elo2300 Juli 29, 2011 Auf Seite 2, ab dem Punkt "Andere Wirtschaftsgüter (insbesondere Wertpapiere) nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend": Muss dort der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf von Fondsanteilen im Laufe des Jahres 2010 noch einmal eingetragen werden? Die Anteile wurden ab 2009 angeschafft. Der besagte Gewinn wird aber auch schon in Anlage KAP, Zeile 8 angegeben. Und im Rahmen der Abgeltungssteuer bei jeder einzelnen Verkaufsabrechnung versteuert. Also ist die Anlage SO nun überflüssig? Für hilfreiche Antworten: danke im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 29, 2011 Hallo, grundsätzlich gilt: Entweder KAP oder SO. In deinem Fall - Neugeschäfte - KAP (steuerpflichtige Altgeschäfte kann es 2010 eigentlich auch nicht mehr geben). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
neysee Juli 29, 2011 S. Anleitung zur Anlage SO Private Veräußerungsgeschäfte sind ... Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen derZeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als einJahr beträgt (Zeilen 41 bis 50), bei Wertpapieren gilt dies nur fürAnschaffungen vor dem 1. 1. 2009; ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
elo2300 Juli 30, 2011 bei Wertpapieren gilt dies nur für Anschaffungen vor dem 1. 1. 2009; Das ist wohl der entscheidende Punkt den ich überlesen hatte. @reckoner + neysee: vielen Dank für die Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag