Muck August 10, 2011 Hallo, Ich lebe seit einigen Jahren im Ausland, beruflich bedingt in verschiedenen Ländern (nicht gleichzeitig). Seit 2006 bin ich auch nicht mehr in Deutschland gemeldet (kein 1. und auch kein 2. Wohnsitz). Ich habe mein Fondsdepot bei ebase und ein Tagesgeldkonto bei der Credit Europe Bank (noch). Bei beiden bin ich als Steuerauslaender gemeldet. Wie sieht es nun mit Steuern fuer mein Depot aus? Ich sage extra nur "Steuern" weil ich nicht weiss ob es fuer mich noch etwas anderes als die Abgeltungsteuer gibt? Ich habe ausser meinen Fonds und Tagesgeld keine anderen Einnahmen in Deutschland. Ich bekomme mein Gehalt im Ausland und bringe es immer bar mit wenn ich mal nach Deutschland komme (den Sparanteil) Ich habe in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht da ich meine dass ich keine Steuern zahlen muss (???). Zur Info, meine meisten Fonds sind in Luxemburg und thesaurierend. Kann mir jemand helfen, da ich total im Dunklen tappe und mir nie Gedanken über Steuern gemacht habe. Vielen Dank fuer jegliche Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 10, 2011 Hallo, Ich lebe seit einigen Jahren im Ausland, beruflich bedingt in verschiedenen Ländern (nicht gleichzeitig). Seit 2006 bin ich auch nicht mehr in Deutschland gemeldet (kein 1. und auch kein 2. Wohnsitz). Ich habe mein Fondsdepot bei ebase und ein Tagesgeldkonto bei der Credit Europe Bank (noch). Bei beiden bin ich als Steuerauslaender gemeldet. Wie sieht es nun mit Steuern fuer mein Depot aus? Ich sage extra nur "Steuern" weil ich nicht weiss ob es fuer mich noch etwas anderes als die Abgeltungsteuer gibt? Ich habe ausser meinen Fonds und Tagesgeld keine anderen Einnahmen in Deutschland. Ich bekomme mein Gehalt im Ausland und bringe es immer bar mit wenn ich mal nach Deutschland komme (den Sparanteil) Ich habe in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht da ich meine dass ich keine Steuern zahlen muss (???). Zur Info, meine meisten Fonds sind in Luxemburg und thesaurierend. Kann mir jemand helfen, da ich total im Dunklen tappe und mir nie Gedanken über Steuern gemacht habe. Vielen Dank fuer jegliche Hilfe Ja irgendwo wirst Du schon steuerpflichtig sein, nach Deinen Angaben wohl nicht in D , dass lässt sich aber nicht 100%ig aus Deinem Posting entnehmen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel August 10, 2011 · bearbeitet August 10, 2011 von BondWurzel beruflich bedingt in verschiedenen Ländern (nicht gleichzeitig). hoffentlich..wäre brutal.. wqo bist du denn gemeldet und erzielst dein Haupteinkommen? In Deutschland ist man ja noch über 10 Jahre steuerpflichtig, also mit den Sachen vor 2006. schau mal hier... http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter August 10, 2011 · bearbeitet August 10, 2011 von harryguenter http://www.wohin-auswandern.de/steuer-im-ausland Mir gefällt der Link nicht - einige Fälle scheinen in der Tabelle nicht beantwortet zu sein. Der Kommentar am Ende der Seite scheint das auch so zu sehen. Vollständigkeit sieht für mich anders aus. Halten wir fest: Du hast keinen Wohnsitz und Deutschland und hälst Dich scheinbar auch weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf. Due erzielt neben Deinem ausländischen Einkommen offenbar auch Einkommen aus Deutschland (Kapitalerträge). Es könnte also sein, dass Du diese Kapitalerträge im Ausland versteuern müßtest, WENN es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land (diesen Ländern) gibt . Ich lese daraus aber auch: Es könnte aber auch sein, dass die Kapitalerträge in Deutschland steuerpflichtig sind, WENN es KEIN Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Und natürlich sind die jeweiligen ausländischen Steuergesetzte auch zu beachten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 10, 2011 · bearbeitet August 10, 2011 von Taxadvisor http://www.wohin-aus...euer-im-ausland Mir gefällt der Link nicht - einige Fälle scheinen in der Tabelle nicht beantwortet zu sein. Der Kommentar am Ende der Seite scheint das auch so zu sehen. Vollständigkeit sieht für mich anders aus. Halten wir fest: Du hast keinen Wohnsitz und Deutschland und hälst Dich scheinbar auch weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland auf. Due erzielt neben Deinem ausländischen Einkommen offenbar auch Einkommen aus Deutschland (Kapitalerträge). Es könnte also sein, dass Du diese Kapitalerträge im Ausland versteuern müßtest, WENN es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land (diesen Ländern) gibt . Ich lese daraus aber auch: Es könnte aber auch sein, dass die Kapitalerträge in Deutschland steuerpflichtig sind, WENN es KEIN Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Und natürlich sind die jeweiligen ausländischen Steuergesetzte auch zu beachten. KapErträge in D nur dann, wenn - Wohnsitz oder - gewöhnlichen Aufenthalt oder - bei mehreren Schwerpunkt/Lenbensmittelpunkt oder - erweitert beschränkte Steuerpflicht (Niedrigsteuerland) oder - bestimmte Erträge wie Dividenden (diese sind aber mit KapErtSt regelmäßig abgegolten) Der Sitz der Bank ist völlig unmassgeblich. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 10, 2011 Es könnte also sein, dass Du diese Kapitalerträge im Ausland versteuern müßtest, WENN es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land (diesen Ländern) gibt . Ein DBA hat da erstmal nichts damit zu tun, es liegt erstmal nur an dem Land, ob Kapitalertraege steuerpflichtig sind und ob dies auch fuer im Ausland erzielte Kapitalertraege gilt (aus Sicht des Landes in dem man sich aufhaelt). Wenn ich sowieso nicht in Deutschland steuerpflichtig bin, dann kann mir das DBA auch egal sein, denn es kommt zu keiner Doppelbesteuerung; ist man aber in beiden Laendern steuerpflichtig, dann wuerde ein DBA i.d.R. eine Doppelbesteuerung vermeiden und das DBA regelt dann auch, wo ich die Steuern zahle. Ich lese daraus aber auch: Es könnte aber auch sein, dass die Kapitalerträge in Deutschland steuerpflichtig sind, WENN es KEIN Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das Fehlen eines DBA bedeutet nicht, dass man damit automatisch in Deutschland steuerpflichtig ist. Massgeblich sind Wohnsitz und gewoehnlicher Aufenthalt. Und natürlich sind die jeweiligen ausländischen Steuergesetzte auch zu beachten. Eben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 10, 2011 Hallo, Ich lebe seit einigen Jahren im Ausland, beruflich bedingt in verschiedenen Ländern (nicht gleichzeitig). Seit 2006 bin ich auch nicht mehr in Deutschland gemeldet (kein 1. und auch kein 2. Wohnsitz). Wenn das Ausland ins Spiel kommt gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen 1., 2., ..., Haupt- oder Neben-Wohnsitz, d.h. entweder hat man einen Wohnsitz in Deutschland oder man hat keinen. Des weiteren ist die Abmeldung bestenfalls ein Indiz, aber nie ein endgueltiger Nachweis. Statt dessen entscheidet das Finanzamt (FA) nach der tatsaechlichen Situation. Ich habe mein Fondsdepot bei ebase und ein Tagesgeldkonto bei der Credit Europe Bank (noch). Bei beiden bin ich als Steuerauslaender gemeldet. Wie sieht es nun mit Steuern fuer mein Depot aus? Ich sage extra nur "Steuern" weil ich nicht weiss ob es fuer mich noch etwas anderes als die Abgeltungsteuer gibt? Ich habe ausser meinen Fonds und Tagesgeld keine anderen Einnahmen in Deutschland. Ich bekomme mein Gehalt im Ausland und bringe es immer bar mit wenn ich mal nach Deutschland komme (den Sparanteil) Beim Depot gibt es nur die Abgeltungssteuer (welche aus Sicht aus dem Ausland eine Quellensteuer ist). Als Steuerauslaender musst du aber nur Dividenden aus dt. Aktien versteuern. Zinsen und Kursgewinne sind steuerfrei. Ich habe in den letzten Jahren keine Steuererklärung gemacht da ich meine dass ich keine Steuern zahlen muss (???). Zur Info, meine meisten Fonds sind in Luxemburg und thesaurierend. Ob deine Meinung was zaehlt wird dir das FA schon sagen. Du musst erstmal feststellen, ob du weder Wohnsitz noch gewoehnlichen Aufenthalt in Deutschland hast: http://dejure.org/gesetze/AO/8.html http://dejure.org/gesetze/AO/9.html Auch wenn du nicht in Deutschland wohnst kann z.B. das Vorhandensein einer Wohnung mit der Absicht zur Eigennutzung als Wohnsitz ausgelegt werden, in welchem Fall du dann in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig waerest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 10, 2011 beruflich bedingt in verschiedenen Ländern (nicht gleichzeitig). hoffentlich..wäre brutal.. wqo bist du denn gemeldet und erzielst dein Haupteinkommen? In Deutschland ist man ja noch über 10 Jahre steuerpflichtig, also mit den Sachen vor 2006. Du meinst die erweiterete beschraenkte Steuerpflicht; diese greift aber nur bei Auswanderung in ein Niedrigsteuerland und sofern du noch wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hast (siehe Lex Horten bzw. § 6 AStG). Des weiteren musst du in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sein, damit die erweiterete beschraenkte Steuerpflicht greift. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter August 10, 2011 · bearbeitet August 10, 2011 von harryguenter Hab' ich auch mal wieder was gelernt Raccoon. hoffentlich..wäre brutal.. wqo bist du denn gemeldet und erzielst dein Haupteinkommen? Du meinst die erweiterete beschraenkte Steuerpflicht; Also ich hatte das als praktische Physik aufgefasst - von wegen gleichzeitig an 2 Orten sein uns so. Aber offensichtlich hat auch hierfür unsere Steuergesetzgebung noch etwas parat... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muck August 11, 2011 Hallo, vielen Dank fuer die Antworten. Ich glaube ich hätte noch etwas spezifischer sein müssen um es klarer zu machen. Also: - Von 2003 - 2009 in Dubai gearbeitet und gelebt. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise vorhanden. Visum (Work permit) im Pass und damit offiziell in Dubai gemeldet. - Ab 2006 in Deutschland abgemeldet - 2009 - 2011 auf den Seychellen gelebt und gearbeitet. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc. vorhanden. Visum (Work permit) im Pass und damit offiziell auf den Seychellen gemeldet. - Ende 2011 geht es auf unbestimmte Zeit wieder nach Dubai. Ich habe in Deutschland keine Wohnung. Ich komme 2 mal im Jahr fuer 14 Tage nach Deutschland und wohne bei Eltern, Freunden und Hotel. Mein Gehalt in Dubai war steuerfrei. Ich habe dort nie irgendwelche Steuern gezahlt. Auf den Seychellen zahlt mein Arbeitgeber Steuern fuer mein Gehalt. Ich zahle auch hier nichts. Hilft das weiter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon August 11, 2011 · bearbeitet August 11, 2011 von Raccoon Hallo, vielen Dank fuer die Antworten. Ich glaube ich hätte noch etwas spezifischer sein müssen um es klarer zu machen. Also: - Von 2003 - 2009 in Dubai gearbeitet und gelebt. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise vorhanden. Visum (Work permit) im Pass und damit offiziell in Dubai gemeldet. - Ab 2006 in Deutschland abgemeldet - 2009 - 2011 auf den Seychellen gelebt und gearbeitet. Arbeitsvertrag, Gehaltsnachweise etc. vorhanden. Visum (Work permit) im Pass und damit offiziell auf den Seychellen gemeldet. - Ende 2011 geht es auf unbestimmte Zeit wieder nach Dubai. Ich habe in Deutschland keine Wohnung. Ich komme 2 mal im Jahr fuer 14 Tage nach Deutschland und wohne bei Eltern, Freunden und Hotel. Mein Gehalt in Dubai war steuerfrei. Ich habe dort nie irgendwelche Steuern gezahlt. Auf den Seychellen zahlt mein Arbeitgeber Steuern fuer mein Gehalt. Ich zahle auch hier nichts. Hilft das weiter? Ja, das hilft. Ich wuerde meinen du qualifizierst als Steuerauslaender und musst daher nur die Dividenden von dt. Aktienwerten in Deutschland versteuern. Alles andere was Steuern auf Kapitalertraege angeht (sofern sie anfallen) ist dann zwischen dir und dem Land wo du dich aufhaelst. Dazu kann ich dir nichts sagen, musst du vor Ort erfragen. Disclaimer: Meine Aussagen geben nur meine Meinung wieder, sie sind nicht verbindlich und stellen keine Beratung dar; zur Sicherheit solltest du daher einen Steuerberater fragen, der sich mit dem AStG auskennt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Muck August 12, 2011 Danke Raccoon. Das hilft mir weiter und ich werde mich mal mit einem Steuerberater zusammensetzen. Gruss Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag