Verluste durch Finanzgeschäft (Aktien, Fonds, Bonds, Forex). Sollten wirklich realisierte Gewinne/Verluste angefallen sein ist die Buchung kein Problem, aber wie verhält es sich bei nicht realisierten Gewinnen/Verlusten?

Bisher werden sie bei mir auf ein Ertragskonto gebucht, aber meiner Meinung nach verfälscht dass den Monatsabschluss da es nunmal nur Buchgewinne oder Verluste sind.

 

Unternehmen verkaufen ja auch oft auf Ziel, d.h. buchen Umsätze und Gewinne obwohl die Forderung ggf. noch garnicht bezahlt wurde. Also: Ja, du solltest auch die Buchgewinne und Verluste berücksichtigen. Um deinen Kapitalfluss zu verfolgen, bietet sich dann die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung an, das Ergebnis dieser ist genau dein Cashbestand am ende des Jahres.

 

Dann werde ich mein aktuelles vorgehen so beibehalten, danke :)

 

Gruß

artificial

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Hallo,

 

für ein gebrauchtes Fahrzeug gelten dann natürlich keine 10 Jahre. Da könntest Du dann eher Rückstellungen für zukünftige Reparaturen bilden ;)

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artificial
· bearbeitet von artificial

Hallo,

 

für ein gebrauchtes Fahrzeug gelten dann natürlich keine 10 Jahre. Da könntest Du dann eher Rückstellungen für zukünftige Reparaturen bilden ;)

 

Rücklagen für solche Fälle werden ohnehin gebildet ;)

Es geht mir vielmehr darum den Wert des Wagens zu beziffern damit meine private Bilanz halbwegs sauber ist.

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Hallo,

 

für ein gebrauchtes Fahrzeug gelten dann natürlich keine 10 Jahre. Da könntest Du dann eher Rückstellungen für zukünftige Reparaturen bilden ;)

 

Rücklagen für solche Fälle werden ohnehin gebildet ;)

Es geht mir vielmehr darum den Wert des Wagens zu beziffern damit meine private Bilanz halbwegs sauber ist.

 

Falls Du weißt wie lange Du den Wagen haben möchtest, dann schätz doch, wieviel Du zu dem Zeitpunkt noch für den Wagen bekommst und schreibe entsprechend ab.

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Malvolio

Ich würde den Kaufpreis durch die geschätzte Restnutzungsdauer in Jahren teilen und diesen Betrag jährlich abschreiben.

 

Beispiel: Wenn Du 10.000 bezahlt hast und noch 4 Jahre Restnutzungsdauer schätzt, wären das z.B. 2.500 Euro pro Jahr als Abschreibung. Nach 4 Jahren ist die Kiste dann abgeschrieben. Du kannst auch jährlich einen bestimmten Prozentsatz abschreiben oder den aktuellen Wert schätzen und die Abweichung zum Vorjahr abschreiben. Aber man kann auch einen Bär ärgern.

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artificial

Ich würde den Kaufpreis durch die geschätzte Restnutzungsdauer in Jahren teilen und diesen Betrag jährlich abschreiben.

 

Beispiel: Wenn Du 10.000 bezahlt hast und noch 4 Jahre Restnutzungsdauer schätzt, wären das z.B. 2.500 Euro pro Jahr als Abschreibung. Nach 4 Jahren ist die Kiste dann abgeschrieben. Du kannst auch jährlich einen bestimmten Prozentsatz abschreiben oder den aktuellen Wert schätzen und die Abweichung zum Vorjahr abschreiben. Aber man kann auch einen Bär ärgern.

 

Vielen Dank.

Ich denke so werde ich es machen. Da der Wagen schon recht alt ist und zudem mein erstes Auto, veranschlage ich mal eine Nutzungsdauer bis Ende 2013.

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