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Claudia

Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlage

Empfohlene Beiträge

Claudia

Hallo,

 

leider sind Steuerfragen für mich ein Greuel und ich kenne mich daher natürlich auch nicht sonderlich gut aus.

Deswegen stelle ich hier mal meine Frage, in der Hoffnung, dass diese jemand kurz erklären kann:

 

Welchen Vorteil hat es (bzw. hat es überhaupt einen Vorteil) wenn man als Privatmensch eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch besitzt,

und sich die Umsatzsteuer von dem Stromversorger vergüten lässt. In diesem Fall muss der Betreiber eine Umsatzsteuermeldung abgeben.

 

Was mich besonders interessiert: Hat das irgendeine Auswirkung auf die Abschreibung der Anlage, ob der Betreiber sich die Umsatzsteuer vergüten lässt und selbst die Steuer abführt oder ob das direkt vom Stromanbieter gemacht wird? Ich vermute mal, ohne Umsatzsteuervergütung kann man dann den Bruttobetrag der Anlagenkosten absetzen, andernfalls nur den Nettobetrag; entsprechendes wird vermutlich auch für die Einkommensteuerhöhe des eingespeisten Solarstromes gelten (ich gehe einmal davon aus, dass die USt. nicht zum Einkommen dazuzählt???)?

 

Es wäre nett, wenn mir jemand kurz die Frage(n) beantworten könnte.

Vorab schon mal vielen Dank dafür.

 

Gruß Claudia

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Taxadvisor

Hallo,

 

leider sind Steuerfragen für mich ein Greuel und ich kenne mich daher natürlich auch nicht sonderlich gut aus.

Deswegen stelle ich hier mal meine Frage, in der Hoffnung, dass diese jemand kurz erklären kann:

 

Welchen Vorteil hat es (bzw. hat es überhaupt einen Vorteil) wenn man als Privatmensch eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch besitzt,

und sich die Umsatzsteuer von dem Stromversorger vergüten lässt. In diesem Fall muss der Betreiber eine Umsatzsteuermeldung abgeben.

 

Was mich besonders interessiert: Hat das irgendeine Auswirkung auf die Abschreibung der Anlage, ob der Betreiber sich die Umsatzsteuer vergüten lässt und selbst die Steuer abführt oder ob das direkt vom Stromanbieter gemacht wird? Ich vermute mal, ohne Umsatzsteuervergütung kann man dann den Bruttobetrag der Anlagenkosten absetzen, andernfalls nur den Nettobetrag; entsprechendes wird vermutlich auch für die Einkommensteuerhöhe des eingespeisten Solarstromes gelten (ich gehe einmal davon aus, dass die USt. nicht zum Einkommen dazuzählt???)?

 

Es wäre nett, wenn mir jemand kurz die Frage(n) beantworten könnte.

Vorab schon mal vielen Dank dafür.

 

Gruß Claudia

 

Bei Optierung zur Umsatzsteuer erhält man die USt aus den Anschaffungskosten vom FA erstattet. Die USt auf die Einspeisevergütung gibt es aber zusätzlich, so dass sich regelmäßig der Bruttoerlös bei Umsatzsteuerfreiheit und der Nettoerlös bei Umsatzsteuerpflicht entsprechen. Afa kann nur auf das vorgenommen werden, was man effektiv zahlt, also ggfs. ohne USt. Die Umsatzsteuer zählt (bei Einnahme-Überschussrechnung) zu den Einnahmen, die Zahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt ist aber Aufwand. Im Ergebnis ist die USt über alle Jahre damit neutral, durch die unterschiedlichen Voraussetzung zur Steuerabführung und zum VSt-Abzug kann es aber zu Differenzen kommen (Bsp. Kauf für 11.900 im Dezember 01, Erstattung der 1.900 im Januar 02=> im Jahr 01 Betriebsausgabe 1.900, im Jahr Betriebseinnahme 1.900).

 

Gruß

Taxadvisor

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