andy Juli 16, 2011 Hallo zusammen, benötige einen Ratschlag von euch. Situation: Habe jetzt 4 Jahre in einen Aktienfonds meine vermögenswirksamen Leistungen einzahlen lassen. Arbeitgeber einen Teil und ich habe dann auf 40 EUR / Monat aufgestockt. Jetzt habe ich meine Kündigung eingereicht und werde die nächsten zwei Jahre zwecks Master Studium kein Angesteller / Arbeitnehmer mehr sein. Frage: 1. Werden die staatlichen Förderungen automatisch eingezahlt pro Jahr? Habe nämlich nie etwas beantragt. 2. Wenn ich den VL jetzt kündige und mir das Geld auszahlen lasse, werden, sofern Frage 1 mit ja beantwortet wird, mir die staatlichen Zuschüsse ja abgehalten, korrekt? 3. Ein Ruhenlasse ohne weitere Einzahlungen finde ich eigentlich recht unattraktiv. Wie seht ihr das? Danke euch! Edit: Habe gerade gelesen: Der Antrag auf Arbeitnehmersparzulage muss bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr erfolgen. Die Antragsfrist für die Arbeitnehmersparzulage des Jahres 2005 endet also 2007. Bedeutet also, die Zulagen von 2007 und 2008 sind eh futsch. 2009 und 2010 wäre theoretisch noch möglich, aber da es die Förderung ja nur bis 17900 z.v. Einkommen gibt, eh uninteressant. Also Argument "Verlust der Zulagen" ist nicht haltbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
postguru Juli 17, 2011 2. Wenn ich den VL jetzt kündige und mir das Geld auszahlen lasse, werden, sofern Frage 1 mit ja beantwortet wird, mir die staatlichen Zuschüsse ja abgehalten, korrekt? Abgehalten oder abgezogen wird da nichts. Du hast ja auch nichts beantragt oder bekommen. Die Förderung wird vom Finanzamt festgestellt und am Ende der Sperrfrist dem Vertrag gutgeschrieben. Hast du mit deinem Nachtrag ja auch selbst schon herausgefunden. Also eine Kündigung und Auszahlung des Guthabens sollte kein Problem sein. Wenn der Vertrag keine Kosten verursacht, kannst du ihn ruhen lassen und ggf. in 2 Jahren wieder einsteigen. Dann hoffentlich ohne Anspruch auf Förderung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Juli 17, 2011 2. Wenn ich den VL jetzt kündige und mir das Geld auszahlen lasse, werden, sofern Frage 1 mit ja beantwortet wird, mir die staatlichen Zuschüsse ja abgehalten, korrekt? Abgehalten oder abgezogen wird da nichts. Du hast ja auch nichts beantragt oder bekommen. Die Förderung wird vom Finanzamt festgestellt und am Ende der Sperrfrist dem Vertrag gutgeschrieben. Hast du mit deinem Nachtrag ja auch selbst schon herausgefunden. Also eine Kündigung und Auszahlung des Guthabens sollte kein Problem sein. Wenn der Vertrag keine Kosten verursacht, kannst du ihn ruhen lassen und ggf. in 2 Jahren wieder einsteigen. Dann hoffentlich ohne Anspruch auf Förderung. Gut, danke, ich denke so werde ich das auch machen. Bin mal gespannt was dabei dann rumkommt, habe in den Jahren kaum auf den Kurs geguckt. Durch den Cost average effekt sollte ja bischen Plus vorhanden sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Juli 21, 2011 3. Ein Ruhenlasse ohne weitere Einzahlungen finde ich eigentlich recht unattraktiv. Wie seht ihr das? Haben diese VL Sparpläne nicht immer eine fixe Laufzeit von 7 Jahren? Eine Kündigung bzw. sofortige Auszahlung ist nach meiner Erinnerung gar nicht vorgesehen. Von daher würde ich vermuten, dass Dir gar nix anderes übrig bleibt, als die bisher angesparten Beträge bis zum Ablauf liegen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 21, 2011 Haben diese VL Sparpläne nicht immer eine fixe Laufzeit von 7 Jahren? Eine Kündigung bzw. sofortige Auszahlung ist nach meiner Erinnerung gar nicht vorgesehen. Von daher würde ich vermuten, dass Dir gar nix anderes übrig bleibt, als die bisher angesparten Beträge bis zum Ablauf liegen zu lassen. Mittlerweile wird die staatliche VL zulage ja nicht mehr jährlich sondern nach Ablauf der 7 jahre gezahlt. Falls Du kündigst entfällt diese vollständig. Du hast diese ja aber nicht beantragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Juli 21, 2011 Mittlerweile wird die staatliche VL zulage ja nicht mehr jährlich sondern nach Ablauf der 7 jahre gezahlt. Falls Du kündigst entfällt diese vollständig. Du hast diese ja aber nicht beantragt. Das mag sein. Aber haben VL Verträge nicht grundsätzlich eine Laufzeit von 7 Jahren, unabhängig davon, ob man nur Arbeitgeberzuschüsse bekommt oder zusätzlich als Geringverdiener eine staatliche Zulage beantragt? Bin der Meinung, man kann einen VL-Vertrag gar nicht "kündigen", sondern lediglich bis Laufzeitende beitragsfrei stellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ziva Juli 21, 2011 Doch,kann man kündigen. Ich hab das schon gemacht. Ziva Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andy Juli 22, 2011 Kündigen geht auf jeden Fall. Ich werde das auch so machen, da ich eh keine Zuschüsse beantragt habe bzw. später dann bekommen hätte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juli 22, 2011 Das mag sein. Aber haben VL Verträge nicht grundsätzlich eine Laufzeit von 7 Jahren, unabhängig davon, ob man nur Arbeitgeberzuschüsse bekommt oder zusätzlich als Geringverdiener eine staatliche Zulage beantragt? Bin der Meinung, man kann einen VL-Vertrag gar nicht "kündigen", sondern lediglich bis Laufzeitende beitragsfrei stellen. Wenn der VL-Vertrag nicht staatlich gefördert ist, weil man die Zulage nicht beantragt hat oder eh nicht bekommen würde, weil das Gehalt über der Grenze liegt, kann man die Verträge jederzeit kündigen. Und wechseln. Die Anbieter sehen das nicht so gern, können aber letztlich nichts machen. Sie können der Kündigung nicht widersprechen oder sie ablehnen. Ich habe das schon mehrfach gemacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Juli 22, 2011 · bearbeitet Juli 22, 2011 von Nudelesser Da scheint es wohl unterschiedliche Vertragsarten für VL Verträge zu geben. Stiftung Warentest schreibt z.B. folgendes Kann ich aus einem schlechten Fonds nie vorzeitig aussteigen? Doch. Oft können Anleger den Fondssparplan vorzeitig kündigen und sich den Wert der Anteile auszahlen lassen. Die Arbeitnehmersparzulage verlieren sie so aber. Ob Anleger vorzeitig kündigen können, steht im Sparvertrag. Nach der Kündigung können sich VL-Sparer einen besseren Fonds suchen. Die Sperrfrist von sieben Jahren beginnt erneut. Müssen Sparer für die vorzeitige Kündigung Geld zahlen, ist es oft besser, nicht zu kündigen, sondern den Vertrag bis zum Ende der Sperrfrist ruhen zu lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag