masu August 31, 2011 Hallo, habe einen Fond von 2008 gekauft und in diesem Jahr verkauft. Meine Bank hat bei der Abrechnung die Abgeltungssteuer berechnet. Ist dies rechtens? Ich dachte alles vor 2009 gekauft wäre abgeltungssteuerfrei? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 August 31, 2011 Hallo, habe einen Fond von 2008 gekauft und in diesem Jahr verkauft. Meine Bank hat bei der Abrechnung die Abgeltungssteuer berechnet. Ist dies rechtens? Ich dachte alles vor 2009 gekauft wäre abgeltungssteuerfrei? Kursgewinne? Zinsen? Dividenden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 31, 2011 Hallo, habe einen Fond von 2008 gekauft und in diesem Jahr verkauft. Meine Bank hat bei der Abrechnung die Abgeltungssteuer berechnet. Ist dies rechtens? Ich dachte alles vor 2009 gekauft wäre abgeltungssteuerfrei? Es könnte sich um einen steueroptimierten Fonds handeln, für den andere Übergangsregelungen gelten, es könnte ein Depotübertrag von Auslandsbanken etc vorhergegangen sein, es könnte ein Verkauf innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende und vor Veröffentlichung der steuerlichen Daten sein. Wenn das alles nicht zutrifft, dann dürfte ein ausländischer thesaurierender Fonds verkauft worden sein. Hier ist die Bank verpflichtet, auf die Thesaurierungen der Halteperiode beim Verkauf AbgSt einzubehalten. Diese AbgSt kann im Rahmen der Veranlagung gegen Nachweis der Versteuerung der Thesaurierungen in den einzelnen Jahren erstattet bzw. angerechnet werden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu August 31, 2011 in der Tat handelt es sich um einen ausländischen thesaurierenden Aktienfonds. Der Fonds wurde von mir mit Verlust verkauft. Von wem müsste ich diese Abg Steuer wieder einfordern: von meiner Bank oder vom FA? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll August 31, 2011 in der Tat handelt es sich um einen ausländischen thesaurierenden Aktienfonds. Der Fonds wurde von mir mit Verlust verkauft. Von wem müsste ich diese Abg Steuer wieder einfordern: von meiner Bank oder vom FA? .... Wenn das alles nicht zutrifft, dann dürfte ein ausländischer thesaurierender Fonds verkauft worden sein. Hier ist die Bank verpflichtet, auf die Thesaurierungen der Halteperiode beim Verkauf AbgSt einzubehalten. Diese AbgSt kann im Rahmen der Veranlagung gegen Nachweis der Versteuerung der Thesaurierungen in den einzelnen Jahren erstattet bzw. angerechnet werden. Veranlagung -> FA Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu August 31, 2011 Ok danke für die Info. Reicht es aus, wenn ich diese Veranlagung dann in meiner Steuererklärung 2011 erledigen oder muss ich eine Korrektur meiner Steuererklärungen für 2008-10 machen lassen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 1, 2011 Ok danke für die Info. Reicht es aus, wenn ich diese Veranlagung dann in meiner Steuererklärung 2011 erledigen oder muss ich eine Korrektur meiner Steuererklärungen für 2008-10 machen lassen? Wenn Du die Steuern für 2008 bis 2010 "hinterzogen" hast, also trotz Überschreitung Freibetrag keine Thesaurierungen erklärt hast, wäre das der korrekte Weg. Als Praktiker-Lösung wird auch "empfohlen", die Korrektur nicht vorzunehmen und dafür auch keine Erstattung der AbgSt beim Verkauf zu begehren. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze vor 2009/nach 2008 ist das aber m.E. nicht empfehlenswert. Was gar nicht geht: Thesaurierungen nicht versteuern und versuchen Erstattung der Steuer für 2011 zu beantragen! Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun September 1, 2011 · bearbeitet September 1, 2011 von Adun in der Tat handelt es sich um einen ausländischen thesaurierenden Aktienfonds. Der Fonds wurde von mir mit Verlust verkauft. Nur weil der Fonds jetzt insgesamt mit Verlust verkauf wurde, heißt das nicht, dass während der Haltezeit keine Erträge thesauriert wurden und damit steuerpflichtig waren, auf die jetzt Steuern einbehalten werden. Taxadvisor, wenn ein Altfall verkauft wird, bei dem Kursgewinne steuerfrei gewesen wären, dann können umgekehrt auch Kursverluste nicht geltend gemacht werden, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
masu September 1, 2011 Ok danke für die Info. Reicht es aus, wenn ich diese Veranlagung dann in meiner Steuererklärung 2011 erledigen oder muss ich eine Korrektur meiner Steuererklärungen für 2008-10 machen lassen? Wenn Du die Steuern für 2008 bis 2010 "hinterzogen" hast, also trotz Überschreitung Freibetrag keine Thesaurierungen erklärt hast, wäre das der korrekte Weg. Als Praktiker-Lösung wird auch "empfohlen", die Korrektur nicht vorzunehmen und dafür auch keine Erstattung der AbgSt beim Verkauf zu begehren. Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze vor 2009/nach 2008 ist das aber m.E. nicht empfehlenswert. Was gar nicht geht: Thesaurierungen nicht versteuern und versuchen Erstattung der Steuer für 2011 zu beantragen! Gruß Taxadvisor was heißt hier hinterzogen? Müssten diese Thesaurierungen nicht normal über die jährliche Steuererträgnisübersicht meiner Bank abgedeckt sein? D.h. das die Bank die Steuern schon abgeführt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun September 1, 2011 was heißt hier hinterzogen? Müssten diese Thesaurierungen nicht normal über die jährliche Steuererträgnisübersicht meiner Bank abgedeckt sein? Eine Steuererträgnisübersicht gibt es nicht. Es gibt nur - Eine Erträgnisaufstellung, das ist ein Service der Bank, für den es keinen gesetzlichen Rahmen gibt, und wo folglich auch nicht alle in der Steuererklärung anzugebenden Erträge notwendigerweise aufgelistet sein müssen - Die Jahressteuerbescheinigung, das ist die gesetzlich geregelte Bescheinigung. Da sind die Erträge enthalten, wenn die Bank keinen Fehler gemacht hat und wenn das Feld "nicht alle erträge bekannt" nicht angekreuzt ist. - Die Jahresbescheinigung, das war eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung, die man bis 2008 erhalten hat. D.h. das die Bank die Steuern schon abgeführt hat. Wie soll sie das denn tun bei einem thesaurierenden Fonds? Die Bank bekommt ja nichts, also kann sie auch nichts abführen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor September 1, 2011 Nur weil der Fonds jetzt insgesamt mit Verlust verkauf wurde, heißt das nicht, dass während der Haltezeit keine Erträge thesauriert wurden und damit steuerpflichtig waren, auf die jetzt Steuern einbehalten werden. Taxadvisor, wenn ein Altfall verkauft wird, bei dem Kursgewinne steuerfrei gewesen wären, dann können umgekehrt auch Kursverluste nicht geltend gemacht werden, richtig? Beides ist korrekt! Gruß Taxadvisor was heißt hier hinterzogen? Müssten diese Thesaurierungen nicht normal über die jährliche Steuererträgnisübersicht meiner Bank abgedeckt sein? D.h. das die Bank die Steuern schon abgeführt hat. Wie Adun geschrieben hat: Wovon soll die Steuer abgeführt werden? Für 2008 sollte/könnte alles korrekt gelaufen sein, wenn Du die Werte lt. Erträgnisaufstellung/Jahresbescheinigung angesetzt hast. Da waren zuletzt zu 90% die Werte auch erfasst. Seit 2009 gilt: Die ausl. Thesaurierungen werden nur nachrichtlich genannt, Du musst sie nacherklären und versteuern. Dafür sind die Kreuze in der Steuerbescheinigung, die angeben, wie hoch die Erträge waren bzw. ob noch welche fehlen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag