Rohlöff August 13, 2011 Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen. Ich überlege nebenbei ein Gewerbe anzumelden, um via Internet als Verkäufer zu agieren. Wie läuft das nun mit dem Finanzamt (FA)? Muss ich den Verkauf jeden einzelnen Artikels nachweisen um so die Gesamteinnahmen eines Jahres darzulegen? Soll heißen: Wenn ich 500 Artikel im Jahr verkaufe, muss ich dann dem FA alle 500 Quittungen vorlegen? Das kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Meine Vorstellung sieht so aus: Ich kaufe 500 Kugelschreiber für 1.- ein. Dann kann ich dem FA bescheinigen, dass ich 500.- Ausgaben für mein Gewerbe habe. Ich verkaufe die 500 Kugelschreiber für insgesamt 750.- Die 250.- Differenz sind mein zu versteuerndes Einkommen. Sehe ich das so richtig - oder stelle ich mir die Sache zu simpel vor? Ich bin für jeden Tipp / jede Meinung dankbar! Gruß kb Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch August 13, 2011 Einnahme-Überschussrechnung schickt. Jedoch sind alle Rechnungen aufzubewahren und dies auch noch 10 Jahre nach der Beendigung der Tätigkeit. Denn die Kaufmannsregel lautet Keine Buchung ohne Beleg ! (1. Lehrjahr, 1. Monat ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 13, 2011 Einnahme-Überschussrechnung schickt. Jedoch sind alle Rechnungen aufzubewahren und dies auch noch 10 Jahre nach der Beendigung der Tätigkeit. Denn die Kaufmannsregel lautet Keine Buchung ohne Beleg ! (1. Lehrjahr, 1. Monat ) Rechnungen für die verkauften Artikel werden geschrieben. Allerdings ist/war mir nicht klar, ob ich dem FA alle vorlegen muss. Das erscheint mir halt sehr aufwendig (Papierberge) Also verstehe ich Dich richtig, dass ich im Prinzip nur alle Ausgaben und die Einnahmen angebe und sich daraus Gewinn/Verlust ergibt? Eine detailierte Aufstellung, die runter bis zum einzelnen Kunden aufgebrochen ist, ist also nicht notwendig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von BondWurzel Einnahme-Überschussrechnung schickt. Jedoch sind alle Rechnungen aufzubewahren und dies auch noch 10 Jahre nach der Beendigung der Tätigkeit. Denn die Kaufmannsregel lautet Keine Buchung ohne Beleg ! (1. Lehrjahr, 1. Monat ) Rechnungen für die verkauften Artikel werden geschrieben. Allerdings ist/war mir nicht klar, ob ich dem FA alle vorlegen muss. Das erscheint mir halt sehr aufwendig (Papierberge) Also verstehe ich Dich richtig, dass ich im Prinzip nur alle Ausgaben und die Einnahmen angebe und sich daraus Gewinn/Verlust ergibt? Eine detailierte Aufstellung, die runter bis zum einzelnen Kunden aufgebrochen ist, ist also nicht notwendig? Wenn es zu einer BP kommt, müssen alle Belege von 10 Jahren vorhanden sein. Also archivieren. Abführung MWST mit dem FA klären, jährlich, vierteljährlich oder monatlich. Steuer ID muss überall - Rechnungen, Internet angegeben sein. http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnung http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmen%C3%BCberschussrechnung http://einnahmen-überschuss.de/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von Akaman Mach dir vorher mal ein paar Gedanken zur Mehrwertsteuerfrage! Da ist das Finanzamt nämlich im Zweifel völlig humorlos. Erste Anhaltspunkte gibt es zB hier. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman August 13, 2011 Allerdings ist/war mir nicht klar, ob ich dem FA alle vorlegen muss. Du musst sie nicht von dir aus vorlegen. Du musst sie aber innerhalb der Fristen (s.o.) jederzeit vorlegen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 13, 2011 Ich falle unter die Rubrik: Kleinunternehmer! Jahresumsatz ist deutlich unter 17.500 Ich weise demnach keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. Das ist ja so auch gar nicht geplant. Es soll nur eine Sache sein, die in erster Linie Spaß macht und noch den einen oder anderen Euro in die Kasse spült. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 13, 2011 Ich falle unter die Rubrik: Kleinunternehmer! Jahresumsatz ist deutlich unter 17.500 Ich weise demnach keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. Das ist ja so auch gar nicht geplant. Es soll nur eine Sache sein, die in erster Linie Spaß macht und noch den einen oder anderen Euro in die Kasse spült. Was verkaufst du denn, wenn man fragen darf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von mcxreflex Ich falle unter die Rubrik: Kleinunternehmer! Jahresumsatz ist deutlich unter 17.500€ Ich weise demnach keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. Das ist ja so auch gar nicht geplant. Es soll nur eine Sache sein, die in erster Linie Spaß macht und noch den einen oder anderen Euro in die Kasse spült. Was verkaufst du denn, wenn man fragen darf? Kugelschreiber Die er vorher selbst zusammengebaut hat Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von Akaman Ich falle unter die Rubrik: Kleinunternehmer! Jahresumsatz ist deutlich unter 17.500€ Wie schade für dich. Das ändert aber nichts daran, dass du die Belege vollständig vorlegen können musst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von berliner Ich falle unter die Rubrik: Kleinunternehmer! Jahresumsatz ist deutlich unter 17.500€ Ich weise demnach keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen aus. Kleingewerbetreibende müssen auch keine Rechnungen schreiben, sondern nur Quittungen. Macht aber in der Praxis keinen großen Unterschied. Mit einer Rechnung wird ein Betrag gefordert und mit einer Quittung der Erhalt bestätigt. Wichtig ist, daß 0 € MWSt. ausgewiesen werden, am besten mit dem Hinweis. auf Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Anderenfalls kann es passieren, daß irgendwer doch versucht, sich eine MWSt. erstatten zu lassen, die du gar nicht deklariert und auch nicht abgeführt hast. Das gibt dann Probleme. Fürs Finanzamt reicht die Angabe des Gewinns auf der Anlage G. Eine Einnahme-Überschußrechnung ist nicht Pflicht, schadet aber auch nicht. Dazu muß aber erstmal ein Gewerbebetrieb beim Gewerbeamt angemeldet worden sein. Das Finanzamt muß auch in Kenntnis gesetzt werden und gibt einem dann eine neue Steuernummer, die dann für alles benutzt wird, auch für das Angestellten-Einkommen. Vielleicht machen die das inzwischen aber auch nicht mehr. Bei mir war es aber so. EIne EÜR für dich persönlich mußt du natürlich machen, um den Betrag für Anlage G zu ermitteln. Dafür eignet sich Easy Cash & Tax. Wichtig ist bei Anschaffungen auch noch der Abschreibungszeitraum. Heutzutage ja grundsätzlich monatsgenau. Die Freigrenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wurde aber im Rahmen des Konjunkturpakets wieder erhöht. Mehr hier: Anschaffungskosten bis zu 150 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer Anschaffungskosten 150,01 zu 410 EUR netto: Sofortabschreibung oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer oder Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre Anschaffungskosten 410,01 bis 1000 EUR netto: Sammelposten mit Abschreibung über 5 Jahre oder nach gewöhnlicher Nutzungsdauer Für die "gewöhnliche Nutzungsdauer" kann man sich die Tabelle irgendwo googeln. Letztendlich hält sich der Aufwand in Grenzen. Die Handwerkskammer läßt Kleingewerbetreibende in Ruhe, Gewerbesteuer wird auch nicht fällig und Umsatzsteuervoranmeldungen muß man auch nicht machen. Man zahlt summa summarum nur die zusätzliche Einkommensteuer und Soli. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 13, 2011 Kleingewerbetreibende müssen auch keine Rechnungen schreiben, sondern nur Quittungen. Macht aber in der Praxis keinen großen Unterschied. Rechnungen müssen nur gegenüber Gewerbetreibenden oder auf Anfrage geschrieben werden. Quittungen gibt es im Steuerrecht nicht. Du meinst wahrscheinlich Kleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV oder da irgendwo, hab' jetzt nicht geschaut) und für die gilt das gleiche wie für Rechnungen. Wichtig ist, daß 0 MWSt. ausgewiesen werden, am besten mit dem Hinweis. auf Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. macht Sinn, auch wenn es keine Pflicht ist. Eine Einnahme-Überschußrechnung ist nicht Pflicht, schadet aber auch nicht. eine EÜR ist immer abzugeben, sie muss jedoch auf amtlichen Vordruck eingereicht werden sofern die Betriebseinnahmen 17.500 EUR nicht überschreiten (wobei Betriebseinnahmen alle Einnahmen sind, während beim Gesamtumsatz der Kleinunternehmergrenze unter Umständen bestimmte Betriebseinnahmen herausgerechnet werden). Das Finanzamt muß auch in Kenntnis gesetzt werden und gibt einem dann eine neue Steuernummer, die dann für alles benutzt wird, auch für das Angestellten-Einkommen. muss nicht zwingend eine neue Steuernummer sein. Dafür eignet sich Easy Cash & Tax. jupp, ist für lau ein sehr schönes Produkt. Die Handwerkskammer läßt Kleingewerbetreibende in Ruhe, IHK-Grenze war meine ich 5.200 EUR Gewinn. Steht irgendwo im IHK Gesetz und Umsatzsteuervoranmeldungen muß man auch nicht machen als Kleinunternehmer nicht, ansonsten gilt für Gründer in den ersten 2 Jahren die monatliche Abgabe der UStVA. Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von klaus-behmer EIne EÜR für dich persönlich mußt du natürlich machen, um den Betrag für Anlage G zu ermitteln. Dafür eignet sich Easy Cash & Tax. Wichtig ist bei Anschaffungen auch noch der Abschreibungszeitraum. Heutzutage ja grundsätzlich monatsgenau. Die Freigrenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wurde aber im Rahmen des Konjunkturpakets wieder erhöht. Mehr hier: Ich danke jetzt schon mal recht herzlich für die Menge an Infos. Kugelschreiber verkaufe ich natürlich nicht ;-) Teilweise werden auf dawanda.de und ebay selbstgebastelte Produkte angeboten. Jetzt muss ich aber noch mal kurz auf den Wikipedia-Artikel eingehen: "Anschaffung nach dem 31. Dezember 2007: Die Anschaffungskosten bis einschließlich 150 EUR zuzüglich Umsatzsteuer müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, gültig ab 2008)." Beispiel: Nähmaschine, Heißklebepistole etc. gekauft. Jeder Artikel für unter 150€ Lt. Wikipedia müssen die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe gemeldet werden. Muss ich jetzt wirklich nich 2011 aktiv werden? Oder ist damit gemeint, dass in der Steuererklärung für 2011 alles angegeben werden muss. Anschaffungen über 150€ werden evtl. gar nicht vorkommen. Wie das genau abläuft werde ich aber evtl. mal bei einem Steuerberater anfragen. Hat da jemand eine Ahnung was so ein Beratungsgespräch kostet? Noch mal Dank an alle! (neue Steuernummer liegt schon vor) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 13, 2011 Jetzt muss ich aber noch mal kurz auf den Wikipedia-Artikel eingehen: "Anschaffung nach dem 31. Dezember 2007: Die Anschaffungskosten bis einschließlich 150 EUR zuzüglich Umsatzsteuer müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, gültig ab 2008)." Beispiel: Nähmaschine, Heißklebepistole etc. gekauft. Jeder Artikel für unter 150 Lt. Wikipedia müssen die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe gemeldet werden. Muss ich jetzt wirklich nich 2011 aktiv werden? Oder ist damit gemeint, dass in der Steuererklärung für 2011 alles angegeben werden muss. Anschaffungen über 150 werden evtl. gar nicht vorkommen. Wie das genau abläuft werde ich aber evtl. mal bei einem Steuerberater anfragen. Hat da jemand eine Ahnung was so ein Beratungsgespräch kostet? Noch mal Dank an alle! (neue Steuernummer liegt schon vor) Nochmal zur Klarstellung: Eine Rechnung ist auf Anforderung zu stellen (steht im UStG und dieser Teil gilt auch für Kleinunternehmer), Hinweis auf § 19 UStG ist perfekt. Eine Einnahme-/Überschussrechnung muss erstellt werden, und auch beigefügt werden, sofern man nicht das Formular EÜR (was einer Einnahme-/Überschussrechnung entspricht) ausfüllt, das Formular EÜR ist aber bei absoluten Nebengewerben nicht zwingend auszufüllen, da genügt eine EXcel-Aufstellung oder die mit dem FiBu-Programm generierte Auswertung (können die meisten Programme wie WiSo, Taxman, etc.). Wenn das Gewerbe angemeldet ist, muss in 2011 nichts weiter gemacht werden. Die Anschaffung müssen aufgezeichnet werden und dann in der Gewinnermittlung (EÜR) als Abschreibungen von den Einnahmern abgezogen werden. Erstgespräch darf max. EUR 300 zzgl. USt kosten. Grds. sollten sich die meisten Fragen in einem Gespräch über 1-2 Std. klären lassen, dass sollte zwischen EUR 120 und EUR 200 zzgl. USt kosten, wenn man den StB mit der Erstellung der Gewinnermittlung beauftragt, wird das häufig auch nicht extra berechnet. Die Kosten mindern aber dann auch Deinen Gewinn. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 13, 2011 eine EÜR ist immer abzugeben, sie muss jedoch auf amtlichen Vordruck eingereicht werden sofern die Betriebseinnahmen 17.500 EUR nicht überschreiten (wobei Betriebseinnahmen alle Einnahmen sind, während beim Gesamtumsatz der Kleinunternehmergrenze unter Umständen bestimmte Betriebseinnahmen herausgerechnet werden). Sicher? Ich habe bei meinen letzten beiden Steuererklärungen keine EÜR mehr abgegeben, nachdem ich irgendwo gelesen habe, daß sie für Kleingewerbetreibende nicht Pflicht sei. Es wurde nicht beanstandet. Dann werde ich die nächstes Jahr einfach wieder ausfüllen. Die Zahlen liegen ja eh vor. Aus reinen der Angabe von Einnahmen und Ausgaben in der EÜR wird aber sowieso nicht viel ersichtlich. Spannend wird erst ein Blick in die Details, insbesondere die Ausgaben: was taucht da auf? Welche Abschreibungsverläufe? Welcher Anteil privater Nutzung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
berliner August 13, 2011 · bearbeitet August 13, 2011 von berliner Jetzt muss ich aber noch mal kurz auf den Wikipedia-Artikel eingehen: "Anschaffung nach dem 31. Dezember 2007: Die Anschaffungskosten bis einschließlich 150 EUR zuzüglich Umsatzsteuer müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd als Betriebsausgabe geltend gemacht werden (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG, gültig ab 2008)." Beispiel: Nähmaschine, Heißklebepistole etc. gekauft. Jeder Artikel für unter 150€ Lt. Wikipedia müssen die Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe gemeldet werden. Muss ich jetzt wirklich nich 2011 aktiv werden? Oder ist damit gemeint, dass in der Steuererklärung für 2011 alles angegeben werden muss. Anschaffungen über 150€ werden evtl. gar nicht vorkommen. Nein, das heißt, daß wenn du 2012 die Steuererklärung für 2011 machst, dort für den Gegenstand den kompletten Anschaffungspreis mit einem Mal unter den Ausgaben verbuchst. Bei anderen Gütern erfolgt das gestaffelt über mehrere Jahre. Easy Cash&Tax rechnet den Verlauf und die jährlichen Beträge selber aus. Man muß nur noch selber recherchieren, über wieviele Jahre man eine bestimmte Anschaffung abschreiben muß und das dort eintragen. Je kürzer, desto besser für einen. Ist aber im Grunde für so gut wie alles vorgegeben. Siehe hier. Wie das genau abläuft werde ich aber evtl. mal bei einem Steuerberater anfragen. Hat da jemand eine Ahnung was so ein Beratungsgespräch kostet? Keine Ahnung, kann nicht teuer sein. Alternativ kann ich dir http://www.traum-projekt.com/ empfehlen. Da erfährst du auch alles. Die größte Schwierigkeit ist tatsächlich die Ermittlung der Abschreibungszeiträume und Anteile an privater Nutzung für die Anschaffungen. Evtl auch das Verbuchen, falls ein Gegenstand vor Abschreibungsende in private Nutzung übergeht. Das kriegt man aber alles hin und ein Steuerberater ist für einen Kleingewerbetreibenden dann eher Overkill. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 13, 2011 Nochmal zur Klarstellung: Eine Rechnung ist auf Anforderung zu stellen (steht im UStG und dieser Teil gilt auch für Kleinunternehmer), Nur auf Anforderung? Das konnte ich dem Gesetz so nicht entnehmen. 6 monatige Frist bis zur Rechnungsstellung?! Aber vielleicht ist es jetzt auch schon ein bissel zu spät für mich Soviele § und soviele Querverweise! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sheridon August 14, 2011 Mal eine Verständnisfrage: Abschreibungen bei Kleingewerbetreibenden? Wenn man eine EÜR abgibt, verrechnet man doch direkt Einnahmen und Ausgaben, solche Dinge wie Bilanzierung und Abschreibungen fallen in dem Fall doch komplett weg, das ist doch der Sinn der EÜR. Oder hab ich da was falsch verstanden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
obx August 14, 2011 EIne EÜR für dich persönlich mußt du natürlich machen, um den Betrag für Anlage G zu ermitteln. Dafür eignet sich Easy Cash & Tax. Wichtig ist bei Anschaffungen auch noch der Abschreibungszeitraum. Heutzutage ja grundsätzlich monatsgenau. Die Freigrenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wurde aber im Rahmen des Konjunkturpakets wieder erhöht. Mehr hier: hey, danke berliner das dingens werde ich mir mal in ruhe angucken, brauche nämlich noch etwas in der art... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 14, 2011 · bearbeitet August 14, 2011 von Sven82 Sicher? Ich habe bei meinen letzten beiden Steuererklärungen keine EÜR mehr abgegeben, nachdem ich irgendwo gelesen habe, daß sie für Kleingewerbetreibende nicht Pflicht sei. sorry, da fehlt ein "nicht" So ist es richtig: eine EÜR ist immer abzugeben, sie muss jedoch nicht auf amtlichen Vordruck eingereicht werden sofern die Betriebseinnahmen unter 17.500 EUR liegen Steht in § 60 Abs. 4 EStDV in Zusammenhang mit dem BMF-Schreiben vom 24.01.2004 (darin steht die 17.500 EUR-Grenze) Aus reinen der Angabe von Einnahmen und Ausgaben in der EÜR wird aber sowieso nicht viel ersichtlich. Spannend wird erst ein Blick in die Details, insbesondere die Ausgaben: was taucht da auf? Welche Abschreibungsverläufe? Welcher Anteil privater Nutzung? dafür ist die Betriebsprüfung dann vor Ort zuständig. Da aber ohnehin schon die Steuererklärungen gescannt werden sollten bald genug Daten zum Vergleich der einzelnen Zahlen mit anderen Gewerbetreibenden aus dem Berufszweig und ähnlicher Größe vorhanden sein. Stichwort: Risikomanagement. Da schaut bald kein Bearbeiter mehr drauf, das macht dann die Maschine. Wobei Kleingewerbetreibende in der Größenordnung ohnehin nur abgehakt werden sofern die EDV diesen Fall nicht als Intensivprüffall (läuft nach Zufallsprinzip) rausgeschmissen hat. Alternativ kann ich dir http://www.traum-projekt.com/ empfehlen. http://www.traum-pro...html#post944474 http://www.traum-pro...eter-gwg-2.html oder die angehängte Datei Nur auf Anforderung? Das konnte ich dem Gesetz so nicht entnehmen. § 14 Abs. 2 UStG sagt, dass nur gegenüber Gewerbetreibenden eine Pflicht besteht. Privatpersonen werden nicht erwähnt, so dass im Umkehrschluss keine Pflicht besteht. Wenn man eine EÜR abgibt, verrechnet man doch direkt Einnahmen und Ausgaben, solche Dinge wie Bilanzierung und Abschreibungen fallen in dem Fall doch komplett weg, das ist doch der Sinn der EÜR. nein, Abschreibungen gibts auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) siehe R 4.5 Abs. 3 EStR Die Steuerwarte 05-2011 - GWG ab 2010.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 14, 2011 Was verkaufst du denn, wenn man fragen darf? Kugelschreiber Die er vorher selbst zusammengebaut hat Na dann...sind die Margen denn so hoch wie im Behmerischen Beispiel, erinnere mich, dass man die ja schon überall geschenkt bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 August 14, 2011 Montblanc Kugelschreiber, wurden doch gerade aufgekauft. Soweit ich mich erinnere hat der Käufer alle Mitarbeiter entlassen und alles selbst in die Hand genommen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff August 14, 2011 Montblanc Kugelschreiber, wurden doch gerade aufgekauft. Soweit ich mich erinnere hat der Käufer alle Mitarbeiter entlassen und alles selbst in die Hand genommen erwischt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mcxreflex August 14, 2011 Montblanc Kugelschreiber, wurden doch gerade aufgekauft. Soweit ich mich erinnere hat der Käufer alle Mitarbeiter entlassen und alles selbst in die Hand genommen erwischt Da sind die Rechnungsbeträge doch gar nicht so klein oder? Wenn ich so sehe, dass Cortal Consors einen Mont Blanc Kugelschreiber für die gleiche Anzahl Werbungen wie 210 Amazon-Gutscheine ausgibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman August 15, 2011 · bearbeitet August 15, 2011 von Akaman Annoncen locken mit schnellen "Top-Verdiensten" für wenig Arbeit, bei freier Zeiteinteilung von zu Hause und tollen Aufstiegschancen. Klassische Beispiele sind die Kugelschreibermontage, Produkttests und Modeljobs. Die meisten dieser Angebote versprechen viel, halten davon aber in der Realität wenig bis gar nichts. Willst du es nicht doch lieber mit einem Modeljob versuchen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag