michaelschmidt Juli 12, 2011 · bearbeitet Juli 12, 2011 von michaelschmidt Versicherer muss über fondsgebundene Lebensversicherungen nicht umfassend aufklären. Köln (dapd). Anbieter fondsgebundener Lebensversicherungen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Höhe der Abschlusskosten sowie mögliche sogenannte Kick-back-Zahlungen aufzuklären. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf den das "Versicherungsjournal" hinweist. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Drei Jahre nach dem Abschluss trat er vom Vertrag zurück und verlangte, ihm die bisher eingezahlten Beiträge zurückzuerstatten. Als Begründung führte er an, er sei über die Abschlusszahlungen und Kick-back-Zahlungen der Fondsgesellschaft an die Bank nicht aufgeklärt worden. Ein Rücktrittsrecht sah das Gericht dennoch nicht, denn der Kunde sei gar nicht über die Höhe der Abschlusskosten zu informieren. Auch die vom Kunden als Begründung herangezogene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Kick-back-Zahlungen sei gar nicht einschlägig. Sie ist auf fondsgebundene Lebensversicherungen nämlich gar nicht anwendbar, erklärte das Gericht. Damit gestand das Gericht dem Kläger gar kein Rücktrittsrecht zu. Oberlandesgericht Köln Aktenzeichen: 20 U 100/10. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag