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stolper

NV-Bescheinigung und BZSt

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stolper

...werden eigentlich Kapitalerträge, bei denen aufgrund einer NV-Bescheinigung (z.B. bei Rentnern) in Deutschland kein Steuerabzug vorgenommen wird, von der jeweiligen Bank an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet bzw. besteht hierzu eine gesetzliche Pflicht?

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Tagesgeldkonto

Ja, die Institute sind dennoch zur Übermittlung der Daten verpflichtet, gemäß § 45a Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz.

 

Gruß

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stolper
· bearbeitet von stolper

Ja, die Institute sind dennoch zur Übermittlung der Daten verpflichtet, gemäß § 45a Abs. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz.

 

Gruß

 

 

Sicher?

 

...habe das Thema mal gegoogelt. Hier wohl die korrekte Version:

 

Das Jahressteuergesetz 2010 bestimmt, das erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2013 die Banken und Sparkassen verpflichtet sind, auch die Kapitalerträge an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, die aufgrund einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vom Kapitalertragsteuerabzug freigestellt waren oder bei denen eine Erstattung von Kapitalertragsteuer vorgenommen wurde (§ 45d Abs. 1 Nr. 4 EStG). Auf diese Weise können die Finanzämter nachträglich prüfen, ob die bei Beantragung der NV-Bescheinigung gemachten Angaben zu den Kapitaleinkünften zutreffend waren.

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Tagesgeldkonto
· bearbeitet von Herr Steuerrecht

hmm...:huh:

 

also der Gesetzestext besagt folgendes:

 

Die Anmeldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer ist dem Finanzamt innerhalb der in § 44 Absatz 1 oder Absatz 7 bestimmten Frist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein Steuerabzug nicht oder nicht in voller Höhe vorzunehmen ist. Der Grund für die Nichtabführung ist anzugeben. [...]"

 

Wo hast du die Information her, die du oben eingestellt hast?

 

Obwohl: Es heißt ja Anmeldung der einbehaltenen ...

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Tagesgeldkonto

Du hast Recht!

 

Ich habe es gerade gefunden:

 

"§ 45d Absatz 1 EStG in der Fassung des Artikels 1 des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010) vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768), erstmals anzuwenden für Kapitalerträge, die ab dem 1. Januar 2013 zufließen;"

 

sorry :rolleyes:

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