00eraser00 Juli 26, 2011 Hallo, ich habe so eben meinen Steuerbescheid bekommen und brauche zum Verständnis eure Hilfe. Ich hatte in 2010 ca. 1000 Kapitaleinkünfte. Des Weiteren ein Verlustgeschäft durch Aktienverkauf von - ca. 5500. (Gekauft 2007 für 12.000, verkauft 2010 für 6500) Auf diesen Verlust wurde eine Ersatzbemessungsgrundlage von 2000 berechnet, so dass man im Steuerbescheid von Kapitaleinkünften in Höhe von ca. 3000 ausgeht. Die 5500 wurden als "gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer zum 31.12.2010 gesetzt. Was bedeutet diese Feststellung? Wieso wird die Ersatzbemessungsgrundlage dazu gerechnet, obwohl ich gar keinen Gewinn erzielt hatte? Soli und Kapitalertragssteuer wurden da auch einbehalten, aufgrund der Ersatzbemessungsgrundlage. Das müsste ich doch eigentlich wiederbekommen oder? Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 26, 2011 · bearbeitet Juli 26, 2011 von reckoner Hallo, grundsätzlich passt da etwas nicht zusammen, denn entweder wird die Ersatzbemessungsgrundlage genommen, oder der wirkliche Verlust, nicht aber beides. Zudem war das Aktiengeschäft eigentlich steuerfrei (Spekulationsfrist ist abgelaufen), insofern verstehe ich das Finanzamt auch nicht. Wieso gibt es denn überhaupt eine Ersatzbemessungsgrundlage? Hast du die Aktien auf ein anderes Depot übertragen? Was hast du in deiner Steuererklärung angegeben bzw. korrigiert? Ich vermute einmal, dass du gar nichts korrigiert hast, aber wenn das so war: warum denn nicht? Waren es wirklich Aktien, oder nur aktienähnliche Wertpapiere (etwa Zertifikate)? Was bedeutet diese Feststellung?Das bedeutet, dass die nächsten 5500Euro Aktienkursgewinne steuerfrei sind (imho unberechtigt). Man könnte aber sagen, dass es sogar besser für dich ist, denn gleichzeitig hast du nur 2000 Euro unberechtigt versteuert.Problematisch dürfte jedoch wieder die Reihenfolge der Verrechnung werden, denn deinen Sparer-Pauschbetrag wirst du u.U. verlieren. MfG Stefan PS: Sorry, mein Beitrag ist etwas Wirr, deine Angaben aber auch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 26, 2011 Hallo, ich habe so eben meinen Steuerbescheid bekommen und brauche zum Verständnis eure Hilfe. Ich hatte in 2010 ca. 1000 Kapitaleinkünfte. Des Weiteren ein Verlustgeschäft durch Aktienverkauf von - ca. 5500. (Gekauft 2007 für 12.000, verkauft 2010 für 6500) Auf diesen Verlust wurde eine Ersatzbemessungsgrundlage von 2000 berechnet, so dass man im Steuerbescheid von Kapitaleinkünften in Höhe von ca. 3000 ausgeht. Die 5500 wurden als "gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer zum 31.12.2010 gesetzt. Ist es ein Inlandsdepot? , Wenn ja hattest Du eine Verlustbescheinigung beantragt? Was wurde noch verkauft (Zertifikate, Fonds)? Hier wäre für die Ersatzbemessungsgrundlage (stand das in der Steuerbescheinigung so drin?) der korrekte Wert manuell zu ermitteln gewesen und die Steuerbescheinigung zu korrigieren. Einspruch einlegen gegen beide Bescheide und den Sachverhalt aufklären, ggfs. zum (spezialisierten) Steuerberater gehen. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag