Lobster Dezember 10, 2007 jährliche erstattung hat mir AVL jetzt auch per mail angeboten. Was ich allerdings auf der Webseite von AVL vermisse ist eine Zusatzvereinbarung die die Rabattierung zusätzlich zum DWS Vertrag festschreibt. Ich würde da wohl abschliessen wenn ich so eine Zusatzvereinbarung vorliegen hätte. Wenn diese mir nur in einer email vorliegt ist mir das etwas wenig. Auch in den FAQs lässt sich AVL nicht weiter darüber aus wie die Sonderkonditionen vertraglich festgehalten werden. Vollständige Sicherheit gibts natürlich nicht, wenn AVL hopps geht ist die Rabattierung futsch, jedoch würde die Vereinbarung zumindest meinem Gefühl etwas mehr Rechtssicherheit geben. Hat irgendjemand der bei AVL RR Premium abgeschlossen hat eine solche Zusatzvereinbarung bekommen? KF Finanzmaker hat so was auf der homepage. Bei AVL ist die Rabattvereinbarung nicht Vertragsgegenstand. Daher lasse ich vion AVL auch die Finger. Alleine dieser Umstand wirkt auf mich (vielleicht unbegründet) sehr unseriös. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 Bei AVL ist die Rabattvereinbarung nicht Vertragsgegenstand. Daher lasse ich vion AVL auch die Finger. Alleine dieser Umstand wirkt auf mich (vielleicht unbegründet) sehr unseriös. hallo, das macht sinn. welchen vermittler kann man denn noch nehmen, der auch 91% bzw. 100% erstattet? was ich bisher gesehen habe, erstattet avl am meisten. gibt es hier eigentlich irgendwo eine übersicht über die makler und ihre angebote? oder irgendwo anders im netz? das ganze ist für mich etwas verwirrend und unübersichtlich. teilweise wird auch noch mit irgendwelchen gutscheinen gearbeitet. ich schwanke momemntan auch noch zwischen premium und toprente dynamik. wer erstattet ausser avl noch den gesamten aa bei der toprente dynamik? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco Dezember 10, 2007 · bearbeitet Dezember 10, 2007 von Roger Wilco Bei der AVL-TopRente, die ich über AVL abgeschlossen habe, habe ich die Rabatte einfach in den Vertrag mit eingetragen und das wurde von AVL akzeptiert. ich schwanke momemntan auch noch zwischen premium und toprente dynamik. wer erstattet ausser avl noch den gesamten aa bei der toprente dynamik? KF-Finanzmakler.de wüsste ich jetzt nur noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 Bei der AVL-TopRente, die ich über AVL abgeschlossen habe, habe ich die Rabatte einfach in den Vertrag mit eingetragen und das wurde von AVL akzeptiert. KF-Finanzmakler.de wüsste ich jetzt nur noch. hallo, du hast also schon abgeschlossen. ich war gerade im urlaub und muss jetzt auch langsam mal abschliessen. der vertrag, den man da ausfüllt wird doch zwischen dir und dws geschlossen, oder sehe ich das falsch? da kannst du doch eigentlich nichts eintragen, was avl und dich betrifft. ich neige eigentlich eher zur premium, weil ich da mehr in aktien gehen kann und das über die höchststandssicherung so steuern kann, dass es bis zum 60. so bleibt. der anteil in rentenfonds bei der dynamik stört mich etwas. auf der anderen seite finde ich die abschlussgebühr bei der premium nachteilig. da muss ich schon sicher sein, dass ich die auch erstattet bekomme. danach ist man dann allerdings auf der sicheren seite, weil es bei der premium eh keine ausgabeaufschläge gibt, ausser bei sonderzahlungen. ich werde wohl sonderzahlungen nach dem 60. machen. aber wenn avl dann den aa nicht erstattet oder es avl dann nicht mehr gibt, kann man ja zu einem anderen makler wechseln, der den aa bei sonderzahlungen erstattet, oder sehe ich das falsch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Dezember 10, 2007 Bei der AVL-TopRente, die ich über AVL abgeschlossen habe, habe ich die Rabatte einfach in den Vertrag mit eingetragen und das wurde von AVL akzeptiert. KF-Finanzmakler.de wüsste ich jetzt nur noch. KF Finanzmakler bietet 80% Rabatt, also 11% weniger als AVL. Ich habe mich aus oben genannten Gründen dennoch dafür entschieden. Mal ganz abgesehen davon, dass der Vermittler sich auch hier im Forum als sehr kommunikativ und kompetent erweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco Dezember 10, 2007 · bearbeitet Dezember 10, 2007 von Roger Wilco hallo, du hast also schon abgeschlossen. ich war gerade im urlaub und muss jetzt auch langsam mal abschliessen. der vertrag, den man da ausfüllt wird doch zwischen dir und dws geschlossen, oder sehe ich das falsch? da kannst du doch eigentlich nichts eintragen, was avl und dich betrifft. Hmm... Jedenfalls stand auch AVL und deren Anschrift mit drin. Und dadurch, dass ich das über AVL abgeschlossen habe, habe ich auch mit denen ein Vertrag abgeschlossen. Ich habe jedenfalls in dem Vertrag 50% Direktrabatt und 50% AVL-Rabatt eingetragen - sicher ist sicher^^ So habe ich die 50% bei der DWS sicher und wenn es zur Streitfrage kommt, steht da immerhin drin, dass AVL weitere 50% zahlen muss... und wenn die das so an die DWS weiterleiten, dann haben sie es auch so akzeptiert. KF Finanzmakler bietet 80% Rabatt, also 11% weniger als AVL. Ich habe mich aus oben genannten Gründen dennoch dafür entschieden. Mal ganz abgesehen davon, dass der Vermittler sich auch hier im Forum als sehr kommunikativ und kompetent erweist. Er fragte nach Toprente Dynamik und nicht Premium! Und zu Postbankberater: Naja, und der potentielle Kunden ignoriert...^^ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 Er fragte nach Toprente Dynamik und nicht Premium! Und zu Postbankberater: Naja, und der potentielle Kunden ignoriert...^^ nee, ich meinte eigentlich beides. ich habe bisher auch nur 80%, ausser den 91 bzw. 100% von avl gesehen. und das ist schon ein unterschied. auch wenn ich von 60 bis 66 weiterzahle. da werden ja dann 5% aa fällig, weil ich nur bis 60 abschliesse. also ist avl anscheinend spitze bei der erstattung, bietet aber keinen vertrag darüber an? das ist dann doch wirklich verdächtig. ich schreibe denen mal eine mail. ich möchte doch wissen, wie das abgesichert ist, mit der erstattung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Dezember 10, 2007 Er fragte nach Toprente Dynamik und nicht Premium! Und zu Postbankberater: Naja, und der potentielle Kunden ignoriert...^^ Habe gerade bei den Antwortzeiten sehr gute Erfahrungen mit ihm gemacht. Wie auch immer: Von den Konditionen ist AVL besser, keine Frage. Ich habe denen auch bereits gemailt und sie haben mir geantwortet, dass die Rabattvereinbarung nicht schriftlich fixiert wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 Ich habe denen auch bereits gemailt und sie haben mir geantwortet, dass die Rabattvereinbarung nicht schriftlich fixiert wird. das ist ja sehr verdächtig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 10, 2007 Das ist wie beim Aktienmarkt: bessere Renditechancen (höhere Rabatte) werden mit höherem Risiko erkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ollik Dezember 10, 2007 Noch eine Info zu den Rabatten.. Die Rabatte werden stets nur von den Vermittlern gegeben. Und nicht Teil DWS und Teil Vermittler. Ein Vermittler darf z.b. bei der TopRente nicht "direkt" mehr als 50% auf den AA geben. Daher gibts die anderen auch erst später erstattet. Geht der Vermittler hops, sind auch alle Rabatte weg und es bleiben nicht 50% Rabatt übrig, so wie das hier einige schreiben. Der Vertrag wird zwar mit der DWS gemacht, allerdings gelten die gewährten Rabatte (auch wenn die auf dem Vertrag stehen) nur in Verbindung mit dem Vermittler. Ob die DWS die Existenz einen Vermittlers mit dessen Verträgen abgleicht ist eine andere Frage.. Wir haben unsere beiden TopRente Dynamik Verträge bei der DWS Direkt mit 50% Rabatt auf AA abgeschlossen. Diese sollten eigentlich solange wie die DWS bestehen und damit genug Sicherheit bieten. Bei einem Vermittler glaub ich das nicht. Klar kann man sich einen neuen Suchen, aber den Aufwand wollten wir uns ersparen. Grüße Olli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kristian Dezember 10, 2007 Und zu Postbankberater: Naja, und der potentielle Kunden ignoriert...^^ Habe ich irgendwas verpasst ? Ob die DWS die Existenz einen Vermittlers mit dessen Verträgen abgleicht ist eine andere Frage.. Irgendwohin muss DWS ja die übrigen 50% des AA überweisen. Bei Insolvenz des Vermittlers, oder wenn der aus anderen Gründen sein Geschäft einstellt, geht der Vertrag automatisch in den Bestand von DWS direkt über (die ja auch 50% Direktrabatt geben). Naja, und der Aufwand des Wechsels zu einem anderen Vermittler, der dann vielleicht wieder mehr Rabatt gibt, hält sich ja auch in Grenzen: Kurze Recherche hier im Forum, und dann ein Zweizeiler an DWS (oder ein vorbereitetes Formular des neuen Vermittlers). Gruß, Kristian Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco Dezember 10, 2007 @Postbankberater: Anscheinend ja: Ich hatte dich vor einigen Tagen bezüglich DWS-Abschluss hier per PN 2x angeschrieben (dachte erste PN wäre nicht angekommen) und auch per ICQ (Nummer aus Deinem Profil). @AVL/DWS: Jedenfalls haben weder DWS noch AVL gemeckert, dass auf den Vertragsunterlagen (Deckblatt und Vertrag selber) jeweils steht: 50% Direktrabatt, 50% AVL-Sonderrabatt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 · bearbeitet Dezember 10, 2007 von culo @AVL/DWS: Jedenfalls haben weder DWS noch AVL gemeckert, dass auf den Vertragsunterlagen (Deckblatt und Vertrag selber) jeweils steht: 50% Direktrabatt, 50% AVL-Sonderrabatt. avl ist gar nicht vertragspartner. also werden die nichts sagen. und dws ist es wahrscheinlich auch egal, was du sonst noch auf den vertrag schreibst, solange es dws nicht betrifft. ich glaube die würden den vertrag auch annehmen, wenn du ihn mit mondgesichtern verzierst oder die story von deinen 10 kindern aufschreibst.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco Dezember 10, 2007 · bearbeitet Dezember 10, 2007 von Roger Wilco Natürlich ist AVL Vertragspartner, weil die sonst doch gar nicht die Rabatte einräumen können. Wie sollen die sonst nachweisen, dass sie die Provision kassieren dürfen? Und was (sinnvolles natürlich) auf den Verrag steht und von dem anderen Vertragspartner akzeptiert wird gilt! Wir haben in Deutschland freies Vertragsrecht. Verträge können auf Bierdeckeln oder sogar nur mündlich abgeschlossen werden. Und wenn da 50% Direktrabatt steht, heißt dass für die DWS, dass die nur den halben AA abziehen dürfe - das betrifft die. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
culo Dezember 10, 2007 Natürlich ist AVL Vertragspartner, weil die sonst doch gar nicht die Rabatte einräumen können. Wie sollen die sonst nachweisen, dass sie die Provision kassieren dürfen? Und was (sinnvolles natürlich) auf den Verrag steht und von dem anderen Vertragspartner akzeptiert wird gilt! Wir haben in Deutschland freies Vertragsrecht. Verträge können auf Bierdeckeln oder sogar nur mündlich abgeschlossen werden. naja, du hast ja die toprente abgeschlossen und man kann die vermittler wechseln, und den aa kannst du dir zur not dann zur not auch woanders erstatten lassen. es wird wohl alles seinen normalen gang gehen. aber rein juristisch hast du keine chance, dws in die pflicht zu nehmen. und avl hat den vertrag ja nur vermittelt und nicht unterschrieben. ausserdem werden die dann über alle berge sein, wenn sie böse absichten hegen :-) möglicherweise warten sie ja solange, bis es sich richtig lohnt :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roger Wilco Dezember 10, 2007 Also ich denke nicht, dass AVL hier ein krummes Ding durchzieht. Immerhin sind die auch schon 10Jahre am Markt. Aber wie glaubst du können die Ihre Vermittlerrolle einnehmen, wenn das nicht vertraglich festgehalten ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Powerboat3000 Dezember 10, 2007 Wir haben in Deutschland freies Vertragsrecht. Verträge können auf Bierdeckeln oder sogar nur mündlich abgeschlossen werden. Naja, so uneingeschränkt stimmt das nicht. Viele Verträge sind nichtig, da sie nur unter notarieller Betreuung geschlossen werden können. Ich denke da an Eheverträge, Grundstücksgeschäfte etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Vorlone Dezember 10, 2007 @vorlone:das "selbermachen" bezog sich auf die Beobachtung und die Kosten. Mit der TopRente habe ich ja schließlich einen Fondssparplan. Die DWS schichtet zum Ende der Laufzeit systematisch in risikoärmere bzw. ganz sichere Fonds um. Abhängig von der Restlaufzeit wird dies vorgenommen und geschieht, so DWS, jahrgangsweise. die "faulenzermethode" PremiumRente hat dies nicht. Hier zahlt man Abschlusskosten und ggf. Ausgabeaufschläge. Die DWS schichtet automatisch anhand des CPPI-Modells nach Restlaufzeit, Alter des Kunden, etc. um. Der Aktienanteil kann also aufgrund des CPPI-Modells garnicht 100 % betragen, wie gerne beschrieben. Die DWS kümmert sich um alles. Das einzige was du machen musst ist ab dem 55. Lebensjahr zu sagen "ja ich will die Höchststandsicherung" oder eben nicht. Für diese Sache lässt sich die DWS den Spaß aber entsprechend vergüten. Ich habe mir das auch überlegt, welche ich ich nehmen soll. Warum hab ich die TopRente Dynamik genommen ? Das hat mehrere Gründe. Das CPPI-Modell prüft angeblich täglich, wieviel in Aktien etc. geht. Auf 2 oder 3 Monate kommt es aufgrund meiner persönlichen langen Laufzeit nicht an. Das Geld, was du am Anfang eingezahlt hast bringt aufgrund der Laufzeit die meisten Zinsen durch den Zinseszinseffekt. Die Zillmerung hindert dich die ersten 5 Jahre an diesem sehr wichtigen Phänomen ! Ich kann selber steuern, wieviel ich einzahle. Du legst dich am Anfang fest, wieviel du einzahlen möchtest in Riester. Zahlst darauf Abschlussgebühren, die durch Zillmerung abgegolten werden. Erhöhst du, zahlst du Ausgabeaufschläge und "verlierst" wieder Geld, da dir das Geld ja nicht zur Verfügung steht. Zahlst du weniger als die vereinbarte Summe in Riester so hast du überproportional hohe Abschlusskosten. @Schnitzel, danke für deine ausführliche antwort schnitzel. sie hat mich in meinem entschluß bestärkt - ich werde jetzt auch bei meiner toprente bleiben. hat man eigentlich bei der toprente eine einflußmöglichkeit, ab wann dws beginnt umzuschichten? mich wundert allerdings, daß du nicht zur premiumrente gewechselt bist. hier gibts doch genug tricks, die zillmerung zu umgehen. als experte solltest du doch auch maximalen rabatt bekommen ;-) ist denn aus deiner sicht die premiumrente unter berücksichtigung aller möglichen rabatte immer noch unattraktiv? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fleisch Dezember 10, 2007 naja, höchststandsicherung ist ja ein nettes instrument, aber die Zillmerung ist und bleibt einfach ein Problem auch wenn ich die Kosten erstattet bekomme. Sie gehen aber eben nicht auf den Vertrag ein. Alles was über die 1575 bzw. 2100 geht wird als Lebensversicherung besteuert. Also auch blöde. Da ich Produkte auch im Detail verstehen möchte, was für so machen Berater schonmal sehr anstrengend sein kann, und ich der Typ bin, der sich selber ein eigenes Bild macht verzichte ich auf die Höchststandsicherung. Zumals man für die RRP noch keine langen Referenzen hat. Bei der TopRente sind der Vermögensbildungsfonds I etc. drin, die gibt's lange, der Manager ist seit langem der gleiche und hat ne gute Performance gebracht. Da ist für mich auch der Ansatz nachvollziehbar und belegbar Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 11, 2007 Alles was über die 1575 bzw. 2100 geht wird als Lebensversicherung besteuert. Also auch blöde. Das ist ja nun kein "Problem" und ist erst recht nicht spezifisch für die DWS RiesterRente Premium. Zumals man für die RRP noch keine langen Referenzen hat. Bei der TopRente sind der Vermögensbildungsfonds I etc. drin, die gibt's lange, der Manager ist seit langem der gleiche und hat ne gute Performance gebracht. Da ist für mich auch der Ansatz nachvollziehbar und belegbar Das ist bei der RiesterRente Premium nicht anders, sind auch bekannte Fonds der DWS: 1. DWS Top Dividende (14,4) 2. DWS Global Value (14,4) 3. DWS Top 50 Asien (14,2) 4. DWS Intervest (9,7) 5. DWS Akkumula (9,6) 6. DWS Vermögensbildungfonds I (9,6) 7. DWS Top 50 Smaller Stars (4,9) 8. DWS Emerging Markets (4,8) 9. DWS Select-Invest (4,8) 10. DWS Zukunftsressourcen (4,8) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lobster Dezember 11, 2007 naja, höchststandsicherung ist ja ein nettes instrument, aber die Zillmerung ist und bleibt einfach ein Problem auch wenn ich die Kosten erstattet bekomme. Sie gehen aber eben nicht auf den Vertrag ein. Du kannst aber ja die fehlenden Beiträge durchd ie Abschlussgebühren als Sonderzahlungen einzahlen. die meisten Vermittler bieten auf Sondereinzahlungen einen 100%igen Rabatt. Insofern kannst du denn voll vom Zinseszins-Effekt profitieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Dezember 11, 2007 · bearbeitet Dezember 11, 2007 von SumSum Naja, so uneingeschränkt stimmt das nicht. Viele Verträge sind nichtig, da sie nur unter notarieller Betreuung geschlossen werden können. Ich denke da an Eheverträge, Grundstücksgeschäfte etc. Um mal den Rechtsirrtum hier zu beseitigen.... Roger Wilco hat Recht. "Merksatz": Schriftform bedürfen nur solche Verträge, die höchstpersönlich sind ("Ehe", "gegenseitiges Testament") oder eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben ("Kaufvertrag Haus"). > Ein Riestervertrag ist das defintiv nicht.... Für alle anderen Verträge gilt , dass der mündliche Abschluß ausreichend ist und sich die Vertragspartner dran halten müssen. "Pacta servanda sunt" heißt es so schön. Ein Blick in ein Anfängerlehrbuch zum BGB bringt in 10 Minuten Klarheit. Statt vieler: Köhler, BGB AT, § 12 S. 198 ff Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tom1978 Dezember 11, 2007 "Merksatz": Schriftform bedürfen nur solche Verträge, die höchstpersönlich sind ("Ehe", "gegenseitiges Testament") oder eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben ("Kaufvertrag Haus").> Ein Riestervertrag ist das defintiv nicht.... Ein Vertrag, in den ich im Laufe der Zeit einige 10.000 oder gar 100.000 Euro einzahle, hat keine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Dezember 11, 2007 Ein Blick in ein Anfängerlehrbuch zum BGB bringt in 10 Minuten Klarheit. Statt vieler: Köhler, BGB AT, § 12 S. 198 ff Bei genauem Lesen sollte auffallen, dass ich sogar noch eine Fundstelle zitiert habe. Da könnte gerade in der Adventszeit ein Lichtlein dahingehen aufgehen, dass ich mich mit der Sache vielleicht was professioneller beschäftige.... Ja, das ist so ! Schriftformerfordernisse nur dann, wenn das im Gesetz - hier konkret im BGB - ausdrücklich drinsteht. Lies nur mal § 126, 127...."Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben..." -> bedeutet konkret: Regelfall "mündlich", Ausnahmefall "Schriftform" (nämlich dann, wenn das im Gesetz steht...). Das Papier macht hinterher nur die Beweisbarkeit einfacher. Es ist ein immer noch weit verbreiterter Rechtsirrtum, dass nur schriftliche Verträge wirksam sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag