bluex Juni 26, 2011 Hallo, ich habe einige Frage zu der Ertragsabrechnung meines Fondssparplan. Ich habe leider nicht viel Ahnung von Wertpapieren. Ich spare monatlich 30,00 Euro in einen ETF, ISHARES STOXX EUROPE 600 (DE), ISIN DE0002635307. Nun habe ich das erste Mal eine Ertragsabrechnung bekommen. Es wurden insgesamt 3,93 Euro meinem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Ich denke es handelt sich um Dividendenausschüttungen und Zinsen die der Fonds erzielte. Laut Übersicht erzielten meine Anteile folgende kapitalertragssteuerpflichtige Erträge: - inländische Dividenden: 0,63 Euro - Zinsen, Mieten, sonstige Erträge: 0,11 Euro - ausländische Dividenden: 3,71 Euro ----------------------------------------- Summe der kapitalertragssteuerpflichtigen Erträge: 4,37 Euro Da ich einen Freistellungsauftrag in Höhe von 101,00 Euro bei der Bank eingereicht habe, beträgt mein verbleibender Freistellungsauftrag 96,63 Euro. Soweit so gut bisher habe ich alles verstanden. Warum habe ich allerdings nicht die 4,37 Euro erhalten? Ich habe meinen Freistellungsauftrag doch noch nicht aufgebraucht. Wie kommt die Bank auf die 3,77 Euro bzw. 3,93 Euro aus der Steuermitteilung? Die 0,16 Euro sind wohl die 25% Steuer auf die inländischen Dividenden in Höhe von 0,63 Euro. Ich komme mit der Abrechnung einfach nicht zurecht. Vielen herzlichen Dank für eure Tipps, Hinweise und Erklärungen. Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 Juni 26, 2011 Die 4,37 EUR steuerpflichtige Erträge setzen sich aus den steuerpflichtigen Erträgen der Ausschüttung von 3,77 EUR und den Erträgen aus der Teilthesaurierung i.H.v. 0,60 EUR zusammen. Die Thesaurierung wurde jedoch nirgendwo erwähnt und das ist das Problem beim Nachvollziehen der Abrechnung. Da du nur die Ausschüttung und die einbehaltenen Steuern zurück erhalten kannst und nicht den Betrag der Thesaurierung (der hat ja bekanntlich den Anteilspreis erhöht bzw. nicht gemindert) passt das mit den 3,93 EUR (3,77 EUR Ausschüttung und 0,16 EUR Steuern auf die Inlandsdividenden). Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Juni 26, 2011 Hallo, vielen Dank für die Erklärung. Ich glaube ich hab das jetzt verstanden. Aber wie und wo kann ich nachvollziehen, ob für die 0,60 Euro auch wirklich neue Fondsanteile in mein Depot kamen? Nochmals herzlichen Dank! Viele Grüße bluex Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 26, 2011 Hallo, vielen Dank für die Erklärung. Ich glaube ich hab das jetzt verstanden. Aber wie und wo kann ich nachvollziehen, ob für die 0,60 Euro auch wirklich neue Fondsanteile in mein Depot kamen? Nochmals herzlichen Dank! Viele Grüße bluex Bei Thesaurierungen gibt es keine neuen Anteile, Thesaurierung ist nur ein technischer Begriff für die Zurechnung bisher bereits im Anteilpreis enthaltenen/abgebildeten Erträge zum Ende des Geschäftsjahres. Weiterhin hat die Thesaurierung steuertechnische Bedeutung, die Erträge gelten ab Thesaurierung als zugeflossen und müssen versteuert werden, bei inländischen Thesaurieren führt die KAG die Steuern aus dem Fondsvermögen ab, bei ausländischen Thesaurieren muß der Anteilinhaber dies selbst vornehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluex Juni 26, 2011 Weiterhin hat die Thesaurierung steuertechnische Bedeutung, die Erträge gelten ab Thesaurierung als zugeflossen und müssen versteuert werden, bei inländischen Thesaurieren führt die KAG die Steuern aus dem Fondsvermögen ab, bei ausländischen Thesaurieren muß der Anteilinhaber dies selbst vornehmen. Muss ich da was unternehmen bzw. melden? Jetzt oder am Jahresende? Erhalte ich am Jahresende ausländische Steuern zurück? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Adun Juni 26, 2011 Muss ich da was unternehmen bzw. melden? Jetzt oder am Jahresende? Es ist ein deutscher Fonds und daher gibts nix zu tun. Alles läuft automatisch. Die Abrechnung ist korrekt; der ausgezahlte Betrag ebenfalls, der Abzug vom Freistellungsauftrag ebenso. Erhalte ich am Jahresende ausländische Steuern zurück? Gezahlte ausländische Steuer wird in den entsprechenden Verlustverrechnungstopf eingebucht und mit eventuellen Erträgen verrechnet. Ist zum Jahresende noch etwas im Topf, kannst auch eine Verlustbescheinigung beantragen (muss spätestens bis zum 15.12. geschehen). Dann kannst Du das in der Steuererklärung angeben. Musst Du aber nicht. Der Verlustverrechnungstopf rennt Dir nicht weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fundi4444 Juli 4, 2011 Muss ich da was unternehmen bzw. melden? Jetzt oder am Jahresende? Es ist ein deutscher Fonds und daher gibts nix zu tun. Alles läuft automatisch. Die Abrechnung ist korrekt; der ausgezahlte Betrag ebenfalls, der Abzug vom Freistellungsauftrag ebenso. Erhalte ich am Jahresende ausländische Steuern zurück? Gezahlte ausländische Steuer wird in den entsprechenden Verlustverrechnungstopf eingebucht und mit eventuellen Erträgen verrechnet. Ist zum Jahresende noch etwas im Topf, kannst auch eine Verlustbescheinigung beantragen (muss spätestens bis zum 15.12. geschehen). Dann kannst Du das in der Steuererklärung angeben. Musst Du aber nicht. Der Verlustverrechnungstopf rennt Dir nicht weg. Adun irrt sich oben bei der Bescheinigung der ausländischen Steuer (Quellensteuer), als ob Du irgendein Wahlrecht hättest. In Wirklichkeit kommt die Quellensteuer in den gesonderten Quellensteuer-Topf und nicht in den Verlusttopf Allgemein oder Aktien. Bleibt am Jahresende Quellensteuer im Topf, die noch nicht auf Kapitaleinkünfte angerechnet (verrechnet) ist, dann erstellt die Depotbank in der Jahressteuerbescheinigung automatisch eine Position im Betrag der noch nicht angerechneten Quellensteuer. Die nicht angerechnete Quellensteuer kommt über die Steuerbescheinigung IMMER in die Steuererklärung. Du kannst insofern über nicht angerechnete Quellensteuer keine Verlustbescheinigung beantragen. Du hast kein Wahlrecht über die Bescheinigung von Quellensteuer. Du hast keine Möglichkeit, die nicht angerechnete Quellensteuer in irgendeinem Verlusttopf bei der Bank ins Folgejahr zu übertragen (Adun: "Der Verlustverrechnungstopf rennt Dir nicht weg"). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag