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Zeitanteilige Thesaurierung bei intransp. Fonds

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Dash

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage zu der Ermittlung der zeitanteiligen Thesaurierungen bei intransparenten Fonds:

 

Bei unterjährigen Verkäufen schaue ich immer, wie lange der Fonds in diesem Jahr im Bestand war und rechne die 6/70-Methode auf die Tage herunter (pro rata temporis), die er nur tatsächlich im Bestand war. Dabei gibt es aber zwei Möglichkeiten:

 

1) Der Fonds wird komplett verkauft und findet sich nicht mehr im Depotverzeichnis per 31.12., es liegt also kein Jahresschlusskurs vor. Ich nehme in diesen Fällen dann den Verkaufs- bzw. Rücknahmekurs, da ja keine anderen Daten verfügbar sind. Ist dies soweit korrekt bzw. vertretbar?

 

2) Der Fonds wird nur anteilig verkauft, es steht also neben dem Rücknahmepreis auch ein Jahresschlusskurs zur Verfügung, welchen ich bisher zur Berechnung genommen habe. Sofern dieser in Fremdwährung ausgewiesen wird, rechnet man die zeitanteilige Thesaurierung dann mit dem Umrechnungskurs des Verkaufsdatums um oder auch mit dem Kurs per 31.12.?

 

Danke bereits im Voraus für Eure Unterstützung !

 

Dash

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Taxadvisor

Hallo zusammen,

 

ich habe eine kurze Frage zu der Ermittlung der zeitanteiligen Thesaurierungen bei intransparenten Fonds:

 

Bei unterjährigen Verkäufen schaue ich immer, wie lange der Fonds in diesem Jahr im Bestand war und rechne die 6/70-Methode auf die Tage herunter (pro rata temporis), die er nur tatsächlich im Bestand war. Dabei gibt es aber zwei Möglichkeiten:

 

1) Der Fonds wird komplett verkauft und findet sich nicht mehr im Depotverzeichnis per 31.12., es liegt also kein Jahresschlusskurs vor. Ich nehme in diesen Fällen dann den Verkaufs- bzw. Rücknahmekurs, da ja keine anderen Daten verfügbar sind. Ist dies soweit korrekt bzw. vertretbar?

 

2) Der Fonds wird nur anteilig verkauft, es steht also neben dem Rücknahmepreis auch ein Jahresschlusskurs zur Verfügung, welchen ich bisher zur Berechnung genommen habe. Sofern dieser in Fremdwährung ausgewiesen wird, rechnet man die zeitanteilige Thesaurierung dann mit dem Umrechnungskurs des Verkaufsdatums um oder auch mit dem Kurs per 31.12.?

 

Danke bereits im Voraus für Eure Unterstützung !

 

Dash

 

M.E. ist Deine Berechnung falsch. Grundsätzlich sind für die verkauften Anteile keine anteiligen Thesaurierungen im Verkaufsjahr zu rechnen, da der Zufluss erst zum 31.12. stattfindet. Daher sind lediglich 6% des Veräußerungserlöses anzusetzen. Dieser Betrag kann aufgrund eines BMF-Schreiben pro rata temporis angesetzt werden.

 

Gruß

Taxadvisor

 

§ 5 Abs. 3 InvStG

Die Investmentgesellschaft hat bewertungstäglich den Zwischengewinn zu ermitteln und mit dem Rücknahmepreis zu veröffentlichen; dabei ist anzugeben, ob bei der Ermittlung des Zwischengewinns nach § 9 Satz 2 verfahren wurde. Sind die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt, sind 6 Prozent des Entgelts für die Rückgabe oder Veräußerung des Investmentanteils anzusetzen; negative Kapitalerträge aus Zwischengewinnen auf Grund des Erwerbs von während des laufenden Geschäftsjahres des Investmentvermögens ausgegebenen Anteilen werden nicht berücksichtigt. Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 gilt entsprechend. Die Sätze 1 und 2 finden bei inländischen Investmentvermögen im Sinne der §§ 112 und 113 des Investmentgesetzes und bei ausländischen Investmentvermögen, die hinsichtlich ihrer Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegen, keine Anwendung

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Dash
· bearbeitet von Dash

Grundsätzlich sind für die verkauften Anteile keine anteiligen Thesaurierungen im Verkaufsjahr zu rechnen, da der Zufluss erst zum 31.12. stattfindet. Daher sind lediglich 6% des Veräußerungserlöses anzusetzen. Dieser Betrag kann aufgrund eines BMF-Schreiben pro rata temporis angesetzt werden.

 

Nehmen wir ein Beispiel:

 

Fondsbestand 01.01.08 100 Anteile

Verkauf 30.06. 08 50 Anteile zu 10,- USD Kurs 1,1553

Endbestand 31.12.08 50 Anteile zu 20,- USD Kurs 1,3449

 

Ich würde nun für 180 Tage rechnen: 6% auf 50 Anteile mit 20,- USD = 60 USD / 360 x 180 = 30 USD ( /1,1553 = 25,97EUR)

360 Tage : 6% auf 50 Anteile mit 20,- USD = 60 USD ( /1,3449 = 44,61 EUR).

 

Nach deiner Rechnung wäre es folgendes:

Zwischengewinn = Rücknahmekurs 10,- USD x 6% x 50 Anteile = 30 USD ( /1,1553 = 25,97 EUR) (Zeitanteiligkeit doch bereits im Kurs enthalten, oder nicht?)

Thesaurierung = Jahresendkurs 20,- USD x 6% x 50 Anteile = 60 USD ( /1,3449 = 44,61 EUR)

 

Das kommt doch auf das Selbe raus, oder wo vertue ich mich jetzt?

Nehme ich natürlich bei meiner Rechnung den Umrechnungskurs von Dez., dann habe ich eine Abweichung.

 

Grüße

 

Dash

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Fondsbestand 01.01.08 100 Anteile

Verkauf 30.06. 08 50 Anteile zu 10,- USD Kurs 1,1553

Endbestand 31.12.08 50 Anteile zu 20,- USD Kurs 1,3449

 

Wir rechnen so:

 

Verkauf 30.6.08: 50 x 10 / 1,1553/360x180 x 0,06 = EUR 12,98

Endbestand 31.12.08: 50 x 20 / 1,3449 x 0,06 = EUR 44,61

 

Wenn der Kurs zum 01.01.2008 unter EUR 13,60 gelegen hat, wäre zum 31.12.2008 natürlich die 70%-Methode anzuwenden.

 

Gruß

Taxadvisor

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Dash

 

Wir rechnen so:

 

Verkauf 30.6.08: 50 x 10 / 1,1553/360x180 x 0,06 = EUR 12,98

Endbestand 31.12.08: 50 x 20 / 1,3449 x 0,06 = EUR 44,61

 

Aber ist die Zeitanteiligkeit bei der ersten Berechnung dann nicht doppelt?

 

Und ist es wirklich so, dass bei Käufen keine Berücksichtigung der negativen Erträge zu berücksichtigen ist? Das ist doch ein riesen Nachteil.

Wenn du im Dezember kaufst, dann wäre nach deiner Berechnung doch am Ende eine Thesaurierung für das gesamte Jahr berücksichtigt, obwohl dar Fonds maximal einen Monat gehalten wurde?!

 

Also bisher hat das FA die Zeitanteiligkeit bei mir zum Glück immer so berücksichtigt...

 

Dash

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Taxadvisor

Aber ist die Zeitanteiligkeit bei der ersten Berechnung dann nicht doppelt?

 

Und ist es wirklich so, dass bei Käufen keine Berücksichtigung der negativen Erträge zu berücksichtigen ist? Das ist doch ein riesen Nachteil.

Wenn du im Dezember kaufst, dann wäre nach deiner Berechnung doch am Ende eine Thesaurierung für das gesamte Jahr berücksichtigt, obwohl dar Fonds maximal einen Monat gehalten wurde?!

 

Also bisher hat das FA die Zeitanteiligkeit bei mir zum Glück immer so berücksichtigt...

 

Dash

 

Nein, den pauschalen Zwischengewinn regelt ein BMF-Schreiben. Bei gleichbleibendem Kurs steigt der Zwischengewinn an, wie bei Rentenfonds auch, um am Jahresende 6% zu erreichen.

Bei Käufen wird kein Zwigew. gerechnet, ist doch ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Ungerechtigkeit gibt es bei anderen Fonds oder Dividenden doch auch, es gilt eben das Stichtagsprinzip. Es gibt auch einige Fonds mit niedrigem Zwischengewinn-Anteil aber hohem steuerpflichtigen Ertrag, da ist es genauso.

 

Es soll Finanzbeamte geben, die Aktien weder von Optionen noch von Anleihen uterscheiden können ;-)) Wir kennen auch Fälle, in denen Gewinne aus Optionsgeschäften dem HEV unterworfen wurden, Ausdrucke aus dem e-Bundesanzeiger werden immer mal wieder als "unmaßgebliches Schmierpapier" abgetan etc....

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

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Dash

Da hast du wohl recht, alles auch schon erlebt. Wobei so langsam werden sie auch sensibler was diese Thematik angeht.

 

Naja, also das Gesetz regelt es, stimmt wohl. Wie ich es nun umsetze muss ich noch klären, denn die Zeitanteiligkeit ist natürlich schon sehr im Sinne des Steuerpflichtigen. Und so lange es durch geht, ist es ja "ok". Aber ich wollte ja wissen, wie es korrekt ist. Da hast du gut geholfen!

 

Danke!

 

Dash

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Dash

Ach ja, zum Thema Gesetz:

D.h. doch dann, dass bei den Zwischengewinnen dann nur die 6% überprüft werden müssen und die 70% nicht zu berücksichtigen sind, korrekt?

Dash

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Taxadvisor

Ach ja, zum Thema Gesetz:

D.h. doch dann, dass bei den Zwischengewinnen dann nur die 6% überprüft werden müssen und die 70% nicht zu berücksichtigen sind, korrekt?

Dash

 

Ja

 

Gruß

Taxadvisor

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