Cartman999 August 3, 2011 Muss man nur Steuern zahlen wenn man am Ende des Jahres einen Gewinn gemacht hat(also über dem Einstandswert liegt)? Z. B. wenn ich Aktien von 10 verschiedenen Unternehmen kaufe und verkaufe und dann ein Gewinn dabei rausspringt. Oder muss ich auf jedem Verkauf von Aktien/Zertifikaten,etc. Steuern zahlen, auch wenn ich die Aktien/Zertifikate,etc. unter dem Einstandswert verkaufe? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megabulle August 3, 2011 Muss man nur Steuern zahlen wenn man am Ende des Jahres einen Gewinn gemacht hat(also über dem Einstandswert liegt)? Z. B. wenn ich Aktien von 10 verschiedenen Unternehmen kaufe und verkaufe und dann ein Gewinn dabei rausspringt. Oder muss ich auf jedem Verkauf von Aktien/Zertifikaten,etc. Steuern zahlen, auch wenn ich die Aktien/Zertifikate,etc. unter dem Einstandswert verkaufe? Klar, du musst Steuern zahlen wenn du Einnahmen hast. Natürlich gilt das auch für Aktiengewinne. Du kannst aber bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen und somit bis zu 801 Euro Gewinn steuerfrei erhalten. Darüber fallen wieder Steuern an. Verluste führen selbstverständlich nicht zu einer Steuerpflicht. Du kannst die Verluste steuerlich geltend machen (muss dann in der Steuererklärung angegeben werden) und diese dann in Zukunft mit Gewinnen gegenrechnen. Leider lässt sich nicht jeder Verlust mit jedem Gewinn gegenrechnen. Das hängt von der Anlageklasse ab. Und der Zeitraum in dem die Verluste gegengerechnet werden können, ist auch begrenzt. Da freut sich der Staat. Da müsstest du dich aber noch genauer informieren da ich in diesem Bereich nicht allzu viel Ahnung habe. Generell zahlst du 25% pauschal Steuern. Das kann aber variieren - je nach Produktklasse. Zu beachten sind natürlich auch weitere Kosten: Depotkosten, Ausgabeaufschlag, laufende Kosten (z.B. bei Fonds), Kosten für Kauf/Verkauf etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Aktien-Pro3000 September 1, 2011 Ich meine aber, wenn du Aktien vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 gekauft hast und diese Aktien im Privatvermögen hältst, dann gilt noch die alte Rechtslage, sprich: Wenn du die Aktien länger als sechs Monate hältst, musst du den Wertzuwachs nicht versteuern. Allerdings müsstest du die Dividenden nach § 20 EStG versteuern. Bitte korrigiert mich, falls ich irre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein September 2, 2011 Ich meine aber, wenn du Aktien vor Einführung der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 gekauft hast und diese Aktien im Privatvermögen hältst, dann gilt noch die alte Rechtslage, sprich: Wenn du die Aktien länger als sechs Monate hältst, musst du den Wertzuwachs nicht versteuern. Allerdings müsstest du die Dividenden nach § 20 EStG versteuern. Bitte korrigiert mich, falls ich irre Es sind 12 Monate gewesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag