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elo2300

Muss die Anlage SO für 2010 noch ausgefüllt werden?

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elo2300

Auf Seite 2, ab dem Punkt "Andere Wirtschaftsgüter (insbesondere Wertpapiere) nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegend":

Muss dort der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf von Fondsanteilen im Laufe des Jahres 2010 noch einmal eingetragen werden?

Die Anteile wurden ab 2009 angeschafft. Der besagte Gewinn wird aber auch schon in Anlage KAP, Zeile 8 angegeben. Und im Rahmen der Abgeltungssteuer bei jeder einzelnen Verkaufsabrechnung versteuert. Also ist die Anlage SO nun überflüssig?

Für hilfreiche Antworten: danke im Voraus!

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reckoner

Hallo,

 

grundsätzlich gilt: Entweder KAP oder SO.

 

In deinem Fall - Neugeschäfte - KAP (steuerpflichtige Altgeschäfte kann es 2010 eigentlich auch nicht mehr geben).

 

MfG Stefan

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neysee

S. Anleitung zur Anlage SO

 

Private Veräußerungsgeschäfte sind

  • ...
  • Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der
    Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein
    Jahr beträgt (Zeilen 41 bis 50), bei Wertpapieren gilt dies nur für
    Anschaffungen vor dem 1. 1. 2009;
  • ...

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elo2300

bei Wertpapieren gilt dies nur für

Anschaffungen vor dem 1. 1. 2009;

 

Das ist wohl der entscheidende Punkt den ich überlesen hatte.

@reckoner + neysee: vielen Dank für die Antworten!

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