Aerix August 21, 2011 Guten Morgen, erstmal das Persönliche: Verheiratet, 1 Kind geb. 2009. Zur Altersversorgung haben meine Frau und ich jeweils 2005 einen Riesterfond abgeschlossen (DWS und UniProfiRente). Wir planen in 5-6 Jahren zu bauen, dazu wollten wir nun riestergeförderte Bausparverträge abschließen und dazu die jeweiligen Guthaben der Riesterfonds übertragen. Da seit 2 Wochen der Aktienkurs ziemlich eingebrochen ist, sind nun auch die Fonds im Minus. Aktuelle Überlegung ist jetzt, Riester-Bausparverträge abzuschließen, die Riesterfonds stillzulegen und wenn sich der Kurs erholt hat, die Guthaben zu übertragen und die Riesterfonds aufzulösen. Ein Bekannter meinte nun, dass eine Übertragung der Riesterguthaben nur beim Neuabschluss ginge und nicht z.B. 1 Jahr nach Abschluss. Habe davon noch nichts gehört, konnte auch keine Informationen dahingehend finden, was sagt Ihr dazu? Mit freundlichen Grüßen Aerix Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes August 21, 2011 · bearbeitet August 23, 2011 von polydeikes Ein Bekannter meinte nun, dass eine Übertragung der Riesterguthaben nur beim Neuabschluss ginge und nicht z.B. 1 Jahr nach Abschluss. Habe davon noch nichts gehört, konnte auch keine Informationen dahingehend finden, was sagt Ihr dazu? Eine gute Frage, mit der ich bisher noch nichts zu tun hatte. Im Regelfall findet ein Übertrag im Rahmen eines Anbieterwechsels statt. Das ist der im AltZertG vorgesehene Fall (§1 Nr. 10 B) ... die dem Vertragspartner bis zum Beginn der Auszahlungsphase einen Anspruch gewährt, a) den Vertrag ruhen zu lassen, B) den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen, um das gebildete Kapital auf einen anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag mit einer Vertragsgestaltung nach diesem Absatz desselben oder eines anderen Anbieters übertragen zu lassen, oder c) mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres eine Auszahlung des gebildeten Kapitals für eine Verwendung im Sinne des § 92a des Einkommensteuergesetzes zu verlangen; ... Nach meinem laienhaften Verständnis ist aber eben nur die Verpflichtung des Anbieters spezifiziert, dass du deinen bestehenden Vertrag übertragen kannst. Ich kann mich nicht an eine Regelung erinnern, die einen anderen Anbieter verpflichtet einen Übertrag "jederzeit" anzunehmen, aber auch an keine Regelung, die das ausschließen würde. Ich sehe aber auch keinen Grund, warum du nicht jederzeit auf einen bereits bestehenden Vertrag nach AltZertG übertragen könntest. Speziell beim Bausparvertrag könnte es maximal im Falle eines Falles Probleme bezüglich evtl. festgelegter Bausparsummen geben, aber das ist sehr theoretisch. Um sicher zu gehen, würde ich dennoch bei der gewünschten Bausparkasse selbst nachfragen und sei so nett und teile das, was du dann in Erfahrung gebracht hast hier wieder mit uns. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aerix August 23, 2011 Abend, Um sicher zu gehen, würde ich dennoch bei der gewünschten Bausparkasse selbst nachfragen und sei so nett und teile das, was du dann in Erfahrung gebracht hast hier wieder mit uns. Danke für die schnelle Antwort. Habe mit dem Vertreter der Bausparkasse (Wüstenrot) gesprochen, er sieht kein Problem in der Übertragung. Gruß Aerix Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag