unbekannter August 31, 2011 Guten Abend allerseits, ich plane, mir einen ETF auf den Dax zu kaufen (den von ishares WKN 593393). Der ETF ist thesausierend, muss ich trotzdem einen Freistellungsauftrag beim Broker (Flatex) einrichten oder ist das nicht notwendig, da ja nicht ausgeschüttet wird? Das Problem ist, dass ich den Freistellungsauftrag so gut wie ausgereizt habe und aufpassen muss, dass mir nicht das Kindergeld gestrichen wird. Viele Grüße und Danke im Voraus Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun August 31, 2011 ich plane, mir einen ETF auf den Dax zu kaufen (den von ishares WKN 593393). Klingt nach ganz starkem home-bias. Der ETF ist thesausierend, muss ich trotzdem einen Freistellungsauftrag beim Broker (Flatex) einrichten oder ist das nicht notwendig, da ja nicht ausgeschüttet wird? Ja. der ETF ist inländisch. Inländische Fonds sind im Prinzip nie thesaurierend, sondern schütten genau die Steuerabzüge aus, die dann natürlich direkt wieder abgehen. So erhälst Du normalerweise (also ohne Freistellungsaufrag) nichts. Hast Du hingegen einen Freistellungsauftrag, so wird Dir die Steuer auf den freigestellten Ertrag als Ausschüttung gutgeschrieben. Das Problem ist, dass ich den Freistellungsauftrag so gut wie ausgereizt habe und aufpassen muss, dass mir nicht das Kindergeld gestrichen wird. Hast Du einen Freistellungsauftrag, oder stattdessen eine NV-Bescheinigung? Sonstige Einkünfte? Wenn Du nur Kapitaleinkünfte hast und noch unter dem Freitellungsauftrag bist, dürftest Du noch lange keine Probleme bekommen. Auch die im Fonds verbliebenen Erträge, egal ob freigestellt oder nicht, sind auf jeden Fall relevant fürs Kindergeld! Achte, dass es es sich wegen des Fallbeileffekts ganz grundsätzlich empfiehlt, den Freibetrag fürs Kindergeld nicht bis ans äußerste auszuschöpfen. Wenns es knapp wird, kann man oft noch mit Gestaltung die Steuer ins nächste Jahr verlagern, z.B. durch Kauf einer geeigneten Anleihe negative Zinserträge erzielen (gezahlte Stückzinsen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
unbekannter August 31, 2011 Danke schonmal für die Antwort ich plane, mir einen ETF auf den Dax zu kaufen (den von ishares WKN 593393). Klingt nach ganz starkem home-bias. Der deutsche Aktienindex ist bewusst gewählt. Der ETF ist thesausierend, muss ich trotzdem einen Freistellungsauftrag beim Broker (Flatex) einrichten oder ist das nicht notwendig, da ja nicht ausgeschüttet wird? Ja. der ETF ist inländisch. Inländische Fonds sind im Prinzip nie thesaurierend, sondern schütten genau die Steuerabzüge aus, die dann natürlich direkt wieder abgehen. So erhälst Du normalerweise (also ohne Freistellungsaufrag) nichts. Hast Du hingegen einen Freistellungsauftrag, so wird Dir die Steuer auf den freigestellten Ertrag als Ausschüttung gutgeschrieben. Ok, danke für die Antwort. Das Problem ist, dass ich den Freistellungsauftrag so gut wie ausgereizt habe und aufpassen muss, dass mir nicht das Kindergeld gestrichen wird. Hast Du einen Freistellungsauftrag, oder stattdessen eine NV-Bescheinigung? Sonstige Einkünfte? Wenn Du nur Kapitaleinkünfte hast und noch unter dem Freitellungsauftrag bist, dürftest Du noch lange keine Probleme bekommen. Auch die im Fonds verbliebenen Erträge, egal ob freigestellt oder nicht, sind auf jeden Fall relevant fürs Kindergeld! Achte, dass es es sich wegen des Fallbeileffekts ganz grundsätzlich empfiehlt, den Freibetrag fürs Kindergeld nicht bis ans äußerste auszuschöpfen. Wenns es knapp wird, kann man oft noch mit Gestaltung die Steuer ins nächste Jahr verlagern, z.B. durch Kauf einer geeigneten Anleihe negative Zinserträge erzielen (gezahlte Stückzinsen). Ich bin Auszubildender und muss so schon eine Entgeltumwandlung machen, um nicht über die 8004 Euro zu kommen, deshalb wollte ich es vermeiden, über den FSA zu gehen. Kann ich theoretisch Kapitalerträge bei der Steuererklärung nicht angeben und einfach die Versteuerung in Höhe von 25% in Kauf nehmen und so das Risiko umgehen, das Kindergeld zu verlieren? Vielen Dank schonmal Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun August 31, 2011 · bearbeitet August 31, 2011 von Adun Der deutsche Aktienindex ist bewusst gewählt. Das macht es ja nicht weniger unvernünftig. Ich bin Auszubildender und muss so schon eine Entgeltumwandlung machen, um nicht über die 8004 Euro zu kommen, deshalb wollte ich es vermeiden, über den FSA zu gehen. Kann ich theoretisch Kapitalerträge bei der Steuererklärung nicht angeben und einfach die Versteuerung in Höhe von 25% in Kauf nehmen und so das Risiko umgehen, das Kindergeld zu verlieren? Nein, die Steuererklärung ist für das Kindergeld irrelevant. Relevant ist das, was in den Bogen der Kindergeldstelle eingetragen wird, wo nach Deinen Einkünften und Bezügen gefragt wird. Dort sind alle Kapitaleinkünfte oberhalb des Pauschbetrags anzugeben, egal ob versteuert oder nicht. Wenn Du etwas verschweigst, ist das Betrug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag