nitschewo August 5, 2011 Hallo an alle! Ich hoffe ich gehe niemandem mit meinen Fragen auf die Nerven, zumal ich selbst so gut wie nichts zu diesem Forum beizutragen habe. Bitte seht es mir nach, ich habe halt eine ziemlich Verantwortung aufgehalst bekommen, da ich das "Vermögen" meiner Mutter (72...) durch die Krise schiffen muss und in Finanzdingen ziemlich unbedarft bin. Frage Nr. 1 : Ich habe immer noch nicht verstanden was mit Bundesanleihen im Falle einer Währungsreform passieren würde. Sind diese dann sicherer als z.b. Tagesgeld? Soll heissen, ist es richtig, das sich Tagesgeld im "worst case" z.b. halbieren könnte während man bei Anleihen immer noch die gleiche Stückzahl hält? Werden diese dann nicht genauso in die neue Währung umgerechnet und sind damit de facto auch bloss noch die Hälfte wert??? Frage Nr. 2 Mir wurde heute von der Sparkasse ein Inflationsfloater empfohlen, der pro Jahr mit 2,25 % verzinst ist. (Laufzeit 5 Jahre). Bei Inflation steigt das Papier mit, ist allerdings bei 5 % Zinsen gedeckelt. Diese Inhaberschuldverschreibung der Sparkasse (IHS SERIE 750, ISIN / WKN DE000LBBQ20/LBB5Q2) wurde mir als absolut sicher (fast wie eine Bundesanleihe mit aktuell 1,75%) angepriesen. Stimmt das? Könnt ihr mir den Kauf solch eines Papieres in der jetztigen Situation empfehlen? Ist es richtig, dass so etwas bei einer Währungsreform besser dasteht als Tagesgeld weil es auf die Stückelung ankommt? Ich kapiere das einfach nicht, wenn ich davon jetzt 100 Stück kaufte sind das nach einer Währungsreform zwar immer noch 100, aber die werden doch dann wohl auch in die "neue" Währung umgerechnet und verlören damit ebenfalls die Hälfte des Wertes, n'est-ce-pas? A Danke für jede Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche August 5, 2011 Hallo und herzlich willkommen! Frage 1: Ich denke, Du liegst mit Deiner Vermutung richtig: Es wird einfach halbiert, gezehntelt o.ä., egal ob das ein Bausparvertrag oder eine Schuldverschreibung ist. Das scheint man in der Währungsreform von 1948 auch so gemacht zu haben. Lediglich Bargeld und (Spar/Giro/Tagesgeld-)Kontenguthaben sahen dort schlechter aus, aber das ist ja keine Gewähr für das nächste Mal. Frage 2: Unsicherer als Bundesanleihe, insbesondere fallen Inhaberschuldverschreibungen (anders als Sparbriefe!) nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die vergleichbare Sicherheit kam früher nur daher, dass (früher!) der Staat für die Sparkassen gehaftet hat (Anstaltslast/Gewährträgerhaftung). Das ist mW aber ersatzlos entfallen. Und auch hier gilt das vorstehend zur Währungsreform gesagte. Schließlich finde ich die Konditionen mit "2.25% für 5 Jahre, inflationsausgleich aber nur bis max.. 5% Zinsen" eher erbärmlich. Aber "inflationsgeschützt" verkauft sich halt gut. Fazit: Mir scheint, hier möchte die Sparkasse Geschäfte auf Deine Kosten machen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mipla August 7, 2011 Hallo und herzlich willkommen! Frage 2: Unsicherer als Bundesanleihe, insbesondere fallen Inhaberschuldverschreibungen (anders als Sparbriefe!) nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung. Die vergleichbare Sicherheit kam früher nur daher, dass (früher!) der Staat für die Sparkassen gehaftet hat (Anstaltslast/Gewährträgerhaftung). Das ist mW aber ersatzlos entfallen. Und auch hier gilt das vorstehend zur Währungsreform gesagte. Schließlich finde ich die Konditionen mit "2.25% für 5 Jahre, inflationsausgleich aber nur bis max.. 5% Zinsen" eher erbärmlich. Aber "inflationsgeschützt" verkauft sich halt gut. IHS/ Zertifikate fallen unter Institutssicherung der Sparkassen,, keine Genossenschaftsbank(Volksbank) und Sparkasse/Landesbank ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung. Siehe hier: http://www.zertifikate.lbb.de/Rechtliches/Rating/Sicherheit_von_IHS.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zinsen August 7, 2011 · bearbeitet August 7, 2011 von Zinsen Die Gewährträgerhaftung gibt es aber dennoch noch, wobei man natürlich auch davon ausgehen kann, dass das gesamte Rechtsgefüge Bundesrepublik Deutschland auseinanderfällt, aber da bin ich mir sicher: Da wird dir Muttern sicherlich keinen Vorwurf machen, denn dann hat man ganz andere Probleme als den Sparbrief oder die IHS. http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrtr%C3%A4gerhaftung Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche August 8, 2011 IHS/ Zertifikate fallen unter Institutssicherung der Sparkassen,, keine Genossenschaftsbank(Volksbank) und Sparkasse/Landesbank ist Mitglied der gesetzlichen Einlagensicherung. Du hast Recht . Die Gewährträgerhaftung gibt es aber dennoch noch Ja, aber nicht mehr für (neue) Sparkassenschulden: "Forderungen vor Beginn der Übergangsphase am 18. Juli 2001 unterliegen vollständig der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis maximal 31. Dezember 2015, die während der Übergangsphase (18. Juli 2001 bis 18. Juli 2005) eingegangen wurden, unterliegen ebenfalls der Gewährträgerhaftung. Verbindlichkeiten, die nach der Übergangsphase oder in der Übergangsphase mit einer Laufzeit über den 31. Dezember 2015 hinaus eingegangen werden, unterliegen nicht mehr der Gewährträgerhaftung." (Wikipedia a.a.O.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag