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unendlichanleger

Kapitalertragssteuer vermeiden

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unendlichanleger

@Schinzilord: Alles klar! Ich weiß zwar nicht, wo Du die Euphorie herausgelesen hast, aber das ist ja auch egal. Ich rechne einfach gern mit konkreten Renditen - sonst bekommt man kein Gefühl dafür, wie sich in diesem Fall steuern auswirken. Mir ist aber immer klar, dass das höher oder niedriger ausfallen kann. Wenns blöd läuft hat man am Ende 50% vom Einsatz nach 25 Jahren. Ich bin nur der Meinung, dass es gute Chancen gibt, höhere Renditen als Large-Cap-Developed-Markets-nach Marktkapitalisierung-gewichtete-Indizes zu erreichen. Und gleichzeitig steigert das die Gefahr, dass man am Ende weniger hat - I know. Die 16% habe ich angenommen, wenn ich einen Großteil in Greenblatts Zauberformel-Werte (ich hätte ja einen anderen begriff gewählt, da zu marktschreierisch, aber sei es drum) oder eine ähnlich Auswahl von Valuewerten (Levermann, Piotroski) investiere. Das ist EINE Überlegung, die aber noch längst nicht fix ist. Jetzt gehts mir erst mal darum, ob eine solche Strategie in Zeiten von Kapitalertragssteuer überhaupt sinnvoll sein kann - also Mehrwert und Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehen. Bei einer jährlichen Versteuerung wäre es das mit Sicherheit nicht und ich könnte mir weitere Recherchen sparen. Daher überhaupt meine Frage hier nach Steuern... Hoffe, das ist jetzt so etwas nachvollziehbarer...

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Rotkehlchen

Genau dazu eignet sich ein Spezialinvestmentfonds, bevorzugt nach luxemburgischen Recht. Über die Kosten erfährst du mehr bei jeder in Luxemburg ansässigen Bank, wenngleich dein Vermögen vermutlich (viel) zu klein ist.

Ja das gibt. Die haben aber auch Mindestkapitalvolumina, die zur Eröffnung seines eigenen Fonds nötig sind.

Unter einer Million macht Dir keine Luxemburger Bank die Tür auf.

 

Meiner Erfahrung nach wird es unter drei Millionen schon schwierig. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass sein Vermögen (viel) zu klein ist.

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unendlichanleger
Wer den Effekt von jährlicher Kapitalertragssteuer im Vergleich zu einer Einmalbesteuerung am Ende testen möchte, der kann ja mal einen Zinseszinsrechner nutzen

 

Diese Musterrechnungen haben ein kleines Problem. Sie unterstellen, dass die Kapitalertragssteuern über die Zeit konstant bleiben und in einigen Jahrzehnten genauso 25% betragen wie heute. Ist das realistisch?

 

Im schlimmsten Fall hätte man einiges an Geld für das Aufschieben der Steuerzahlung ausgegeben und wenn das Vermögen z.B. für den eigenen Lebensabend gebraucht wird, dann liegt der Steuersatz plötzlich nicht mehr bei 25% sondern bei 50%. Das wäre ein klassischer Fall von "dumm gelaufen".

 

Meine Empfehlung wäre, seine Energien nicht auf Unplanbares wie zukünftige Steuergesetzgebung zu lenken, sondern lieber zu schauen, dass das Kapital breit gestreut und zu niedrigen Kosten angelegt wird. Das lohnt sich auf alle Fälle, egal wie die Zukunft aussieht.

 

Sollte es so kommen, so dürfte es aller Wahrscheinlichkeit nach ja einen Übergangszeitraum geben, in dem das bekannt wird, ähnlich wie vor 2009. In diesem Fall könnte man dann ja das Depot einmal an sich selbst "privat" auszahlen und wieder anlegen. Das wäre nicht optimal aber immer noch besser als die Alternative. Das von Dir skizzierte ETF- und Passiv-Anlagekonzept ist aber ansonsten aus meiner Sicht die einzig mögliche Alternative zu mechanischen Value-Verfahren a la Greenblatt & Co mit meist einjähriger Haltefrist. Bei letzteren ist eben noch zu bedenken, dass durch die Veröffentlichung solcher Konzepte nicht ein Teil ihrer Wirkung verpufft und niedrigere Renditen als in der Rückschau realistischer sind. Ein Value-Premium wird es aber aus meiner Sicht langfristig immer geben müssen - insofern sehe ich die Gefahr, auf 20-Jahressicht WENIGER als mit einem Index mit starkem Valueanteil zu erhalten (z. B. nach dem Select-Dividend- oder Strong-Value-20), als eher gering an. Aber da bin ich selbst noch in der Recherche...

 

 

 

 

Ja das gibt. Die haben aber auch Mindestkapitalvolumina, die zur Eröffnung seines eigenen Fonds nötig sind.

Unter einer Million macht Dir keine Luxemburger Bank die Tür auf.

 

Meiner Erfahrung nach wird es unter drei Millionen schon schwierig. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass sein Vermögen (viel) zu klein ist.

 

Wir können ja zusammenlegen...;)

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

 

Ja das gibt. Die haben aber auch Mindestkapitalvolumina, die zur Eröffnung seines eigenen Fonds nötig sind.

Unter einer Million macht Dir keine Luxemburger Bank die Tür auf.

 

Meiner Erfahrung nach wird es unter drei Millionen schon schwierig. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass sein Vermögen (viel) zu klein ist.

 

Das ist auch noch zu wenig.....hohe Fixkosten, wie WP-Testat, Betreuungskosten, Inventarisierungen etc. im sechsstelligen Bereich. :-

 

Erkundige dich mal nach Family Offices in Luxembourg.

 

Z.B...

 

http://www.oppenheim.lu/luxde/kompetenzzentren_family_office.htm

 

http://www.editus.lu/ed/de/kategorien-suche/vermogensverwaltung-25r.html

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Nudelesser
· bearbeitet von Nudelesser

All diese Steuervermeidungsstrategien für die wirklich Reichen bringen es auch nur dann, wenn man zumindest perspektivisch bereit ist, Deutschland als Hauptwohnsitz aufzugeben und nach Hongkong, Zürich, Miami, etc. umzusiedeln. Alles andere ist doch nur ein Katz-und-Maus Spiel mit Herrn Schäuble, das Steuerberater reich macht aber den langfristigen Kapitalerhalt trotzdem nicht sichert.

 

Würde gern mal Statistiken sehen, wieviele der wirklich Reichen (ab etwa 10-20 Mio € Vermögen) sich in den letzten Jahrzehnten aus Deutschland verabschiedet haben. Die Zahlen dürften interessant sein...

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BondWurzel

All diese Steuervermeidungsstrategien für die wirklich Reichen bringen es auch nur dann, wenn man zumindest perspektivisch bereit ist, Deutschland als Hauptwohnsitz aufzugeben und nach Hongkong, Zürich, Miami, etc. umzusiedeln. Alles andere ist doch nur ein Katz-und-Maus Spiel mit Herrn Schäuble, das Steuerberater reich macht aber den langfristigen Kapitalerhalt trotzdem nicht sichert.

 

Würde gern mal Statistiken sehen, wieviele der wirklich Reichen (ab etwa 10-20 Mio Vermögen) sich in den letzten Jahrzehnten aus Deutschland verabschiedet haben. Die Zahlen dürften interessant sein...

 

Steuerhinterziehung Schweiz zieht noch immer Schwarzgeld an

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Rotkehlchen

Meiner Erfahrung nach wird es unter drei Millionen schon schwierig. Deshalb habe ich auch geschrieben, dass sein Vermögen (viel) zu klein ist.

 

Das ist auch noch zu wenig.....hohe Fixkosten, wie WP-Testat, Betreuungskosten, Inventarisierungen etc. im sechsstelligen Bereich. :-

 

Erkundige dich mal nach Family Offices in Luxembourg.

 

Z.B...

 

http://www.oppenheim...mily_office.htm

 

http://www.editus.lu...altung-25r.html

 

In Ordnung, ich habe mich gerade erkundigt... bei mir selbst :D

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Luxemburg ein Mindestkapital von 1,25 Mio. und eine Mindestanlagesumme von 125000 Euro pro Investor, da nur in dem Fall der Investor als sogenannter "qualifizierter Investor" betrachtet wird. In der Praxis ist es aber so, dass die meisten Partner bei der Auflage eines FIS mindest 3 Mio. Startkapital verlangen. Ob es mit "nur" 3 Mio. sinnvoll ist, sein Geld in einem solchen Fonds zu verwalten, ist eine andere Frage. Wie du richtigerweise erwähnst, fällt dabei einiges an Kosten an, wobei ich "sechsstellig" als leicht übertrieben bezeichnen würde. Ich denke, dass man nur bei sehr schlechtem Verhandlungsgeschick so viel zahlen muss.

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BondWurzel

 

 

Das ist auch noch zu wenig.....hohe Fixkosten, wie WP-Testat, Betreuungskosten, Inventarisierungen etc. im sechsstelligen Bereich. :-

 

Erkundige dich mal nach Family Offices in Luxembourg.

 

Z.B...

 

http://www.oppenheim...mily_office.htm

 

http://www.editus.lu...altung-25r.html

 

In Ordnung, ich habe mich gerade erkundigt... bei mir selbst :D

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Luxemburg ein Mindestkapital von 1,25 Mio. und eine Mindestanlagesumme von 125000 Euro pro Investor, da nur in dem Fall der Investor als sogenannter "qualifizierter Investor" betrachtet wird. In der Praxis ist es aber so, dass die meisten Partner bei der Auflage eines FIS mindest 3 Mio. Startkapital verlangen. Ob es mit "nur" 3 Mio. sinnvoll ist, sein Geld in einem solchen Fonds zu verwalten, ist eine andere Frage. Wie du richtigerweise erwähnst, fällt dabei einiges an Kosten an, wobei ich "sechsstellig" als leicht übertrieben bezeichnen würde. Ich denke, dass man nur bei sehr schlechtem Verhandlungsgeschick so viel zahlen muss.

 

Kommt auf den Fond an, wenn er normal gelisted wird und betreut wird, wird es teuer, auch beim billigsten Modell....die privaten Fonds kenne ich von den Kosten her nicht.

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Rotkehlchen

Kommt auf den Fond an, wenn er normal gelisted wird und betreut wird, wird es teuer, auch beim billigsten Modell....die privaten Fonds kenne ich von den Kosten her nicht.

 

Ja, Publikumsfonds sind etwas teurer, sind aber aufgrund diverser einzuhaltender Richtlinien auch nicht so richtig für den Zweck geeignet, den der Themenersteller sich hier vorstellt. Zudem muss man bei der Betrachtung die Anlageberatesvergütung außen vor lassen, da man die Anlageentscheidung nach meinem Verständnis in dem zu schaffenden Fonds selbst fällen würde. Damit würden sich die effektiven Kosten erneut verringern und man würde wohl wieder unter einem sechsstelligen Betrag herauskommen. Mit dem Vorteil, dass man von denen profitiert, die sich in dem Fonds als Anleger "verirren".

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harryguenter
· bearbeitet von harryguenter

Mit dem Vorteil, dass man von denen profitiert, die sich in dem Fonds als Anleger "verirren".

Privatfonds sind nicht für externe Anleger geöffnet. Trotzdem kostet der Fondsmantel meines Wissens jährlich mindestens 50.000 EUR für Verwaltung und Prüfung.

Einen öffentlichen Fonds aufzulegen ist noch ne ganz andere Nummer.

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Rotkehlchen

Mit dem Vorteil, dass man von denen profitiert, die sich in dem Fonds als Anleger "verirren".

Privatfonds sind nicht für externe Anleger geöffnet. Trotzdem kostet der Fondsmantel meines Wissens jährlich mindestens 50.000 EUR für Verwaltung und Prüfung.

Einen öffentlichen Fonds aufzulegen ist noch ne ganz andere Nummer.

 

Ich hab explizit "Publikumsfonds" geschrieben. Auch bei denen kommt man in manchen Fällen unter einem sechsstelligen Betrag raus, wenn man die Anlageberatervergütung außen vor lässt. Die macht schließlich oft den Löwenanteil aus.

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unendlichanleger

Ich finds gerade superspannend, was es da so alles gibt... Aber zumindest für meinen Teil ist das alles natürlich mindestens 10 Nummern zu groß...

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Raccoon

All diese Steuervermeidungsstrategien für die wirklich Reichen bringen es auch nur dann, wenn man zumindest perspektivisch bereit ist, Deutschland als Hauptwohnsitz aufzugeben und nach Hongkong, Zürich, Miami, etc. umzusiedeln. Alles andere ist doch nur ein Katz-und-Maus Spiel mit Herrn Schäuble, das Steuerberater reich macht aber den langfristigen Kapitalerhalt trotzdem nicht sichert.

Du musst wenn schon den Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben und darfst auch keinen gewoehnlichen Aufenthalt dort haben.

Uebrigens gibt es keinen Haupt- und Nebenwohnsitz wenn das Ausland ins Spiel kommt, man hat entweder einen oder man hat keinen.

 

Bei den Lebenshaltungskosten in einigen der genannten Orte wuerde ich aber lieber in Deutschland bleiben und Steuern zahlen. ;)

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Nudelesser

All diese Steuervermeidungsstrategien für die wirklich Reichen bringen es auch nur dann, wenn man zumindest perspektivisch bereit ist, Deutschland als Hauptwohnsitz aufzugeben und nach Hongkong, Zürich, Miami, etc. umzusiedeln. Alles andere ist doch nur ein Katz-und-Maus Spiel mit Herrn Schäuble, das Steuerberater reich macht aber den langfristigen Kapitalerhalt trotzdem nicht sichert.

Du musst wenn schon den Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben und darfst auch keinen gewoehnlichen Aufenthalt dort haben.

Uebrigens gibt es keinen Haupt- und Nebenwohnsitz wenn das Ausland ins Spiel kommt, man hat entweder einen oder man hat keinen.

 

 

Als Leser von Fachblättern wie Bunte oder Gala weiß man, dass das nicht so ganz richtig ist (siehe Steuerverfahren gegen Boris Becker oder Nadja Auermann). Es reicht völlig aus, den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben und sich dort nachweislich 183 Tage im Jahr aufzuhalten. Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Leistungsträger ihre Wohnsitze am Starnberger See und auf Sylt aufgeben müßten, nur um ein ein paar Euro an Steuern zu sparen...

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lenzelott

Mit dem Vorteil, dass man von denen profitiert, die sich in dem Fonds als Anleger "verirren".

Privatfonds sind nicht für externe Anleger geöffnet. Trotzdem kostet der Fondsmantel meines Wissens jährlich mindestens 50.000 EUR für Verwaltung und Prüfung.

Einen öffentlichen Fonds aufzulegen ist noch ne ganz andere Nummer.

 

Zahlen kann ich bestätigen aufgrund eigener Recherchen.

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John Silver

...

Als Leser von Fachblättern wie Bunte oder Gala weiß man, dass das nicht so ganz richtig ist (siehe Steuerverfahren gegen Boris Becker oder Nadja Auermann). Es reicht völlig aus, den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben und sich dort nachweislich 183 Tage im Jahr aufzuhalten. Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Leistungsträger ihre Wohnsitze am Starnberger See und auf Sylt aufgeben müßten, nur um ein ein paar Euro an Steuern zu sparen...

Racoon hat recht und was Du schreibst ist leider nur bedingt richtig.

Grundsätzlich gilt §1 EStG i.v.m. §8 und §9 AO für Privatpersonen und d.h. wer seinen Wohnsitz ODER gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat ist unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig. Und wer das dann nicht ist, ist dafür dann beschränkt steuerpflichtig. Und darf auch für ganz viele Sachen Steuern zahlen.

 

Die 183 Tageregelung kommt erst ins Spiel wenn es nachher um DBAs geht. Und da muss man ganz genau den Einzelfall prüfen und kann nichts pauschal abhandeln.

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lenzelott

 

 

Das ist auch noch zu wenig.....hohe Fixkosten, wie WP-Testat, Betreuungskosten, Inventarisierungen etc. im sechsstelligen Bereich. :-

 

Erkundige dich mal nach Family Offices in Luxembourg.

 

Z.B...

 

http://www.oppenheim...mily_office.htm

 

http://www.editus.lu...altung-25r.html

 

In Ordnung, ich habe mich gerade erkundigt... bei mir selbst :D

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist in Luxemburg ein Mindestkapital von 1,25 Mio. und eine Mindestanlagesumme von 125000 Euro pro Investor, da nur in dem Fall der Investor als sogenannter "qualifizierter Investor" betrachtet wird. In der Praxis ist es aber so, dass die meisten Partner bei der Auflage eines FIS mindest 3 Mio. Startkapital verlangen. Ob es mit "nur" 3 Mio. sinnvoll ist, sein Geld in einem solchen Fonds zu verwalten, ist eine andere Frage. Wie du richtigerweise erwähnst, fällt dabei einiges an Kosten an, wobei ich "sechsstellig" als leicht übertrieben bezeichnen würde. Ich denke, dass man nur bei sehr schlechtem Verhandlungsgeschick so viel zahlen muss.

 

 

1.25 Mio bei 50-100.000 externen Verwaltungskosten (ohne Klärung des Vermögensverwalterstatuses etc.) sind schon mal mindestens rund 3-4 Prozent gesamtkostenbelastung.

Bei unterstellten 16 Prozent pro Jahr handelt es sich bei der Kostenquote um die Steuerquote und am Ende zahlt man doch nochmal steuern.

 

5 Mio drunter macht das beim grob drüberrechnen keinen Sinn.

Also fleissig weiterspannen, sonst sind die 200k schon nach 3 bis 4 Jahren durch Verwaltungskosten aufgezehert.

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Raccoon

Als Leser von Fachblättern wie Bunte oder Gala weiß man, dass das nicht so ganz richtig ist (siehe Steuerverfahren gegen Boris Becker oder Nadja Auermann). Es reicht völlig aus, den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben und sich dort nachweislich 183 Tage im Jahr aufzuhalten. Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Leistungsträger ihre Wohnsitze am Starnberger See und auf Sylt aufgeben müßten, nur um ein ein paar Euro an Steuern zu sparen...

Verstehe deine Aussage nicht, du stimmst mir doch zu: Boris hielt sich nachweislich nicht (nur) im Ausland auf sondern auch in seiner Muenchener Wohnung, ergo hatte er dort (auch) einen Wohnsitz und war damit in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig. Ansonsten waere er ja nicht verurteilt worden, oder stand das nicht in der Bunten?

Aehnliches gilt fuer die Auerman, durch den Kauf einer Villa mit Absicht zur Eigennutzung hat sie sich in Deutschland steuerpflichtig gemacht, egal wo und wie lange sie sich im Ausland aufhielt. Alleine die Absicht kann das FA als Wohnsitz auslegen; "Wohnsitz" bedeutet naemlich keinenfalls, dass man dort auch zur Zeit wohnt oder sich gewoehnlich dort aufhaelt.

 

§ 8 Wohnsitz

 

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

 

Was die 183 Tage angeht siehe John's Beitrag.

 

Das FA entscheidet uebrigens nach der tatsaechlichen Situation, nicht nach der An- oder Abmeldung, auch wenn diese als Indiz hinzugezogen werden kann.

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Nudelesser

...

Als Leser von Fachblättern wie Bunte oder Gala weiß man, dass das nicht so ganz richtig ist (siehe Steuerverfahren gegen Boris Becker oder Nadja Auermann). Es reicht völlig aus, den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben und sich dort nachweislich 183 Tage im Jahr aufzuhalten. Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Leistungsträger ihre Wohnsitze am Starnberger See und auf Sylt aufgeben müßten, nur um ein ein paar Euro an Steuern zu sparen...

Racoon hat recht und was Du schreibst ist leider nur bedingt richtig.

Grundsätzlich gilt §1 EStG i.v.m. §8 und §9 AO für Privatpersonen und d.h. wer seinen Wohnsitz ODER gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat ist unbeschränkt Einkommensteuerpflichtig.

 

Na ja, mit dem Zitieren von Gesetzestexten kommt man der Realität nicht immer näher. In dem Zusammenhang wäre es interessant, wie die Finanzbehörden Begriffe wie "Wohnsitz" und "gewöhnlichen Aufenthalt" definieren und welche Schlupflöcher Steueranwälte gefunden haben, um ihren Kunden trotzdem ein angenehmes Pendeln zwischen dem "Lebensmittelpunkt" im Steuerparadies und den "Ferienhäuschen" in Deutschland zu ermöglichen.

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Nudelesser

Als Leser von Fachblättern wie Bunte oder Gala weiß man, dass das nicht so ganz richtig ist (siehe Steuerverfahren gegen Boris Becker oder Nadja Auermann). Es reicht völlig aus, den Lebensmittelpunkt im Ausland zu haben und sich dort nachweislich 183 Tage im Jahr aufzuhalten. Es wäre ja noch schöner, wenn unsere Leistungsträger ihre Wohnsitze am Starnberger See und auf Sylt aufgeben müßten, nur um ein ein paar Euro an Steuern zu sparen...

Verstehe deine Aussage nicht, du stimmst mir doch zu: Boris hielt sich nachweislich nicht (nur) im Ausland auf sondern auch in seiner Muenchener Wohnung, ergo hatte er dort (auch) einen Wohnsitz und war damit in Deutschland unbeschraenkt steuerpflichtig. Ansonsten waere er ja nicht verurteilt worden, oder stand das nicht in der Bunten?

Aehnliches gilt fuer die Auerman, durch den Kauf einer Villa mit Absicht zur Eigennutzung hat sie sich in Deutschland steuerpflichtig gemacht, egal wo und wie lange sie sich im Ausland aufhielt. Alleine die Absicht kann das FA als Wohnsitz auslegen; "Wohnsitz" bedeutet naemlich keinenfalls, dass man dort auch zur Zeit wohnt oder sich gewoehnlich dort aufhaelt.

 

Bin bestimmt kein Fachmann im Steuerrecht, daher bitte ich meine Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Aber nach meiner Erinnerung wurden weder Boris Becker noch Nadja Auermann vorgeworfen, dass sie Wohnsitze in Deutschland hatten. Die Wohnsitze waren lediglich ein Indiz für eine evtl. Steuerpflicht. Beide hatten vielmehr den Fehler gemacht, sich zu lange in Deutschland aufzuhalten, woraus die Finanzbehörden den Schluss gezogen hatten, dass sie in D steuerpflichtig sind (wobei das Auermann Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, vielleicht bekommt sie ja recht).

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Rotkehlchen

1.25 Mio bei 50-100.000 externen Verwaltungskosten (ohne Klärung des Vermögensverwalterstatuses etc.) sind schon mal mindestens rund 3-4 Prozent gesamtkostenbelastung.

Bei unterstellten 16 Prozent pro Jahr handelt es sich bei der Kostenquote um die Steuerquote und am Ende zahlt man doch nochmal steuern.

 

5 Mio drunter macht das beim grob drüberrechnen keinen Sinn.

Also fleissig weiterspannen, sonst sind die 200k schon nach 3 bis 4 Jahren durch Verwaltungskosten aufgezehert.

 

Richtig. Zusätzlich kann man aber noch erwähnen, dass so ein Spezialfondskonstrukt noch andere Vorteile hat. Als institutioneller Investor bieten sich Investitionsmöglichkeiten, die ein Privatanleger nicht hat, so zum Beispiel die Möglichkeit, Singlehedgefonds zu erwerben.

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BondWurzel

1.25 Mio bei 50-100.000 externen Verwaltungskosten (ohne Klärung des Vermögensverwalterstatuses etc.) sind schon mal mindestens rund 3-4 Prozent gesamtkostenbelastung.

Bei unterstellten 16 Prozent pro Jahr handelt es sich bei der Kostenquote um die Steuerquote und am Ende zahlt man doch nochmal steuern.

 

5 Mio drunter macht das beim grob drüberrechnen keinen Sinn.

Also fleissig weiterspannen, sonst sind die 200k schon nach 3 bis 4 Jahren durch Verwaltungskosten aufgezehert.

 

Richtig. Zusätzlich kann man aber noch erwähnen, dass so ein Spezialfondskonstrukt noch andere Vorteile hat. Als institutioneller Investor bieten sich Investitionsmöglichkeiten, die ein Privatanleger nicht hat, so zum Beispiel die Möglichkeit, Singlehedgefonds zu erwerben.

 

Wie, neutralisiert das diese hohen Kosten?

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Rotkehlchen

Richtig. Zusätzlich kann man aber noch erwähnen, dass so ein Spezialfondskonstrukt noch andere Vorteile hat. Als institutioneller Investor bieten sich Investitionsmöglichkeiten, die ein Privatanleger nicht hat, so zum Beispiel die Möglichkeit, Singlehedgefonds zu erwerben.

 

Wie, neutralisiert das diese hohen Kosten?

 

Ich habe geschrieben, dass es ein anderer Vorteil ist.

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BondWurzel
· bearbeitet von BondWurzel

 

 

Wie, neutralisiert das diese hohen Kosten?

 

Ich habe geschrieben, dass es ein anderer Vorteil ist.

 

Ach so, rechnet sich alo nicht.

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Rotkehlchen

Ich habe geschrieben, dass es ein anderer Vorteil ist.

 

Ach so, rechnet sich alo nicht.

 

Das kommt darauf an, wie erfolgreich die erworbenen Singlehedgefonds sind.

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