IefTina Juni 19, 2011 In Österreich gibt es ein Verzugszinsen-Gesetz - ab dem 30. Tag ohne Kohle ist der Schuldner im Verzug und hat gesetzlich festgelegte Zinsen zu bezahlen. Das betrifft auch Arbeitgeber - hat er z.B. Reiseabrechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen bezahlt ist er im Verzug und hat enstprechende Zinsen zu bezahlen. Wie ist das in Deutschland geregelt? Trifft das auch auf Reiseabrechnungen oder sonstige Vorleistungen des Mitarbeiters zu? Aussage der Personalabteilung "Verzugszinsen sind bei uns nicht üblich." Ja, kann schon sein, Gesetz macht aber der Staat und nicht die Firma. Danke für Info. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sh2108 Juni 20, 2011 Bei jedem Schuldverhältnis (§ 286 BGB). Voraussetzung ist ein durchsetzbarer fälliger Anspruch und in der Regel eine Mahnung! Schau dir den Katalog von § 286 Abs. 2 BGB wegen der Ausnahmen mal an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
IefTina Juni 20, 2011 Danke! BGB: http://www.gesetze.juris.de/bgb/__286.html Außerdem im Internetz gefunden: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=31066& Es ist also wichtig auf Reiseabrechungen jeweils ein Zahlungsziel anzugeben - sonst scheint der Arbeitgeber sich offenbar ewig Zeit lassen zu dürfen, ohne in Verzug zu geraten. In Österreich ist auch ohne Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungseingang (und hier wirds schwammig) der Verzug eingetreten und berechtigt Verzugszinsen zu verlangen. Dabei werden die kreativsten Szenarien genutzt - z.B. Rechnungseingangsdatum wenn der Reiseantrag von 5 Stellen unterschrieben wurde und dann irgendwann mal am Tisch der Reisestelle auftaucht. Rein rechtlich ist hier jedoch das Zustellungsdatum relevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag