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Tobi82

DWS RiesterRente Premium

Empfohlene Beiträge

jm2c

Gewöhnlich erstattet AVL den Rabatt im zweiten Quartal des Folgejahres.

 

In dem Alter kümmert man sich doch nicht um AV, okay - einige Sesselpupser vielleicht.

 

Na danke ... :rolleyes:

Da musst du jetzt durch, trag's bitte mit Fassung, polydeikes. Schließlich profitiere ich sehr gern von deiner geballten Ladung "Sesselpupser"-Finanzwissen - und vor allem deinen Mathespielchen mit den Zahlen :thumbsup:!

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haunt

supi danke,

ich hab`s verstanden :)

 

jetzt noch eine Frage.... Wohnriester. Da ich jetzt ja fleißig in die Heidelberger eingezahlt habe würde es doch eher Sinn machen den ganzen Schwung in die DWS rüberzunehmen, falls ich die DWS in eine Wohnriester umwandeln möchte.

Oder nicht?

 

Häuselbau steht halt schon irgendwann an... ( in Deutschland - ich find`s toll hier )

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polydeikes
Gewöhnlich erstattet AVL den Rabatt im zweiten Quartal des Folgejahres.

 

Ich sag doch, je nach Vermittler. Der "AVL Ausschließlichkeitsvertreter" wurde doch gesperrt ... "wenn ich mich nicht irre ... hihihi ... " (S.Hawkins ...)

 

Da musst du jetzt durch, trag's bitte mit Fassung, polydeikes. Schließlich profitiere ich sehr gern von deiner geballten Ladung "Sesselpupser"-Finanzwissen - und vor allem deinen Mathespielchen mit den Zahlen :thumbsup:!

 

Ich dich auch ... :lol:

 

jetzt noch eine Frage.... Wohnriester. Da ich jetzt ja fleißig in die Heidelberger eingezahlt habe würde es doch eher Sinn machen den ganzen Schwung in die DWS rüberzunehmen, falls ich die DWS in eine Wohnriester umwandeln möchte.

Oder nicht?

 

Häuselbau steht halt schon irgendwann an... ( in Deutschland - ich find`s toll hier )

 

Mei, Jung ... dann doch bitte gefälligst keinen Riester Fondssparplan!

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jm2c
Gewöhnlich erstattet AVL den Rabatt im zweiten Quartal des Folgejahres.

 

Ich sag doch, je nach Vermittler. Der "AVL Ausschließlichkeitsvertreter" wurde doch gesperrt ... "wenn ich mich nicht irre ... hihihi ... " (S.Hawkins ...)

Überlesen, ich kenn aber keinen anderen Vermittler mehr, der überhaupt noch die DWS RRP rabattiert. Danke liebe DWS :angry: !

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haunt

Mei, Jung ... dann doch bitte gefälligst keinen Riester Fondssparplan! 						 						

 

doch nur als Backup!

Aber für`s alter soll halt auch was dableiben. Aber es ist doch schön zu wissen, dass falls was schief geht man notfalls das Eingemachte noch aufmachen kann.

 

So 1 von 3 nutzlosen Versicherungen habe ich demnach schon mal weg... hoffentlich.

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polydeikes

Altersvorsorge und Baufi nebeneinander machen praktisch so gut wie niemals Sinn (paar Sonderfälle). Ist der Wunsch nach einer Immobilie konkret, ist der RFS die falsche Wahl. In einem solchen Fall nimmt man Riester Bausparvertrag oder Riester Banksparplan.

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JohnnyTrade

Hallo!

Habe hier mitgelesen und frage mich ob nur bei der DWS RiesterRente Premium AVWL oder auch bei der DWS RiesterRente Premium Sonderzahlungen möglich sind?

Oder habe ich das falsch verstanden und wo ist dann genau der Unterschied?

Ich beziehe mich auf die Seite hier: http://www.avl-investmentfonds.de/angebot/Riester-Rente+%28Zulagen-Rente%29/DWS+Investment+GmbH/

Besten Dank!

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polydeikes

Schaue man sich die Vertriebsstruktur von AVL etwas genauer an. Hauptsächlich werben die Jungs bei google mit sogenannten Adwords Anzeigen. D.h. sie zahlen einen Preis pro Klick für jeden Besucher von Google aus. Warum und wieso muss man nicht verstehen. Wesentliches Ergebnis ist, sie brauchen für jede Thematik eigene Unterseiten / Landingpages.

 

Kurzum: Es wurde ein Produkt DWS Riester Rente Premium AVWL geschaffen, dass es so im Prinzip eigentlich gar nicht gibt. Zum Produkt und den entsprechenden Informationen gehts korrekterweise hier lang. Das Anhängsel AVWL heißt eigentlich nur, dass der Vertrag theoretisch ausschließlich mit AVWL bespart wird (dient also nur zu Unterscheidung des Sparzwecks). Darüber hinaus gibt es keinen echten, praktischen Unterschied.

 

Wenn macht deine Frage also eher andersrum Sinn. Theoretisch kannst du aber in jede beliebige RRP auch AVWL fließen lassen. Ob das wiederum Sinn macht ist eine andere Geschichte.

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jm2c
Wenn macht deine Frage also eher andersrum Sinn. Theoretisch kannst du aber in jede beliebige RRP auch AVWL fließen lassen. Ob das wiederum Sinn macht ist eine andere Geschichte.

Nach meinem Kenntnisstand geht das nicht. Die DWS RRP muss für AVWL explizit als DWS RRP AVWL Vertrag eröffnet sein.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Och Scratschieeeeee.

 

Er fragt:

Habe hier mitgelesen und frage mich ob nur bei der DWS RiesterRente Premium AVWL oder auch bei der DWS RiesterRente Premium Sonderzahlungen möglich sind?

 

Ich sag:

Das Anhängsel AVWL heißt eigentlich nur, dass der Vertrag theoretisch ausschließlich mit AVWL bespart wird (dient also nur zu Unterscheidung des Sparzwecks).

 

Und daher:

Wenn macht deine Frage also eher andersrum Sinn.

 

Er fragt ja ob NUR bei der AVWL Variante Sonderzahlungen möglich sind. Die Frage müsste aber andersrum lauten, sprich ob bei der AVWL Variante Sonderzahlungen möglich sind, genau wie bei der normalen Variante. *mal spontan eine goldene Nuss rüberreich*

 

Aber ich kann dir die Frage so auch noch beantworten (in der sinnvollen, "andersrum" Konstellation):

 

Dazu steht in den DWS FAQs:

Kann der Arbeitnehmer aus seinem normalen Gehalt den Beitrag aufstocken?

Ja. Er kann mit unserem Serviceblatt seinen Arbeitgeber auffordern, einen zusätzlichen Betrag vom Gehalt einzubehalten und an uns zu

überweisen, um z. B. die jeweils mögliche volle Zulage oder den jeweils möglichen maximalen Steuervorteil erzielen zu können. Alternativ

können Beträge auch vom Konto des Arbeitnehmers überwiesen werden. Diese Zahlungen vom Konto des Arbeitnehmers werden wie

Zuzahlungen behandelt. Auf dem Antrag soll nur der Beitrag eingetragen werden, den der Arbeitgeber überweist.

 

Alle Unklarheiten beseitigt? Nuss gut versteckt? Mal wieder eine Eiszeit ausgelöst? :lol:

 

edit: Ich könnte auch böswillig formulieren: Die Unterschiedliche Behandlung dient ausschließlich der Berechnung der Abschlusskosten. Bei der normalen Variante gehen regulär 5,5 % dessen was du als Sparbeitrag angibst über die Laufzeit hochgerechnet flöten, bei der AVWL Variante gehen 5,5 % des ursprünglich angegeben Arbeitgeberbeitrags flöten.

 

Sonderzahlungen sind ja mit 5 % zu Gunsten der DWS zu versilbern. Es ist also ein kleiner, feiner, wichtiger Unterschied ... wer hier wie wo was wann zahlt.

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jm2c
Alle Unklarheiten beseitigt? Nuss gut versteckt? Mal wieder eine Eiszeit ausgelöst? :lol:

Ehrlich geschrieben, nö. Ich bezog mich auf dein Statement:

 

Wenn macht deine Frage also eher andersrum Sinn. Theoretisch kannst du aber in jede beliebige RRP auch AVWL fließen lassen. Ob das wiederum Sinn macht ist eine andere Geschichte.

Sonderzahlungen sind natürlich in beiden Varianten möglich. Die AVWL können aber nur in einen AVWL-Vertrag gehen. Sinn macht das ohnehin nicht, es sei denn, der Arbeitgeber bezahlt halt nur noch AVWL statt VL. Anders gefragt: Die AVWL könnten also auch in eine "normale" DWS RRP gehen? Das wäre ja dann voll die Kundenverarsche mit extra DWS RRP AVWL! Und Scrat wird dann mal für 2012 den Kontinentaldrift für die Kinos vorbereiten gehen. Yuppie ^_^.

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polydeikes
Ehrlich geschrieben, nö. Ich bezog mich auf dein Statement:

 

Dann gibts halt keine Nuss! :angry:

Das Statement bezog sich nur indirekt auf die eigentliche Frage (die zu beantworten mein Ziel war) und war theoretischer Natur.

 

Die AVWL können aber nur in einen AVWL-Vertrag gehen.

 

Theoretisch ist es der gleiche Vertrag, praktisch kann in eine alte RRP aber nicht einfach zusätzlich ein AVWL Bestandteil eingezahlt werden. Dafür muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, damit auch fein die Gebühren dafür berechnet werden können. Wäre ja auch dämlich seitens der DWS den Sparer da nicht doppelt abzuzocken.

 

Die Abschlusskosten des neuen Vertrags berechnen sich dann natürlich auf Basis dessen, was du im Antrag als mtl. Sparrate einträgst (Arbeitgeberleistung + evtl. eigene Aufstockung).

 

Wie schon gesagt: Abschlusskosten = 5,5 / Sonderzahlungen = 5

 

DWS würde also pauschal mal eben auf 0,5 % verzichten, wenn ein alter Vertrag ohne Probleme mit AVWL bespart werden könnte, kein Grund das zu tun.

 

Aber auch das steht in den FAQ:

 

Kann man auch eine alte DWS-Riesterrente für AVWL-Einzahlungen nutzen?

Nein. Der Kunde muss einen neuen AVWL-Vertrag abschließen. Er hat dann aber die Möglichkeit, beide Verträge parallel weiterzuführen,

oder den alten Vertrag auf den AVWL-Vertrag zu übertragen. Die Übertragung zwischen zwei DWS-Verträgen ist gebührenfrei.

 

Meine Aussage bezog sich wie gesagt auf die Frage mit den Sonderzahlungen. Von daher galt der Satz an dem du dich aufgezogen hast nur der Ilustration dessen, dass das AVWL Produkt eigentlich kein eigenes Produkt ist, sondern eher vertriebstechnische Gründe dahinter stehen.

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jm2c
· bearbeitet von crazytv
Meine Aussage bezog sich wie gesagt auf die Frage mit den Sonderzahlungen. Von daher galt der Satz an dem du dich aufgezogen hast nur der Ilustration dessen, dass das AVWL Produkt eigentlich kein eigenes Produkt ist, sondern eher vertriebstechnische Gründe dahinter stehen.

Alles easy, ich habe mich doch um 1 Uhr irgendwas nicht an was "aufgezogen". Die Frage nach den Sonderzahlungen habe ich persönlich gar nicht für voll genommen, nachdem wir schon mindestens eine Seite lang über die "regelmäßigen Beiträge" und Sonderzahlungen diskutieren.

 

Und wenn es sich mit AVWL wirklich so darstellt, wie die schreiben, dann frage ich mich, wo sind jetzt eigentlich die Verbraucherzentrale(n), speziell aus Hamburg und Edda Castelló? Das die noch nicht gegen die DWS und ihr komisches RRP-Kostenkonstrukt geklagt haben, wundert mich. Das verstößt doch mit Sicherheit sehr wahrscheinlich gegen irgendein Investmentgesetz, einen "normalen" FSP einfach wie eine Versicherung zu behandeln...

 

Wer's übrigens noch nicht weiß - ab voraussichtlich 5. Juli 2012 endlich wieder "on a big screen":

 



edit. Immer diese RS-Fehler, "sehr wahrscheinlich" ergänzt, nicht das ich hier noch eine von der DWS reingewürgt bekomme :lol: .

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Lisa19
· bearbeitet von Lisa19
Gewöhnlich erstattet AVL den Rabatt im zweiten Quartal des Folgejahres.

 

Ich sag doch, je nach Vermittler. Der "AVL Ausschließlichkeitsvertreter" wurde doch gesperrt ... "wenn ich mich nicht irre ... hihihi ... " (S.Hawkins ...)

 

[...]

 

hallo zusammen :)

ich möchte demnächst auch die DWS RRP über AVL abschließen um von den rabatten zu profitieren. was meinst du mit einem gesperrten AVL ausschließlichkeitsvertreter?

ist der abschluss über AVL für die RRP überhaupt noch möglich (die homepage von denen sagt zumindest nichts gegenteilges)? habe jetzt auch öfters gelesen dass DWS den rabattierungen einen riegel vorschieben möchte... geht das überhaupt rechtlich? zudem soll AVL in einem gerichtsverfahren gegen die DWS (es ging um rabattierungen, http://www.avl-investmentfonds.de/pressemitteilungen/18.03.2011/) unterlegen gewesen sein...

 

hört sich alles nicht wirklich gut an :(

 

viele grüße,

lisa

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polydeikes

Es gab mal einen User, der immer und grundsätzlich nur RRP und AVL empfohlen hat, auch wenn das völlig an dem Bedarf des anderen Users vorbeiging.

 

Ob die RRP für dich geeignet ist, kann man an dieser Stelle natürlich nicht beurteilen.

 

In Bezug auf das Rabattangebot musst du jedoch keiine Bedenken haben. Bei der ganzen Problematik handelt es sich um die Gewährung von Direktrabatten. Und da gibt es halt rechtliche Probleme mit der Weitergabe von Provisionen. AVL kommuniziert als einziger Vermittler vergleichsweise offen die eigene Geschäftstätigkeit, die anderen Vermittler halten sich da Bedeckter.

 

Natürlich versucht die DWS erstmal die Interessen der Versicherungen, DB Filialen etc. zu schützen, denn die bringen den großen Teil der Abschlüsse. Über Vermittler abgeschlossene Riester Fondssparpläne dürften keine 5 % des Gesamtaufkommens ausmachen ... (Schätzung auf Basis der GDV Statistiken).

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Lisa19

Es gab mal einen User, der immer und grundsätzlich nur RRP und AVL empfohlen hat, auch wenn das völlig an dem Bedarf des anderen Users vorbeiging.

 

Ob die RRP für dich geeignet ist, kann man an dieser Stelle natürlich nicht beurteilen.

 

In Bezug auf das Rabattangebot musst du jedoch keiine Bedenken haben. Bei der ganzen Problematik handelt es sich um die Gewährung von Direktrabatten. Und da gibt es halt rechtliche Probleme mit der Weitergabe von Provisionen. AVL kommuniziert als einziger Vermittler vergleichsweise offen die eigene Geschäftstätigkeit, die anderen Vermittler halten sich da Bedeckter.

 

Natürlich versucht die DWS erstmal die Interessen der Versicherungen, DB Filialen etc. zu schützen, denn die bringen den großen Teil der Abschlüsse. Über Vermittler abgeschlossene Riester Fondssparpläne dürften keine 5 % des Gesamtaufkommens ausmachen ... (Schätzung auf Basis der GDV Statistiken).

 

hallo polydeikes,

 

danke für deine antwort :)

ich habe in diesem thema (http://www.wertpapie...post__p__670543) zu dem "5 trick" noch einen beitrag geschrieben, da er dort thematisch besser passte. da du anscheinend ahnung hast von dem was du sagst, vielleicht kannst du da auch kurz vorbeischauen und mir helfen? *hehe*

 

viele grüße, lisa

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Imhoteph

Altersvorsorge und Baufi nebeneinander machen praktisch so gut wie niemals Sinn (paar Sonderfälle). Ist der Wunsch nach einer Immobilie konkret, ist der RFS die falsche Wahl. In einem solchen Fall nimmt man Riester Bausparvertrag oder Riester Banksparplan.

Hi polydeikes,

 

vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen. Das D-Mark gebannt wurde ist irgendwie schade, denn die Beiträge hatten Pfeffer und Wahrheit. Nun denn:

ich verstehe noch nicht ganz, wie du zu diesem Statement kommst. Denn ich habe nun ganz "frisch" und aktuell überlegt ob wir die Riester Förderung nicht für den Kauf einer Immobilie nutzen könnten. Du rätst dann aber eher zu einem neuen Vertrag, oder wie darf ich das verstehen?

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stepl
· bearbeitet von stepl

Hallo zusammen,

 

hat jemand mittlerweile den von Lobster vorgeschlagenen "Trick" tatsächlich ausprobiert?

 

Den zitierten Absatz gibt es immernoch in den aktuellen "Besonderen Bedingungen" (April 2010). Er ist nur von 15.3 nach 3. gewandert.

Auch alle anderen von Lobster zitierten Bedingungen finden sich weiterhin in den aktuellen Bedingungen.

 

Unter 3. steht jetzt

3. Altersvorsorgebeiträge

Der Anleger verpflichtet sich...

 

Als eine Erhöhung der Beiträge und damit als „zusätzlicher Beitrag" gilt nicht, wenn der Anleger während der Vertragslaufzeit seine

bei Vertragsbeginn vereinbarte „regelmäßige Sparrate" reduziert hat und anschließend wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht.

 

Zusammengefasst stelle ich mir folgendes vor um die Abschlußkosten minimal zu halten und um im Gegensatz zum "Trick" per dauerhaften Sondereinzahlung nach Ablauf der 5 Jahre möglichst unabhängig von Kickbacks eines Vermittlers zu sein:

- Beitrag 1. Monat: 162 €

- regelmäßiger Beitrag ab dem 2. Monat bis zum Ende des 5. Jahres: 5 €

- regelmäßiger Beitrag ab dem 6. Jahr: 162 €

 

Gruß und Danke schonmal

Step

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finanzfan

Hallo,

 

habe auch mal eine Frage zur DWS RRP:

 

Bin jetzt mit der Ausbildung fertig, habe auch in den letzten 2 Jahren die vollen Zulagen und dieses Berufseinsteigerbonus erhalten.

 

Bislang habe ich nut 6 Mindestbeitrag eingezahlt monatlich.

 

Laut meinem Makler sollte dieser ab 2012, es zählt das Vorjahreseinkommen auf mindestens 22 angehoben werden.

 

Ist das so in Ordnung? Habe gehört das in den ersten 5 Jahren diese Abschlusskosten usw. anfallen und je weniger man einzahlt desto besser?

 

Sollte ich also generell immer nur den Mindestbeitrag einzahlen um gerade so die Zulagen zu erhalten?

 

Danke

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Knarf

Ist das so in Ordnung?

 

Das musst du wissen. Vereinfacht gesagt gilt: Für die volle Förderung müssen 4% des Vorjahreseinkommens (abzüglich Zulagen) eingezahlt werden.

Ich unterstelle mal, dass du ledig bist und keine Kinder hast. Wenn du im letzten Jahr 10.450 Brutto hattest, kommt das mit 22 Euro hin. 10450 * 4% = 418 - 154 = 264 pro Jahr = 22 pro Monat..

 

Habe gehört das in den ersten 5 Jahren diese Abschlusskosten usw. anfallen und je weniger man einzahlt desto besser?

 

Das ist wieder eine andere Baustelle. Lies mal hier.

 

Sollte ich also generell immer nur den Mindestbeitrag einzahlen um gerade so die Zulagen zu erhalten?

 

Nein. Die volle Zulage erhätst du nur, wenn du die 4% vom Vorjahreseinkommen (abzgl. Zulagen) einzahlst. Bleibst du bei deinen 6 Euro pro Monat, würdest du (wenn die Zahlen alle so stimmen) nur 42 Euro Zulage erhalten. Wäre also verschenktes Geld.

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finanzfan
· bearbeitet von finanzfan

Nein. Die volle Zulage erhätst du nur, wenn du die 4% vom Vorjahreseinkommen (abzgl. Zulagen) einzahlst. Bleibst du bei deinen 6 Euro pro Monat, würdest du (wenn die Zahlen alle so stimmen) nur 42 Euro Zulage erhalten. Wäre also verschenktes Geld.

 

Danke für die Antworten.

 

Mit meine Frage "Sollte ich immer den Mindestbeitrag einzahlen" meinte ich, ob es ausreicht bzw. ihr mir empfehlt immer nur den Mindestbeitrag (im meinem Fall ca. 22€) einzuzahlen um hautpsächlich die volle Zulage von 154€ zu erhalten oder sollte man besser mehr einzahlen?

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jm2c

Vielen Dank für die Antworten.

Ich wollte nur das hier wissen:"Also 90,91% Rabatt (Kickback) auf die Abschlusskosten (=Vertriebskosten)".

 

Das bei einem Wechsel die Abschlußkosten nicht rabattiert werden ist mir bewuß.

Nein, zum 101mal :shock: -> Abschlusskosten != Vertriebskosten

 

Abschlusskosten = regelmäßige Beiträge, bei Vermittlerwechsel nicht rabattfähig

Vertriebskosten = AA der Zulage + Sonderzahlung, bei Vermittlerwechsel rabattfähig

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Peterchen

Hallo,

ich habe schon einiges hier im Forum zum Thema DWS Riester Rente Premium gelesen, aber einige Fragen sind für mich immer noch offen:

 

1)

Angenommen der Vertrag läuft 30 Jahre bis zur Rente und man zahlt einen Betrag von X pro Monat.

Dann werden insgesamt 0.055*30*12*X (5,5% * 30 Jahre * 12 Monate * Monatsbeitrag) Gebühren auf die ersten 5 Jahre verteilt, korrekt?

Wie verhält sich diese Rechnung, wenn der Beitrag innerhalb der ersten 5 Jahre verändert wird?

In meinem Fall ist der Monatsbeitrag bei ca. 160, so dass ich sowohl die volle Zulage als auch die maximale Steuerersparnis habe.

Ich überlege jedoch ob es unterm Strich günstiger ist, wenn man durch eine spätere Verringerung des Monatsbeitrages die Abschlussgebühr senken kann.

 

2)

Bezogen auf den oben beschriebenen Fall: ist es vorteilhaft, wenn man den Monatsbeitrag senkt aber dann durch einmalige Zuzahlungen trotzdem noch Zulage und Steuerersparnis maximiert an statt direkt den "maximierenden" Monatsbeitrag (wie bei mir aktuell der Fall) zu zahlen?

 

3)

Ich lese oft von Rabatten und Rückzahlungen der Gebühren durch den Vermittler. Ich kann mich nicht erinnern, dass mein Vermittler (unabhängiger Berater) so etwas erwähnt hätte. Ist es gut möglich, dass dies in meinem Fall gar nicht passiert und falls ja, kann ich durch einen Vermittlerwechsel diese Vorteile noch mitnehmen?

 

Besten Dank im Vorraus!

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Peterchen

Moin moin,

 

eine kurze Frage:

gibt es irgendwelche Argumente die dagegen sprechen, von einem normalen Vermittler zur AVL zu wechseln?

Es geht um DWS Riester Rente Premium.

 

Danke!

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