Schneemann August 29, 2011 · bearbeitet August 29, 2011 von Schneemann Hallo allerseits... ich habe mal eine Frage. Und zwar suche ich schon seit langen dem Unterschied in der Besteuerung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen (ob die nun doll sind, soll nicht diskutiert werden!) Ich habe eine fondgebundene LV, die eines Tages als Kapitalauszahlung erfolgt und dann muss ich die Hälfte der Erträge versteuern. So weit so gut. Bei einer RV könnte ich die lebenslange Rente wählen, dabei wird der geringe Ertragsanteil besteuert... Nun bietet mir meine Versicherung keine Verrentungsoption an. Mäöchte ich das Geld nun aber doch eines Tages verrentet bekommen wollen, muss ich dann ERST das ausgezahlte Kapital zur Hälfte versteuern und kann mir dann den Rest als Rente (eben woanders!) auszahlen lassen mit Besteuerung des Ertragsanteils? Ist das nicht eine Art Doppelbesteuerung? Würde bei einer RV der der erste Weg (Kapitalauszahlung) wegfallen und wäre somit günstiger? Wer kann mir helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Der Don August 29, 2011 · bearbeitet August 29, 2011 von Der Don Ist das nicht eine Art Doppelbesteuerung? Würde bei einer RV der der erste Weg (Kapitalauszahlung) wegfallen und wäre somit günstiger? Disclaimer vorweg: steuerlichen Rat kann und darf dir natürlich nur ein Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein etc. geben. Zum Thema: Eine doppelte Besteuerung liegt hier ja eigentlich nicht vor, da jeweils der Ertragsanteil besteuert wird (sofern Lebensversicherung nach 2004). Beispiel: Einzahlungen Lebensversicherung: 800 Kapitalabfindung: 1.000 Dann versteuerst du die 200 (auch meines Wissens nach zur Hälfte) Wenn du dann die 1.000 in einer Rentenversicherung verrentest sind deine Anschaffungskosten für die Rentenversicherung 1.000, so dass du die 200 nicht noch einmal versteuern musst. Für die Rentenversicherung müsstest du dann nur noch die Erträge hälftig versteuern, die nach der Anlage anfallen. Damit hätte sich die Doppelbesteuerung wohl erledigt. Um sicher zu sein solltest du an der Stelle steuerlichen Rat einholen (siehe Disclaimer). Grüße Der Don Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schneemann August 29, 2011 Ja das stimmt, aber hätte ich eine Rentenversicherung anstatt einer Lebensversicherung und ich will es eines Tages verrenten lassen, muss ich scheinbar nichtmal die 200 Euro (um bei deinem Beispiel zu bleiben) versteuern, sondern es wird wirklich Nur der Ertragsanteil, der während den Rentezahlungen anfällt, versteuert... Oder ist es auch bei einer LV möglich, dass man Kapital gar nicht ausgezahlt bekommt, sondern es gleich woanders verrenten lässt um sich das Halbeinkünfteverfahren zu sparen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August Zillmer August 29, 2011 Ja das stimmt, aber hätte ich eine Rentenversicherung anstatt einer Lebensversicherung und ich will es eines Tages verrenten lassen, muss ich scheinbar nichtmal die 200 Euro (um bei deinem Beispiel zu bleiben) versteuern, sondern es wird wirklich Nur der Ertragsanteil, der während den Rentezahlungen anfällt, versteuert... Genau so ist es. Bei einer Kapitalversicherung sind die Erträge der Ansparphase zu versteuern; bei einer Rentenversicherung bleiben sie steuerfrei, wenn die Versicherung auch tatsächlich in eine Rentenzahlung mündet. (Die meisten RV haben eine Kapitalwahloption. Wird diese ausgeübt, gilt das gleiche wie bei der Kapitalversicherung.) Aber wieso ist das Doppelbesteuerung? Beim Ansparen über die Lebensversicherung sind die Erträge der Ansparphase steuerpflichtig (aber nur einmal !); beim Ansparen über die Rentenversicherung steuerfrei. Daß die eine Sorte Sparer begünstigt wird, heißt ja nicht, daß die andere Sorte über'n Tisch gezogen wird. Oder ist es auch bei einer LV möglich, dass man Kapital gar nicht ausgezahlt bekommt, sondern es gleich woanders verrenten lässt um sich das Halbeinkünfteverfahren zu sparen? Nein. Selbst, wenn das Geld beim gleichen Versicherer bleibt. Eine solche Vertragsänderung (Kapitalversicherung in Rentenversicherung) stellt steuerlich einen neuen Vertragsabschluß dar. Mit dem Effekt, daß die Kapitalversicherung abgerechnet werden muß (Besteuerung der Unterschiedsbetrags) und die Rentenversicherung neu zu laufen beginnt. Die Versicherung muß von vornherein eine Rentenzahlung vorsehen, um begünstigt zu sein. August Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag