polydeikes Juli 22, 2011 · bearbeitet Juli 22, 2011 von polydeikes Es ist kein Verlust ... es sind Werbungskosten (genau wie Depot-, Kontoführungsgebühren, glaube auch Agios ... etc. ...) . Für einen Verlust müsstest du bspw. 100k haben, etwas kaufen und dann wieder für 80k verkaufen ... ganz stark vereinfacht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juli 22, 2011 Die einzige Chance wäre, die Kreditzinsen in einer anderen Einkunftsart (Vermietung und Verpachtung oder Gewerbe ) unterbringen zu können. Oder das ganze in einen Gesellschaftsmantel zu stecken. So oder so sollte sich das aber in der Konstellation Bankkredit ./. Bankanlagemöglichkeit kaum rechnen. Eher in den von Bondwurzel genannten Konstellationen (Kapitalmarkt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Juli 23, 2011 There is no free lunch. Was manchmal so aussieht, ist meist nur eine Fristen- oder eine Risikotransformation. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Juli 23, 2011 was daran verstehe ich falsch? :- Die Abgeltungssteuer. Hier ein Link Die Abgeltungssteuer ist eine logikfreie Zone Man könnte auch etwas sarkastisch sagen : Die Abgeltungssteuer ist die Zone Steinbrück-Merkelscher Logik . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaPM Oktober 17, 2011 Hallo, sehr interessantes Thema, habe das heute Abend erst gefunden, weil ich gerade die Steuererklärung 2010 mache (leider etwas unter zeitlichem Druck). Hier erstmal ein paar Statements, vielleicht kann mir der eine oder andere dann noch helfen... 1. Geld aufnehmen um das anzulegen geht selbstverständlich. Habe ich schon 2mal gemacht. Hierzu habe ich Betrag X bei Bank 1 aufgenommen und gleich auf ein Sparkonto bzw. Bausparvertrag auf Bank 2 einzahlen lassen. Vertrag bei Bank 2 wurde abgetreten an Bank 1, somit dient der gesamte Betrag als Sicherheit. Das wurde bei beiden Geschäften von der Bank akzeptiert. Im ersten Fall war die Gesamtsumme sehr hoch, die Guthabenszinsen minimal höher als die Schuldzinsen und insgesamt (inklusive Gebühren) kam eine schwarze Null raus. Allerdings eben auch eine erhebliche Bewertungszahl beim Bausparvertrag, machte also aus anderen Gründen Sinn. Im zweiten Fall (und der läuft noch) eine kleinere 4 stellige Summe und einen Schuldzins von 3,3% und 4% Guthabenszinsen, hier allerdings bei ein und demselben Kreditinstitut. Baudarlehen auf der Minusseite und Bausparvertrag auf der Plusseite. Hat ein paar Jahre exzellent funktioniert, die Guthabenszinsen muss ich angeben und kann aber die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen. Insgesamt muss ich dann also 0,7% Zinsüberschuss versteuern und bei der Gesamtsumme war das weniger als der Freibetrag. Diese Geschichte ist aus meiner Sicht ein Paradebeispiel für die Unverschämtheit der neuen Pauschalbesteuerung, seit 2009 kann ich nämlich wie hier schon besprochen die Schuldzinsen nicht mehr absetzen, muss aber die Guthabenszinsen voll versteuern. Bei der Gesamtsumme hält sich der Verlust für mich in Grenzen, aber wenn ich das Geschäft wieder mit einer sehr großen Summe gemacht hätte, wäre ich Pleite. 2. Weiss jemand, wie die anhängigen Klagen ausgegangen sind? Ich finde da nichts so konkretes. Ich habe keine Zeit und Nerven, wegen dieses Problems zu klagen, aber vielleicht weiss hier jemand mehr. Vor allem auch, ob man es irgendwie doch durchkriegt, dass man beispielsweise beim Kapitalertrag alle Zinsen (Schuld- und Guthaben) einer Bank unter einer Position aufführt und nur den Saldo der entsprechenden Bank angibt??? Ihr seht, ich bin was Steuergesetz betrifft ein Laie, deswegen die Frage an Euch, vielleicht kennt sich jemand wirklich aus... Viele Grüße, Michael Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Oktober 17, 2011 Naja, es ist eine staatliche Verordnung zur Eindaemmung von Leverage bei Privatpersonen...evtl. befuerchten sie sonst im Krisenfall noch einen zusaetzlichen Margin Call, der die Kurse bei Verkauf der als Sicherheiten hinterlegten Wertpapiere zusaetzlich nach unten reisst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag