Slivomir August 22, 2011 Moin, ich mach's mal ganz simpel: Hier wurde viel geschrieben, was nicht ganz richtig ist: Die Dinger sind weder gezillmert noch fallen hier überhaupt Abschlusskosten an. Kalkuliert werden die nach KalkV der PKV mit 3,5% Rechnungszins. 90 % der Überzinsen werden den Versicherten gutgeschrieben. Stornogewinne sind einkalkuliert, dadurch steigt die Rendite! Abgesehen davon, sollte man sich überlegen ob es sinnvoll ist in A100 zu bleiben ! Das würde ich perspektivisch anders regeln. Gerade dann, wenn der AG-Zuschuss ausgeschöpft ist und noch kein BE-Flex versichert ! Gruß Philipp Kannst du das ein wenig konkretisieren? Soll dein KOmmentar heißen, du würdest A100 zugunsten des BE-Flex zurückfahren, wenn der AG-Zuschuss ausgeschöpft ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly August 22, 2011 Es hat ja auch niemand geschireben, dass gezillmert wird. Es war eine Frage und die wurde mit einem Nein beantwortet. Das ist schon interessant, wenn eine Option sein könnte, dass Ding z. Bsp. 2 Jahre laufen zu lassen und dann auszusetzen. Welche Stornogewinne meinst du? Das jemand die PKV wechselt? Ansonsten wird eine Anwartschaft gebildet. Ist ziemlich genau in den Bedingungen beschrieben und daher schon korrekt. Zumindest glaube ich das. ;-) Bisher war bei der uniVersa der A100 der Tarif, wo die höchsten - absolut gesehen - Altersrückstellungen gebildet wurden (und auch noch werden). Daher war es eine Option, die Altersrückstellungen zu optimieren. Wie das in Zukunft aussieht muss gerechnet werden. Die Rechnung ist wie immer sehr individuell und wird mit Sicherheit bei jedem anders ausfallen. @antidoon: Bei den A-Tarifen ist es ein eigener Baustein. Somit nicht BRE-fähig. Was ich ehrlich gesagt auch nicht glauben kann, dass das Ding noch über die BRE rabattiert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen August 22, 2011 Kannst du das ein wenig konkretisieren? Soll dein KOmmentar heißen, du würdest A100 zugunsten des BE-Flex zurückfahren, wenn der AG-Zuschuss ausgeschöpft ist? Jein, das muss man individuell anhand der persönlichen Situation prüfen. Ich würde auf keinen Fall als AN auf den BE-Flex zugunsten des A100 verzichten. So wird vielleicht eher ein Schuh draus ;-) Gruß Philipp Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von Philchen Es hat ja auch niemand geschireben, dass gezillmert wird. Es war eine Frage und die wurde mit einem Nein beantwortet. Das ist schon interessant, wenn eine Option sein könnte, dass Ding z. Bsp. 2 Jahre laufen zu lassen und dann auszusetzen. Ja, das geht theoretisch. Das Geld ist zu 100% vorhanden. Die Entlastung ist natürlich entsprechend niedriger. Man "könnte" den Tarif mit greifen der Entlastung auch kündigen. Das kann Vorteile bringen! Welche Stornogewinne meinst du? Das jemand die PKV wechselt? Richtig, das wird den Verbleibenden zu 100 % gutgeschrieben! Ansonsten wird eine Anwartschaft gebildet. Ist ziemlich genau in den Bedingungen beschrieben und daher schon korrekt. Zumindest glaube ich das. ;-) Das kannst du tun, die Masse macht's aber nicht. Davon profitieren die Restlichen. Da aktuell IP300 und IP/S boomen, sowie Entlastungstarife gerne dazu "verkauft", es in diesen Tarifen aber massive Umschichtungen gibt, wird da mutmaßlich viel gutgeschrieben werden! Bisher war bei der uniVersa der A100 der Tarif, wo die höchsten - absolut gesehen - Altersrückstellungen gebildet wurden (und auch noch werden). Das kommt auf dein tarifliches Alter an. Solo betrachtet ist die Aussage falsch! In Kombination mit S und Z stimmt sie manchmal, manchmal aber auch nicht! Daher war es eine Option, die Altersrückstellungen zu optimieren. Wie das in Zukunft aussieht muss gerechnet werden. Die Rechnung ist wie immer sehr individuell und wird mit Sicherheit bei jedem anders ausfallen. Zustimmung, das kann man nicht verallgemeinern! Hier stößt man auch an die Grenzen der Foren! @antidoon: Bei den A-Tarifen ist es ein eigener Baustein. Somit nicht BRE-fähig. Was ich ehrlich gesagt auch nicht glauben kann, dass das Ding noch über die BRE rabattiert wird. Ist er in keiner Kombination! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antidoom August 22, 2011 Zum Thema Rückerstattung, ich habe gerade auch die offiezielle Antwort erhalten. Beim Tarif VF wird nur der Grundbeitrag (ohne Altersentlastungszuschlag und ohne BeFlex) für die Berechnung der Rückerstattung zu Grunde gelegt. (Alles Andere wäre ja auch zu schön gewesen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von addicted to fly Ja, das geht theoretisch. Das Geld ist zu 100% vorhanden. Die Entlastung ist natürlich entsprechend niedriger. Man "könnte" den Tarif mit greifen der Entlastung auch kündigen. Das kann Vorteile bringen! Wie willst du das gewinnbringend/vorteilsbringend umsetzen? Vielleicht stehe ich auf dem Schlauch... Richtig, das wird den Verbleibenden zu 100 % gutgeschrieben! Zumindest ist er (teil-)portabel. Zumindest ist es so in den Bedingungen beschrieben. Das kannst du tun, die Masse macht's aber nicht. Davon profitieren die Restlichen. Da aktuell IP300 und IP/S boomen, sowie Entlastungstarife gerne dazu "verkauft", es in diesen Tarifen aber massive Umschichtungen gibt, wird da mutmaßlich viel gutgeschrieben werden! Wie sehen den die Klasiktarife aus? Gibt es da noch "Nachkommen" oder konzentriert sich das alles auf die IPs? Das kommt auf dein tarifliches Alter an. Solo betrachtet ist die Aussage falsch! In Kombination mit S und Z stimmt sie manchmal, manchmal aber auch nicht! Gut, ich habe die Beiträge der grossen Anwartschaft verglichen. Da ist in meinem Fall der A100 der Tarif, der die höchsten Anwartschaften bildet. Daher meine Schlussfolgerung, dass die Altersrückstellung (sollte ja aus den Abnwrtschaftszahlungen gebildet werden) hier die höchsten sind. Das Spiel, die Anwartschaftsvergleiche, betreibe ich seit ich im Ausland lebe und bin/war der Meinung, meine Altersrückstellung so zu optimieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer August 22, 2011 wie ich die sache sehe, macht ihr bei eurer schönen rechnung gleich mehrere fehler. 1. die tarife , die ich kenne, habe alle eine kopplung an die sterbetafeln. das heisst, dass der beitrag nicht konstant bleiben wird, sondern im rahmen der sterbetafelentwicklung ansteigen wird. in der vergangenheit ist das auch passiert. 2. der beitrag ist mit rentenbeginn bei den tarifen, die ich kenne nicht = 0, sondern läuft reduziert weiter. bei meiner versicherung waren das afaik 20% des letzten beitrages, der dann allerdings nicht mehr zu 50% vom arbeitgeber subventioniert wird. 3. von der beitragsentlastung im alter profitiert auch die bfa, wenn man eine gesetzliche erhält. wenn man einer preiswerte versicherung und eine hohe gesetzliche rente bekommt, dann kann es sein, dass die bfa bis zu 50% der beitragsentlastung kassiert,bzw. sich der zuschuss entsprechend reduziert. 4. 2% als zins halte ich für zu niedrig. man bekommt für langfristiges angelegtes kapital sogar in der jetzigen niedrigzinsphase 4% meiner meinung nach profitiert von solchen tarifen nur die versicherung. selbst dann, wenn man ein alter wie jopi heesters erreicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Philchen August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von Philchen wie ich die sache sehe, macht ihr bei eurer schönen rechnung gleich mehrere fehler. 1. die tarife , die ich kenne, habe alle eine kopplung an die sterbetafeln. das heisst, dass der beitrag nicht konstant bleiben wird, sondern im rahmen der sterbetafelentwicklung ansteigen wird. in der vergangenheit ist das auch passiert. Ja das kann er, es bleibt aber bei 3,5 % Verzinsung 2. der beitrag ist mit rentenbeginn bei den tarifen, die ich kenne nicht = 0, sondern läuft reduziert weiter. bei meiner versicherung waren das afaik 20% des letzten beitrages, der dann allerdings nicht mehr zu 50% vom arbeitgeber subventioniert wird. Das haben hier glaub' ich alle erkannt! 3. von der beitragsentlastung im alter profitiert auch die bfa, wenn man eine gesetzliche erhält. wenn man einer preiswerte versicherung und eine hohe gesetzliche rente bekommt, dann kann es sein, dass die bfa bis zu 50% der beitragsentlastung kassiert,bzw. sich der zuschuss entsprechend reduziert. Es wird sicherlich nicht so kommen, das der Beitrag mit Entlastung unter dem zuschussfähigen Beitrag liegt! 4. 2% als zins halte ich für zu niedrig. man bekommt für langfristiges angelegtes kapital sogar in der jetzigen niedrigzinsphase 4% Es sind 3,5 % zzgl. 90% der Überzinsen zzgl. Stornogewinne ! meiner meinung nach profitiert von solchen tarifen nur die versicherung. selbst dann, wenn man ein alter wie jopi heesters erreicht. Ohne kalkulierte Abschlusskosten ? Eher nein! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antidoom August 22, 2011 ....meiner meinung nach profitiert von solchen tarifen nur die versicherung. selbst dann, wenn man ein alter wie jopi heesters erreicht. Ich denke, dass sollte man nicht so indifferenziert stehen lassen. Die Versicherung profitiert auf jeden Fall (soll sie auch, ist ja schliesslich ihr Geschäftsmodell). Durch eine ggf. sehr hohe Beitragssubventionierung durch Arbeitgeber und Steuerentlastung, kann sich der Tarif durchaus auch für den Versicherten als sehr lohnend erweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von Horst Schlämmer Das haben hier glaub' ich alle erkannt! wenn man sich allerdings die milchmädchenrechnungen in den excel-anlage anschaut, muss man zu einem anderen ergebnis kommen. dort wird weder eine beitragssteigerung angenommen,noch ein beitrag nach der rente. nimmt man nur mal 2% beitragssteigerung (was wenig ist), dann landen wir nach 44 jahren bei einem beitag von über 400 euro (von 168 anfangsbetrag). zahlt man dann also in der rente 20% davon weiter (=80 euro),dann ist man nahezu beim gleichen eigenbeitrag wie beim abschluss des vertrages. umbei 600 euro betragsentlastung nicht unter den zuschussfähigen beitrag von derzeit 350 euro zu kommen,muss man schon eine krankenversicherung mit nahezu 1.000 euro beitrag haben. hinzu kommen dann wie gesagt noch ca. 80 euro bis lebensende für den tollen entlastungstarif:-) wer einen so hohen/teuren tarif abgschlossen hat, der fällt auch innerhalb der einzahlungsphase mit sicherheit schon aus der maximal zuschussfähigen beitragsgrenze heraus .und trägt dann irgendwann sowieso 100% seines betragsentlastungstarifes selber. . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von addicted to fly Es stimmt, es ist ein recht vereinfachtes Modell. Mir ist durchaus bewusst, dass es Beitragssteigerungen geben wird. Das Modell tut aber genau, was es soll. Es hat mir gezeigt, dass eine vollständige Entlastung (ja, auch der Entlastungstarif kann auf 0 gebracht werden, steht nebenbei in den angehangenen Bedingungen *Edit: Alle Beiträge laufen weiter. Das ist mir bewusst. Aber durch die höheren Beitrag, kann auch der BE/flex entlastet werden*) mir die höhere Rendite bringt. Das muss bei deinem Tarif nicht so sein. Die Berechnung war ja darauf angelegt, keinen Arbeitgeberzuschuss und keinen Steuerabzug zu haben. Dieser Zins(trend) hat mich interessiert. Auf die dritte Stelle nach dem Komma wird es wohl mein Sohn ausrechnen müssen, weil er dann alle Daten vorliegen hat. In deiner Überschlagsrechnung, Horst, fehlt mir die Inflation. Irgendwie ist das ja nicht sehr profesionell. ;-) Dann kommen noch die persönlichen Faktoren hinzu... ...in einer Sache können wir wahrscheinlich Konsens erreichen. Die 3000,- € in 2011 angelegt, werden mehr Entlastung bringen als 3000,- € die in 2026 angelegt werden, wenn die Entlastung 2027 stattfinden soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer August 22, 2011 Es stimmt, es ist ein recht vereinfachtes Modell. Mir ist durchaus bewusst, dass es Beitragssteigerungen geben wird. Das Modell tut aber genau, was es soll. Es hat mir gezeigt, dass eine vollständige Entlastung (ja, auch der Entlastungstarif kann auf 0 gebracht werden, steht nebenbei in den angehangenen Bedingungen) mir die höhere Rendite bringt. Das muss bei deinem Tarif nicht so sein. Die Berechnung war ja darauf angelegt, keinen Arbeitgeberzuschuss und keinen Steuerabzug zu haben. Dieser Zins(trend) hat mich interessiert. Auf die dritte Stelle nach dem Komma wird es wohl mein Sohn ausrechnen müssen, weil er dann alle Daten vorliegen hat. In deiner Überschlagsrechnung, Horst, fehlt mir die Inflation. Irgendwie ist das ja nicht sehr profesionell. ;-) Dann kommen noch die persönlichen Faktoren hinzu... ...in einer Sache können wir wahrscheinlich Konsens erreichen. Die 3000,- in 2011 angelegt, werden mehr Entlastung bringen als 3000,- die in 2026 angelegt werden, wenn die Entlastung 2027 stattfinden soll. ich habe keine wirtschaftlichkeitsrechnung für den tarif gemacht, sondern nur gezeigt, dass der beitrag (nach der rente) sich im vergleich zum anfangsbeitrag quasi nicht verändert. und ich habe gezeigt, dass man entweder einen billigen tarif hat, bei dem man dann im alter durch die beitragsentlastung die bfa subventioniert. oder umgekehrt einen teuren tarif, bei dem man in der berufstätigkeit (vor der rente) aus der förderung durch den arbeitgeber fällt. dass man bis zur rente nur 50% des beitrages zahlt und dann gleichzeitig den vollen bfa-zuschuss einstreicht ist so gut wie unmöglich. die inflation macht die sache noch unwirtschaflicher. wenn es ohne inflation schon unwirtschaftlich ist, dann mit berücksichtigung der inflation erst recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
antidoom August 22, 2011 ...dass man bis zur rente nur 50% des beitrages zahlt und dann gleichzeitig den vollen bfa-zuschuss einstreicht ist so gut wie unmöglich. ... Der Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV - ehemals BfA) ist aber nach oben gedeckelt und liegt derzeit max. bei rund 7% der individuellen Altersrente. (Wie bei vielen Dingen ist die zukünftige Entwicklung fraglich....eine Anpassung nach oben aber eher als unwahrscheinlich anzusehen) Bei einer relativ hohen Rente von 2000,- Euro würde also ein Zuschuss von 140,- Euro gezahlt... Ein voller PKV Monatsbeitrag dürfte in der Regel aber deutlich höher als 280,- Euro ausfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von Horst Schlämmer ...dass man bis zur rente nur 50% des beitrages zahlt und dann gleichzeitig den vollen bfa-zuschuss einstreicht ist so gut wie unmöglich. ... Der Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV - ehemals BfA) ist aber nach oben gedeckelt und liegt derzeit max. bei rund 7% der individuellen Altersrente. (Wie bei vielen Dingen ist die zukünftige Entwicklung fraglich....eine Anpassung nach oben aber eher als unwahrscheinlich anzusehen) Bei einer relativ hohen Rente von 2000,- Euro würde also ein Zuschuss von 140,- Euro gezahlt... Ein voller PKV Monatsbeitrag dürfte in der Regel aber deutlich höher als 280,- Euro ausfallen. wenn ich meinen beitrag hochrechne, dann werde ich, gleiche steigerungen wie in der vergangenheit vorausgesetzt, bei 733 euro landen, inkl. lohnfortzahlung und pflegeversicherung. sollte der beitrag zu hoch werden, so werde ich mich zum mindestbeitrag versichern. das ist gesetzlich geregelt. ich zahle dann nicht mehr als ein gesetzlich versicherter. pflegeversicherung zahle ich als rentner zu 100% und krankentagegeld fällt in der rente weg. so bleibeb dann ca.500- 600 euro für die reine krankenversicherung. also genau die beitragsminderung die hier diskutiert wird. der zuschuss ist nicht gedeckelt, sondern er orientiert sich an den beiträgen zur gkv. die gkv wird teurer werden und damit auch der zuschuss zur krankenversicherung, oder die gesetze werden geändert. meine rentenschätzung ohne rentenanpassung liegt bei 2.500. jede rentenanpssung bis zu meiner rente erhöht diesen betrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von addicted to fly Dann ist der Beitragsentlastungstarif für dich halt keine gangbare Option. Gut, dass das Ding keine Pflicht ist. ;-) Zur GKV: Ist das Gesetz nicht schon dahin gehend geändert, dass der AG-Zuschuss gedeckelt ist? Würde mich sehr wundern, wenn diese Deckelung nicht bald bei der DRV folgt. Im Extremfall könnte der Rentner einen höheren Zuschuss als der AN bekommen (im Long-run, wenn die Gesetze so bleiben). Die GKV wird mit Sicherheit teuerer werden, Zustimmung, nur halt auf den Rücken der Beitragszahler. Spannendes Thema; bringt wohl noch viele Härten mit sich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer August 22, 2011 · bearbeitet August 22, 2011 von Horst Schlämmer <br>Dann ist der Beitragsentlastungstarif für dich halt keine gangbare Option. Gut, dass das Ding keine Pflicht ist. ;-)<br><br>Zur GKV: Ist das Gesetz nicht schon dahin gehend geändert, dass der AG-Zuschuss gedeckelt ist? Würde mich sehr wundern, wenn der DRV-Zuschuss von der Deckelung ausgenommen wäre. Die GKV wird mit Sicherheit teuerer werden, Zustimmung, nur halt auf den Rücken der Beitragszahler. Spannendes Thema; bringt wohl noch viele Härten mit sich.<br><br>edit. ich glaube das stimmt zur zeit.der zuschuss ist derzeit bei 7,3% eingefroren. bei 2.500 gesetzlicher rente also maximal 182,50 euro. Bis 365 Euro Krankenkassenbeitrag bekommt also man bei einer gesetzlichen rente von 2.500 euro die Hälfte als Zuschuss. Bei 730 Euro Krankenkassenbeitrag bekommt man 25%.<br> Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly August 22, 2011 Hatte meinen Beitrag dahingehend geändert, dass ich glaube, dass die Deckelung bald folgt. Wenn es beibehalten wird, hiesse es ja, dass der AG-Zuschuss bald geringer ist, als der Zuschuss der DRV. Daran glaube ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sponge Bob Dezember 10, 2012 Falls jemand den BEflex noch in Bisex abschließen will, muß der Antrag bis zum 20.12. bei der Universa eingehen. Ab 21.12. kann der BEflex nur noch in Unisex abgeschlossen werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly September 9, 2016 · bearbeitet September 9, 2016 von addicted to fly Ich moechte das Thema "Beitragsentlastung im Alter" nochmals hochholen und das Thema Auslandsaufenthalt zur Diskussion stellen. Gegeben ist folgende Situation: grosse Anwartschaft auf A100/ZA100/ST2-100 und vollstaendiger Entlastung im Alter; also so, dass der Entlastungstarif sich auch entlastet. Die Kosten sind wie folgt: A100: 142.98 EUR ZA100: 14.15 EUR ST2/100: 77.78 EUR KT43: 35.22 EUR PT-P: 42.55 BE|flex65: 334.33 EUR (950,- EUR Entlastung) Um die Kosten der Anwartschaft etwas zu senken, sehe ich folgende Moeglichkeiten: 1. Reduzierung der Entlastungskomponente unter Beibehaltung der grossen Anwartschaft 2. Umstellung der grossen auf eine kleine Anwartschaft unter Beibehaltung der Entlastungskomponente Welchen Weg wuerdet ihr gehen? das heist, welche Vor- und Nechteile seht ihr bei den einzelnen Wegen. ich freue mich auf einen regen Austausch. Gruss ATF Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza September 9, 2016 Ich moechte das Thema "Beitragsentlastung im Alter" nochmals hochholen und das Thema Auslandsaufenthalt zur Diskussion stellen. Gegeben ist folgende Situation: grosse Anwartschaft auf A100/ZA100/ST2-100 und vollstaendiger Entlastung im Alter; also so, dass der Entlastungstarif sich auch entlastet. Die Kosten sind wie folgt: A100: 142.98 EUR ZA100: 14.15 EUR ST2/100: 77.78 EUR KT43: 35.22 EUR PT-P: 42.55 BE|flex65: 334.33 EUR (950,- EUR Entlastung) Um die Kosten der Anwartschaft etwas zu senken, sehe ich folgende Moeglichkeiten: 1. Reduzierung der Entlastungskomponente unter Beibehaltung der grossen Anwartschaft 2. Umstellung der grossen auf eine kleine Anwartschaft unter Beibehaltung der Entlastungskomponente Welchen Weg wuerdet ihr gehen? das heist, welche Vor- und Nechteile seht ihr bei den einzelnen Wegen. ich freue mich auf einen regen Austausch. Gruss ATF Moin, nur so, auf die Schnelle: Zur Zeit laufen die Tarife auf Anwartschaft, d.h. Du bist GKV versichert? Hintergund der Frage: Rendite eines Entlastungstarifes hängt wesentlich davon ab, ob der AG ca. 50% des Beitrages mitträgt.... wenn GKV versichert, funktioniert das nicht. Zudem: Was passiert, wenn Du die Anwartschaft gar nicht ziehst? Warum eine Anwartschaft auf ZA100? Anwartschaft auf ZA80 reicht aus.(siehe Tarifwechselrecht Universa) Analog A100 - A1300 (siehe Tarifwechselrecht Universa) Wenn kleine Anwartschaft, dann auf alle Fälle auf andere Tarife + evtl. Entlastungstarrif raus Wenn grosse Anwartschaft bleiben soll, dann Entlastungstarif raus Steige nicht so ganz dahinter, Wieso/wie dieses Konstrukt entstanden ist, und was die Zielsetzung sein soll. Ein paar weitere Infos diesbezüglich wären nützlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
addicted to fly September 9, 2016 Hallo Peter, Anbei die gewünschten Informationen: Ich war bis Ende August regulär in den Tarifen versichert, da ich in Deutschland gelebt habe. Die Intention hinter der Tarifwahl war, die Alterungsrückstellung zu maximieren. Das ist bis dato gut gelungen und der Stast hat seinen Teil dazu gegeben. Mein interner Zinsfuß war auch ok. Bei der Vollentlastung ca. 3.5% ohne Steuerberückdichtigung der Beiträge. Die Situation hat sich geändert, da wir/ich ins Ausland versetzt wurden (Zeitrahmen offen) und ich überlege, etwas mehr Liquidität in die Kasse zu bringen. Nicht das ich morgen die Entscheidung treffen muss, aber ich möchte gern überlegen, was welche Konsequenzen hat. Wenn ich die Tarife abschwäche, wird der BE|flex-Beitrag automatisch mit schmelzen. Kann man, aber sollte ich? Mein Ziel: in ca. 21 Jahren (65) an andere Dinge als die Arbeit denken und ohne Nachzudenken einen hochwertigen KV-Schutz zu möglichst kleinen Geld zu haben. Weiterzahlen der Beiträge kann eine Option sein, durchaus. Ich wollte einfach nur hören, wie ihr das stricken würdet. Falls noch Fragen sind: einfach darauf los. Danke & Gruß ATF Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Okabe September 9, 2016 Hallo Peter, Anbei die gewünschten Informationen: Ich war bis Ende August regulär in den Tarifen versichert, da ich in Deutschland gelebt habe. Die Intention hinter der Tarifwahl war, die Alterungsrückstellung zu maximieren. Das ist bis dato gut gelungen und der Stast hat seinen Teil dazu gegeben. Mein interner Zinsfuß war auch ok. Bei der Vollentlastung ca. 3.5% ohne Steuerberückdichtigung der Beiträge. Die Situation hat sich geändert, da wir/ich ins Ausland versetzt wurden (Zeitrahmen offen) und ich überlege, etwas mehr Liquidität in die Kasse zu bringen. Nicht das ich morgen die Entscheidung treffen muss, aber ich möchte gern überlegen, was welche Konsequenzen hat. Wenn ich die Tarife abschwäche, wird der BE|flex-Beitrag automatisch mit schmelzen. Kann man, aber sollte ich? Naja, ich kenne nicht die Bedingungen deines Versicherers, aber bedenke: fast immer kommt das angesparte Geld dem Versicherer (bzw. dem Kollektiv / der Kohorte) zu Gute, wenn du z.B. stirbst, den Vertrag kündigst, etc. Darum sind 3,5% ohne Steuerberücksichtigung jetzt nicht unbedingt viel. Die mangelnde Flexibilität solltest du berücksichtigen. Wenn du keinen (AG) Zuschuss mehr bekommst, würde ich den Tarif ruhen lassen bzw. den Beitrag auf 0 setzen. Ich würde auch auf eine kleine Anwartschaft umstellen, wenn dich das bis auf die Alterungsrückstellungen nicht anderweitig benachteiligt. Es sei denn du bist dir extrem sicher, später wieder in den Tarif zu wechseln und nicht im Ausland zu bleiben o.ä. Natürlich musst du die Differenz dann später draufzahlen und ggf. jetzt so diszipliniert sein, entsprechend anzusparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag