Doomer Oktober 5, 2021 Nach 10 Minuten Nachdenken bin ich ehrlich gesagt selbst nicht sicher, ob das jetzt signifikant nachteilig oder irrelevant ist. Hier Kapitalertragssteuer zu erheben ist meiner Meinung nach aber komisch, denn deine Aktie/Unternehmen wurde nur in zwei Teile gesplittet, einen _Ertrag_ (wie bei einer ausgezahlten Dividende oder einer mit Gewinn verkauften Aktie) gab's hier gar nicht. Ich kann mich aber auch erinnern, dass es dazu mal BFH-Urteile gab oder zumindest irgendwas verhandelt wurde. Wer legt überhaupt den Wert für die Kapitalertragssteuer in dem Fall fest? Nach kurzem Googlen haben ja auch einige andere Deutsche das Problem und teilweise Steuerlasten bei 24,x und manche bei 25,x Referenzpreis gebucht bekommen - obwohl Vivendis Referenzpreis für die UMG-Abspaltung selbst scheinbar 18,50 war? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Oktober 5, 2021 vor 7 Stunden von tabost: Zugegeben, die Aktie der Firma B besass ich vor der Abspaltung nicht. Aber es ist völlig schwachsinnig, die neue Aktie der Firma B komplett als Einkünfte zu werten und Kapitalertragssteuer abzuziehen. Naja, "völlig schwachsinnig" ist es nicht. Wenn Firma A (Vivendi) Firma B (UMG) gegen Geld an einen Dritten verkauft und anschließend die Erlöse in Form einer Sonderdividende an die Aktionäre ausgeschüttet hätte, wäre von dieser Dividende ja auch Steuer abgezogen worden. (Steuerliche Sonderfälle wie die Rückzahlung von Kapitaleinlagen, nachdem alle Gewinnrücklagen bereits ausgeschüttet wurden, mal außen vor.) Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es sinnvoll ist, Sachausschüttungen steuerlich genau zu behandeln wie ausgeschüttetes Geld, wenn man keine Umgehungsmöglichkeiten schaffen möchte. Das Problem ist das Steuerrecht, das keine Verrechnung von Kursverlusten mit Dividenden erlaubt. Sonst könntest du jetzt A verkaufen und wieder zurückkaufen und wärst damit steuerlich neutral (bzw. hättest nur deinen seit Kauf tatsächlich erzielten Kursgewinn/-verlust realisiert). Ich habe genau wie @oktavian auch im Hinterkopf, dass es irgendwo ein anhängiges Verfahren zur Rechtmäßigkeit des Verrechnungsverbots gibt, weiß aber keine Details. Ich würde so vorgehen: - Steuern jetzt zahlen - Vivendi verkaufen (und ggf. zurückkaufen) und so den Kursverlust realisieren - zukünftig Kursgewinne realisieren, deine Bank verrechnet den Gewinn automatisch mit den Verlusten. Letztlich zahlst du damit Steuern auf zukünftig erzielte Kursgewinne voraus. Ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Oktober 5, 2021 @Yerg Dumm wäre es dann, wenn jemand jetzt alle Gewinn schon letztes Jahr realisiert hat und wir nun 10 Jahre Bärenmarkt hätten, was theoretisch möglich wäre. Dann würden die Verluste lange brach liegen, aber die Substanz wäre schon besteuert worden. Dividenden sind üblicherweise nun gerade Gewinnausschüttungen und im Umfang geringer als spin-offs. Am 4.10.2021 um 14:40 von tabost: Vivendi-Kurs vor dem 20.9.2021: Etwa 32 Euro Vivendi-Kurs nach dem 20.9.2021: Etwa 11 Euro UMG-Kurs nach der Einpendelung: Etwa 23 Euro Also war die 'Dividendenrendite' der Sachausschüttung 23/32 = 72%. Das ist nicht normal. Nebenbei haben wir bei Aktien durch die Besteuerung der Inflation schon eine Substanzbesteuerung bei Realisierung der Gewinne, wobei der geringe Steuersatz da wieder was raus reißt. Mit UMG kann tabost sich jetzt ja nichts kaufen, bevor er es zu Geld macht, daher gibt es auch keinen Umgehungstatbestand. Was Finanzgerichte auch entschieden haben, ist eben der Weg, den spin-off mit Anschaffungskosten von Null einzubuchen. Also erst bei Verkauf würde die Steuer fällig, welche nun sofort fällig wird. Dann würde nicht der Bestand besteuert, sondern erst wenn man die Früchte ernten möchte sozusagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 5, 2021 Es kommt halt darauf an wie ein Unternehmen so etwas macht. https://www.otto-schmidt.de/news/steuerrecht/steuerneutrale-sachausschuttung-durch-zuteilung-von-aktien-im-rahmen-eines-spin-offs-2020-05-12.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Oktober 5, 2021 Richtig, es könnte jetzt ein langer Bärenmarkt kommen. Aber wenn er jetzt eine abweichende Steuererklärung abgibt könnte ein langes Verfahren gegen das Finanzamt kommen. Wo ist da der Vorteil? Ist am Ende die Frage, was man möchte. Wenig Aufwand oder Gerechtigkeitsempfinden? Der Weg den ich beschrieben habe führt zu einer ungerechten Steuervorauszahlung mit null Aufwand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 5, 2021 Natürlich macht man das so. Ist doch alles kein Problem. Der Gewinn aus den neuen Aktien wird gleich mit dem Verlust der alten verrechnet. Und für den restlichen Verlust macht man ein paar Gewinnmitnahmen bei anderen Aktien. Letztlich werden hier 4 EUR Gewinn auf 30 realisiert. Das ist doch kein Grund zu heulen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tabost Oktober 6, 2021 @Doomer: Ich verstehe deine Unsicherheit nachvollziehen, die ist auch bei mir vorhanden. Es liegt daran, dass das Wort „Dividende“ in 2 völlig verschiedenen Weisen verwendet wird. Eine Sonderdividende ist etwas grundsätzlich anderes als eine normale Dividende. Eine Dividende bedeutet eine Zahlung eines Geldbetrages an den Aktieninhaber. Diese Zahlung stellt einen Anteil am Gewinn dar, den die Firma in einem Zeitraum, sagen wir in einem Jahr, erwirtschaftet hat. Der Gewinn einer Firma kann entweder sofort in Form einer Dividende an den Aktionär ausgezahlt werden. Oder er kann zunächst in der Firma bleiben. Dann wird die Firma wertvoller, und der Aktienkurs steigt. Wenn man die Aktie irgendwann teurer verkauft als man sie gekauft hat, ist die Differenz ein Anteil am Gewinn der Firma. Das zu besteuern ist ja in Ordnung. @oktavian: Ja, es wird auch die Inflation besteuert. Aber eine Aufspaltung einer Aktie in zwei Aktien ist keine Gewinnerwirtschaftung. Deshalb sollte sie auch nicht besteuert werden. vor 20 Stunden von Undercover: Ich verstehe die Aufregung nicht. Du erleidest doch keinen Nachteil. Das ist eine Ausschüttung die besteuert wird. Das ist bei einer normalen Dividende auch so. Darauf zahlst du Steuern und der Kurs fällt am Ex-Tag um den Betrag der Ausschüttung. @undercover: Ich sehe das anders. Ich unterscheide, ob eine Zahlung, die „Dividende“ genannt wird, ein Anteil an einem erwirtschafteten Gewinn ist oder nicht. Im Falle der normalen Dividende ist es klar, dass sie ein Anteil am Gewinn der Firma ist. Aber bei einer Zahlung, die man als „Sonderdividende“ bezeichnet, ist anders. Die Aktion der Abspaltung der Tochterfirma UMG von Vivende hat nichts mit erwirtschafteten Gewinn zu tun. Der Gewinn wird nach der Abspaltung erwirtschaftet, und Gewinn wurde vor der Abspaltung erwirtschaftet. Die Abspaltung selbst erzeugt keinen Gewinn. vor 15 Stunden von Yerg: Naja, "völlig schwachsinnig" ist es nicht. Wenn Firma A (Vivendi) Firma B (UMG) gegen Geld an einen Dritten verkauft und anschließend die Erlöse in Form einer Sonderdividende an die Aktionäre ausgeschüttet hätte, wäre von dieser Dividende ja auch Steuer abgezogen worden. (Steuerliche Sonderfälle wie die Rückzahlung von Kapitaleinlagen, nachdem alle Gewinnrücklagen bereits ausgeschüttet wurden, mal außen vor.) Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es sinnvoll ist, Sachausschüttungen steuerlich genau zu behandeln wie ausgeschüttetes Geld, wenn man keine Umgehungsmöglichkeiten schaffen möchte. ....... @Yerg: Das hätte der Staat sicherlich gern getan. Aber auch das wäre nicht korrekt. Ich erläutere das an einem Beispiel. Angenommen, die börsennotierte Firma A besteht aus den beiden nicht börsennotierten Tochterfirmen B und C. Angenommen, Firma B und Firma C tragen gleichviel zum Gewinn der Firma A bei. Sie sind gleichviel wert. Der Kurs der Aktie der Firma A sei 100 Euro. Angenommen, es wird die Tochterfirma B verkauft für irgendeinen Betrag. Die Aktionäre bekommen dann wohl pro Aktie eine Sonderdividende von etwa 50 Euro. Aber im Gegenzug wird der Kurs der Firma-A-Aktie von 100 Euro auf 50 Euro sinken, denn der Gewinn ist ja halbiert, weil die Tochterfirma B nicht mehr zum Gewinn beiträgt. Das ist ein Null-Summen-Geschäft. Ich sehe es genauso wie @oktavian es weiter oben schon gesagt hat. Die Besteuerung dieser „Sonderdividende“ ist eine Besteuerung der Substanz und keine Gewinnbesteuerung. Das ist eine teilweise Enteignung. Diese „ Sonderdividende“ zu besteuern wäre ungefähr genauso, wie in dem folgenden Beispiel: Angenommen, ich besitze 10 Aktien im Wert von je 100 Euro. Der Gesamtwert ist 1000 Euro. Nehmen wir an, ich verkaufe 5 Aktien. Ich bekomme insgesamt 500 Euro dafür. Und jetzt könnte der Staat kommen und sagen, dass ich eine Einnahme von 500 Euro hatte. Also muss ich auf die gesamten 500 Euro Kapitalertragssteuern zahlen. Scheinbar hat es erst kürzlich eine Änderung in der Praxis des Steuerabzugs gegeben: Denn im Wikipedia steht zur Zeit noch folgendes, siehe Link https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderdividende „Die Sonderdividende ist i.d.R. steuerfrei, da es sich um eine Rückzahlung von aus versteuerten Gewinnen erstellten Rücklagen, bzw. in der Vergangenheit vorgenommenen Einlagen handelt….. “ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 6, 2021 vor 12 Minuten von tabost: Aber bei einer Zahlung, die man als „Sonderdividende“ bezeichnet, ist anders. Richtig wäre: eine Zahlung, die du als Sonderdividende bezeichnest. Der normale Sprachgebrauch ist ein anderer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Oktober 6, 2021 · bearbeitet Oktober 6, 2021 von Ramstein vor 47 Minuten von tabost: Eine Dividende bedeutet eine Zahlung eines Geldbetrages an den Aktieninhaber. Diese Zahlung stellt einen Anteil am Gewinn dar, den die Firma in einem Zeitraum, sagen wir in einem Jahr, erwirtschaftet hat. vor 47 Minuten von tabost: Aber eine Aufspaltung einer Aktie in zwei Aktien ist keine Gewinnerwirtschaftung. Deshalb sollte sie auch nicht besteuert werden. Viele nicht-deutsche Firmen bieten wahlweise an, die Dividende nicht in bar, sondern als neue Aktien (Stock Dividende) auszuschütten. Typisches Beispiel Royal Dutch Shell. Sollte das deiner Meinung nach dann auch nicht besteuert werden? Aber falls Barausschüttung, dann schon? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg Oktober 6, 2021 @tabost Ich verstehe nicht, was du mit deinen Beispielen beweisen möchtest. Ich habe nie behauptet, die Besteuerung wäre in diesem Einzelfall sinnvoll oder gerecht. Wenn du in diesem Einzellfall unbedingt eine gerechte Besteuerung möchtest, steht es dir als frei, deine Rechtsauffassung gegenüber dem Finanzamt darzulegen und eine Erstattung der zu viel entrichteten Steuer zu verlangen. Absehbar wird das zu einem Rechtsstreit führen, mir persönlich wäre es das wegen rund 1200€ nicht wert, aber es ist deine Entscheidung, es ist ja auch dein Geld und dein Gerechtigkeitsempfinden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 6, 2021 vor 8 Minuten von Yerg: Wenn du in diesem Einzellfall unbedingt eine gerechte Besteuerung möchtest, steht es dir als frei, deine Rechtsauffassung gegenüber dem Finanzamt darzulegen und eine Erstattung der zu viel entrichteten Steuer zu verlangen. Absehbar wird das zu einem Rechtsstreit führen, mir persönlich wäre es das wegen rund 1200€ nicht wert, aber es ist deine Entscheidung, es ist ja auch dein Geld und dein Gerechtigkeitsempfinden. Dieses angebliche Gerechtigkeitsempfinden basiert wohl eher auf Unwissenheit. Die Rechtslage ist absolut klar und eine Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Was würde passieren wenn man solche Ausschüttungen nicht verteuert? Dann könnten die Aktionäre das komplette Firmenvermögen steuerfrei entnehmen. Und dann mit der wertlosen alten Aktie einen Verlustvortrag in gleicher Höhe erzielen. Da zahlt dann der Staat 25 % Steuern zurück die er gar nicht bekommen hat. Also bitte erstmal nachdenken bevor man hier grundlos herum mault. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
german skeptic Oktober 6, 2021 Am 5.10.2021 um 18:18 von Yerg: ...Das Problem ist das Steuerrecht, das keine Verrechnung von Kursverlusten mit Dividenden erlaubt... Damit ist doch zur Ursache alles gesagt. Die ideale Behandlung ist von der individuellen Situation abhängig (Restfreibetrag, aktuelle Buchgewinne/-verluste in anderen Depotposten, Draht zum Finanzamt, Gerechtigkeitsfimmel, etc.). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 6, 2021 vor 4 Minuten von german skeptic: Damit ist doch zur Ursache alles gesagt. Klar, das gefällt mir auch nicht. Aber das ist halt Absicht. Sonst würden die Anleger ja dauernd ihre schönen Dividenden mit den hausgemachten Verlusten weg rechnen. LOL Ein Verlustvortrag ist wie bares Geld. Wer keine Gewinne hat um diesen zu verrechnen macht wohl etwas falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Oktober 6, 2021 vor 2 Minuten von Undercover: Ein Verlustvortrag ist wie bares Geld. Wer keine Gewinne hat um diesen zu verrechnen macht wohl etwas falsch. ... thesaurierte Gewinne und damit in die Zukunft verlagerte Steuerzahlungen sind aber auch bares Geld. Da wäre ich auch schon aus Prinzip vergrätzt, wenn man mir diese Möglichkeit einfach ohne mein zutun nehmen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tabost Oktober 6, 2021 vor 39 Minuten von Undercover: Dieses angebliche Gerechtigkeitsempfinden basiert wohl eher auf Unwissenheit. Die Rechtslage ist absolut klar und eine Klage hat keinerlei Aussicht auf Erfolg. Was würde passieren wenn man solche Ausschüttungen nicht verteuert? Dann könnten die Aktionäre das komplette Firmenvermögen steuerfrei entnehmen. Und dann mit der wertlosen alten Aktie einen Verlustvortrag in gleicher Höhe erzielen. Da zahlt dann der Staat 25 % Steuern zurück die er gar nicht bekommen hat. Also bitte erstmal nachdenken bevor man hier grundlos herum mault. Das letzte kann ich nachvollziehen. Aber ist die Rechtslage wirklich so klar? Warum steht im WIkipedia etwas anderes? Unter folgendem Link https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderdividende steht unter anderem das: "Die Sonderdividende ist i. d. R. steuerfrei, da es sich um eine Rückzahlung von aus versteuerten Gewinnen erstellten Rücklagen, bzw. in der Vergangenheit vorgenommenen Einlagen handelt." Ich gebe zu, dass Wikipedia nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Aber nach meinen Erfahrungen steht in weit über 90 Prozent der Wikipedia-Einträge das richtige drin. Warum steht da, dass die Sonderdividende in der Regel steuerfrei ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
german skeptic Oktober 6, 2021 vor 10 Minuten von Undercover: Klar, das gefällt mir auch nicht. Aber das ist halt Absicht. Sonst würden die Anleger ja dauernd ihre schönen Dividenden mit den hausgemachten Verlusten weg rechnen. LOL Ein Verlustvortrag ist wie bares Geld. Wer keine Gewinne hat um diesen zu verrechnen macht wohl etwas falsch. Politische Absicht und Gerechtigkeit korrellieren bestenfalls zufällig. Bargeld ist verfügbar, anonym und nicht zweckgebunden, im Gegensatz zu Verlustvorträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 6, 2021 vor 7 Minuten von tabost: Warum steht da, dass die Sonderdividende in der Regel steuerfrei ist? Das ist ja richtig. Eine Sonderdividende kommt i.d.R. von einem steuerlichen Einlagekonto. Damit ist das steuerfrei. Hatte ich auch schon mal. https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerliches_Einlagekonto Das Problem ist daß die Presse und viele Leute hier den falschen Begriff verwenden. Es handelt sich hier nicht um eine Sonderdividende sondern um eine Sachausschüttung. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kapitalanlagen-abc-sachausschuettung_idesk_PI20354_HI7376283.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tabost Oktober 7, 2021 Ich bedanke mich bei allen, die mir bis jetzt auf meine Fragen geantwortet haben. Ich habe dadurch gute Tipps und Informationen erhalten! vor 14 Stunden von Undercover: Das ist ja richtig. Eine Sonderdividende kommt i.d.R. von einem steuerlichen Einlagekonto. Damit ist das steuerfrei. Hatte ich auch schon mal. https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerliches_Einlagekonto Das Problem ist daß die Presse und viele Leute hier den falschen Begriff verwenden. Es handelt sich hier nicht um eine Sonderdividende sondern um eine Sachausschüttung. https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/kapitalanlagen-abc-sachausschuettung_idesk_PI20354_HI7376283.html @Undercover Ich habe das Wort "Sonderdividende" tatsächlich aus der Presse. Die Presse hat dieses Wort des öfteren verwendet. Zum Beispiel in diesem Artikel: https://www.valuefokus.de/news/556892-vivendi-plant-die-ausgliederung-der-universal-music-group Im Schreiben meiner Bank wurde das Wort "Sonderdividende" nicht verwendet. Da steht nur "Urbarer Ertrag aus Kapitalmassnahme". Der Artikel (obiger Link ) wurde im Februar 2021 geschrieben. Entweder es steht etwas Falsches in dem Artikel, oder Vivendi hat später den Plan geändert. Ich tendiere zu der Vermutung, dass Vivendi ursprünglich die Absicht hatte, die neuen UMG-Aktien (oder eine entsprechende Geld-Zahlung) via Sonderdividende an die Aktionäre zu übertragen. Ich könnte mir vorstellen, dass einer oder mehrere der beteiligten Staaten Druck auf Vivendi ausgeübt hatten. Möglicherweise wurden dann die neuen UMG-Aktien in einer steuerrechtlichen anderen Form an die Aktionäre übertragen, bei der die beteiligten Staaten mitverdienen können. Könnte das so gewesen sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Oktober 7, 2021 Am 6.10.2021 um 11:09 von Ramstein: Viele nicht-deutsche Firmen bieten wahlweise an, die Dividende nicht in bar, sondern als neue Aktien (Stock Dividende) auszuschütten. Typisches Beispiel Royal Dutch Shell. Sollte das deiner Meinung nach dann auch nicht besteuert werden? Aber falls Barausschüttung, dann schon? ja, exakt so. Die Begründung ist eben, dass man bei einer Bardividende das Investment zu Geld gemacht hat und es nun für den Konsum bereit steht. Stock Dividende sollte nicht besteuert werden, da man sich mit der Aktie direkt nichts kaufen kann und bei Verkauf würde es dann ja besteuert werden. Bei nicht börsennotierten Gesellschaften kann man ja wegen Mißbrauch anders vorgehen, aber derzeit ist so ja eine stock Dividende auch gegebenenfalls Substanzbesteuerung. Besonders für Kleinaktionäre spielen dann auch nicht die Transaktionskosten eine Rolle, wenn man die Stockdividende verkaufen möchte, da sie dann keinen unrealisierten Gewinn aufweist. Daher wähle ich i.d.R. cashdividende, selbst wenn es einen kleinen discount auf die stockdividende gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Doomer Oktober 7, 2021 · bearbeitet Oktober 7, 2021 von Doomer vor 4 Stunden von tabost: Ich habe das Wort "Sonderdividende" tatsächlich aus der Presse. Die Presse hat dieses Wort des öfteren verwendet. Zum Beispiel in diesem Artikel: https://www.valuefokus.de/news/556892-vivendi-plant-die-ausgliederung-der-universal-music-group Wenn man irgendwelche computergenerierten Spamartikel auf solchen Müllseiten als Informationsquelle und Maßstab nimmt, ist der Zug für einen halt auch einfach schon abgefahren. Bist du gerade deinen ersten Tag im Internet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tabost Oktober 10, 2021 Am 7.10.2021 um 14:53 von Doomer: Wenn man irgendwelche computergenerierten Spamartikel auf solchen Müllseiten als Informationsquelle und Maßstab nimmt, ist der Zug für einen halt auch einfach schon abgefahren. Bist du gerade deinen ersten Tag im Internet? @Doomer Ich gebe zu, dass ich bei Finanzangelegenheiten immer den ersten Artikel genommen habe, den ich im Internet finden konnte. Ich werde diese Vorgehensweise zukünftig ändern. Ein kleines bisschen mehr Höflichkeit von deiner Seite wäre trotzdem nett. Ich habe noch eine Frage zum Verlauf des Aktienkurses von Vivendi. Warum wurde er nach dem UMG-Spin-Off rückwirkend verändert? Am 20.9.2021 ist der Kurs von etwa 32 Euro auf etwa 10 Euro abgestürzt. Wenn man jetzt in irgendeinem Finanzportal (boerse.de, finanzen.net,…..) den Kursverlauf anschaut, dann sieht es so aus, als wenn der Kurs am 20.9.2021 von etwa 13 Euro auf etwa 10 Euro abgestürzt ist. Das stimmt aber nicht. Die Kursstände waren vor dem 20.9. 3mal so hoch oder sogar 4mal so hoch. Die Kursstände nach dem 20.9. sind richtig wiedergegeben. Es erscheint mir so, als wenn der Einfluss der früheren Tochterfirma UMG auf den Kursverlauf von Vivendi rückwirkend herausgefiltert wurde. Ist es normal, dass man so etwas macht? Kennt jemand eine Internetseite, auf der man den tatsächlichen Kursverlauf von Vivendi jetzt noch anschauen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Oktober 10, 2021 vor 5 Minuten von tabost: Kennt jemand eine Internetseite, auf der man den tatsächlichen Kursverlauf von Vivendi jetzt noch anschauen kann? Bei Ariva kann man die Bereinigungen (einzeln für Ausschüttungen, Splits, Kapitalerhöhungen) ein- und ausschalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matunus Oktober 10, 2021 vor 4 Minuten von tabost: Kennt jemand eine Internetseite, auf der man den tatsächlichen Kursverlauf von Vivendi jetzt noch anschauen kann? https://www.ariva.de/vivendi-aktie/historische_kurse?go=1&boerse_id=131&month=¤cy=&clean_bezug=1 Lässt sich über die Checkbox »Bereinigungen« umschalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Undercover Oktober 10, 2021 vor 4 Minuten von tabost: Ich habe noch eine Frage zum Verlauf des Aktienkurses von Vivendi. Warum wurde er nach dem UMG-Spin-Off rückwirkend verändert? Es erscheint mir so, als wenn der Einfluss der früheren Tochterfirma UMG auf den Kursverlauf von Vivendi rückwirkend herausgefiltert wurde. Ist es normal, dass man so etwas macht? Natürlich werden nach einer Kapitalmaßnahme dieser Art die früheren Kurse berichtigt. Sonst wäre das ja nicht mehr vergleichbar. Nach einem 1:10 Split willst du ja nicht sehen daß die Aktie 90 % abgestürzt sei. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tabost Oktober 11, 2021 Ich verstehe, im Grunde macht es Sinn, die Kurse zu bereinigen. Ja, bei arriva.de kann ich die unbereinigten Kurse sehen. Gut, dass das möglich ist. Vielen Dank für eure Antworten @chirlu, @Matunus, @Undercover. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag