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Tobi82

DWS RiesterRente Premium

Empfohlene Beiträge

Lobster

Hallo zusammen,

 

viele Vermittler bieten bei der DWS RiesterRente Premium einen nachträglichen Rabatt auf die regelmäßigen Beitrage (zum Zeitopunkt des Vertragsabschluss) und die zusätzlichen Beiträge (bei späterer Änderung des Beitrags).

Die Abschlussgbeühren werden in den ersten 5 Jahren fällig und berechnen sich aus Jahresbeitrag (bei Vertragsabschluss) * Laufzeit in Jahren * 5,5%.

 

Wenn man aber in den ersten fünf Jahren den Beitrag ändert, sagen die "Besonderen Bedingungen für die DWS ReisterRente Premium" (siehe http://www.dws.de/MediaLibrary/Document/PDF/DWS_RiesterRentePremium_Antrag.pdf) Seite 4, Absatz 15.1 folgendes:

Die bei Vertragsbeginn vereinbarten regelmäßigen Beiträge können von dem Anleger reduziert oder erhöht werden. Reduziert der Anleger die vereinbarten regelmäßigen Beiträge innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre der DWS RiesterRente Premium, reduzieren sich ab diesem Zeitpunkt die von ihm künftig zu zahlenden Abschluss- und Vertriebskosten im gleichen Verhältnis, wie sich sein regelmäßiger Beitrag reduziert.[...] Erhöht der Anleger die bei Vertragsbeginn vereinbarten regelmäßigen Beiträge während der Laufzeit

des Vertrages, handelt es sich um zusätzliche Beiträge nach Nr. 15.3 dieser Bedingungen.

 

Soweit so gut. Wenn ich die Beiträge in den ersten 5 Jahren reduziere, reduzieren sich also auch die Abschlusskosten.

 

Was aber passiert, wenn ich nach den ersten 5 Jahren meine Beiträhge wieder den Betrag bei Vertragsbeginn erhöhe? Dazu trifft Absatz 15.3 eine Aussage:

Als eine Erhöhung der Beiträge und damit als zusätzlicher Beitrag gilt nicht, wenn der Anleger während der Vertragslaufzeit seine bei Vertragsbeginn vereinbarte regelmäßige Sparrate reduziert hat und anschließend wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht. Auf jeden zusätzlichen Beitrag erhebt die DWS jeweils einen Betrag in Höhe von 5% als Abschluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile angelegt wird.

 

Demnach heißt das doch im Prinzip:

Ich habe eine DWS Reister-Rente Premium mit einem Monatsbeitrag von 150 Euro abgeschlossen. Nach einem Jahr senke ich den Beitrag auf 5 Euro im Monat --> die Abschlusskosten verringern sich entsprechend. Nach Ablauf der ersten 5 Jahre erhöhe ich wieder auf 150 Euro. Der Beitrag gilt als "regelmäßiger Beitrag" und ist damit durch die Abschlusskosten, die in den ersten 5 Jahren gezahlt wurden, abgegolten. Es fallen auch keine Kosten für "zusätzliche Beiträge" an, da die 150 Euro ja meiner Sparrate bei Vertragsabschluss entsprechen.

 

Mich würde sehr interessieren, ob das wirklich so ist. Im Allgemeinen ist das Vorgehen sicherlich nicht unbedingt empfehlenswert, weil man in den ersten 5 Jahren kein Geld in den Vertrag bekommt. Konkret habe ich aber zur Zeit das Problem, dass mein Vermittler die Abschlussgebühren nicht erstattet (obwohl er dazu verpflichtet ist).Um meinen Schaden so gering wie möglich zu halten, überlege ich daher ide Sparrate bis zum Ablauf der ersten 5 Jahre auf ein Minimum zu senken, um weniger Abschlusskosten zu zahlen.

 

Danke für eure Meinungen, Hinweise und Tipps!

Gruß

Lobster

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MStorm
· bearbeitet von MStorm

Hallo zusammen,

 

viele Vermittler bieten bei der DWS RiesterRente Premium einen nachträglichen Rabatt auf die regelmäßigen Beitrage (zum Zeitopunkt des Vertragsabschluss) und die zusätzlichen Beiträge (bei späterer Änderung des Beitrags).

Die Abschlussgbeühren werden in den ersten 5 Jahren fällig und berechnen sich aus Jahresbeitrag (bei Vertragsabschluss) * Laufzeit in Jahren * 5,5%.

 

Wenn man aber in den ersten fünf Jahren den Beitrag ändert, sagen die "Besonderen Bedingungen für die DWS ReisterRente Premium" (siehe http://www.dws.de/Me...ium_Antrag.pdf) Seite 4, Absatz 15.1 folgendes:

Die bei Vertragsbeginn vereinbarten „regelmäßigen Beiträge" können von dem Anleger reduziert oder erhöht werden. Reduziert der Anleger die vereinbarten „regelmäßigen Beiträge" innerhalb der ersten fünf Laufzeitjahre der DWS RiesterRente Premium, reduzieren sich ab diesem Zeitpunkt die von ihm künftig zu zahlenden Abschluss- und Vertriebskosten im gleichen Verhältnis, wie sich sein „regelmäßiger Beitrag" reduziert.[...] Erhöht der Anleger die bei Vertragsbeginn vereinbarten „regelmäßigen Beiträge" während der Laufzeit

des Vertrages, handelt es sich um „zusätzliche Beiträge" nach Nr. 15.3 dieser Bedingungen.

 

Soweit so gut. Wenn ich die Beiträge in den ersten 5 Jahren reduziere, reduzieren sich also auch die Abschlusskosten.

 

Was aber passiert, wenn ich nach den ersten 5 Jahren meine Beiträhge wieder den Betrag bei Vertragsbeginn erhöhe? Dazu trifft Absatz 15.3 eine Aussage:

Als eine Erhöhung der Beiträge und damit als „zusätzlicher Beitrag" gilt nicht, wenn der Anleger während der Vertragslaufzeit seine bei Vertragsbeginn vereinbarte „regelmäßige Sparrate" reduziert hat und anschließend wieder auf die bei Vertragsbeginn vereinbarte Höhe erhöht. Auf jeden „zusätzlichen Beitrag" erhebt die DWS jeweils einen Betrag in Höhe von 5% als Abschluss- und Vertriebskosten, der nicht in Fondsanteile angelegt wird.

 

Demnach heißt das doch im Prinzip:

Ich habe eine DWS Reister-Rente Premium mit einem Monatsbeitrag von 150 Euro abgeschlossen. Nach einem Jahr senke ich den Beitrag auf 5 Euro im Monat --> die Abschlusskosten verringern sich entsprechend. Nach Ablauf der ersten 5 Jahre erhöhe ich wieder auf 150 Euro. Der Beitrag gilt als "regelmäßiger Beitrag" und ist damit durch die Abschlusskosten, die in den ersten 5 Jahren gezahlt wurden, abgegolten. Es fallen auch keine Kosten für "zusätzliche Beiträge" an, da die 150 Euro ja meiner Sparrate bei Vertragsabschluss entsprechen.

 

Mich würde sehr interessieren, ob das wirklich so ist. Im Allgemeinen ist das Vorgehen sicherlich nicht unbedingt empfehlenswert, weil man in den ersten 5 Jahren kein Geld in den Vertrag bekommt. Konkret habe ich aber zur Zeit das Problem, dass mein Vermittler die Abschlussgebühren nicht erstattet (obwohl er dazu verpflichtet ist).Um meinen Schaden so gering wie möglich zu halten, überlege ich daher ide Sparrate bis zum Ablauf der ersten 5 Jahre auf ein Minimum zu senken, um weniger Abschlusskosten zu zahlen.

 

Danke für eure Meinungen, Hinweise und Tipps!

Gruß

Lobster

 

 

Habe die Riester Rente auch. Letzlich läuft es so. Du hast einen monatlichen Beitrag mit einer Mindestlaufzeit (also Auszahlung ab 60 Jahre etc.) abgeschlossen. Von dieser Abschlusssumme zahlst du dein Gebühren. Die werden in den ersten 5 Jahren, abgezahlt. Das heißt du zahlst Anfangs nicht den vollen monatlichen Sparbetrag in die Riesterrente, sondern ein Teil geht eben für die Gebühren drauf. Wenn dann nach 5 Jahren die Gebühr bezahlt ist, dann gehen 100% deines Sparbetrags in die Riesterrente. Deshalb wird von diesem Riester oft abgeraten, da eben am Anfang einiges an Geld zuerst für die Gebühren drauf geht und man dadurch eben zu Beginn einiges in der Ansparphase verliert und das wohl im Laufe der Laufzeit schwer aufzuholen ist. Meiner Meinung nach ändert sich die Gebühr aber nicht wenn du die Beträge in den ersten 5 Jahren änderst. Das ist eben ein weiterer Kritikpunkt, da du eben die Abschlussgebühr verlierst, auch wenn du die Reisterrente nach 2 Jahren kündigst oder eben nach 1 Jahr den Betrag reduzierst. Die Gebühr wird immer von deinem Erstantrag aus berechnet. Genau diesen Effekt wollen einige Anbieter nutzen und sehen darin für den Kunden eine Chance. Von einigen Anbieter bekommst du ja einen Kickback, also fast die komplette Abschlussgebühr zurück. Immer am Anfang der ersten 5 Jahre, bekommst du von denen einen Teil der Gebühr zurück, so dass nach 5 Jahren nur noch so um die 3% (oder so ähnlich) der Abschlussgebühr übrig bleibt. Wenn man diesen Kickback wieder in die Rente einzahlt, dann hat man dadurch eben kaum Verluste in der Ansparphase. Außerdem bieten dies Anbieter einen weiteren "Trick" an. Du bekommst von vielen für Einzahlungen ausserhalb des Ursprungsvertrag 100% Gebührenbefreiung (wieder als Auszahlung auf das Konto). Der Vorschlag dieser Gesellschaften ist folgender. Du kannst dir Riesterrente mit dem Minimum von 5 Euro pro Monat abschließen und zahlst darauf deine Abschlussgebühr. Da der Gesamtbertrag bis zur Rente bei 5 Euro sehr gering ist, ist auch die Abschlussgebühr verschwindend gering. Ab dem zweiten Sparmonat kann man zu den regelmässigen 5 Euro noch die Summe x als regelmässige Einzahlungen angeben (z.b. 170 Euro pro Monat), so dass man insgesamt seine Wunschsparrate pro Monat einzahlen kann. Dafür (also für die zusätzlichen 170 Euro pro Monat) fallen normalerweise auch Gebühren an, aber diese Anbieter zahlen diese zu 100% wieder zurück.

Letztlich klingt das natürlich toll und wäre auch sehr sinnvoll, wenn man sicher sein kann, dass dieser Anbieter auch noch in 30 Jahren existiert und zusätzlich auch da noch diese Konditionen anbieten kann. Diese Kickbacks werden nämlich nicht garantiert, sondern gelten immer erstmal unter dem Vorbehalt, dass sie diese Rückzahlung auch später weiterhin anbieten können. Streichung des Kickbacks nicht ausgeschlossen.

Dies hat mich dazu bewegt einen ganz normale Sparrate zu machen (175 Euro) , die ich auch so die nächsten 30 Jahre zahlen will. Von diesen Abschlussgebühren, bekomme ich in den nächsten 5 Jahren knapp 95% (oder so ungefähr) zurück und werde diese Rückzahlung gleich wieder in die Riesterrente stecken. Das bedeutet zwar, dass ich insgesamt doch auf Gebühren sitzen bleibe (man muss die Kickbacks auch noch versteuern), doch sehe ich die Chancen größer, dass der Anbieter mir die Abschlussgebühr in den nächsten 5 Jahren zurück zahlt, wie dass ich auch noch in 25 Jahren 100% auf die regelmässige, zusätzliche Sparsumme (170 Euro) bekomme.

 

Beispiel:

 

1. Möglichkeit: Ich will 175 Euro pro Monat in die Riesterente stecken. Auszahlung frühestens mit 60 Jahren.

 

Riestervertrag über 175 Euro pro Monat abschließen. Der Vertrag läuft noch 28 Jahre (bis 60. Geburtstag). Abschlussgebühren fallen für die 28x12 Monate x 175 Euro Sparsumme an. Sind glaube ich ca. 3300 Euro. Fast alles bekomme ich über 5 Jahre verteilt per Kickback wieder zurück. Durch Versteuerung bleiben trotzdem Gebühren übrig...

 

 

2. 1. Möglichkeit: Ich will 100 Euro pro Monat in die Riesterente stecken. Auszahlung frühestens mit 60 Jahren.

 

Riestervertrag über 5 Euro pro Monat abschließen. Der Vertrag läuft noch 28 Jahre (bis 60. Geburtstag). Abschlussgebühren fallen für die 28x12 Monate x 5 Euro Sparsumme an.

Ab dem 2. Monat erhöhe ich die monatlichen Zahlungen auf gesamt 175 Euro. Die 170 Euro nachträgliche monatliche Erhöhung gilt als Sonderzahlung und kostet ebenfalls Gebühren. Diese Gebühren werden von einem Anbieter zu 100% übernommen.

Kann der Anbieter das 28 Jahre anbieten, dann hat man Abschlussgebühren die gegen Null gehen. Kann der Anbieter das aber z.b nach 6 Jahren nicht mehr zu 100% erstatten, weil er weniger Provision bekommt oder der Anbieter Pleite ist, dann zahlst du die nächsten 22 Jahre auf 170 Euro pro Monat die Gebühren für die Sonderzahlung.

 

 

So wurde es mir zumindest von mehreren Vermittlern erklärt und auch in einigen Finanzheften kritisiert. Also nichts mit reduzieren der Aschlusssumme usw.

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Lobster
· bearbeitet von Lobster

Habe die Riester Rente auch. Letzlich läuft es so. Du hast einen monatlichen Beitrag mit einer Mindestlaufzeit (also Auszahlung ab 60 Jahre etc.) abgeschlossen. Von dieser Abschlusssumme zahlst du dein Gebühren. Die werden in den ersten 5 Jahren, abgezahlt. Das heißt du zahlst Anfangs nicht den vollen monatlichen Sparbetrag in die Riesterrente, sondern ein Teil geht eben für die Gebühren drauf. Wenn dann nach 5 Jahren die Gebühr bezahlt ist, dann gehen 100% deines Sparbetrags in die Riesterrente. Deshalb wird von diesem Riester oft abgeraten, da eben am Anfang einiges an Geld zuerst für die Gebühren drauf geht und man dadurch eben zu Beginn einiges in der Ansparphase verliert und das wohl im Laufe der Laufzeit schwer aufzuholen ist. Meiner Meinung nach ändert sich die Gebühr aber nicht wenn du die Beträge in den ersten 5 Jahren änderst. Das ist eben ein weiterer Kritikpunkt, da du eben die Abschlussgebühr verlierst, auch wenn du die Reisterrente nach 2 Jahren kündigst oder eben nach 1 Jahr den Betrag reduzierst. Die Gebühr wird immer von deinem Erstantrag aus berechnet. Genau diesen Effekt wollen einige Anbieter nutzen und sehen darin für den Kunden eine Chance. Von einigen Anbieter bekommst du ja einen Kickback, also fast die komplette Abschlussgebühr zurück. Immer am Anfang der ersten 5 Jahre, bekommst du von denen einen Teil der Gebühr zurück, so dass nach 5 Jahren nur noch so um die 3% (oder so ähnlich) der Abschlussgebühr übrig bleibt. Wenn man diesen Kickback wieder in die Rente einzahlt, dann hat man dadurch eben kaum Verluste in der Ansparphase. Außerdem bieten dies Anbieter einen weiteren "Trick" an. Du bekommst von vielen für Einzahlungen ausserhalb des Ursprungsvertrag 100% Gebührenbefreiung (wieder als Auszahlung auf das Konto). Der Vorschlag dieser Gesellschaften ist folgender. Du kannst dir Riesterrente mit dem Minimum von 5 Euro pro Monat abschließen und zahlst darauf deine Abschlussgebühr. Da der Gesamtbertrag bis zur Rente bei 5 Euro sehr gering ist, ist auch die Abschlussgebühr verschwindend gering. Ab dem zweiten Sparmonat kann man zu den regelmässigen 5 Euro noch die Summe x als regelmässige Einzahlungen angeben (z.b. 170 Euro pro Monat), so dass man insgesamt seine Wunschsparrate pro Monat einzahlen kann. Dafür (also für die zusätzlichen 170 Euro pro Monat) fallen normalerweise auch Gebühren an, aber diese Anbieter zahlen diese zu 100% wieder zurück.

Letztlich klingt das natürlich toll und wäre auch sehr sinnvoll, wenn man sicher sein kann, dass dieser Anbieter auch noch in 30 Jahren existiert und zusätzlich auch da noch diese Konditionen anbieten kann. Diese Kickbacks werden nämlich nicht garantiert, sondern gelten immer erstmal unter dem Vorbehalt, dass sie diese Rückzahlung auch später weiterhin anbieten können. Streichung des Kickbacks nicht ausgeschlossen.

Dies hat mich dazu bewegt einen ganz normale Sparrate zu machen (175 Euro) , die ich auch so die nächsten 30 Jahre zahlen will. Von diesen Abschlussgebühren, bekomme ich in den nächsten 5 Jahren knapp 95% (oder so ungefähr) zurück und werde diese Rückzahlung gleich wieder in die Riesterrente stecken. Das bedeutet zwar, dass ich insgesamt doch auf Gebühren sitzen bleibe (man muss die Kickbacks auch noch versteuern), doch sehe ich die Chancen größer, dass der Anbieter mir die Abschlussgebühr in den nächsten 5 Jahren zurück zahlt, wie dass ich auch noch in 25 Jahren 100% auf die regelmässige, zusätzliche Sparsumme (170 Euro) bekomme.

 

Beispiel:

 

1. Möglichkeit: Ich will 175 Euro pro Monat in die Riesterente stecken. Auszahlung frühestens mit 60 Jahren.

 

Riestervertrag über 175 Euro pro Monat abschließen. Der Vertrag läuft noch 28 Jahre (bis 60. Geburtstag). Abschlussgebühren fallen für die 28x12 Monate x 175 Euro Sparsumme an. Sind glaube ich ca. 3300 Euro. Fast alles bekomme ich über 5 Jahre verteilt per Kickback wieder zurück. Durch Versteuerung bleiben trotzdem Gebühren übrig...

 

 

2. 1. Möglichkeit: Ich will 100 Euro pro Monat in die Riesterente stecken. Auszahlung frühestens mit 60 Jahren.

 

Riestervertrag über 5 Euro pro Monat abschließen. Der Vertrag läuft noch 28 Jahre (bis 60. Geburtstag). Abschlussgebühren fallen für die 28x12 Monate x 5 Euro Sparsumme an.

Ab dem 2. Monat erhöhe ich die monatlichen Zahlungen auf gesamt 175 Euro. Die 170 Euro nachträgliche monatliche Erhöhung gilt als Sonderzahlung und kostet ebenfalls Gebühren. Diese Gebühren werden von einem Anbieter zu 100% übernommen.

Kann der Anbieter das 28 Jahre anbieten, dann hat man Abschlussgebühren die gegen Null gehen. Kann der Anbieter das aber z.b nach 6 Jahren nicht mehr zu 100% erstatten, weil er weniger Provision bekommt oder der Anbieter Pleite ist, dann zahlst du die nächsten 22 Jahre auf 170 Euro pro Monat die Gebühren für die Sonderzahlung.

 

 

So wurde es mir zumindest von mehreren Vermittlern erklärt und auch in einigen Finanzheften kritisiert. Also nichts mit reduzieren der Aschlusssumme usw.

 

Hallo MStorm,

 

danke für deine ausführliche Antwort, aber ich befürchte, wir reden hier aneinander vorbei:

Ich bin mir durchaus der verschiedenen Möglichkeiten bei Vertragsabschluss bewusst. Ich habe es im Prinzip genauso gemacht wie du unter 1. beschrieben hast, um eben nicht über die komplette Laifzeit vom Vermittler abhängig zu sein. Leider zahlt mein Vermittler aber bereits im zweiten Jahr nicht mehr den Kickback (ich kann und will hier nicht diskuttieren, wieso er das nicht tut)... und genau darin liegt mein Problem und ich überlege, was ich machen kann. Daher die Überlegung die Beiträge zunächst bis zum Ablauf des fünften Jahres auf ein Minimum (5 Euro) zu reduzieren.

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jm2c

Daher die Überlegung die Beiträge zunächst bis zum Ablauf des fünften Jahres auf ein Minimum (5 Euro) zu reduzieren.

Mach das doch einfach, selbst wenn dein Vermittler nichts erstattet, drückst du die künftigen Abschlusskosten von 5 Euro anstatt 150 Euro ab! Wo ist das Problem?

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Lobster

Daher die Überlegung die Beiträge zunächst bis zum Ablauf des fünften Jahres auf ein Minimum (5 Euro) zu reduzieren.

Mach das doch einfach, selbst wenn dein Vermittler nichts erstattet, drückst du die künftigen Abschlusskosten von 5 Euro anstatt 150 Euro ab! Wo ist das Problem?

Mein Problem ist: Sollte die Erhöhung später als "zusätzlicher Beitrag" gelten, muss ich die 5% Ausgabeaufschlag zahlen. Ich kann natürlich zu einem anderen Vermittler wechseln, um sie erstattet zu bekommen, aber ich möchte eben gerade nicht bis zur Auszahlungsphase jedes Jahr darum bangen müssen, dass der Vermittler den Kickback nicht zahlen könnte.

Wenn die Erhöhung nach Ablauf der 5 Jahre aber nicht als "zusätzlicher Beitrag" gilt, weil er die ursprünglich vereinbarte Sparrate nicht übersteigt, wären nach 5 Jahren alle Gebühren abbezahlt und ich bin vermittlerunabhängig.

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jm2c

Auch dann verstehe ich das Problem nicht. Selbst wenn es zusätzliche Beiträge wären, ist es eben ein AA von 5%, der im schlimmsten Fall nicht erstattet wird. Meiner Meinung trotzdem noch besser als gezillmerte Abschlusskosten von 150 Euro für 30 und mehr Jahre im Voraus.

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Lobster

Auch dann verstehe ich das Problem nicht. Selbst wenn es zusätzliche Beiträge wären, ist es eben ein AA von 5%, der im schlimmsten Fall nicht erstattet wird. Meiner Meinung trotzdem noch besser als gezillmerte Abschlusskosten von 150 Euro für 30 und mehr Jahre im Voraus.

Ja, da gebe ich dir recht, dennoch würde es mich shcon sehr stören, da ich genau dieses Szenrio nie wollte, dass ich Ewigkeiten vom Vermittler-Rabatt abhänge. Das stört mich schon sehr und wenn der von mir geschilderte Weg so klappt, wäre das ja wesentlich bequemer. In der Hinsicht stimmst du mir ja sicherlich zu. Wenn das so nicht geht, erwäge ich auch, den Vertrag komplett zu kündigen... ich bin jetzt shcon mit einem Vermittler auf die Nase gefallen, dann will ich mich nicht für 40 Jahre an einen anderen Vermittler geißeln.

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jm2c

Ich verstehe dich ja durchaus. Nur sollte man die 5% AA (Vertriebskosten) auch nicht überbewerten. Die DWS verdient bei der RRP an den Fondsverwaltungskosten + Depotgebühren. Deinen Ärger mit dem Vermittler habe ich mitbekommen, ich hoffe es gibt da noch eine Lösung. Und lieber edwin, bitte jetzt nicht wieder mit Direktrabatt kommen. Und wenn doch, ruhig mal dazuschreiben, wo man den zeichnen kann, denn lt. DWS gibt es bei der RRP offiziell ja keinen!

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Lobster

Ich verstehe dich ja durchaus. Nur sollte man die 5% AA (Vertriebskosten) auch nicht überbewerten. Die DWS verdient bei der RRP an den Fondsverwaltungskosten + Depotgebühren. Deinen Ärger mit dem Vermittler habe ich mitbekommen, ich hoffe es gibt da noch eine Lösung. Und lieber edwin, bitte jetzt nicht wieder mit Direktrabatt kommen. Und wenn doch, ruhig mal dazuschreiben, wo man den zeichnen kann, denn lt. DWS gibt es bei der RRP offiziell ja keinen!

Klar, ich würde dann nochmal abwägen, was ich mache. Um die Situation sinnvoll beurteilen zu können, brauche ich aber alle relevanten Informationen.

 

Um nur nochmal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Verstehst du die oben zitierten Absätze denn auch so, dass die Erhöhung in diesem Fall nicht als "zusätzlicher Betrag" gewertet wird?

Prinzipiell könnte man demnach einen Vertrag mit 150 Euro abschließen, diesen sofort auf 5 Euro setzen und nach 5 Jahren mit der Einzahlung starten. Dann kann man sich den Vermittler quasi sparen, bekommt aber auch 5 Jahre lang kein Geld in den Vertrag.

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jm2c

Theoretisch könnte das wohl so funktionieren. Wahrscheinlicher ist aber, dass die DWS den Vertrag dann einfach kündigt. Die hatten ja mal mind. 25 Euro Regelsparrate als Richtgröße festgelegt. Ansonsten geht der Weg über Sonderzahlung damit Geld in den Vertrag kommt, weißt du doch.

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Lobster

Theoretisch könnte das wohl so funktionieren. Wahrscheinlicher ist aber, dass die DWS den Vertrag dann einfach kündigt. Die hatten ja mal mind. 25 Euro Regelsparrate als Richtgröße festgelegt. Ansonsten geht der Weg über Sonderzahlung damit Geld in den Vertrag kommt, weißt du doch.

Sonderzahlungen ist klar, da hast du recht, aber für eine Kündigung fehlt ihnen doch jedwede Grundlage.

Siehe Absatz 10.4:

Eine ordentliche Kündigung des Altersvorsorgevertrages durch die DWS ist ausgeschlossen.

 

Sie können mir ja nichts anlasten, ich halte mich ja an den Vertrag.

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jm2c

Ich weiß es doch auch nicht :unsure:, wie die DWS dann genau vorgeht. Aus meiner Sicht passiert aber vermutlich gar nichts, wenn du auf 5 Euro runtergehst, da du ja bereits treuer Kunde bist. Schließt aber jemand neu direkt mit 150 Euro ab, um dann kurze Zeit später auf 5 Euro runter zu gehen, geht das ganz sicher nicht durch. By the way: Selbst wenn dein Vermittler jetzt nichts erstattet, ich würde nicht neu abschließen, dann läuft die Zillmerung ja wieder von Neuem los.

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Lobster

Ich weiß es doch auch nicht :unsure:, wie die DWS dann genau vorgeht. Aus meiner Sicht passiert aber vermutlich gar nichts, wenn du auf 5 Euro runtergehst, da du ja bereits treuer Kunde bist. Schließt aber jemand neu direkt mit 150 Euro ab, um dann kurze Zeit später auf 5 Euro runter zu gehen, geht das ganz sicher nicht durch. By the way: Selbst wenn dein Vermittler jetzt nichts erstattet, ich würde nicht neu abschließen, dann läuft die Zillmerung ja wieder von Neuem los.

Ich werde auch kaum neu abschließen, aber so schnell wie möglich auf 5 Euro runtergehen, um den Schaden in Grenzen zu halten... dann suche ich mir einen neuen Vermittler, der mir die Ausgabeaufschläge erstattet, so dass ich dann mit Sonderzahlungen meinen Vertrag füttern kann.

 

Ich werde auch nochmal bei der DWS anrufen und den Vermittler melden, mal sehen, ob die noch was zu dem Thema zu sagen haben... zumindest sollten sie ja auch ein Interesse daran haben, mich nicht als Kunden, der noch ordentlich Abschlussgebühren zahlen könnte, zu verlieren.

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MStorm

Darf man Fragen, welche Vermittler das ist? Nur aus Interesse.....

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herr_welker

Wenn du auf 5 EUR runtergehst, dann passiert gar nichts.

 

Ich war mehrere Monate auf nur 5 EUR. Ist doch gesetzlich legitim das ich den Beitrag auf 5 EUR runterfahren kann.

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Noggin

Lobster wird den selben Vermittler haben wie ich. Schau einfach mal ein bißchen auf die gerade erstellen Themen...eines von mir heißt "KF Finanmakler...gibt es ih noch?"

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Lobster

Wenn du auf 5 EUR runtergehst, dann passiert gar nichts.

 

Ich war mehrere Monate auf nur 5 EUR. Ist doch gesetzlich legitim das ich den Beitrag auf 5 EUR runterfahren kann.

Jepp, natürlich ist das möglcih... Ist aber natürlich auch wirklich ein idealer Weg um die Abschlusskosten nie zu zahlen. Für mich scheinen die Bedingungen aber eindeutig... demzufolge müsste das so funktionieren und stellt für mich und vermutlich auch die meisten anderen RRP Kunden, die bei deiesem Vermittler sind, die sinnvollste Alternative dar.

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schnurpsel

Hallo,

 

ich habe momentan eine Riester-Rentenversicherung der Swiss-Life.

aktuelles Alter: 28

Versicherungsbeginn: 01.03.2009

Einzahlung: 162 Euro monatlich

 

Ein anderer Vermögensberater hat mir nun zu einem Wechsel zur DWS RRP geraten aus folgenden Gründen:

 

1. ich bin noch relativ jung und ein Fondsparplan ist in diesem Fall sinnvoller weil am Ende defintiiv mehr Rendite rauskommt

2. Höchststandsicherung

3. I-CPPI- Modell

 

Die Gründe leuchten mir ein, nur bin ich unsicher wegen den Kosten. Laut meinem aktullen Versicherungsschein fallen wohl 80 Euro Übertragungskosten an und das zu übertragende Kapital ist das "nach den anerkannten Regeln der Versichungsmathematik berechnete Deckungskapital der Versicherung abzüglich eventueller Prämienrückstände". Was genau heißt das? Wieviel wird von dem Betrag am Ende übrig bleiben? Dieses Finanzdeutsch verstehe ich leider überhaupt nicht.

 

Ansonsten halte ich einen Wechsel schon für sinnvoll oder liege ich da falsch?

 

Viele Grüße

schnurpsel

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kaik

Lieber schnurpsel,

 

kurz gesagt/geschrieben: Da will dich jemand besch[..]ßen. Du solltest zunächst drei Dinge tun:

 

1. Dir nichts aufschwätzen lassen, d.h. generell gar keinen Vertrag (bezogen auf Altersvorsorge) abschließen.

2. Lies dir den Thread Funktionsweise der DVAG durch.

3. Eröffne einen neuen Thread, und beachte dabei die Strukturvertriebe Richtlinie zur Themeneröffnung

 

Mfg,

 

kaik

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GlobalGrowth

3. I-CPPI- Modell

 

warum soll dieses Modell gut sein? Es fördert prozyklisches Handeln! Solche Formen der Portfolio Insurance haben vor einigen Jahrzehnten schonmal einen Börsencrash verursacht...

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schnurpsel

@Kaik

 

1. Dir nichts aufschwätzen lassen, d.h. generell gar keinen Vertrag (bezogen auf Altersvorsorge) abschließen.

2. Lies dir den Thread Funktionsweise der DVAG durch.

 

Das verstehe ich gerade ehrlich gesagt nicht. Der Vermögensberater ist nicht von der DVAG sondern ein freier Vermögensberater oder wie man das nennt. Würde ein DVAGler denn zur DWS raten?

Wie meinst du Punkt 1? FÜr eine Riesterrente muss man nunmal einen Vertrag abschließen. Meinst du, dass Riesterrente grundsätzlich Unsinn ist?

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jm2c

Hi schnurpsel, ich habe selbst die DWS RiesterRente Premium und würde sie, unabhängig wie man nun zu CPPI steht, heute nicht mehr abschließen. Sie ist einfach viel zu teuer! Und selbst wenn man sie mit Rabatt abschließt, heißt das nicht, dass der freie Vermittler erstattet, siehe KF Finanzmakler - gibt es ihn noch? Von der Performance ist die DWS RRP auch nicht besser oder schlechter als die DWS TopRente. Riester an sich, geht meiner Meinung in Ordnung.

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ImperatoM

2. Höchststandsicherung

3. I-CPPI- Modell

 

Vom CPPI erwarte ich ebenfalls eher negative Effekte als positive.

Die Höchststandssicherung kann sich jeder selbst durch Wechsel in einen Banksparplan schaffen und ist kein Vorteil (hab ich kürzlich im anderen Thread ausfürlich dargelegt).

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kaik

Das verstehe ich gerade ehrlich gesagt nicht. Der Vermögensberater ist nicht von der DVAG sondern ein freier Vermögensberater oder wie man das nennt.

Da war ich wohl etwas voreilig, sorry. Den Begriff "Vermögensberater" nutzen in erster Linie die Schergen der DVAG, die anderen schimpfen sich eher "Finanzberater".

 

Würde ein DVAGler denn zur DWS raten?

Dafür spricht, dass die DVAG mit der DWS zusammenarbeitet und die RiesterRente Premium fette Provisionen für den Verkäufer abwirft. Hier im Forum, ja sogar hier im Thread kannst du erfahren, dass man diese Provisionskosten (ca. 5% aller eingezahlten Beiträge(!!!), also bei 100 Monatsbeitrag und 40 Jahren Laufzeit ca. 2400 !!!) sparen kann, indem man bei einem Online-Vermittler abschließt. Bevor du dich für ein Produkt entscheidest, solltest du dich aber umfassend hier im Forum ganz generell zum Thema Alters- und Risikovorsorge informieren. Dazu gehört natürlich auch, ob die Riesterrente generell für dich überhaupt sinnvoll ist. Als erstes solltest du dir, auch wenn dein "Berater" nicht von der DVAG war, den von mir verlinkten Strukki-Thread durchlesen. Das erhöht dein Verständnis über Finanzberater im Allgemeinen und bewahrt dich davor, einem von Ihnen zum Opfer zu fallen.

 

Wie meinst du Punkt 1? FÜr eine Riesterrente muss man nunmal einen Vertrag abschließen. Meinst du, dass Riesterrente grundsätzlich Unsinn ist?

 

Ich hatte geschrieben:

 

Du solltest zunächst drei Dinge tun:

 

1. Dir nichts aufschwätzen lassen, d.h. generell gar keinen Vertrag (bezogen auf Altersvorsorge) abschließen.

[..]

 

Bevor du wieder irgendwas unterschreibst, solltest du dich erst umfassend informieren, u.a. hier im Forum. Gerade bei der Altersvorsorge besteht kein Grund zur Eile, umgekehrt kann eine falsche Unterschrift viel Geld kosten. Wenn du etwas sparen möchtest, kannst du es auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Nachdem du den Strukki-Thread dir durchgelesen hast, kannst du deine bestehende Riester-Rente (unter Beachtung der Richtlinien) vorstellen. Dann können die Leute hier dir vielleicht Tipps geben, ob sich eine Beibehaltung deines Zürich-Vertrags lohnt oder nicht.

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schnurpsel

Alles klar, danke für eure Hinweise :). Ich werde mich jetzt erstmal ein wenig schlau machen und dann evtl. einen eigenen Thread zu meiner Altersvorsorge eröffnen.

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