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Schneemann

Rürup & Homosexuelle

Empfohlene Beiträge

Schneemann

Guten Tag,

 

ich weiß schon lange das Rürup-Verträge hier im Forum ja ganz schön nieder gemacht werden, ich jedoch war als (Teil-)Selbständiger mit einem sehr breit gestreuten Vorsorge-Portfolio davon als kleiner Baustein bisher überzeugt. Naja sagen wir so, ich habe mich überzeugen lassen...

 

denn erst kürzlich habe ich erfahren, dass Rürup nur eine eventuelle Ehefrau und Kinderals Hinterbliebene absichern würde... doch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (salopp: Homo-Ehe!) fällt nicht darunter!

Das Rürup nur sehr eingeschränkt vererbt werden kann, wusste ich, aber dass man so krass benachteiligt werden kann? Ich gehöre ja nicht zu den Schwulen, wo überall das Böse sehen und überall nach Gleichheit schreien, weil es die objektiv nicht geben kann, aber DAS finde ich schon krass. Was soll das? Sogar in der gesetzlichen Rente, bei der betrieblichen, bei allen möglichen Versorgungswerken, im Beamtenrecht usw. geht es, bei Privatrenten sowieso... aber staatl. geförderte Produkte tun das nicht? Ja ist wohl so... ich hoffe es tut sich da in Zukunft was, EU-konform kann es ja nicht sein.

 

Da ich meinen Freund die nächsten 2-3 Jahre heiraten möchte und diese Benachteiligung einfach aus Prinzip nicht mittragen möchte, wollte ich meinen Vertrag jetzt beitragsfrei stellen (kündigen geht ja bei Rürup nicht!) Ich habe eben keine Lust, 300000 Euro oder mehr anzusammeln, dann mit Mitte 60 evtl. zu sterben und dann das ganze Geld komplett zu verlieren!!! Ohne jegliche Erben!

 

Was meint ihr, soll ich warten und hoffen, dass sich da die nächsten Jahre etwas ändert bei der Benachteiligung und solange einfach weiterzahlen oder soll ich den Vertrag stilllegen und ab dann mit dem Geld einen neuen Nicht-Rürup bedienen? Ich weiß, ihr seid alle keine Anwälte und Gleichstellungsbeauftragten ;) , deshalb frage ich Euch vor allem, ob das okay geht, wenn man einen Vertrag einfach stilllegt, das dort vorhandene Kapital weiter Zinsen tragen lässt und die Beiträge woanders anlegt.

Ich frage nur deshalb, weil irgendwie habe ich dabei so ein ungutes Gefühl. Es fühlt sich so an, als hätte ich all die Jahr umsonst gezahlt und muss jetzt wieder neu mit meiner Altersvorsorge beginnen...

 

Oder kann man das als "fließenden" Übergang begreifen...also als gängige Praxis? Okay, neue Abschluss-und Verwaltungskosten fallen an, das ist klar... zudem kostet der Rürup ja auch Verwaltungskosten, wenn er stillliegt. (Wie lange eigentlich? Hören die Verwaltungskosten auf, wenn die Kosten solange an der Rendite nagen, bis der Betrag 0,- Euro erreicht ist? Oder muss ich für die Vertragsverwaltung Geld zahlen, selbst wenn gar kein Geld mehr drauf ist? Wie gesagt, Kündigung ist ja ausgeschlossen!)

 

Ach ja. falls sich einer von Euch doch mit Vertragsrecht auskennt: Sollte sich da rechtlich im Zukunft etwas tun, dass bei Rürup auch eingetragene Lebenspartner beerbt werden können, gilt das dann nur für neue Verträge , wo das explizit drinsteht oder auch für meinen alten, wo leider nur von "Ehegatte" die Rede ist... denn ein Ehegatte wird mein Mann ja nie sein, nur ein eingetragener Lebenspartner, auch wenn es umgangssprachlich "Homo-Ehe" heisst...

 

Oder wird es so sein wie hier, dass das neue Gesetz eine alte Vertragsklausel außer Kraft setzt?

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/witwenrente-gleichgeschlechtliche-partnerschaft-gleichbehandlung.htm

 

Vielen Dank schonmal an jeden der etwas zu diesem doch sehr speziellen Thema etwas schreiben möchte. Ich brauche Euren Rat, ich glaube ich bin der einzige homosexuelle Deutsche, der aus Dummheit einen Rürup abgeschlossen hat!!!crying.gif

 

Der Schneemann

 

 

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etherial

denn erst kürzlich habe ich erfahren, dass Rürup nur eine eventuelle Ehefrau und Kinderals Hinterbliebene absichern würde... doch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft (salopp: Homo-Ehe!) fällt nicht darunter!

 

Rürup-Renten sichern - ohne zusätzliche Vertragsbestandteile GAR KEINE Hinterbliebenenversicherung. Die zusätzlichen Vertragsbestandteile sind Sache der jeweiligen Versicherungen.

 

Das Rürup nur sehr eingeschränkt vererbt werden kann, wusste ich

 

Gar nicht vererbt kommt der Wahrheit näher: http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente#Leistung_im_Todesfall

 

[...]wollte ich meinen Vertrag jetzt beitragsfrei stellen (kündigen geht ja bei Rürup nicht!) Ich habe eben keine Lust, 300000 Euro oder mehr anzusammeln, dann mit Mitte 60 evtl. zu sterben und dann das ganze Geld komplett zu verlieren!!! Ohne jegliche Erben!

 

Wenn du einen Standardvertrag hast, dann verfällt sowieso alles bei Todesfall. Und weil alles verfällt sind die Kosten für einen Rürup-Vertrag auch geringer. Dass der Abschlag bei den Kosten nur gering ist gegen das Risiko, was man dadurch eingeht, ist der zentrale Kritikpunkt an Riester.

 

Generell würde ich für die Absicherung von abhängigen Personen immer eine selbstständige Risiko-Lebensversicherung abschließen und keine Kombinationversicherung (denn da sind die Kosten nicht transparent und vergleichbar).

 

Ob sich stillegen lohnt hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab. Wenn du tatsächlich früher schon eine Hinterbliebenenversicherung im Rahmen von Rürup abgeschlossen hast, solltest du mal deinen Berater fragen, wer im Todesfall begünstigt ist und vor allem warum man dich dazu beraten hat.

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Schneemann

Ja, die Hinterbliebenenversorgung habe ich (oder besser gesagt mein Berater!) schon von Anfang an mit da rein gebaut. Das ist also kein Standardvertrag, Gott sei Dank! Die Kosten dafür sind nicht wirklich hoch... ich muss den Risikoschutz nämlich nur absichern, solange der Vertragswert geringer ist als der (anfangs berechnete) Beitragswert. Ist der Vertragswert größer, bekommen meine Hinterbliebenen (Frau und Kinder!) ALLES! Das wäre ein super Vertrag, wenn ich eine Frau hätte!!! Aber so...

 

Ich wollte also wissen, ob es sich eher lohnt:

1. den Vertrag GLEICH stillzulegen und das bisher eingezahlte Geld zu verlieren und dann in etwas neues zu investieren

 

ODER

 

2. den Vertrag ERST DANN stillzulegen, wenn der Vertragswert so hoch ist, dass die Rendite die Kosten locker ausgleicht und dann erst anfangen, in etwas neues zu investieren

 

 

 

 

 

 

 

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Guten Morgen,

Ich gehöre ja nicht zu den Schwulen, wo überall das Böse sehen und überall nach Gleichheit schreien

von dieser Sorte habe ich ne Menge im letzten halben Jahr kennengelernt.

Katastrophe und komplett Kopf aus. Aber das gehört nicht zum Thema.

 

Wie etherial sagt, sind die Rüruprenten generell nicht vererbbar. Du kannst so eine Klausel mit der Versicherung vereinbaren. Wenn diese dann die Homo-Ehe nicht abdeckt, ist sie für Dich ja wertlos, aber das ist Verschulden der Versicherung nicht des Gesetzgebers in diesem Fall.

 

Wenn Dir die Vererbbarkeit so wichtig ist, reduziert es sich auf Mathematik, was günstiger wäre.

Dazu müsstest Du dann wissen, wie eine Beitragsfreistellung bei Deiner Versicherung und bei Deiner Police geregelt ist, wieviel Du schon eingezahlt hast, wieviel an Abschlusskosten noch kommt, etc..

 

Aber warum ist Dir die Vererbbarkeit eigentlich so wichtig? Für mich ist das beispielsweise kein Kriterium. Meine Freundin kümmert sich um ihre Altersvorsorge selbst.

Und ansonsten kannst Du Dir doch ein Haus bauen oder sowas, d.h. andere Vermögenswerte schaffen, deren Eigentum, dann auf Deinen zukünftigen Mann übergehen, wenn Dir was zustoßen sollte.

Die Rüruprente ist ja nun wirklich nicht das Allheilmittel für die Altersvorsorge.

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BondWurzel
Meine Freundin kümmert sich um ihre Altersvorsorge selbst.

 

Macho... :P

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LagarMat
Meine Freundin kümmert sich um ihre Altersvorsorge selbst.

 

Macho... :P

Naja, sagen wir, sie bezahlt sie selbst.

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BondWurzel

 

 

Macho... :P

Naja, sagen wir, sie bezahlt sie selbst.

 

Dann geht es ja noch, :thumbsup: dachte schon, du gehörst zu den Typen, die ihrer Perle zu Weihnachten ein Bügeleisen schenken. :-

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LagarMat

Wie kommst Du denn darauf? Wegen der Vererbbarkeit?

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BondWurzel

Wie kommst Du denn darauf? Wegen der Vererbbarkeit?

 

Wegen des guten RoI ( Return of Investement ) und des sozialen Stabilisierungseffektes. B)

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

:lol: :lol: :lol:

 

Beiträge 5-10 können getrost gelöscht werden. :-

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WOVA1

Hinterbliebenenversorgung via Rürupp ist so eine Sache.

 

Mal abgesehen von den Schwierigkeiten mit eingetragenen Lebensgemeinschaften ist es

auch normal so, dass es eine Hinterbliebenenversorgung nur für den Ehepartner oder für die Kinder gibt.

 

Wird die Ehe geschieden oder stirbt der Ehepartner vor dem Versicherungsnehmer, bleibt nur für

die Kinder eine Rente übrig - die wird aber auch nur solange gezahlt, wie Kindergeldanspruch besteht.

 

Vernünftiger wäre es m.E. wenn jeder Partner eine schlichte Risikolebensversicherung abschliesst und

jeweils den anderen als versicherte Person eintragen lässt.

Dann muss aber auch jeder die Beiträge selbst bezahlen.

 

Funktioniert auch ohne Trauschein / eingetragene Partnerschaft, ist nicht besonders teuer und unterliegt nicht der Erbschaftssteuer.

 

Vorallem:

 

Falls die Ehe nicht funktioniert (was ja unabhängig vom Geschlecht öfter vorkommt), kann man das Ganze schlicht und ohne Verlust kündigen.

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Schneemann

Das verstehe ich nicht ganz, die Versicherung ist schuld, dass ich es nicht an meinen Mann vererben kann? Ich habe sogar dem Bundesfinanzministerium gesprochen und die meinten auch, es ginge nicht, dass eingetragene Lebenspartner erben können!

 

Vielleicht ist auch das Wort "ERBEN" falsch!

 

Kennt sich da keiner aus?

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LagarMat
· bearbeitet von Stezo

Das verstehe ich nicht ganz, die Versicherung ist schuld, dass ich es nicht an meinen Mann vererben kann? Ich habe sogar dem Bundesfinanzministerium gesprochen und die meinten auch, es ginge nicht, dass eingetragene Lebenspartner erben können!

 

Vielleicht ist auch das Wort "ERBEN" falsch!

 

Kennt sich da keiner aus?

Ich weiß nicht, wie es sich generell mit dem Erben und der Homo-Ehe aktuell verhält - das ist einfach nicht mein Thema - aber bezogen auf Rürup, haben sie das sicherlich gesagt, weil erben ergo die Leibrente auf jemand anderen zu übertragen bei Rürup einfch vom Gesetzgeber aus irgendwelchen (sicherlich finanziellen) Gründen nicht vorgesehen ist.

Du schließt den Rürup-Vertrag mit der Versicherung und nicht mit dem deutschen Staat ab. Der Staat fördert nur steuerlich unter bestimmten, genau definierten Voraussetzungen.

 

Hier ist es so, dass eine Vererbung gesetzlich zumindest nicht verboten ist. Die Versicherung kann diesbezüglich offensichtlich Extraklauseln in die Police reinschreiben.

Wie sie diese gestaltet ist Sache der Versicherung und nicht des Staates. Solang, die vorgeschriebenen Kriterien nicht verletzt sind, das scheint hier aber nicht der Fall zu sein.

Also ist der Gesetzgeber fein raus und die Verantwortung ist bei der Versicherung zu suchen.

Das meinte ich.

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Schneemann

Hmm, nein das kann nicht stimmen, in meinem Vertrag steht , dass der Hinterbliebenenschutz aus steuerlichen Gründen nur die Ehegattin (in meinem Fall) und die Kinder sein können...die Versicherungen haben nur die Wahl, eine zusätzliche Riskio-LV für alle anderen Erben mit reinzubauen, was nochmal kostet...das machen aber nicht alle...

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LagarMat

Hmm okay.

Vorausgesetzt es stimmt, was die Versicherung "behauptet", könnte diese Rürupklausel verfassungswidrig sein.

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Schneemann
· bearbeitet von Schneemann

Ich hab dazu was gefunden:

 

Maßgeblich für die steuerbegünstige Hinterbliebenenversorgung ist die Regelung im Einkommensteuergesetz (EStG) §10 Abs. 1 Nr. 2b.

 

Und da steht: Als Sonderausgaben geltend können gemacht werden...

"Beiträge des Steuerpflichtigen zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung, wenn der Vertrag nur die Zahlung einer monatlichen auf das Leben des Steuerpflichtigen bezogenen lebenslangen Leibrente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder die ergänzende Absicherung des Eintritts der Berufsunfähigkeit (Berufsunfähigkeitsrente), der verminderten Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) oder von Hinterbliebenen (Hinterbliebenenrente) vorsieht; Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder, für die er Anspruch aufKindergeld oder auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 hat; der Anspruch aufWaisenrente darf längstens für den Zeitraum bestehen, in dem der Rentenberechtigte die Voraussetzungen für die Berücksichtigung als Kind im Sinne des § 32 erfüllt; die genannten Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein und es darf darüber hinaus kein Anspruch auf Auszahlungen bestehen."

 

Nun zu den Tendenzen:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 geurteilt, daß die Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften (LPS) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Der Bundesgerichtshof gab daraufhin seine bisherige Rechtsprechung auf und urteilte im Juli 2010, daß die Schlechterstellung eines Lebenspartners im Bedingungswerk der VBL (Versorgungsanstalt Bund und Länder) gegen das GG verstoße. Daher haben die meisten Versorgungswerke ihre Bedingungen überarbeitet.

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Steuerreformgesetz 2010 eine Vielzahl von Neuregelungen für LPS beschlossen - u.a. im Erbrecht, Grunderwerbssteuerrecht usw.

 

Nicht geändert wurde aber der oben zitierte §10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG. Hier heißt es unverändert: "Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder...". Diese Regelung verstößt gegen höchstrichterliche Rechtssprechung - ist aber Stand heute noch geltendes Recht.

 

Es liegt also an den Steuergesetzen, dass es nicht geht. Das hat nix mit der Versicherung zu tun. Das Problem ist dass diese Versicherung steuerlich gefördert wird... und da ich nicht weiß, wie schnell sich das ändert, weiß ich nicht wie ich reagieren soll... vielleicht ist es verfassungwidrig wie du sagst, aber es ist eben Deutsches Steuerrecht...

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LagarMat

Das Bundesverfassungsgericht hat 2009 geurteilt, daß die Schlechterstellung von Lebenspartnerschaften (LPS) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist.

Dieses Urteil hatte ich im Hinterkopf.

Und was Du beschreibst, ist eine Schlechterstellung.

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WOVA1

[/size]Der Gesetzgeber hat mit dem Steuerreformgesetz 2010 eine Vielzahl von Neuregelungen für LPS beschlossen - u.a. im Erbrecht, Grunderwerbssteuerrecht usw.

 

Nicht geändert wurde aber der oben zitierte §10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG. Hier heißt es unverändert: "Hinterbliebene in diesem Sinne sind der Ehegatte des Steuerpflichtigen und die Kinder...". Diese Regelung verstößt gegen höchstrichterliche Rechtssprechung - ist aber Stand heute noch geltendes Recht.

 

Es liegt also an den Steuergesetzen, dass es nicht geht. Das hat nix mit der Versicherung zu tun. Das Problem ist dass diese Versicherung steuerlich gefördert wird... und da ich nicht weiß, wie schnell sich das ändert, weiß ich nicht wie ich reagieren soll... vielleicht ist es verfassungwidrig wie du sagst, aber es ist eben Deutsches Steuerrecht...

[/font]

 

Auch wenn Du gute Chancen in einem solchen Prozess hättest oder auch mal die Steuergesetze entsprechend angepasst werden -

Hinterbliebenenversorgung ist mit Rürupp nun mal sehr eingeschränkt möglich.

Der Sinn dieser Rürupp-Versicherungen aus der Sicht des Gesetzgebers ist es nun mal, später möglichst

wenig Sozialhilfe zu zahlen - nur deshalb sind die steuerlich absetzbar.

 

Dagegen wäre eine Lösung via Risikolebenversicherung wesentlich flexibler und kostet bei 100.000 EUR / 30 Jahre ca. 120 - 200 EUR im Jahr (falls Du so um 30 bist und so einigermassen gesund bist).

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