SlapShot Juli 20, 2011 Hallo, ich bin im Moment hauptberuflich Student und das auch noch für ca. 2 Jahre. Ich darf somit ca. 12.000 im Jahr verdienen (Grundfreibetrag + 4.000 Sonderausgaben fürs Studium, welche auch belegbar sind). Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Wenn ich langfristig anlege und mit einer Position z.B. 2500 im Gewinn liege (nach 2008 gekauft), würde es da nicht Sinn machen diese Gewinne vorzuziehen? Beispiel: Ich habe am 15.12.2012 8.000 an Einkommen für 2012, dann verkaufe ich meine Aktie/Fonds, muss es also noch nicht versteuern, da noch unter 12.000 pro Jahr. Dies wäre meiner Rechnung nach eine Ersparnis von grob. 450-500 Euro nach Gebühren. Direkt nach dem Verkauf wird die Aktie/Fonds wieder zum fast gleichen Kurs eingekauft. Der Grund im folgenden Jahr würde ich ja (hoffentlich) in den Beruf eintreten und dementsprechend locker die 8.000 Grundfreibetrag überschreiten. Geht diese Überlegung auf, dass man Gewinnpositionen einfach resetet, soweit möglich? Es besteht natürlich die Annahme, dass die Positionen in den Jahren danach weiter steigen. Was spricht dafür oder ist das alles Blödsinn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juli 20, 2011 Dagegen spricht ein möglicher Gestaltungsmissbrauch den das Finanzamt vermuten kann (unwahrscheinlich sofern Kauf- und Verkaufkurs unterschiedlich) und sonstige Leistungen wie Kindergeld/Bafög falls du da etwas bekommen solltest. Dafür natürlich die Ersparnis die man mitnehmen kann, sofern von den Gegenargumenten keines zutreffend ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Juli 20, 2011 je nachdem wie du krankenversicherst bist könnte dich der Spaß ne Menge Geld kosten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juli 20, 2011 · bearbeitet Juli 20, 2011 von Anleger Klein Als Beispiel mal die Studentsiche Krankenversicherung der AOK, Bedingungen sind i.d.R. bei den Kassen fast gleich. Mit dem Einkommen musst du dich dann wahrscheinlich zum "Normaltarif" selbst krankenversichern, da vielleicht mal mit einer Krankenkasse Kontakt aufnehmen. Wie's bei den Privaten aussieht weiß ich nicht... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlapShot Juli 20, 2011 Bin im Moment noch privat versichert, habe auch unterschrieben, dass ich da bis zum Ende des Studiums nicht rauskomme. Kindergeld wäre nach meinem Wissen nicht betroffen, da die Bemessungsgrenze in diesem Fall auch die 12.000 wären, die Grenze ist hier also steuerlich und fürs Kindergeld relevant. Bafög kriege ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juli 20, 2011 Dann kann man das normalerweise durchaus machen, aber wenn man damit hart an die Grenze kommt würde ich es nicht unbedingt ausreizen da die Familienkasse manchmal recht eigenwillig sein kann. Reizt du die 12.000 vollkommen aus oder ist das nur als theoretische Obergrenze aufgeführt? Wenn du unter 8000 Einkünften bist ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung vielleicht die stressfreiste Lösung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juli 20, 2011 · bearbeitet Juli 20, 2011 von vanity Bin im Moment noch privat versichert, habe auch unterschrieben, dass ich da bis zum Ende des Studiums nicht rauskomme. Kindergeld wäre nach meinem Wissen nicht betroffen, da die Bemessungsgrenze in diesem Fall auch die 12.000€ wären, die Grenze ist hier also steuerlich und fürs Kindergeld relevant. Bafög kriege ich nicht. KiGe-Grenze liegt derzeit bei 8004 € (+ Rumgerechne mit Werbungskosten etc.). Einkünfte aus Kapitalien zählen mit! Wiki Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bb_florian Juli 20, 2011 Direkt nach dem Verkauf wird die Aktie/Fonds wieder zum fast gleichen Kurs eingekauft. Das kann als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden, da gibt es auch Urteile dazu. Am besten wäre es natürlich, auf ähnliche Aktien/Fonds umzusteigen. Warum nicht z.B. einen Call der weit im Geld liegt statt die Aktie selbst? Irgendeinen sinnvollen wirtschaftlichen Grund sollte man aber denke ich nennen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 20, 2011 Hallo zusammen, also das mit dem Gestaltungsmissbrauch ist Unsinn, das Finanzamt wird nicht erfahren was genau ge- und verkauft wurde. Soweit die anderen angesprochenen Punkt OK sind, spricht nichts gegen einen Verkauf und sofortigen Rückkauf. Aber natürlich kann man sich immer einen Spass daraus machen, vielleicht etwas billiger zurückzukaufen. Wenn es denn klappt, läßt sich so die Rendite noch ein wenig aufhübschen. Oder aber wirklich einen anderen Fonds/eine andere Aktie kaufen, manche machen solche Umschichtungen schon alleine, um die Strategie anzupassen. MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juli 20, 2011 Hallo zusammen, also das mit dem Gestaltungsmissbrauch ist Unsinn, das Finanzamt wird nicht erfahren was genau ge- und verkauft wurde. Ganz so abwegig ist das nicht, es gab da Streitfälle und eben auch ein Urteil zugunsten des Steuerpflichtigen, aber Verkaufs- und Kaufpreis dürfen halt nicht identisch sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Juli 20, 2011 Hallo, Ganz so abwegig ist das nicht, es gab da Streitfälle und eben auch ein Urteil zugunsten des Steuerpflichtigen, aber Verkaufs- und Kaufpreis dürfen halt nicht identisch sein. Aber dieses Urteil stammt noch aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer.Damals musst man - vorausgesetzt, die Spekulationsfrist war noch nicht um und die Gewinne lagen über der Freigrenze - die Geschäfte einzeln und detailiert erklären. Das ist heute aber nicht mehr der Fall (wieder vorausgesetzt: deutsche Bank mit ordentlicher Steuerbescheinigung). MfG Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Juli 21, 2011 Ging ja nur um die Eventualitäten Sollte wie ja schon gesagt in der Praxis überhaupt kein Problem sein. Das FA wird die Erklärung wahrscheinlich sowieso keines Blickes würdigen weil nennenswerter Mehrertrag kaum zu holen sein wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag