Granini Juni 17, 2011 Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage: habe ich das richtig verstanden, dass man bei Rürup (im Gegensatz zu Riester) die addierte Summe von 40.000 auf EINEN Vertrag steuerlich geltend machen kann? Wie soll das gehen, wenn die Ehepartner z.B. eine hohe Altersdifferenz haben, die Auszahlung muss doch zwischen 60 und 67 beginnen? Noch etwas: Wie funktioniert das dann aber mit der steuerlichen Behandlung in der Auszahlungsphase, wenn die Ehepartner nicht mehr zusammen veranlagt sind? (durch Scheidung oder einfach getrennte Veranlagung) Das kommt mir alles komisch vor, geht das vlt. doch nur über 2 Verträge? Dankeschön Granini Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Juni 17, 2011 · bearbeitet Juni 17, 2011 von vanity ich habe mal eine Frage: habe ich das richtig verstanden, dass man bei Rürup (im Gegensatz zu Riester) die addierte Summe von 40.000 auf EINEN Vertrag steuerlich geltend machen kann? Wie soll das gehen, wenn die Ehepartner z.B. eine hohe Altersdifferenz haben, die Auszahlung muss doch zwischen 60 und 67 beginnen? Kann man (nicht anders als bei den Höchstbeträgen für Sonderausgaben, auch da ist es egal wer sie produziert hat). Der abgeschlossene Vertag ist aber personengebunden und nicht auf verbundene Leben, als Eintrittsalter zählt das desjenigen, auf dessen Leben die Rente abgeschlossen ist. Noch etwas: Wie funktioniert das dann aber mit der steuerlichen Behandlung in der Auszahlungsphase, wenn die Ehepartner nicht mehr zusammen veranlagt sind? (durch Scheidung oder einfach getrennte Veranlagung) Es muss wiederum derjenige versteuern, der die Leibrente erhält, zu den dann für ihn gültigen Konditionen (könnte ja auch sein, dass ein bei Vetragsabschluss Lediger bei Renteneintritt unversehens verheiratet ist - der profitiert dann vom Ehegattensplitting) Das kommt mir alles komisch vor, geht das vlt. doch nur über 2 Verträge? Aus steuerlicher Sicht nicht. Der Unterschied beginnt da, wo es um den Begünstigten der Rente geht, weil das immer nur eine Person ist (von Feinheiten wie Eintritt des Ehegatten in den Vertrag nach dem Tod des Rentenempfängers abgesehen). PS: Irrtum vorbehalten - bin kein Experte, aber das ist mein Kenntnisstand! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni Juli 30, 2011 Da habe ich dann auch noch mal eine Zusatzfrage: Angenommen ein Ehepaar schliesst nur einen Vertrag ab und zahlt den Höchstbetrag von 40 T ein. Steuerlich absetzbar sind ja nun ohnehin nur 72% (für 2011), aber hier werden ja auch zusätzlich noch die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlten Beitrage zur ges. RV abgezogen. Meine Frage: Wessen Beiträge werden denn abgezogen ? Sind es nur die Beiträge, die für den Ehepartner eingezahlt worden sind, der auch den Vertrag abgeschlossen hat ? Oder zählt hier die Summe beider Ehepartner (Schließlich ist ja die Höchstgrenze von 40 T auch die Summe für beide...) ? Wenn nur ein Ehepartner berücksichtigt wird, könnte sich daraus eine Gestaltungsmöglichkeit ergeben, wenn der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet und für den demnach auch die Beiträge zur ges. RV gezahlt werden - der Vertrag dann aber für die nicht verdienende Ehefrau abgeschlossen wird. Folglich keine Beiträge zur GRV abzuziehen. Und somit die volle Summe (also 72%) steuerlich absetzbar. Richtig gedacht oder falsch ? Gibt es einen Unterschied, ob gemeinsam oder getrennt veranlagt ? Bestimmt... Danke für Eure Meinungen und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juli 30, 2011 Da habe ich dann auch noch mal eine Zusatzfrage: Angenommen ein Ehepaar schliesst nur einen Vertrag ab und zahlt den Höchstbetrag von 40 T ein. Steuerlich absetzbar sind ja nun ohnehin nur 72% (für 2011), aber hier werden ja auch zusätzlich noch die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlten Beitrage zur ges. RV abgezogen. Meine Frage: Wessen Beiträge werden denn abgezogen ? Sind es nur die Beiträge, die für den Ehepartner eingezahlt worden sind, der auch den Vertrag abgeschlossen hat ? Oder zählt hier die Summe beider Ehepartner (Schließlich ist ja die Höchstgrenze von 40 T auch die Summe für beide...) ? Wenn nur ein Ehepartner berücksichtigt wird, könnte sich daraus eine Gestaltungsmöglichkeit ergeben, wenn der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet und für den demnach auch die Beiträge zur ges. RV gezahlt werden - der Vertrag dann aber für die nicht verdienende Ehefrau abgeschlossen wird. Folglich keine Beiträge zur GRV abzuziehen. Und somit die volle Summe (also 72%) steuerlich absetzbar. Richtig gedacht oder falsch ? Gibt es einen Unterschied, ob gemeinsam oder getrennt veranlagt ? Bestimmt... Danke für Eure Meinungen und Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 Juli 30, 2011 Da habe ich dann auch noch mal eine Zusatzfrage: Angenommen ein Ehepaar schliesst nur einen Vertrag ab und zahlt den Höchstbetrag von 40 T ein. Steuerlich absetzbar sind ja nun ohnehin nur 72% (für 2011), aber hier werden ja auch zusätzlich noch die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlten Beitrage zur ges. RV abgezogen. Meine Frage: Wessen Beiträge werden denn abgezogen ? Sind es nur die Beiträge, die für den Ehepartner eingezahlt worden sind, der auch den Vertrag abgeschlossen hat ? Oder zählt hier die Summe beider Ehepartner (Schließlich ist ja die Höchstgrenze von 40 T auch die Summe für beide...) ? Wenn nur ein Ehepartner berücksichtigt wird, könnte sich daraus eine Gestaltungsmöglichkeit ergeben, wenn der Ehemann das Einkommen erwirtschaftet und für den demnach auch die Beiträge zur ges. RV gezahlt werden - der Vertrag dann aber für die nicht verdienende Ehefrau abgeschlossen wird. Folglich keine Beiträge zur GRV abzuziehen. Und somit die volle Summe (also 72%) steuerlich absetzbar. Richtig gedacht oder falsch ? Gibt es einen Unterschied, ob gemeinsam oder getrennt veranlagt ? Bestimmt... Danke für Eure Meinungen und Gruß, Tooni Kann man vergessen - so schlau ist der Finanzminister auch. Einfache Regel : zusammen veranlagt - dann 40.000 EUR Grenze - aber auch die RV-Beiträge von beiden werden dabei berücksichtigt. getrennt veranlagt - dann 20.000 EUR Grenze - aber die RV-Beiträge zählen dann halt jeweils separat. (Bei getrennter Veranlagung machen dann nur zwei Verträge einen Sinn). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Tooni August 3, 2011 Kann man vergessen - so schlau ist der Finanzminister auch. Einfache Regel : zusammen veranlagt - dann 40.000 EUR Grenze - aber auch die RV-Beiträge von beiden werden dabei berücksichtigt. getrennt veranlagt - dann 20.000 EUR Grenze - aber die RV-Beiträge zählen dann halt jeweils separat. (Bei getrennter Veranlagung machen dann nur zwei Verträge einen Sinn). Ja - richtig ! So ist das. Inzwischen habe ich mal mein EkSt-Programm befragt, welches auch die Option hat, eine Steuerprognose für 2011 zu berechnen. (okay - auf die Idee hätte ich auch schon früher kommen können ). Jedenfalls bestätigt das Programm die Aussage von oben: Gemeinsame Veranlagung = gemeinsame RV Beträge. Gruß, Tooni Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag