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Granini

Wozu dient der Nennwert einer Aktie?

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Granini

Hallo zusammen, habe die Frage letztens gehört und weiß die Antwort leider auch nicht! :blushing:

 

Sagen wir mal, der Nennwert einer Aktie beträgt 100.

 

Wann interessiert mich dieser Nennwert nun eigentlich? Der Kurs kann ja wahrscheinlich darüber oder darunter liegen, welche Bedeutung hat denn der Nennwert dann? Ich dachte, eine Aktie verbrieft einen gewissen Bruchteil am Unternehmen (1/Anzahl der Aktien), sehe ich das falsch?

 

Hat das vielleicht nur eine Bedeutung wenn das Unternehmen liquidiert wird? Bei Stückaktien würde man dann genau einen prozentualen Anteil des Verwertungswertes bekommen, bei Nennaktien aber dann immer nur maximal den Nennwert? (evtl. sogar weniger, falls man weniger beim Verkauf bekommt)

 

Wäre schön, wenn jemand das kurz erklären könnte, ich danke vielmals!

 

Granini

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Delphin
· bearbeitet von Delphin
Wäre schön, wenn jemand das kurz erklären könnte, ich danke vielmals!

ich fürchte, das gibt es wenig zu erklären, denn dass es diesen Unterschied gibt, ist eigentlich nicht logisch und für den Einsteiger nur verwirrend.

 

Aus dem Aktiengesetz (gekürzt von mir):

§ 8 Form und Mindestbeträge der Aktien

 

(1) Die Aktien können entweder als Nennbetragsaktien oder als Stückaktien begründet werden.

 

(2) Nennbetragsaktien müssen auf mindestens einen Euro lauten. Aktien über einen geringeren Nennbetrag sind nichtig. Höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle Euro lauten.

 

(3) Stückaktien lauten auf keinen Nennbetrag. Die Stückaktien einer Gesellschaft sind am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf einen Euro nicht unterschreiten.

 

(4) Der Anteil am Grundkapital bestimmt sich bei Nennbetragsaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrags zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien.

 

(5) Die Aktien sind unteilbar.

Ist im Grunde völlig egal, ob die Aktie 5 EUR Nennwert hat, oder eine "nennwertlose Aktie" ist, die genau 5 EUR des gezeichneten Kapitals entspricht. Auch im Insolvenzfall geht es immer nur um deinen Anteil am Unternehmen, und der steht immer schon allein durch die Anzahl aller Aktien fest, egal ob die Aktie einen expliziten Nennwert hat oder nicht.

 

Ich nehme an, man könnte Nennwertaktien einfach verbieten und abgesehen vom Aufwand der Umstellung auf Stückaktien würde alles laufen wie bisher. Nennwertaktien sind eh immer seltener anzutreffen, glaube ich.

 

Würde mich mal interessieren, was ein Jurist dazu sagt.

 

EDIT: Wenn du ein bisschen ausführlicher darüber lesen willst:

http://books.google....epage&q&f=false

 

EDIT2: OK, und wieder der eigenen Meinung zu sicher gewesen: es gibt einen spürbaren Unterschied zur Nennwertaktie, denn sie erlaubt es verschieden große Teile vom Kuchen auszugeben, sprich Aktien mit 5 EUR Nennwert und andere Aktie mit 10 EUR Nennwert. Wieder was gelernt. Kennt jemand reale Beispiele für so eine Konstruktion?

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Stairway

[...]

 

Im Prinzip richtig wie du das sagst, der Nennwert ist erstmal für den normalen Aktieninvestor egal. Der Nennwert ist eben eine Rechenhilfe, die dir sagt, welchen Teil am Grundkapital eine Aktie verbrieft. Bei Swatch gibt es z.B. Aktien mit einem Nennwert von 45 CHF und einem von 5 CHF (oder ähnliche Werte) und entsprechend verbriefen die einen einen größeren Anteil am Grundkapital ("Kuchen"). Das ist aber eher die Ausnahme. Übrigens: Auch sogenannte nennwertlose Aktien haben einen rechnerischen Nennwert, da sonst nicht gesagt werden könnte, welchen Anteil am Grundkapital eine Aktie verbrieft.

 

Eine (oft verhängnisvolle) Feinheit gibt es noch: Wenn man eine Kapitalerhöhung durchführt, so muss pro Aktien mindestens der Nennwert bezahlt werden. Nun ist es ja oft so, dass Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten KEs durchführen. Da deren Aktienkurs oft stark gesunken ist und teilweise unter dem Nennwert (oft liegt der Nennwert bei 1) liegt, kann keine Kapitalerhöhung durchgeführt werden, wenn man nicht davor einen entsprechenden Split vollzieht. Da gibt es zahlreiche Unternehmen mit Nennwerten von 5 und mehr, die dann rechtlich keine KE durchführen konnten bzw. zuvor noch aufwendig Genehmigungen für Splits und dergleichen einholen mussten.

 

Konklusion: Je geringer der Nennwert, desto besser. Aber das ist wirklich nur eine Feinheit und nur selten relevant.

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Granini

Hmm okay, also ich danke auf jeden Fall schon mal den Antwortenden sehr! :thumbsup:

 

Mir ist das Ganze noch etwas suspekt, könnte man also einfach sagen, der Nennwert ist völlig bedeutungslos (lassen wir mal die Kapitalerhöhungen aussen vor), einzig die relativen Unterschiede bei verschiedenen Aktien (wie bei dem Beispiel von Swatch) sind entscheidend? Also ist es gewissermaßen das Gleiche ob ich eine Aktie von Swatch mit Nennwert 5 und eine mit 45 habe oder 10 (9+1) Stückaktien? Wäre doch so, dass jemand, der die Swatch Aktie 45 hat, dann 9 mal so viel Dividende oder Liquidationserlös bekommen würde wie der mit 5 oder?

 

DANKE!

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