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andy

Werkstudent und geringfügige Beschäftigung

Empfohlene Beiträge

andy

Hallo zusammen,

 

ich hoffe hier kann mir einer mal eine Rückmeldung zu folgendem Sachverhalt geben.

 

Situation:

Student

Werkstudentenvertrag à 14 EUR/ Std

bedeutet ja: Es fällt nur Rentenversicherung an, die zwischen AN und AG ca. geteilt wird.

Selbstversicherung im Studententarif bei einer KV

Max. 20 Stunden in der Woche während der Vorlesungszeit

 

Was passiert, wenn ich am Wochenende noch einer geringfügen Beschäftigung nachgehe. Da fällt ja eh keine Sozialversicherung bzw. Steuer an.

 

Wird dann aber mein Gehalt aus Werkstudententätigkeit und geringfügiger Beschäftigung addiert und führt das dann wieder doch zu Abzügen in der Lohnsteuer?

 

Kennt sich da einer genauer aus?

 

Danke!

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andy

Anscheinend nicht. :P

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Fleisch

du hast meine Unterlagen bekommen

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andy

Ja sicher, dass stimmt. Das habe ich auch nicht vergessen. Aber explizit wird das doch nicht beantwortet dort.

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xolgo

Wird dann aber mein Gehalt aus Werkstudententätigkeit und geringfügiger Beschäftigung addiert und führt das dann wieder doch zu Abzügen in der Lohnsteuer?

 

Frag doch einfach den potentiellen zukünftigen 400 Euro-Job-Arbeitgeber. Alternativ den AG der Werkstudententätigkeit. Da einer von beiden diese Verrechnung durchführen muss, sollten sie darüber Bescheid wissen.

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Sven82
· bearbeitet von Sven82

alle 400-EUR-Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 400 EUR ergeben. Ansonsten bist du sozialversicherungstechnisch in der Gleitzone.

 

Wenn der eine Job auf 400-EUR Basis pauschalversteuert wird und der andere Job auf Lohnsteuerkarte läuft hat der 400-EUR-Job keine Auswirkung auf die Lohnsteuer, da wie der Name schon sagt pauschalversteuert wird.

 

... oder wo ist die Frage?

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Fleisch

alle 400-EUR-Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 400 EUR ergeben. Ansonsten bist du sozialversicherungstechnisch in der Gleitzone.

 

Wenn der eine Job auf 400-EUR Basis pauschalversteuert wird und der andere Job auf Lohnsteuerkarte läuft hat der 400-EUR-Job keine Auswirkung auf die Lohnsteuer, da wie der Name schon sagt pauschalversteuert wird.

 

... oder wo ist die Frage?

 

...wobei du aufpassen musst, dass du nicht in eine der Besonderheiten reintapst. Du kannst selbst mit zwei 400-Jobs ein Problem bekommen, selbst wenn du drunter bist. Das hier jetzt genau zu erläutern bedarf Verweise auf Urteile, Rundschreiben und SGB V, worauf ich jetzt keine Lust hab

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andy

alle 400-EUR-Jobs zusammen dürfen nicht mehr als 400 EUR ergeben. Ansonsten bist du sozialversicherungstechnisch in der Gleitzone.

 

Wenn der eine Job auf 400-EUR Basis pauschalversteuert wird und der andere Job auf Lohnsteuerkarte läuft hat der 400-EUR-Job keine Auswirkung auf die Lohnsteuer, da wie der Name schon sagt pauschalversteuert wird.

 

... oder wo ist die Frage?

Genau darum ging es jetzt. Der eine Job läuft als geringfüge Beschäftigung. Der andere ist eine Werkstudententätigkeit, wo ich auf jeden Fall über 400 EUR verdienen werde. Bruttogehalt bei der Werkstudententätigkeit sollte ja ab ca. 900 EUR mit Lohnsteuer belastet sein. Ansonsten gilt ja für mich, nur Abzüge in der RV und zusätzliche studentische Versicherung in der KV (da ja u.a. regelmäßig über 400 EUR Verdienst).

Bitte korrigiere mich, sofern nicht korrekt.

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