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Gerald1502

DVAG / AachenMünchener Umdeckung Riester-Rentenversicherung / Erfahrungen, Folgen, Risiken, entstandene Nachteile und Lehren daraus

Empfohlene Beiträge

Gerald1502

Hinweis 22.02.2012: Thementitelanpassung, da im Laufe des Threads immer mehr Neuigkeiten über die Folgen, Risiken und entstandenen Nachteile aus der durchgeführten Umdeckung dazugekommen sind, die für einige sehr informativ und hilfreich sein könnten, da sie nicht nur der ganzen Branche schaden, sondern auch die Kunden.

 

Wichtig: Dieser Thread hat sehr viele Seiten und ich bitte Euch, dass ihr alle Seiten ausführlich lest, da sehr viele wichtige Informationen vorhanden sind.

 

Wichtig: Wer wissen will, wie das System der DVAG funktioniert, der kann sich hier im Thread Funktionsweise der DVAG informieren.

 

Wichtig: Diskussionen und Informationen gibt es im Forum: Geprellte Vermögensberater

 

Wichtig: Buchempfehlung: Beraten und Verkauft. Die Methoden der Strukturvertriebe Spiegel-Artikel: STEINREICHER SCHARLATAN

 

Wichtig: Für die AachenMünchener Versicherung ist die Deutsche Vermögensberatung der einzige Vertriebskanal.

 

Wichtig: M&M Rating AachenMünchener dauerhaft "Schwach" und Unternehmenskennzahlen von 2005 - 2010

 

 

Einleitung:

 

Werde hier den Umstand, der zu dem Vorgehen gegen die DVAG / AachenMünchener geführt hat, ausführlich schildern, da es im folgenden Sachverhalt darum geht, dass man mir, wie vielen anderen Kunden der DVAG auch, einen Neuvertrag bei einer Riester-Rentenversicherung von Tarif 2RG in den Tarif 4RG untergeschoben umgedeckt hat.

 

Nachfolgend die ausführliche Schilderung der durchgeführten Umdeckung:

 

Kontakt zur DVAG:

Da ich 2004 durch einen Zufall Kontakt mit der DVAG hatte, habe ich im Februar 2004 eine RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG für meine Altersvorsorge, abgeschlossen. Anfangs war der Beitrag bei 20€, der dann aber im Laufe der Jahre erst auf 30€ und dann auf 40€ stieg. Hatte mich leider etwas zu wenig damit auseinandergesetzt und habe in einigen Jahren weniger Förderung vom Staat bekommen, da ich weniger als die 4% eingezahlt hatte. Die Abschlusskosten waren auf die ersten 10 Jahre verteilt. Einen Vergleich beider Riester Renten-Verträge über die Vor- und Nachteile, Kosten, Laufzeit, monatliche Rente etc. gibt es hier nachzulesen.

Vergleich RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG vs. RiesterRente Strategie NO 1 Tarif 4RG

 

Zur persönlichen Situation:

Da ich aber 2008 durch eigenständige Hochrechnung ein Jahresbrutto von um die 25.000€ hatte, das bei der Steuererklärung noch durch Sonderzahlungen auf knapp 30.000€ stieg, musste eine Beitragserhöhung stattfinden, damit ich die volle Förderung auch erhalte und hatte daher selbstständig den Kontakt zu meinem Vermögensberater ersucht. Den Termin hatte ich rund eine Woche vorher telefonisch ausgemacht und habe dabei schon mein eigentliches Anliegen, also eine Beitragserhöhung um die volle staatliche Zulage zu erhalten und einen Fondswechsel in der bereits bestehenden RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG geschildert und es wurde mir da schon alles bestätigt und das alles klar geht, mit meinem Änderungswunsch. Der Termin fand dann am 02.05.2008 statt.

 

Mein eigentliches Anliegen:

Da ich schon einen Riester-Renten-Vertrag bei der DVAG/AachenMünchener mit der Produktbezeichnung RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG hatte, war mein Anliegen eine Beitragserhöhung, um die volle Förderung zu bekommen und ein Fondswechsel (reinen Aktienfonds) in dem bereits vorhandenen Riester-Renten-Vertrag. Hatte ich ja am Telefon schon klar und deutlich erwähnt.

 

In dem Beratungsgespräch ist er, so schien es mir, meinem Anliegen nachgekommen. Er hat für mich den monatlich zu zahlenden Beitrag von 40€ auf 91€ erhöht und einen Fondswechsel in einen reinen Aktienfonds durchgeführt, worin die jährlichen Überschüsse angelegt werden sollten. Beratungsprotokoll vom 02.05.2008.pdf Bei dem Beratungsgespräch ist mir der Name RiesterRente Strategie NO 1 schon aufgefallen, aber ich war zu jedem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass alles seine Richtigkeit hat und er meinem eigentlichen Anliegen, eine Beitragserhöhung und einen Fondswechsel, in der bereits vorhandenen RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG nachkommt. Über neu anfallende Abschluss- und Vertriebskosten wurde kein Wort erwähnt. Das böse erwachen kommt dann meist erst später.

 

Wie bei einigen hier im Forum, hat er mir die RiesterRente Strategie No1 verkauft, mit der ich, laut seinen damaligen Aussagen, um Welten angeblich besser dastehe und dass auch ohne Nachteile für mich, aber die Nachteile sind gravierender und hier nachzulesen. Nachteile durch den Vertragswechsel, Umdeckung Über neue anfallende Kosten wurde keine Silbe erwähnt. Durch den höheren Beitrag ändert sich ja die Gesamtleistung des Vertrages, daher waren die gemachten Aussagen, dass ich um Welten besser fahre eine Beruhigung für mich. Wie gesagt, ich war zu jedem Zeitpunkt in der Annahme, dass es sich um meine bereits vorhandene RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG handelt.

 

Das gebildete Guthaben von rund 1100€ wurde in den DWS Funds Invest Vermögensstrategie übertragen und eine Übertragungsgebühr von 120€ erhoben, die ich als völlig normal gesehen hatte.

 

Das Jahr danach:

Als ich dann im März 2009 meine Wertmitteilung von der AachenMünchener bekommen habe, traf mich der Schlag. Durch Abschlusskosten, Verwaltungskosten und einem hohen Wertverlust des Fonds, war mein Guthaben dermaßen geschrumpft. Beitrag war seit Mai 2008 91€ und bei der Abrechnung die ich für 2008 bekam, waren noch 955€ Guthaben angespart und es hätten eigentlich mehr sein müssen, da ich von Mai 2008 an bis Dezember 2008 insgesamt 728€ eingezahlt habe. Da aber ein deutlicher Wertverlust des Fonds stattfand und Abschlusskosten abgezogen wurden, ist mein Guthaben so niedrig ausgefallen. Meine garantierte Rente bei der RiesterRente Strategie NO 1 liegt bei 167€ und ich würde wetten, dass die garantierte Rente bei der RiesterRente Wachstum mit Garantie Tarif 2RG mindestens bei 220€ oder noch höher wäre.

 

Da bei dem Beratungsgespräch über solche hohen Kosten nix erwähnt wurde und ich über die Jahre deutlich weniger Kosten hatte, war mir dann klar geworden, dass ich einen Neuvertrag unwissentlich abgeschlossen hatte und habe mich nach einer günstigeren Alternative schlau gemacht und einen Vermittler zu mir nach Hause eingeladen. Er hat mir die RiesterRente Premium empfohlen und hat mir einige Dinge erklärt, die ich dann auch am selben Tag abgeschlossen hatte. Dabei hatte ich die AachenMünchener RiesterRente Strategie No 1 mit sofortiger Wirkung beitragsfrei gestellt. Guthabenübertrag und Beitragsfreistellungen ab 02.05.2008 bis 01.03.2010.pdf

 

Das Klärungsgespräch:

Nach der Beitragsfreistellung im April 2009 meldete sich plötzlich mein Vermögensberater und wir vereinbarten einen Termin in seinem Büro. Ich bin zu ihm hin und er meinte, dass ich all meine Kosten schon bezahlt habe und ich keine weiteren Kosten mehr habe und das ich sehr hohe Verluste hätte, wenn ich kündige.

Ich habe in dem Gespräch nach diesen Aussagen nochmal ganz explizit gefragt, ob ich seit Februar 2009 keine weiteren Kosten mehr habe. Seine Antwort: Ja Gerald, Du hast keine weiteren Kosten mehr. Die hast Du schon alle bezahlt. Es scheint so, als ob er verhindern wollte, dass er seine erhaltene Provision wieder zurückzahlen muss und hat es mir so gesagt. Man kann in den Anhängen erkennen, dass ich die Beitragszahlung wieder aufgenommen habe.

 

Zur RiesterRente Premium sagte er noch, dass keiner sagen kann, wie hoch die Kosten am Ende der Laufzeit sind. Er meinte, dass die Kosten in 40 Jahren eher hoch gehen. Daraufhin habe ich die RRP beitragsfrei gestellt und die Beitragszahlung in die RiesterRente Strategie NO 1 wieder aufgenommen. Ziemlich chaotisch das ganze.

 

Er musste vor Gericht eine Aussage zu der damaligen Situation machen und hat die Gründe, warum er diesen Tarifwechsel/Umdeckung durchgeführt hat, im nachfolgenden Link genannt. Die Gründe der Umdeckung

 

Nach den ganzen hin und her gab es danach noch einige Termine, zusammen mit meiner Frau und Kind. Dabei wurden mir mehrere Verträge angeboten. Man hat auch da versucht, mir meine Berufsunfähigkeitsversicherung umzudecken, wobei ich mich darauf nicht eingelassen habe und man im Nachhinein sagen kann, dass die Entscheidung richtig war. DVAG / AachenMünchener / versuchte Berufsunfähigkeitsversicherung - Umdeckung / Erfahrungsbericht und Informationen

 

Internetrecherchen:

Danach bin ich auf dieses Forum gestoßen und da hieß es, man zahlt beim Neuabschluss wieder 5 Jahre Abschlussgebühren. Da habe ich dann bei der AachenMünchener angerufen und die meinten, dass ich nochmals 5 Jahre aufs neue Abschluss- und Vertriebskosten zu zahlen habe, anstatt sie schon im Februar 2009, wie schon erwähnt, beendet zu haben. Ich war richtig sauer und wollte genau wissen, was ich mehr zahle. Daraufhin hat man mir eine Kostenaufstellung zugesandt. 1700€ sind es insgesamt auf 5 Jahre verteilt, wovon in dem Beratungsgespräch am 02.05.2008 gar keine Rede war. So wie es aussieht, sind diese deklarierten Tarifumstellungen/Umdeckungen Gang und Gebe bei den Strukturvertrieben.

Man hat mir seitens der AachenMünchener klar gesagt, dass alle Tarife außer der Tarif 4RG abgeschafft wurden sind. Es gibt also nur noch die RiesterRente Strategie NO 1 nach Tarif 1RG und 4RG für das Neugeschäft.

 

Anwaltssuche:

Nun, ich finde das Vorgehen ungerecht und habe mich zur Wehr gesetzt, aber wie man am Ende sehen konnte, leider vergebens. Da mir das Wort "Umdeckung" erst dieses Jahr im Februar 2012 aufgefallen ist und ich mich damit mal auseinandergesetzt habe, hätte man die Strategie auf eine Rückabwicklung machen sollen. Alles in Allem ist aber der Aufklärungsfaktor meiner Meinung nach sehr groß, da es sich hier in dem Fall um keinen Einzelfall handelt, sondern anhand der nachfolgenden Informationen, gängige Praxis ist, die nicht im Sinne des Kunden durchgeführt wird, sondern nur dazu dient, neue Provisionen zu generieren. Wenn man dann allgemein Kunden hat, bei denen man das aller 4-5 Jahre macht, entsteht schon ein erheblicher Schaden. Ich bin definitiv keiner von den Kunden, die sich aller 5 Jahre einen Neuvertrag aufschwatzen lässt. Meine Rechtsschutzversicherung hatte zugesagt, die Kosten für einen Prozess zu übernehmen.

 

Berufungsverhandlung vom 13.02.2012 beim Landgericht:

 

Schilderung der Berufungsverhandlung beim Landgericht

 

Fazit der ganzen Situation:

 

Jeder sollte sich sehr genau überlegen, ob er eine ältere bereits bestehende Riester-Rente gegen eine neue umdeckt, da dies immer mit Nachteilen verbunden ist. Auch sollte man sich die Unterlagen erst mit nach Hause nehmen, bevor man seine Unterschrift daruntersetzt und die Unterlagen genau durchlesen und die neue und alte Police genau miteinander vergleichen. Die Fondsrendite ist nie sicher, was das Risiko erhöht, dass man zum Renteneintrittsalter eine Null-Rendite möglicherweise erwirtschaftet und die monatliche Rente deutlich niedriger ist, als beim Vorvertrag. Auch ist es in dem Fall hier so, dass es zwei völlig verschiedene Riester-Renten sind. D.h. die Altpolice nach Tarif 2 RG ist eine klassische Riester-Rentenversicherung, wo die Überschüsse in verschiedene Fonds angelegt werden und die neue Police nach Tarif 4RG ist eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung.

 

Artikel Riester Umdeckungen:

 

Riester-Umdeckungen schaden der Branche.pdf

 

Umdeckung von Versicherungen - Welche Abwehrmöglichkeiten gibt es? interessantes Interview

 

Ein Riester-Wechsel kann sehr teuer sein

 

Altvertrag vs. Neuvertrag / aus "Alt" mach "Neu" / private Rentenversicherung, Lebensversicherung, Riester- Rentenversicherung

 

Aus alt mach neu - lohnt sich der Wechsel in eine neue Lebensversicherung?

 

„Die supergute Vermögensanlage“ - Die „gelungene“ Umdeckung

 

DVAG / AachenMünchener weitere interessante Themen

 

Umdeckung Privat-Rente mit Garantie / Wechsel von Tarif 2RG in Tarif 4RG vom Vermögensberater empfohlen

 

Kapitallebensversicherung mit Todesfallschutz und BUZ (teil-)kündigen?

 

DVAG / AachenMünchener interessante zusammengefasste Informationen:

 

2013 DVAG-Geschäftsentwicklung.pdf

 

Entwicklung und Situation der DVAG-Vermittler.pdf

 

STEINREICHER SCHARLATAN.pdf

 

STERN Auf der Jagd nach Provisionen.pdf

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Gerald1502

Habe gestern Post von meinen Anwalt bekommen und er hat Klage beim Amtsgericht gegen die AachenMünchener wegen Falschberatung wegen meiner Riesterrente erhoben.

 

Es geht darum, dass ich meine Abschlusskosten, Vertriebskosten und die Übertragungsgebühr zurückerstattet bekomme, da ja der Vermögensberater/verkäufer mir hoch und heilig versprochen hat, dass ich seit Februar 2009 keine Abschlusskosten mehr zu zahlen habe. Der Vertragsabschluss der RR Strategie NO.1 war aber am 02.05.2008.

Damals war ich wohl etwas naiv und gutgläubig, aber aus Fehlern lernt man bekanntlich.

 

Wann genau der Gerichtstermin ist kann ich leider noch nicht sagen.

 

Die Beweislast liegt ja bekanntlich bei mir und ich hoffe, dass es ausreichen wird. Werde auch über den aktuellen Stand der Verhandlungen berichten.

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Gerald1502

Hallo zusammen,

 

es gibt wieder Neuigkeiten.

 

Die DVAG und deren Anwälte verzögern weiter und verweisen auf die bereits schon vorhandene Dokumente und Beweise. Sie erleutern die einzelnen Schritte die ich gemacht habe, zwecks Beitragsfreistellung, dann wieder weiterführen des Vertrages etc.

 

Die sehen die Schuld bei mir.

 

  • Im Beratungsprotokoll steht der Zusatz "Vertragsverlängerung/- umstellung/- neuordnung"
  • Unter Lösungsvorschlag steht kurz und knapp "RiesterRente Strategie NO 1"
  • Als Begründung wird angegeben "optimalen Ausnutzung der Tarifmöglichkeiten"

 

Was hat aber Punkt 1 mit Neuabschluss einer neuen Riester-Rente zu tun? Gar nix! Ich wollte ja lediglich eine Beitragserhöhung und Fondswechsel in ein und derselben Police und keinen Neuvertrag.

 

Die scheinen das nicht zu verstehen. Der Verdacht, dass neue RiesterRenten gegen alte Policen ausgetauscht werden, um neue Provisionen zu kassieren, liegt dem sehr nahe.

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Gerald1502

Güteverhandlung:

 

Hatte ja heute eine Güteverhandlung, wegen meiner Riester Rente Strategie NO.1, die man mir am 2.5.08 verkauft hat, obwohl ich ja nur einen Fondswechsel und eine Beitragserhöhung in der bereits bestehenden RiesterRente Privatrente mit Garantie haben wollte. Von 40 auf 91 + Fondswechsel.

 

Ich habe eine Richterin gehabt, die die Sachlage eher formell gesehen hat und war nicht sehr sensibel, was meine Argumente anging. Mein Vermögensberater war nicht anwesend.

Habe der Richterin die Sachlage geschildert, auch habe ich erwähnt, dass ich beim Abschluss über keine neuen Kosten informiert wurde. Bin ja davon ausgegangen, dass es die alte Police ist, obwohl im Beratungsprotokoll die Strategie NO.1 drin stand.

 

Auch, nachdem ich die RiesterRente Strategie NO.1 im März 2010 beitragsfrei gestellt habe und mir mein Vermögensberater klar und deutlich gesagt hatte, "dass ich keine weiteren Kosten habe", hatte ich die Beitragsbefreiung aufgehoben und habe meinen Beitrag von 91 weiter gezahlt.

 

Mein Problem ist, dass ich die im Frühjahr 2009 getroffene Aussage "ich habe keine weiteren Kosten mehr" nicht schriftlich habe. Die Richterin hatte schon am Anfang klar gemacht, dass ich wohl wenig Chancen habe, mit dieser Klage durchzukommen. Ich bin aber in Berufung gegangen und anderer Meinung, da es hier um rund 2500 geht und der Herr Vermögensberater zu meiner Aussage Stellung nehmen soll.

Von der Gegenseite gab es keine neuen Erkenntnisse.

 

Die Informationen, dass ich weitere 4 Jahre Abschluss- und Verwaltungskosten habe, habe ich erst nach den 5 Terminen, zusammen mit meiner Frau und Kind, wo ich auch die ganzen Versicherungen angeboten bekommen habe, im Nachhinein durch einen Anruf bei der AM erfahren.

 

Daran erkennt man ja schon, dass ich es gar nicht wissen konnte, wenn ich es erst ein Jahr später durch die Hotline gesagt bekomme. Auch habe ich auf ein Urteil hingewiesen, dass der Kunde den Vermittler vertrauen kann und hier ist es schamlos ausgenutzt wurden.

Es ist ja kein Geheimnis, dass der Herr Pohl seinen Verkäufern legalisiert hat, dass man für Neuabschlüsse nochmals Provision und Einheiten für die Karrierestufe erhält. Sich unter den Deckmantel der Beratung nach den Wünschen und Zielen zu beraten, aber nicht explizit darauf eingehen, ist nicht ok.

 

Fazit aus der ganzen Geschichte: Bin froh meine Versicherungs- und Altersvorsorgeangelegenheiten selber in die Hand zu nehmen und von so einem Verein nicht mehr abhängig zu sein. Schade um das ganze sogenannte Lehrgeld was man über die vielen Jahre bezahlt hat.

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ImperatoM

Den Teil mit der "Parteivernahme" verstehe ich nicht. Kann das jemand für Nicht-Juristen erklären?

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DrNick
Den Teil mit der "Parteivernahme" verstehe ich nicht. Kann das jemand für Nicht-Juristen erklären?

 

Ich bin zwar kein Jurist, versuche es aber mal: Es geht ja dort um die Frage, ob eine Behauptung einer Partei als ein "Beweis" gelten darf, und das Gericht verweist dort auf die ZPO, die eben dies bejaht. Sprich: Unter bestimmten Umständen gilt eine Tatsache in einem Zivilprozeß schon dadurch als "bewiesen", daß eine Partei dies glaubhaft so dargestellt hat.

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ImperatoM
Den Teil mit der "Parteivernahme" verstehe ich nicht. Kann das jemand für Nicht-Juristen erklären?

 

Ich bin zwar kein Jurist, versuche es aber mal: Es geht ja dort um die Frage, ob eine Behauptung einer Partei als ein "Beweis" gelten darf, und das Gericht verweist dort auf die ZPO, die eben dies bejaht. Sprich: Unter bestimmten Umständen gilt eine Tatsache in einem Zivilprozeß schon dadurch als "bewiesen", daß eine Partei dies glaubhaft so dargestellt hat.

 

Danke :thumbsup:

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asherah
Den Teil mit der "Parteivernahme" verstehe ich nicht. Kann das jemand für Nicht-Juristen erklären?

 

Ich bin zwar kein Jurist, versuche es aber mal: Es geht ja dort um die Frage, ob eine Behauptung einer Partei als ein "Beweis" gelten darf, und das Gericht verweist dort auf die ZPO, die eben dies bejaht. Sprich: Unter bestimmten Umständen gilt eine Tatsache in einem Zivilprozeß schon dadurch als "bewiesen", daß eine Partei dies glaubhaft so dargestellt hat.

 

So ähnlich. Der Kläger ist Partei des Rechtsstreits und kann daher nicht Zeuge sein. Die Partei kann aber wie ein Zeuge angehört werden und das Gericht die Aussage wie eine Zeugenaussage anerkennen, wie hier geschehen. Parteivernehmung ist eines der zulässigen Beweismittel im Zivilverfahren, die man sich mit "SAPUZ" merken kann

 

Sachverständiger

Augenschein

Parteivernehmung

Urkundsbeweis

Zeuge

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Gerald1502

Wie gesagt, ich habe mir nix vorzuwerfen. Meine hier gemachten Aussagen sind immer noch die Gleichen, wie vor zwei Jahren. Man kann halt nix dafür, dass man in der ersten Instanz eine Richterin hat, die es formell sieht. Ihre Worte waren am Anfang ganz deutlich, indem sie zu mir sagte, dass sie keine Chance auf Erfolg sieht. Danach hatte ich meine Aussage gemacht und man wurde eher als unglaubwürdig abgestempelt. Habe natürlich auch die vielen Termine, die ich zusammen mit meiner Frau und Tochter hatte, erwähnt, wo mir die Wunschpolice etc. angeboten wurden und ich genötigt wurde, diese doch wegen der bösen Inflation abzuschließen, wo er mir auf seinen LapTop eine Animation gezeigt hatte, wo ein hundert Euro Schein in den Mülleimer wandert.

 

Da wurde auch nix über anfallende Abschlusskosten, Verwaltungskosten o.ä. erklärt. Selbst das hat die Richterin anscheinend nicht sonderlich interessiert. Erst durch meine Auflistung im DVAG Sticky habe ich die wahren Kosten aufgeschlüsselt und herausgefunden und wenn man sich die Verluste einiger User, die diese Police haben anschaut, wird einem Angst und Bange.

 

P.s. Danke für Eure tolle Unterstützung. Vielleicht motiviert es einige hier, wenn der Fall positiv für mich ausgehen sollte, selbst gegen eine eventuelle Falschberatung oder ähnliches sich zur Wehr zu setzen.

Das es Gang und Gebe ist Altverträge gegen Neuverträge auszutauschen, um nochmals Provisionen und Einheiten zu bekommen, ist bekanntlich kein Geheimnis.

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Anthony Blanche

Nun, ohne hier vorgreifen zu wollen:

Der Text wird eine Berufungsbegründung sein.

Berufungsurteile sehen - die juristischen Details erspare ich hier den Beteiligten - anders aus und eine "Vorankündigung" des Landgerichtes wird es auch nicht geben. Einer "Vorankündigung" am nächsten käme ein Hinweisbeschluss, der sähe aber auch anders aus und hätte einen anderen Inhalt.

 

Zum Inhalt dieser Berufungsbegründung möchte ich nichts sagen - ich würde jedoch generell den Tag nicht vor dem Abend loben.

Ciao

Anthony Blanche

 

(Auch wenn ich falsch liegen sollte und es sich hierbei um eine - im Übrigen eher mäßige juristische Qualität aufweisende - "Vorankündigung", "Entwurf eines Urteiles" oder wie auch immer handeln sollte, wäre Vorfreude nicht angebracht - da sich der Spruchkörper des LG Leipzig postwendend einen - begründeten - Befangenheitsantrag finge...)

 

Nachtrag:

Das ganze passt auch von der Chronologie nicht. Anfang dieses Jahres noch Gütetermin vor dem Amtsgericht und jetzt bereits das zweitinstanzliche Urteil?! :- Im Leben nicht...

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jm2c

Nun ja, wie bereits geschrieben, ich bin kein Jurist. Ich habe bisher nur einmal prozessiert. Da musste ich sowohl in der ersten und zweiten Instanz persönlich vor Gericht erscheinen und mein Anliegen mündlich vortragen. Das Verfahren wurde dann durch Vergleich in der zweiten Instanz beendet. Dass ein Urteil auf Aktenlage in der zweiten Instanz erfolgen kann, kann ich mir nicht vorstellen.

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asherah

Je mehr Leute sich hier äußern - manche melden sich sogar extra dafür an ;) - desto verwirrter bin ich.

 

Gerald, vielleicht kannst Du nochmal etwas Licht in das Kuddelmuddel hier bringen.

 

So,nicht mehr huschhusch am iPhone, sondern nun am Rechner. Größerer Bildschirm dient auch der Rechtsfindung ;-) M.E. hat hier der Anwalt des Berufungsklägers seinen Schriftsatz sehr eng an den Urteilsstil angelehnt. Sprich, Berufungsbegründung und nicht Urteil. Wenn es ein Urteil wäre, hätte der Richter es nicht so mit der Grammatik. In einem Urteil würde es nicht heißen "ist aufzuheben", sondern "war aufzuheben" etc.

 

Kurzum: In der ersten Instanz hat der Kläger einen auf den Hut bekommen und dies ist die Begründung seiner Berufung durch seinen Anwalt. Alles was darin steht, ist also Parteivortrag und nicht die Meinung eines Richters. Schade, die subjektive Version qua iPhone war mir lieber . Sorry für die Verwirrung :-

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jm2c

Danke für die Aufklärung, asherah. Dann passt aber dein obiges Zitat irgendwie nicht mehr:

 

Jep, hat er. Das Urteil der 1. Instanz wurde aufgehoben und durch das Berufungsurteil der Klage im vollen Umfang statt gegeben. Revision zum BGH wurde nicht zugelassen, Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen ist möglich. Rechtlich kenne ich mich im VVG nicht aus, aber da es hier nicht um Rechts- sondern um Tatsachenfragen ging, dürfte die Beschwerde kaum ein Chance haben. Glückwunsch! Jeder Treffer gegen solchen Läden ist höchst erfreulich.

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ImperatoM

Ist ja interessant. Gerichte urteilen erst ausschließlich nach Aktenlage und kommen dann nur zur Verhandlung zusammen, wenn eine Partei das fordert?

Ist das normal bei Zivilprozessen? Es erscheint mir dann schon recht unwahrscheinlich, dass das selbe Gericht sein eigenes Urteil nach der mündlichen verhandlung wieder aufhebt. Naja, gut für Dich, Gerald ;)

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Anthony Blanche

Ist ja interessant. Gerichte urteilen erst ausschließlich nach Akte nlage und kommen dann nur zur Verhandlung zusammen, wenn eine Partei das fordert?

 

Nein. Ein Urteil nach Aktenlage gibt es nur in folgendem Fall, welcher hier nicht einschlägig ist.

 

§ 331a ZPO

Beim Ausbleiben einer Partei im Termin zur mündlichen Verhandlung kann der Gegner statt eines Versäumnisurteils eine Entscheidung nach Lage der Akten beantragen; dem Antrag ist zu entsprechen, wenn der Sachverhalt für eine derartige Entscheidung hinreichend geklärt erscheint. § 251a Abs. 2 gilt entsprechend.

 

 

 

Ist das normal bei Zivilprozessen? Es erscheint mir dann schon recht unwahrscheinlich, dass das selbe Gericht sein eigenes Urteil nach der mündlichen verhandlung wieder aufhebt. Naja, gut für Dich, Gerald ;)

 

 

Ein Urteil des Berufungsgerichtes liegt nicht vor und es werden auch - wenn es überhaupt eine Entscheidung durch Urteil geben wird - noch einige Monate ins Land gehen, bis dieses vorliegen wird.

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jm2c

Na bitte, Anthony habe ich wieder was gelernt. Bei mir war es zum Bleistift so, dass in der ersten Instanz öffentlich, in der Zweiten, nicht-öffentlich verhandelt wurde. Und überhaupt war der Richter in der zweiten Instanz viel netter und hat mir das Alles wunderbar erklärt, warum es gut ist, dem Vergleich zuzustimmen. So habe ich auch als Nicht-Jurist mal einen Einblick in das Jura-Gedöns gewonnen.

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Anthony Blanche

Hallo Gerald, hallo alle,

ich gebe hier nur ungerne den "Pessimisten", aber ohne mündliche Verhandlung wird das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil schon aus Rechtsgründen nicht kippen können. Der nächste Schritt im Verfahren wäre, dass die Berufungsbeklagten eine Erwiderung auf die Berufungsbegründung verfassen, auf welche Dein Anwalt wiederum replizieren wird.

 

Die positive Entwicklung könnte jedoch - das wäre meine Prognose - darin liegen, dass sich die Gegenseite angesichts des mit dem Berufungsverfahren verbundenen Prozessrisikos einigungsbereit zeigt und hier der Rechtsstreit möglicherweise durch einen "Vergleich" abgeschlossen wird.

Ciao

AB

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Gerald1502

Hallo Gerald, hallo alle,

ich gebe hier nur ungerne den "Pessimisten", aber ohne mündliche Verhandlung wird das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil schon aus Rechtsgründen nicht kippen können. Der nächste Schritt im Verfahren wäre, dass die Berufungsbeklagten eine Erwiderung auf die Berufungsbegründung verfassen, auf welche Dein Anwalt wiederum replizieren wird.

 

Die positive Entwicklung könnte jedoch - das wäre meine Prognose - darin liegen, dass sich die Gegenseite angesichts des mit dem Berufungsverfahren verbundenen Prozessrisikos einigungsbereit zeigt und hier der Rechtsstreit möglicherweise durch einen "Vergleich" abgeschlossen wird.

Ciao

AB

Hallo Anthony und willkommen im Forum. Hast Dich ja extra für dieses Thema, so scheint es mir, angemeldet zu haben.

 

Ist es denn nicht so, dass das Berufungsgericht das Urteil vom Amtsgericht erst kippen/aufheben muss und erst danach eine mündliche Verhandlung oder Urteil stattfindet?

 

Viele Grüße

Gerald

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jm2c
... Ist es denn nicht so, dass das Berufungsgericht das Urteil vom Amtsgericht erst kippen/aufheben muss und erst danach eine mündliche Verhandlung oder Urteil stattfindet?

 

Viele Grüße

Gerald

Nein, meines Wissens wird erst mit der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auch formal der Weg zum Kippen oder Bestätigen des erstinstanzlichen Urteils geebnet. Denn es wird da ja komplett neu verhandelt und jede Partei darf ihre Argumente zur Beweisführung und Sachlage noch mal vorbringen. Ich musste übrigens zwei Jahre oder so - weiß nicht mehr genau - warten, bis es in der zweiten Instanz weiterging.

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Gerald1502

Nein, meines Wissens wird erst mit der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht auch formal der Weg zum Kippen oder Bestätigen des erstinstanzlichen Urteils geebnet. Denn es wird da ja komplett neu verhandelt und jede Partei darf ihre Argumente zur Beweisführung und Sachlage noch mal vorbringen. Ich musste übrigens zwei Jahre oder so - weiß nicht mehr genau - warten, bis es in der zweiten Instanz weiterging.

Nun, es wurde angedeutet, dass es eine mündliche Verhandlung geben könnte...wie Du schon sagtest, darf man dann die Sachlage nochmal schildern.

 

Aber zwei Jahre auf eine zweite Instanz zu warten, ist schon sehr lange. Bei mir dauert es ja auch schon zwei Jahre....Die Verluste die einem da entstehen kann die AachenMünchener DVAG nicht mehr gut machen.

Schade, dass man durch solches Verhalten, fast um seine Altersvorsorge gebracht wird und solche Geldvernichter immer noch Versicherungsprodukte verkaufen dürfen.

Finanztest hatte ja auch schon diesbezüglich berichtet. http://www.wertpapie...post__p__672384

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Anthony Blanche

Hallo Anthony und willkommen im Forum. Hast Dich ja extra für dieses Thema, so scheint es mir, angemeldet zu haben.

 

Hallo Gerald, hallo alle,

ja, ich habe mich in der Tat extra für dieses Thema angemeldet. Das Forum selbst lese ich jedoch schon, seit ich damals wegen Einführung der Abgeltungssteuer mein Depot neu ausrichten wollte. Da mein passives Portfolio jedoch äußerst "langweilig" ist und ich mehr oder weniger eines der Musterdepots im Fonds-Unterforum übernommen hatte, gab es bis jetzt nicht wirklich Gelegenheit, Fragen zu stellen oder andere Fragen zu beantworten. Versuche nun in diesem Thread, ein bisschen "zurückzugeben", da ich das Gefühl hatte, dass ein bisschen allgemeine Verwirrung herrschte, was nun passiert ist, was passieren wird etc.

 

Ist es denn nicht so, dass das Berufungsgericht das Urteil vom Amtsgericht erst kippen/aufheben muss und erst danach eine mündliche Verhandlung oder Urteil stattfindet?

 

Viele Grüße

Gerald

 

1. Nein, das "kippen/aufheben" setzt ja selbst ein Urteil voraus. Der Erlass eines Urteiles wiederum setzt im Regelfall eine vorangegangene mündliche Verhandlung voraus (Mündlichkeitsprinzip). Von diesem Prinzip gibt es zwar gewisse Ausnahmen (Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren; Anerkenntnisurteil aufgrund außergerichtlichen Anerkenntnisses) diese liegen hier jedoch nicht vor.

 

2. So ganz abwegig ist der Gedanke "erst kippen" und dann "Entscheidung über den Anspruch" jedoch auch nicht, das beschreibt die Konstellation, dass das Berufungsgericht (Landgericht) das Urteil aufhebt und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Gericht der ersten Instanz (Amtsgericht) zurückverweist. Das ist etwa bei erfolgreichen Berufungen im Strafrecht der Regelfall, im Zivilrecht aber die Ausnahme. In jedem Fall würde aber (siehe 1; auch zu den Ausnahmen) vor dem "kippen" eine mündliche Verhandlung stattfinden.

 

Ciao

AB

P.S.

Ich habe einfach mal ein paar Normen angefügt, welche für diese Thematik relevant sind. Normen ohne nähere Bezeichnung sind solche der Zivilprozessordnung (ZPO).

 

§ 522

Zulässigkeitsprüfung; Zurückweisungsbeschluss

 

(1) Das Berufungsgericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Berufung an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist eingelegt und begründet ist. Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen. Die Entscheidung kann durch Beschluss ergehen. Gegen den Beschluss findet die Rechtsbeschwerde statt.

 

(2) Das Berufungsgericht weist die Berufung durch einstimmigen Beschluss unverzüglich zurück, wenn es davon überzeugt ist, dass

1. die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat,

2. die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und

3. die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert.

 

[snip]

§ 523

Terminsbestimmung

 

(1) Wird die Berufung nicht nach § 522 durch Beschluss verworfen oder zurückgewiesen, so entscheidet das Berufungsgericht über die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter. Sodann ist unverzüglich Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen.

[snip]

 

§ 538

Zurückverweisung

 

(1) Das Berufungsgericht hat die notwendigen Beweise zu erheben und in der Sache selbst zu entscheiden.

 

(2) Das Berufungsgericht darf die Sache, soweit ihre weitere Verhandlung erforderlich ist, unter Aufhebung des Urteils und des Verfahrens an das Gericht des ersten Rechtszuges nur zurückverweisen,

[sieben bestimmte, abschließend aufgezählte Sonderkonstellationen]

 

und eine Partei die Zurückverweisung beantragt.

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Gerald1502

Mh, kann nochmal jemand genauer erklären, was das jetzt genau war, das diese Freude ausgelöst hatte, wenn es jetzt kein Urteil war?

Es ist nur das Schreiben meines Anwaltes, was sich auf den ersten Blick wie ein Urteil des Berufungsgerichts liest, was den Jubel ausgelöst hat und man leider doch wieder auf den Boden der Realität zurückgeholt wurde. Warten wir also ab, was als nächstes kommt.

 

Hallo Anthony und willkommen im Forum. Hast Dich ja extra für dieses Thema, so scheint es mir, angemeldet zu haben.

 

Hallo Gerald, hallo alle,

ja, ich habe mich in der Tat extra für dieses Thema angemeldet. Versuche nun in diesem Thread, ein bisschen "zurückzugeben", da ich das Gefühl hatte, dass ein bisschen allgemeine Verwirrung herrschte, was nun passiert ist, was passieren wird etc.

Das freut mich sehr, dass es User gibt, die den Fall hier beobachten und aufklären wollen. :thumbsup:

 

Ist es denn nicht so, dass das Berufungsgericht das Urteil vom Amtsgericht erst kippen/aufheben muss und erst danach eine mündliche Verhandlung oder Urteil stattfindet?

 

1. Nein, das "kippen/aufheben" setzt ja selbst ein Urteil voraus. Der Erlass eines Urteiles wiederum setzt im Regelfall eine vorangegangene mündliche Verhandlung voraus (Mündlichkeitsprinzip). Von diesem Prinzip gibt es zwar gewisse Ausnahmen (Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren; Anerkenntnisurteil aufgrund außergerichtlichen Anerkenntnisses) diese liegen hier jedoch nicht vor.

 

2. So ganz abwegig ist der Gedanke "erst kippen" und dann "Entscheidung über den Anspruch" jedoch auch nicht, das beschreibt die Konstellation, dass das Berufungsgericht (Landgericht) das Urteil aufhebt und die Sache zur weiteren Verhandlung an das Gericht der ersten Instanz (Amtsgericht) zurückverweist. Das ist etwa bei erfolgreichen Berufungen im Strafrecht der Regelfall, im Zivilrecht aber die Ausnahme. In jedem Fall würde aber (siehe 1; auch zu den Ausnahmen) vor dem "kippen" eine mündliche Verhandlung stattfinden.

Danke für Deine Antwort.

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Gerald1502

Ich habe eine PN bekommen und darf nach Absprache den Beitrag hier anonym einfügen. Er möchte sich in die bis jetzt sehr gute Diskussion nicht einmischen und es von der Seitenlinie beobachten.

Vielleicht ergibt sich dadurch eine weitere Aufklärung.

 

hey gerald.

 

sei mir nicht böse, aber ich muss dich trotzdem mal ins bild setzen, damit du das ein wenig verstehst

Erstmal danke, dass Du Dich bei mir meldest und Hilfestellung gibst und Deine Sichtweise als Fachmann erläuterst.

 

normal ist das gesetz so aufgebaut, dass du als geschädigter nachweisen musst, dass dir ein schaden entstanden ist und der von dir beklagte die schuld dafür trägt, dass du einen schaden erlitten hast. das heißt du trägst die "beweislast"

Es fing ja so an, dass ich ihm damals in dem Terminvereinbahrungstelefonat schon klar gesagt habe, was mein Anliegen ist. Daraufhin kam der Beratungstermin zustande. Da ich damals in einer anderen Stadt gearbeitet habe, konnte ich nur diesen Beratungstermin wahrnehmen. Er hat mir ganz schlüssig gezeigt, welche Rendite ich zu erwarten habe und in welchen Fonds ich eigentlich investiere.

 

Damit, so schien mir war er meinem Anliegen nachgekommen. Das mir, wie gesagt der Zusatz "RiesterRente Strategie NO 1" aufgefallen war, ich aber aus vorhergehenden Satz keinen Ansatz des Nachfragens gesehen habe, bin ich davon ausgegangen, dass das alles seine Richtigkeit hat.

 

Im Beratungsprotokoll steht:

 

  • Im Beratungsprotokoll steht der Zusatz "Vertragsverlängerung/- umstellung/- neuordnung"
  • Unter Lösungsvorschlag steht kurz und knapp "RiesterRente Strategie NO 1"
  • Als Begründung wird angegeben "optimalen Ausnutzung der Tarifmöglichkeiten"

Nochmal, mein Anliegen war kein Neuabschluss und so ist es im Beratungsprotokoll nicht vermerkt. Es hätte ja dann im ersten Punkt stehen müssen "Neuabschluss".

Das ist nirgends zu finden.

 

Das Protokoll habe ich eher im Vorbeigehen unterschrieben, mit der Annahme, dass es sich immer noch um denselben Vertrag handelt. Des Weiteren hatte ich auch kein Internet, wo man sich Informationen holen kann. Das zeigt ganz deutlich, dass ich nicht soviel Ahnung hatte und er es ausgenutzt hat.

 

von diesem grundsatz gibt es ausnahmen. das nennt sich dann "beweislastumkehr". so eine ausnahme ist bei dir auch ersichtlich, nämlich im vvg. das bedeutet, dass du nicht nachweisen musst, dass dein berater einen fehler zu deinem nachteil begangen hat, sondern das es ausreichend ist, dass du behauptest, dass ein berautngsfehler unterlaufen ist. dieser behauptung ist genüge getan, wenn du plausibel darlegst das durch ein verhalten deines beraters dir ein schaden entstanden ist. der berater, bzw. die beklagte partei, welcher das verschulden des beraters zugerechnet werden kann, muss dann beweisen, dass ihr das verschulden nicht zuzurechnen sei.

Der Beweis geht meines Erachtens aus dem Beratungsprotokoll hervor, indem nichts über einen "Neuabschluss" vermerkt ist und lediglich nur der Produktname genannt wird.

Des Weiteren bin ich in keinster Weise über mögliche neue anfallende Abschluss- und Vertriebskosten oder gar den Verwaltungskosten aufgeklärt worden.

Es wurde mir lediglich nach meinem Wunsch, die mögliche Wertentwicklung gezeigt und was ich als mögliche Rente zu erwarten habe.

 

Ich habe in seinem LapTop erkennen können, wie viel ich denn als mögliche Rente zu erwarten habe und hatte ihn diesbezüglich gefragt, ob ich echt soviel Rente bekommen werde.

Seine Antwort war: Ja, Du wirst einmal 2000€ monatliche Rente bekommen.

 

aus dem urteil des amtsgerichts geht jetzt folgendes hervor:

 

1. du hast schon nicht plausibel dargelegt, dass ein verschulden des beraters überhaupt in betracht kommt

2. und auch wenn du dieses plausibel darlegen könntest, so kann die beklagte in nachvollziehbarer weise beweisen, dass kein beratungsfehler vorliegt

Nein, folgendes. Bevor ich oder die Gegenpartei aussagen konnten, hat mir die Richterin schon ganz am Anfang klar gesagt, dass kein Erfolg besteht, die Klage zu gewinnen. Alles was ich stehts glaubhaft und sehr wahrheitsgemäß geäußert habe, war für sie eher Formsache und ein bissl abarbeiten. Mehr nicht. Sie hatte doch schon ihr Urteil diesbezüglich gefällt und es bestand da in keinster Weise eine Chance sie umzustimmen.

 

Ich habe alles was man nennen konnte gesagt. Jedes kleinste Detail und auch, dass mir der Zusatz "RiesterRente Strategie NO 1" aufgefallen war, ich aber im Vertrauen in meinen Berater nicht nochmal nachgehakt hatte.

 

Wie die Beklagte es beweisen kann, ist mir sehr unschlüssig, da doch auch das Gericht in dem Urteil anerkannt hatte, dass ich über mögliche anfallende Kosten nicht aufgeklärt wurde. In so einem Fall, wo man ein anderes Produkt kündigt und gegen ein neues ersetzt, muss doch eine besondere Beratung stattfinden. Das besagt ja auch das VVG.

 

das amtsgericht hat sich also, so könnte man plump sagen, in zweierlei weise abgesichert. zum einen, dass du plausibel ein beraterverschulden nicht dargelegt hast. zum anderen, um das urteil quasi abzusichern, dass die beklagte ausreichend beweis dafür angetreten hat, dass ein beraterverschulden nicht vorliegt.

Sehe ich wie schon erläutert anders. In der hochgeladenen Anhang Pdf Datei habe ich ein paar uninteressante Seiten weggelassen. Was mir aufgefallen war ist, dass die Gegenseite bei der im Jahr 2009 erhaltenen Wertmitteilung KEINE Wertmitteilung mit den darin angefallenen Kosten zu den Beweisakten eingefügt hat. Da wurden nur die einzelnen Zulagen aufgelistet und das man bei einem Umzug die Adressdaten ändern soll. Es wurde da klar die Wertentwicklung unterschlagen. Warum denn nur?

 

Wir haben es ja eh dem Gericht eingereicht, aber wenn die Gegenseite schon den Teil einscannt, dann doch bitte alles und nicht einen Teil weglassen.

 

ich möchte deinem anwalt nicht zu nahe treten, aber seine berufungsbegründung halte ich für ein wenig dürftig. zu bemängeln, dass du beweis angetreten hättest und dieses nicht zur kenntnis genommen worden sei, stimmt nämlich nicht ganz. zum einen musst du keinen beweis antreten, sondern diese fehlberatung nur behaupten. insofern muss dieser punkt quasi im vorgriff "flankierend" methodisch ins schreiben gesetzt werden.

 

flankierend bedeutet hier, dass der beweis der beklagten, dass es zu keiner fehlberatung gekommen sei, angegriffen und erschüttert werden muss. die begründung des amtsgerichts, dass die beklagte nachvollziehbar dargelegt habe, dass keine fehlberatung stattgefunden habe, erscheint auf den ersten blick nachvollziehbar. anhand der schreiben, der versicherungsbestätigung, dem beratungsprotokoll etc.

Wir berufen uns ja in der Klage um Erstattung der Kosten. Eine Rückabwicklung ist ja nicht mehr möglich.

 

ich will dir nicht den mut nehmen, aber hier würde ich dir empfehlen mein hauptaugenmerk zu legen. du musst dir eher die beweisbegründung der beklagten genaustens angucken und überprüfen, wo hier ungereimtheiten sind. hast du bei der beratung die worte "abschluss und aufgabe" der versicherungen bei dem berater angesprochen? wie hat er reagiert und was sagte er dazu, dass es einen neuabschluss gibt oder nicht??? hat deine frau oder jemand anderes dies mitbekommen???

Die Worte Abschluss und Aufgabe habe ich nicht verwendet, sondern wollte nur eine Vertragsänderung haben indem ich den monatlich zu zahlenden Beitrag erhöhe und einen Fondswechsel in einen reinen Aktienfonds. Das hat er wohl zum Anlass gesehen, mir die RiesterRente Strategie NO 1 anzubieten aber nix über einen Neuabschluss zu erwähnen.

 

Ich war ganz alleine bei ihm, bei der Vertragsunterzeichnung. Als ich aber damals 2009, nach dem ganzen hin und her mit der Beitragsfreistellung die Termin zusammen mit meiner Frau hatte, hat er nach meiner Nachfrage, dass keine weiteren Kosten entstehen, dieses bejaht. Nur kann sich meine Frau daran nicht mehr erinnern oder hat es gar mitbekommen. Das fällt dann somit raus.

 

die aktuelle berufsbegründung würde ich auf jeden fall nochmal genau überarbeiten. deine chancen momentan würde ich vielleicht mit 20:80 beziffern. gibt es ein vergleichsangebot so überlege ernsthaft die annahme dessen!

Schauen wir mal was kommt.

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Gerald1502

Ein was ist mir noch von dem damaligen Beratungsgespräch eingefallen. Und zwar hatte mein VB behauptet, dass ich jedes Jahr rund 400 an Steuern zurückbekomme. Er hat es auch auf mein genaues Nachfragen bejaht, dass dies der Fall ist und ich jedes Jahr rund 400 an Steuerersparnis vom Finanzamt zurückerstattet bekomme. War glaube ich auch auf seinen Lap Top zu sehen. Wie soll das aber gehen?

 

Habe außerdem noch den Vergleich der beiden RiesterRentenversicherungen, den ich im DVAG Sticky gemacht habe, an meinen Anwalt gesendet. Den Vergleich könnte man auch in einer Verhandlung verwenden.

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gebe_nix

Ohne Zweifel ist die "Beratung" des DVAG-"Beraters", die zu neuen Abschlusskosten geführt hat, nicht in Deinem Interesse gewesen.

 

Trotzdem bin ich skeptisch was die Erfolgsaussichten der Klage angeht. Die Beweislage ist m.E. zu dürftig. Ich persönlich hätte das Ganze als teueres Lehrgeld verbucht und mir den Klageweg gespart. Am Ende ist der Verlust durch Anwalts- und Gerichtskosten vermutlich noch höher.

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Gast
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