hackl Dezember 15, 2006 nein, der verlust aus veräußerungen von wertpapieren, die länger als 12 monate gehalten werden, kann nicht mit spekulationsgewinnen verrechnet werden. Und wie sieht es aus mit Verlusten aus dem Jahr 2005, die innerhalb der Spekulationsfrist enstanden sind aber nicht beim FA gemeldet wurden? Problem: Bis Mitte 2005 habe ich nur langfristige Invests gemacht, hatte also mit dieser Spekusteuer nichts am Hut. So, dann bin ich umgesattelt und habe öfter mal kalte Füße bekommen und mit Verlust verkauft. Aber diesen Verlust natürlich nicht beim FA angegeben - Hab nicht gewusst, dass das geht. Unterm Strich hab ich also in 2005 Verlust gemacht und diesen nicht angegeben. Kann ich den "nachreichen"? Danke schon mal für eure Antworten... Gurß Hackl Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
€-man Dezember 15, 2006 Guten Morgen, um die ESt.-Erklärung besser zu bewältigen. Ausfüllen ESt.-Erklärung Gruß -man Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag