LagarMat Juli 1, 2011 Hey Folks, ich würde gern zu folgender Situation einen Rat haben. Falls dazu ein juristisch ausgebildeter was sagen könnte, wäre ich sehr dankbar. Situation: Mitte September stehe ich am hellichten Tag mit Beifahrer an einer Kreuzung und will in eine Vorfahrtsstraße einfahren, habe also zu warten. Von hinten kommt ein Fahrzeug und will sich aus irgendeinem Grund vorbeidrängeln. Bei diesem Vorbeidrängeln zerkratzt er mir links den Stoßfänger. Der Typ schaut mich nur blöd an und verdrückt sich. Ich fahre direkt zur Polizei und erstatte Anzeige. Im März gibt es dann endlich die Gerichtsverhandlung auf welcher der Vogel sich schuldig bekennt und aufgrund dessen auch mit ner Schramme davon kommt. Seine Anwältin drückt mir ihre Karte in die Hand, ich solle bei ihrer Kanzlei anrufen, die würden mir dann die Schadensnummer der Versicherung ihres Mandanten geben und dann würde ich meinen Schaden ersetzt bekommen. Ich rufe also bei der Kanzlei und danach bei der Versicherung an. Ich solle einen Kostenvoranschlag und Fotos des Schadens per Email schicken. Nu kommt der Knackpunkt. Der Vogel hat sich nach Aussage der Versicherung, HDI Gerling übrigens, nicht als Verursacher meines Schadens bekannt, daher müsste man die Akte von der Staatsanwaltschaft anfordern, das könne aber etwas dauern. Wie gesagt das war im März 2011. Ich rief dann in Zwei-Wochen-Abständen bei der Versicherung an und bekam immer die gleiche Auskunft. Die Akte wäre noch nicht da. Ende April wurde es mir dann zu bunt und ich rief bei der Staatsanwaltschaft an, um zu fragen was mit der Akte wäre., dass ich meinen Schaden noch nicht erstattet bekommen hätte. Aussage der Staatsanwaltschaft: "Die Akte liegt hier und wurde auch bisher nicht angefordert." Daraufhin rufe ich wieder die HDI-Gerling an. "Wir haben die Akte längst angefordert, sie ist aber bisher nicht eingetroffen." Das habe ich mir dann schriftlich geben lassen. Jetzt ist Juli und ich habe mein Geld immer noch nicht. Was mache ich jetzt? Geh ich zur Polizei, zum Gericht, zur Staatsanwaltschaft, zur Versicherung? Wie bekomme ich mein Geld? Es kann doch nicht sein, dass sich hier Staatsanwaltschaft und Versicherung gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben, keiner Schuld sein will und ich meine Kohle nicht bekomme. Was sagt ihr? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nolske Juli 1, 2011 Ein bewährtes Mittel ist, direkt eine Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden zu schreiben. Kurz den Sachverhalt darlegen, am Besten mit den Daten (die natürlich auch in der Abteilung liegen, aber was soll's) und vorallem mit Verweis auf die Korrespondenz mit der Staatsanwaltschaft. Ein Verweis auf eine BaFin-Beschwerde erhöht die Bearbeitungsgeschwindigkeit zusätzlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 1, 2011 Hmm, schwierig und ich bin auch kein Rechtsexperte. Genau diese Spielchen möchte man eigentlich nicht. 1. Eskalationsstufe: In den Ebenen nach oben steigen: Wie wäre es mit einem Brief an die Direktion? 2. gemäßigte Maßnahmen: den Ombudsmann für Versicherungen (als Schlichtungsstelle für Streit zw. Privatleuten und Versicherungen) einschalten. www.versicherungsombudsmann.de 3. die härtere Gangart: Hast Du den Schaden mitlerweile reparieren lassen und das Geld vorgestreckt? In diesem Falle würde eine Mahnung mit einer Fristsetzung (2 Wochen ) schreiben gefolgt von einer 2. Mahnung mit einer weiteren 2 Wochenfrist. Danach würde ich versuchen ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Das ergangene Urteil sollte Deinen Anspruch ja ausreichend dokumentieren. Da am Ende eines solchen Verfahrens die Erwirkung eines Titels steht mit dem Du ein Insolvenzverfahren über eine Firma eröffnen kannst wird man da schon drauf reagieren. Es gibt auch sinnvolle Kombinationen. Es gibt übrigends Versicherungen bei denen das hinauszögern von Zahlungen Methode sein soll. Was ich deshalb nicht machen würde ist mich auf das Innenverhältnis Staatsanwaltschaft - Versicherung einzulassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio Juli 1, 2011 Aus meiner Erfahrung muss das nicht an der Versicherung liegen. Ich hatte selbst mal einen ähnlichen Fall bei dem sich herausgestellt hat hat, das der Sachbearbeiter im Ordungsamt schlicht nichts gemacht hat. Jedenfalls nicht bevor man bei der Amtsleitung mal kräfig auf den Busch geklopft hatte ... und zur Krönung haben sie die Akte dann nicht an meinen Rechtsanwalt, sondern an den Rechtsanwalt der Gegenseite geschickt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asherah Juli 1, 2011 Fristsetzung zur Regulierung des Schadens von max. 3 Wochen mit Klagandrohung. Mit Fristablauf zum Anwalt gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Juli 1, 2011 · bearbeitet Juli 1, 2011 von BondWurzel Fristsetzung zur Regulierung des Schadens von max. 3 Wochen mit Klagandrohung. Mit Fristablauf zum Anwalt gehen. Nicht die Versicherung ist Schadensverursacher, sonder der tatsächliche Verursacher, er muss dann in Vorleistung treten, wenn die Versicherung nicht zahlt. Schick ihm die Rechnung mit Frist, kann er sich ja bei seiner Versicherung erstatten lassen. Du hast doch auch ein Urteil. Die Anruferei nützt gar nichts, alles schriftlich machen mit Termin. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Juli 4, 2011 · bearbeitet Juli 4, 2011 von harryguenter Nicht die Versicherung ist Schadensverursacher, sonder der tatsächliche Verursacher, er muss dann in Vorleistung treten, wenn die Versicherung nicht zahlt. Das hatte ich anders in Erinnerung, und nachfolgende Quelle scheint das zu bestätigen. Als Geschädigter Nach einem Unfall können Sie sich direkt an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wenden und Schadenersatz verlangen. Sie müssen keineswegs warten, bis der Unfallschuldige den Schaden meldet. Unabhängig davon sollten Sie auch Ihre eigene KFZ-Versicherung vom Unfall in Kenntnis setzen. http://versicherungs-wiki.de/index.php/Regulierung:KFZ-Versicherung Da die Versicherung sich als Haftpflichtversicherung zum Unfallzeitpunkt jawohl bekannt hat würde ich Sie jetzt auch mit Fristsetzung zur Regulierung auffordern. Da aber wie schon geschrieben die Verschleppung bei einigen Versicherungen Methode ist würde ich direkt den Ombudsmann mit einschalten - oder direkt einen (Fach-)anwalt. http://www.kanzlei-hennemann.de/index.php?option=com_content&view=article&id=97:kurznotiert20110506&catid=4:kurznotiert&Itemid=7 (es mag übrigends Zufall sein, dass gerade diese Versicherung bei der Google suche unter den Stichwörtern "Versicherung verschleppung regulierung" auftaucht. Aber den Spruch das der Schädiger hoffentlich nicht *** versichert ist habe ich schon häufiger gehört) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Juli 5, 2011 Ich habe am Freitagvormittag noch ein weiteres Mal bei der HDI-Gerling angerufen und mit dem Ombudsmann und einem weiteren anwaltlichen Vorgehen bei weiterer Nichtleistung gedroht. Heut um 10:44 klingelte mein Telefon und die Schadensabteilung der HDI war dran. Die Akte wäre eingetroffen, sie würden den Schaden übernehmen und wollten wissen, wohin sie das Geld überweisen sollen. Ich komme mir vor wie im Film. Es ist wirklich ein komischer Zufall, dass die Akte plötzlich da ist und sie nun zahlen will. Welche Formulierung ich treffender fände, könnt ihr euch denken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag