Mac_Moneysac August 5, 2011 Hallo, aufgrund der derzeitigen Börsenlage sind einige Wertpapiere in meinem Portfolio im Minus. Daher überlege ich, die Verluste zu realisieren, um sie mit künftigen Gewinnen verrechnen zu können. Eigentlich will ich das Portfolio nicht umschichten. Ich würde also die gleichen Wertpapiere wieder kaufen. D.h. Verkauf eines Aktienfonds, und unmitelbar danach, Kauf des selben Aktienfonds. Ist das steuerlich in Ordnung? Vielen Dank für Eure Hilfe! Mac_Moneysac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 5, 2011 Hallo, aufgrund der derzeitigen Börsenlage sind einige Wertpapiere in meinem Portfolio im Minus. Daher überlege ich, die Verluste zu realisieren, um sie mit künftigen Gewinnen verrechnen zu können. Eigentlich will ich das Portfolio nicht umschichten. Ich würde also die gleichen Wertpapiere wieder kaufen. D.h. Verkauf eines Aktienfonds, und unmitelbar danach, Kauf des selben Aktienfonds. Ist das steuerlich in Ordnung? Vielen Dank für Eure Hilfe! Mac_Moneysac Und was soll das bringen außer Spesenbelastung? Hast Du die Wertpapiere vor 2009 gekauft? Wenn ja, ist diese Strategie des unmittelbbatren Rückkaufes steuerlich so ziemlich das Dämlichste was man machen kann. Wenn die WP nach 2008 gekauft wurden, bleibt die Spesenbelastung, dass macht also nur Sinn, wenn man deutlich niedriger wieder einsteigt, was bei unmittelbarem Rückkauf schwierig ist. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mac_Moneysac August 5, 2011 · bearbeitet August 5, 2011 von Mac_Moneysac Und was soll das bringen außer Spesenbelastung? Hast Du die Wertpapiere vor 2009 gekauft? Wenn ja, ist diese Strategie des unmittelbbatren Rückkaufes steuerlich so ziemlich das Dämlichste was man machen kann. Wenn die WP nach 2008 gekauft wurden, bleibt die Spesenbelastung, dass macht also nur Sinn, wenn man deutlich niedriger wieder einsteigt, was bei unmittelbarem Rückkauf schwierig ist. Hallo Taxadvisor, erstmal danke für die schnelle Antwort. Natürlich macht es für Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 gekauft wurden, keinen Sinn. Da würde man ja den Vorteil der steuerfreien Gewinne verlieren. Es macht auch keinen Sinn, wenn die Transaktionskosten für Verkauf und Ankauf höher sind als der Steuervorteil. Die Wertpapiere um die es mit geht wurden nach dem 01.01.2009 gekauft. Nehmen wir mal ein Beispiel an. Die Wertpapiere haben im Moment 1000,- EUR Verluste. Ich würde sie verkaufen, d.h. die Verluste realisieren. Transaktionskosten für Verkauf und Ankauf liegen zusammen bei 100,-. D.h. ich hätte einen Verlustvortrag von 900,- die ich mit künftigen Gewinnen verrechnen kann. Der Steuervorteil liegt bei 25% von 900,- EUR, d.h. Ich mache bei dem Geschäft ca. 225 EUR Gewinn. (alles vereinfacht und ohne Soli). Verstehe ich das richtig, oder übersehe ich da etwas? Viele Grüße Mac Moneysac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mac_Moneysac August 5, 2011 Die Wertpapiere um die es mit geht wurden nach dem 01.01.2009 gekauft. Nehmen wir mal ein Beispiel an. Die Wertpapiere haben im Moment 1000,- EUR Verluste. Ich würde sie verkaufen, d.h. die Verluste realisieren. Transaktionskosten für Verkauf und Ankauf liegen zusammen bei 100,-. D.h. ich hätte einen Verlustvortrag von 900,- die ich mit künftigen Gewinnen verrechnen kann. Der Steuervorteil liegt bei 25% von 900,- EUR, d.h. Ich mache bei dem Geschäft ca. 225 EUR Gewinn. (alles vereinfacht und ohne Soli). Ich sehe gerade, dass ich hier einen Denkfehler habe. Ich würde natürlich 1000,- EUR Verlustvortag einfahren. Der Steuervorteil liegt dann bei 25% von 1000,- EUR = 250,- EUR. Davon muss ich die Transaktionskosten von 100,- EUR abziehen. Macht insgesamt einen Gewinn von 150,- EUR. Nicht mehr ganz so viel, aber immer noch ok. Viele Grüße Mac Moneysac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 5, 2011 Hallo Mac_Moneysac, Ich sehe gerade, dass ich hier einen Denkfehler habe.Nein, der Denkfehler ist sogar noch größer geworden. Denn die Transaktionskosten waren schon fast richtig berücksichtigt, nur erhöhen sie den Verlust (macht dann ca. 1100). Aber hast du denn überhaupt Gewinne zum gegenrechnen? Denn weniger als Null Steuern geht nicht, dann wird vorgetragen (der Verlusttopf bei der Bank bzw. der entsprechende Bescheid ist aber natürlich unverzinst). Ich sehe in der ganzen Aktion eigentlich nur einen Vorteil, wenn du im aktuellen Jahr ein überduchschnittlich hohes Einkommen hast. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor August 5, 2011 Die Wertpapiere um die es mit geht wurden nach dem 01.01.2009 gekauft. Nehmen wir mal ein Beispiel an. Die Wertpapiere haben im Moment 1000,- EUR Verluste. Ich würde sie verkaufen, d.h. die Verluste realisieren. Transaktionskosten für Verkauf und Ankauf liegen zusammen bei 100,-. D.h. ich hätte einen Verlustvortrag von 900,- die ich mit künftigen Gewinnen verrechnen kann. Der Steuervorteil liegt bei 25% von 900,- EUR, d.h. Ich mache bei dem Geschäft ca. 225 EUR Gewinn. (alles vereinfacht und ohne Soli). Ich sehe gerade, dass ich hier einen Denkfehler habe. Ich würde natürlich 1000,- EUR Verlustvortag einfahren. Der Steuervorteil liegt dann bei 25% von 1000,- EUR = 250,- EUR. Davon muss ich die Transaktionskosten von 100,- EUR abziehen. Macht insgesamt einen Gewinn von 150,- EUR. Nicht mehr ganz so viel, aber immer noch ok. Viele Grüße Mac Moneysac Man kann sich auch reich rechnen. Wenn Du sie sofort wieder neu kaufst, wird beim späteren Verkauf auch der Gewinn höher sein, als wenn Du sie durchhältst. Der Nachteil sind die ca. 74% der Transaktionskosten, um die Du ärmer wirst. Hin und her macht Taschen leer... Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mac_Moneysac August 5, 2011 · bearbeitet August 5, 2011 von Mac_Moneysac Aber hast du denn überhaupt Gewinne zum gegenrechnen? Denn weniger als Null Steuern geht nicht, dann wird vorgetragen (der Verlusttopf bei der Bank bzw. der entsprechende Bescheid ist aber natürlich unverzinst). Im Moment habe ich keine Gewinne zum gegenrechnen, bzw. die Gewinne die ich habe will ich zur Zeit nicht realisieren. Ich würde also die Verluse unverzinslich von der Bank vortragen lassen. Man kann sich auch reich rechnen. Wenn Du sie sofort wieder neu kaufst, wird beim späteren Verkauf auch der Gewinn höher sein, als wenn Du sie durchhältst. Der Nachteil sind die ca. 74% der Transaktionskosten, um die Du ärmer wirst. Hin und her macht Taschen leer... Das stimmt natürlich. Wenn ich den Verlustvortrag für die selben Wertpapiere nutzen möchte, habe ich keinen Vorteil, sondern nur Transaktionskosten. D.h. die ganze Aktion ist nur sinnvoll wenn man (1) den Verlustvortag für andere Wertpapiere nutzen möchte (und zwar möglichst zeitnah) (2) oder, wenn man die Gelegenheit für Anpassungen im Portfolio nutzen will (Rebalancing, TER Optimierung) Viele Grüße Mac Moneysac Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder August 5, 2011 D.h. die ganze Aktion ist nur sinnvoll wenn ich (1) den Verlustvortag für andere Wertpapiere nutzen möchte (und zwar möglichst zeitnah) (2) oder, wenn ich die Gelegenheit für Anpassungen im Portfolio nutzen will Durchhandeln zwecks Verlustverrechnung kann bei Wertpapieren sinnvoll sein, die vielleicht bald nicht mehr an der Börse notiert sind, z.B. Konkursaktien wie die berüchtigten Washington-Mutual-Commons oder Schrottanleihen wie die Gurken aus Zachow. (Wobei man sich in solchen Fällen bitte fragen sollte, ob es nicht besser wäre, den Schrott nur 'rauszuhauen und nicht wieder zurückzukaufen...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Archimedes August 5, 2011 Eigentlich mach die Sache andersrum eher Sinn. Wenn du Anlagen im Plus hast und hast noch etwas von deinen 800 Euro Freibetrag übrig, dann kannst du verkaufen und wieder kaufen, damit der Freibetrag für dieses Jahr nicht verfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag