newbie81 September 1, 2011 Hallo zusammen, gehört denn ALG I auch zum Vorjahreseinkommen bei Riester? Habe letztes Jahr bei 2 verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und war kurz ALO. Muss also jetzt die einzelnen Abrechnungen + ALO I zusammenrechnen um das Vorjahreseinkommen zu ermitteln ? Was ist der Unterschied zwischen dem klassichen Bruttolohn auf der Abrechnung und dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen? Oder sind die identisch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll September 1, 2011 Hallo zusammen, gehört denn ALG I auch zum Vorjahreseinkommen bei Riester? Habe letztes Jahr bei 2 verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet und war kurz ALO. Muss also jetzt die einzelnen Abrechnungen + ALO I zusammenrechnen um das Vorjahreseinkommen zu ermitteln ? Was ist der Unterschied zwischen dem klassichen Bruttolohn auf der Abrechnung und dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen? Oder sind die identisch? Ja, ALG 1 gehört dazu. Rechnung: [bruttolöhne von Arbeitgeber 1 und 2 + tatsächlich erhaltenes ALG1] * 4% - 154 (=Zulage) = Eigenbeitrag Siehe dazu auch folgende Broschüre: http://www.deutsche-...rge_von_a_z.pdf 27. Wie hoch ist der Eigenbeitrag, wenn ich Arbeitslosen- oder Krankengeld bekomme? Sind Ihre beitragspflichtigen Einnahmen höher als der tatsächliche Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes, Arbeitslosengeldes II oder Krankengeldes, ist für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages der niedrigere tatsächliche Zahlbetrag maßgeblich. Auch hier gilt: Es kommt immer auf das Vorjahr an! Wenn Sie also erst im Jahr der Beitragszahlung arbeitslos oder krank werden, so berechnet sich der Mindesteigenbeitrag trotzdem nach Ihrem Vorjahreseinkommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag